Allerdings kann es auch mit dem Alter der Beteiligten zusammenhängen, den diversen vorhandenen E-Mail-Adressen und 'war schon immer so'. Wäre also möglich, dass die Abläufe so wirklich lieber sind und man müsste schon sehr krank sein, dass man nicht mehr sprechen kann.
Das spielt in dem Fall aber doch gar keine Rolle. Wenn Emails empfangen werden können, dann kann darüber auch eine Krankmeldung erfolgen. Ob die Abläufe den Beteiligten lieber sind ist doch völlig egal. Das ist rechtlich eindeutig.
Wenn es also weniger um die Art der Schmerzen als um die Grundsatzfrage geht, ob man mit der pikiert klingenden Schule sprechen muss, würde ich es wahrscheinlich auch auf den Konflikt ankommen lassen, eine Mail zu schreiben und die Begründung abzuwarten, warum das nicht gehen soll.
Gibt keine, für ein Diszi gibts keine Grundlage und der Personalrat müsste sich hier auch stark machen und den Blödsinn unterbinden.
Mich als Vertretungsplaner soll bitte niemals jemand anrufen. Ich will nicht wissen wieso jemand krank ist oder was auch immer. Ich muss nur wissen von wann bis wann jemand fehlt.