Der kann gerne weg.
Beiträge von s3g4
-
-
Sollen wir so ein Outfit dann in der Schule akzeptieren, weil es ja die freie Wahl der Schülerin ist und man diese nicht beeinflussen darf?
Ja, so lange das ganze nicht verfassungsfeindlich ist.
-
Er studiert auch noch Informatik, was ihm kein einziger Lehrer, weder in der Grundschule, noch auf dem Gymnasium zugetraut hätte
Ich muss hier anekdotisch anfügen, dass die Meinung der Lehrkräfte des späteren beruflichen Erfolgs zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern in meinen Klassen hinterher genau im Gegenteil enden.
Ich fand es damals schon anmaßend von Lehrkräften irgendjemand Dinge abzusprechen und finde es heute auch noch eine Frechheit.
P.s.: deinem Sohn herzlichen glückwunsch natürlich 👌
-
m Büro ist es schwieriger zu mogeln. In unserem Beruf wird der Dienstherr das aber kaum durchsetzen können, weshalb die Arbeitszeiterfassung wenig Aussagekraft haben wird.
Was ist denn schwierig daran im Büro? Man muss dort sein ja. Ich habe schon Wochen in Büros verbracht ohne auch nur eine Finger krumm zu machen.
Ich werde eine Zeiterfassung für Lehrkräfte eben so nutzen, dass sie mir zum Vorteil dient. Da ich diese eh unnötig finde.
-
Die Zeiterfassung muss auch daheim erfolgen können. Also wird man häufiger vergessen die Zeit zu erfassen, sich in ruhigeren Zeiten und den Ferien einfach einloggen und gar nichts machen und in hochzeiten eine Menge Mehrarbeit haben.
Die Pläne der Bundesregierung sind noch nicht durch, also können mehr als 10h je Tag nicht erfasst werden. Dann muss es eine Gleitzeitvereinbarung geben. Danach wird das Konto nach einem bestimmten Füllstand gekappt. Die 30 Tage Urlaub müssen verteilt und genehmigt werden. Und so weiter. Ihr werdet euch umschauen.
Ich finde die offizielle Zeiterfassung wirklich schwachsinnig.
-
Alle Macht geht halt vom Volke aus.
Und so wie sich ihre Herr*innen aus der Vereinskasse bedienen, wird es in deren Reich dereinst dem Rest (des Volkes) ergehen - wird damit signalisiert.Und das machen die anderen Parteien sicherlich nicht?!
-
Wenn ich mir zwei Unterhosen übereinander anziehe
Sicher ist sicher.
-
Sehe ich ähnlich. Auf dem Land ist die 125er (als Motorrad oder Roller) unschlagbar. Damit können die Jugendlichen wenigstens im Verkehr mitschwimmen und es entfallen die gefährlichen Überholmanöver.
So eine 125er läuft ja in der Spitze ca. 110km/h.
In der Stadt ist das auch Prima
-
Ich weiß allerdings nicht, wie es funktioniert und ob man sich jede Regelung, die anders als im SchulG ist, genehmigen lassen muss.
Das ist doch der Witz. Vom HSchG sind für die Ersatzschulen nur ein paar wenige Artikel relevant. Es wären nur Regelungen relevant, die die Genehmigungsgrundlage berühren würden.
-
Meckerforum!!!
Ich kapier garnix mehr. Gibt's keine Meckerthemen, die Boomer verstehen? -
das Klimagerät und die Option Switch 2
Oho der Herr Großverdiener.
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
s3g4 dürfte dir für Hessen Hinweise geben können.
Hier kommt es tatsächlich auf viele Faktoren an. Besonders der Grund für die Dienstunfähigkeit ist wichtig. Es kann gut passieren dass zunächst die Dienstfähigkeit erneut geprüft wird. Ob man sich die Tätigkeit genehmigen lassen muss weiß ich nicht sicher, kann ich mir aber gut vorstellen. Diese kann dann natürlich auch versagt werden.
Auch im Ruhestand kann man sich noch aus den Dienst entlassen lassen, wenn man etwas machen möchte.
Die Schwerbehindertenvertretung ist hier wirklich die beste Anlaufstelle.
-
HA kann man auch abends machen, finde ich jetzt nicht so schlimm.
Bei uns verlangt der Hort IMMER HA aufzugeben, egal, welches Wetter oder welche Katastrophe.
In der letzten Woche vor den Ferien? Ernsthaft?
-
Zumindest für NRW würde ich dir sagen, dass du verpflichtet bist selber darauf zu achten, was auf deiner Lohnabrechnung passiert. Du hast selbst geschrieben, dass es zwar bemerkt hast, dich aber nicht gekümmert hast.
Ohne Ernennungsurkunde ändert sich die Gehaltsabrechnung nicht

Mein Tipp ohne Verwaltungsrechtler zu sein ist:
Dumm gelaufen - Persönliches PechDas sehe ich ganz anders. Die Differenz müsste, meiner Einschätzung nach, Rückwirkend nach der Bewährungszeit gezahlt werden.
-
Exakt so wie du es beschrieben hast sollte der Weg bei mir auch sein. Nach Probezeit auf A14, dann ein Jahr später auf A15.
Aber nach der Probezeit erfolgte die Hochstufung eben nicht. Dies kann nicht mehr rückwirkend geschehen. Und entsprechend wird der Sprung auf A15 auch viel, viel später kommen.
Und was ich jetzt tun kann, das weiß ich gerade nicht wirklich.Los gelöst vom Beförderungszeitpunkt hast du, zumindest ist es bei uns so, eine Anspruch auf höhere Besoldung. Ich hatte 3 Monate Bewährung bei meiner Beförderungsstelle. Der Beförderungszeitpunkt war allerdings erst 8 Monate nach der Ernennung. Für die verliebenen 5 Monate habe ich rückwirkend die Gehaltsdifferenz bekommen. Aber er nachdem die Beförderung wirksam war.
-
Aber sie sind trotzdem ein Vorbild: Immer Aktivität
im Alter, das wünsche ich mir!fixed it

-
Zumindest für mich ist es ein himmelweiter Unterschied geduldig zu sein mit Mitmenschen, vor allem im Rahmen meiner Arbeitstätigkeit, und geduldig mir selbst gegenüber zu sein.
Leider ist dem wohl so. Aber man kann sichs doch wenigstens einreden?!
-
Ich bin derzeit Lehrerin mit A13. Seit August 2024 bin ich stellvertretende Schulleitung an einem Gymnasium im Norden Deutschlands. Es handelt sich dabei um eine A15-Stelle.
Nach sechs Monaten, also im Februar 2025, hätte ich auf A14 befördert werden müssen, da ich ein höherwertiges Amt seit mehr als sechs Monaten ausübe.
Im Mai 2025 wurde ich offiziell bestätigt – mit Votum aus dem Kollegium und weiteren Gremien.Aus dem Post geht für mich nicht ganz hervor ob du hier für die Stelle der stv. SL besetzt wurdest oder ob du diese "nur" ausübst. Wenn du sagst bestätigt gehe ich aber davon aus.
-
Meine Töchter gehen auf eine private Schule und die haben das Gesetz schon jetzt übernommen und sogar vor den Ferien einen Probelauf gemacht.
Also da gilt es. Aber theoretisch müsste es nicht.
Die Regelung über die Schulordnung oder die Schulverträge ist natürlich gültig. Das hat aber nichts mit dem HSchG zutun, sondern ist rein privatrechtlich begründet.
-
Ich bin so vom Typ "ein Tag gefastet, warum habe ich keine 2 Kilo abgenommen / zwei Tage im Fitnessstudio, wo ist mein Sixpack?"
Wobei man ersteres durch Wasserverlust relativ einfach erreichen kann. Nachhaltig ist das nicht

Wenn das System Schule dir eines sehr gut beibringen kann, dann ist es doch Geduld.
Werbung