Aber auch in der Neuerung wird der gesamte Dienstzeitraum als Prognose genommen.
Nur bei Schwerbehinderung gilt der Zeitraum von 5 Jahren.
Das kann doch eh niemand überblicken. In Hessen wird auch nur eine Prognose einer Dienstunfähigkeit in den nächsten 5 Jahren gestellt. Für alles andere reicht die Glaskugel eh nicht aus.