Hoffentlich gibt es die in zig Jahren noch und die Staatskassen sind nicht leergeräumt.
Dafür bildet das Land für dich Rücklagen. In Hessen sind es aktuell 30.000€ im Jahr.
Hoffentlich gibt es die in zig Jahren noch und die Staatskassen sind nicht leergeräumt.
Dafür bildet das Land für dich Rücklagen. In Hessen sind es aktuell 30.000€ im Jahr.
Nochmal verschärft, wenn ich an meine Generation (Jg. 60) denke, die jetzt in Rente geht.
Das ist richtig, aber es wird besser. Alte Strukturen zu ändern dauert eben seine Zeit. In meiner Generation ist es schon deutlich besser geworden.
Unnnd schwupps… so schnell kommt man von einem Ausgangspost mit einer schweizerischen Lohntabelle zu einer Grundsatzdiskussion über das deutsche Rentensystem 😂
Dir ist schon klar wo wir hier sind oder? 😉
Frauen, die nach der Geburt von Kindern für den Rest ihres Lebens in Minijobs arbeiten, haben nur wenig Rentenpunkte erworben.
Das liegt aber nicht am Minijob. Hier kann man auch freiwillig bei der DRK einzahlen. Das ist aber immer sehr wenig, weil der Umfang und der Stundenlohn hier niedrig ist. Das ist beides das Problem.
Und es ist eine Krux, dass auch heute viele Frauen wenig zur Rentendeckung beitragen, sondern in Minijobs festhängen. Die gehören echt abgeschafft.
Was soll denn besser werden, wenn Minijobs abgeschafft sind? Dass mehr eingenommen wird und die Personen noch weniger in der Tasche haben? Verstehe ich nicht.
Das scheint ja bisher nicht gut zu funktionieren, sonst würde sich die Boomerschelte erübrigen. Alle die jetzt eine Rente wollen, haben doch selbst lange dafür eingezahlt. Wenn es so viele Menschen sind, war es auch viel Geld, das in die Rentenkasse eingezahlt wurde (Ich rede nicht von Pensionären, sondern von Rentnern, falls es nicht verstanden wird). Wo ist das eigentlich?
Das Geld ist bei den damaligen Rentner angekommen. Das ist kein Sparschwein, Fond oder sonst irgendwas. Am Ende lebt das System davon, dass es deutlich mehr junge Menschen gibt, die direkt die Rente der alten bezahlen. Es muss also immer mehr nachkommen, als da ist. Dass das auf Dauer nicht funktionieren kann ist eigentlich klar.
Und wer soll mal die Rente zahlen, wenn alle so denken wie du? Unsere Kinder zahlen deine Rente. Weißt du, wie viel Kinder kosten, bis sie auf eigenen Füßen stehen?
Das mit der Rente ist schon ziemlich plakativ. Meine Kinder zahlen hoffentlich nicht mehr lange die Rente von anderen, sondern sind teil einer eigenfinanzierten Rente. Ansonsten hast du aber recht, wir alle werden aus Steuergelder finanziert und diese werden auch in Zukunft von den Kindern von irgendjemand gezahlt (von uns auch). Ohne Kinder oder Zuzug kann kein Staat auf Dauer funktionieren.
Führt zu vermehrten Scheidungen zum Renteneintritt hin?
Das kann man sich ja vorher ausrechnen ob sich eine Scheidung hier lohnt.
bekommt später nur Einer Rente
Stimmt doch gar nicht.
ZitatIn der Schweiz erhalten verheiratete Personen grundsätzlich jeweils eine eigene AHV-Altersrente. Es gibt jedoch eine Plafonierung der Gesamtbezüge bei verheirateten Paaren, die besagt, dass die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares maximal 150 % der maximalen Einzelrente betragen darf. Diese Regelung führt dazu, dass die Renten beider Ehepartner unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden können, um diese Obergrenze nicht zu überschreiten. onlinescheidung.ch+2AHV IV+2Swiss Serenity+4AHV IV+4onlinescheidung.ch+4
Was bedeutet das für verheiratete Paare?
- Individuelle Rentenansprüche: Jeder Ehepartner hat Anspruch auf eine eigene AHV-Altersrente, die auf seinem eigenen Einkommen und den Beitragsjahren basiert.
- Splitting: Bei verheirateten Personen wird das während der Ehe gemeinsam erzielte Einkommen für die Rentenberechnung hälftig aufgeteilt (Splitting). Dies gilt auch für Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. AHV IV+2onlinescheidung.ch+2
- Plafonierung: Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares darf maximal 150 % der maximalen Einzelrente betragen. Dies bedeutet, dass die Renten beider Ehepartner unter bestimmten Umständen gekürzt werden können, um diese Obergrenze nicht zu überschreiten. LAW.CH®+4AHV IV+4onlinescheidung.ch+4
Was passiert bei einer Scheidung?
Im Falle einer Scheidung entfällt die Plafonierung. Jeder Ehepartner erhält dann eine individuelle Vollrente, die auf seinem eigenen Einkommen und den Beitragsjahren basiert. Das während der Ehe gemeinsam erzielte Einkommen wird für die Rentenberechnung weiterhin hälftig aufgeteilt (Splitting). de.wikipedia.org+5LAW.CH®+5AHV IV+5LAW.CH®+3AHV IV+3onlinescheidung.ch+3
Fazit
Es ist nicht korrekt zu sagen, dass in der Schweiz bei verheirateten Paaren nur einer die Rente erhält. Beide Ehepartner erhalten grundsätzlich eine eigene AHV-Altersrente. Die Plafonierung kann jedoch dazu führen, dass die Renten beider Ehepartner unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden, um die Obergrenze von 150 % der maximalen Einzelrente nicht zu überschreiten.Weblaw Entscheide
Wenn du weitere Fragen hast oder spezifische Informationen benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Man kann sich aber auch kurz vor der Verrentung einfach formal scheiden lassen ![]()
Und damit haben immer die KuK in den allg. bildenden Fächern und die mit den ähnlichen Lernfeldern (BWL z.B.) die großen "Klassen" und die mit der Fakulta in den Spezial-Lerninhalten immer die kleinen und sehr kleinen Klassen. Entsprechend sind erstere Kollegen massiv benachteiligt.
Was sind denn Fakulta in Spezial-Lerninhalten? Wir haben Lehrkräfte in Elektrotechnik, Metalltechnik, Informationstechnik, Bautechnik und allg. bildende Fächer.
Ähnliche Lernfelder sind sehr häufig fachspezifisch (BWL gibt es so gut wie gar nicht) und gehört eben zu den entsprechenden Fachlehrkräften. Ich wüsste aus dem Kopf keine einzige Lehrkraft ohne wenigstens eine zusammengesetzte Lerngruppe.
1. Zusammenlegen heißt doch sicher nicht durchgehend 35 SuS.
Außerdem das hier. Die Zusammenlegung führt doch erst zu einer "normalen" Klassengröße.
s3g4 In welchen Fächern legt Ihr die Bildungsgänge zusammen und in welchen nicht?
Naturgemäß natürlich die allg. bildenden Fächer, sowie Lernfelder, die ähnlich bzw. gleich sind (das sind gar nicht so wenige). Auch werden manchmal verschiedene Jahrgänge zusammengelegt. Solche Kunstgriffe werden wegen kleiner Klassen und zu wenig Lehrkräfte gemacht.
Das macht die Stundenplanung natürlich um einiges unschöner, aber es gibt keine Alternative.
Ich glaube gerade im Grundschulbereich wird viel Material geteilt? Und es gibt da durchaus sicherlich welche die auf Insta und co auch in Videos was teilen. Ich hätte jetzt an so etwas gedacht.
Möglich, da kenne ich mich nicht aus. Mir ist nur aufgefallen, dass die Umfrage davon ausgeht dass soziale Medien immer auch dazu genutzt werden. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Nee Du, so zusammengelegte Bildungsgänge geht mal gar nicht, eben weil immer die gleichen KuK dabei das Nachsehen haben und immer die gleichen KuK profitieren.
Das ist Blödsinn. Wir machen das auch und es wird dabei niemand benachteiligt.
Darüber hinaus hoffe ich SEHR, dass diese "Firewall" zwischen Beihilfe und wem auch immer nicht fällt
Pauschal mit Sicherheit nicht.
Die Dame könnte dann ihren Beamtenstatus verlieren wenn sie in der Lage war als Heilpraktikerin zu arbeiten und nicht ihren eigentlichen Job. Umso mehr wenn die Nebentätigkeit nicht angezeigt wurde
Eine Anzeige reicht hier nicht. Es hätte genehmigt worden müssen
schulinterne Struktur oder meinst du Behörde mit SL?
Das ist schulintern. Die SL ist aber doch im Austausch mit dem Schulamt. Wenn es da mehrere Monate eine Erkrankung gibt, dann wird die SL auch vom Dezernenten gefragt was da los ist.
Meine Frage ist, ob das zulässig ist? Man korrigiert sich zu Tode und vom einzelnen Schüler bekommt man auch wenig mit, zumal wenn man die gar nicht kennt und alle neu kennen lernen muss.
Bei uns ist das zulässig. Wir aktuell einen Kurs mit fast 50 Personen. Die Lehrkräfte bekommen dafür aber zusätzliche Deputatstunden.
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