Beiträge von s3g4

    Habt ihr denn eine explizite Erlaubnis, private Angelegenheiten auf Dienstgeräten zu erledigen? Aber nein, unabhängig von der Antwort auf diese Frage darf die SL keine permanente Überwachung der Geräte durchführen. Anlassbezogen ist das aber u.U. denkbar, z.B. bei hinreichend konkretem Verdacht auf ungestattete Privatnutzung ;)

    Auch dienstliche Mails dürfen dürfen nicht von der SL gelesen werden. Anlassbezogen ist das auch nicht möglich. Das geht nur mit richterlichem Beschluss.

    Dein Mann ist über dich prinzipiell auch Beihilfeberechtigt. Aber wenn er mehr verdient als diese Grenze eben nicht mehr. Wenn ihr für ihn nicht abrechnet, dann müsst ihr auch nix zurückzahlen

    Nicht 400, es kommen nur die neuen Erstklässler rein, aber da zwei je Kind. Doch, die Erzeugung passiert automatisch, wenn ich es einstelle, aber dann ist es ja alles zusammen und muss sortiert werden. Schon heute die Elternnamen den Kindern zuordnen war wohl nicht so einfach (hat der IT-Experte gemacht).

    Der Aufwand ist jedenfalls deutlich höher als er sein müsste. Und wie gesagt, das Drucken ist ja die kleinste Zeit, das zuordnen und verteilen die größte. Zeit, die sonst nicht eine Person opfern muss, sondern jeder nur ein klein bisschen.

    Das ist aber alles Verwaltungskram. Dafür muss man keine Lehrkraft sein.

    Um herauszufinden, ob eine nicht-gymnasiale Schulform in der Sek I etwas für Dich ist, empfehle ich ein Praktikum an einer entsprechenden Schule.

    Vielleicht sind berufliche Schulen ja auch mal einen Blick wert :)

    Kann man als Gym-Lehrkraft in NRW an ein BK gehen? Bei den Fächern würde ich aber wirklich nochmal schauen, dass auch ein Hauptfach dabei ist.

    Sorry, vielleicht bin ich blind, aber was unterscheidet diese Schrift von einem normalen serifenlosen Standardfont wir Arial o.ä. in einer Art und Weise die das Textverständnis beeinflußt?

    Keine Ahnung. Ich bin bei Schriftarten auch nicht so bewandert. Ich nutze meistens Arial oder computer modern. Das lässt sich gut lesen.

    Das zeigt, dass es wirklich traurig ist, wenn du das nicht verstehst, warum es nicht egal ist, dass man aus dem Alltag der Schule kommt.

    Tolles Beispiel gerade, Iserv will je Elternteil eine persönliche Anleitung drucken, völlig ralitätsfremd. Ich kann vielleicht Abschnitte mit dem jeweiligen Zugangsdaten drucken und eine Musteranleitung, aber alles andere ist doch völliger Quark.

    Verstehe ich immer noch nicht. Was hat das mit Pädagogik zutun? Das sind Verwaltungsentscheidungen. Dafür muss ich keine Lehrkraft sein.

    Und grundsätzlich ist es nicht komplett an den Haaren herbeigezogen. Sowohl der Amtsarzt als auch die PKV fragen nach bestimmten Diagnosen und die Tatsache, dass weder die einen noch die anderen sich meinen Alkohol- oder Tabakkonsum interessieren, sich aber auf bestimmte Diagnosen oder gar Diagnosengruppen stürzen, ist nur traurig, aber real.
    Dass man dann mit Widerspruch und / oder Einsicht des AA weiterkommen kann, ist eine andere Geschichte.

    Es bleibt immer etwas Unsicherheit, da hast du recht. Die amtsärztliche Untersuchung ist aber nicht mehr so strikt und willkürlich wie noch vor 10-15 Jahren. Es gab einige Dämpfer von Gerichten, sodass man heute deutlich entspannter zum Gesundheitsamt gehen kann.

    Spaß macht es immer noch nicht.

    Aber mit ein paar Stunden Fachleuten schon (teilweise eben zeitlich noch viel eingeschränkter, sprich nur an einem bestimmten Tag in der Woche)?

    nö nicht ein paar Stunden. Je nach Schulgröße eben Vollzeitkräfte. Wir habe pro Standort einen Vollzeitadmin. Anders wäre das auch nicht möglich, zumindest nicht in der Qualität.

    Das ist traurig.

    Warum? Ich sehe da keinen Mehrwert. Der Hard- und Software ist es egal ob der Admin päd. bewandert ist.

    Bei der Schul-Personalakte wäre es etwas anderes als 20 Jahre bei der BR.

    Meiner Meinung nach dürfen die Protokolle nicht nicht in der Hauptpersonalakte beigefügt werden.

    § 83 LBG NRW beschreibt wie die Personalakte zu führen ist. Dieses Protokoll fällt meiner Ansicht nach nicht unter diesen Paragraphen, wenn überhaupt in eine Teilakte, die nicht weitergegeben werden darf. Eigentlich gehört es nur in die Nebenakte in der Schule. Diese verlässt die Schule eh nicht.

    Du kannst aber auch ganz sicher gehen, in dem du Einsicht in die Akte nimmst bevor du sie zur Weitergabe freigibst.

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