BEM-Gespräch/ Protokoll in Akte

  • Liebes kundiges Forum,
    Bei mir steht bald das BEM-Gespräch an, das ja protokolliert wird und dessen Protokoll in die Akte geht.
    Welche Akte?
    Ist es die Akte, die auch bei Bewerbung für eine Beförderung oder Abordnung angefordert und angesehen werden kann?
    Und bleibt es dann für immer drin?
    Vielen Dank im Voraus!
    Chili

  • Hallo,

    "Angaben zu Erkrankungen dürfen im Rahmen des BEM nur auf freiwilliger Basis erfolgen und unterliegen der Schweigepflicht.

    Sie sollten wissen, dass eventuell freiwillige Angaben über die persönliche und gesundheitliche Situation nicht dokumentiert werden. Alle am Gespräch Beteiligten sind zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Daten verpflichtet und müssen diese nach Abschluss des Verfahrens an Sie zurückgeben oder nach spätestens drei Jahren löschen bzw. vernichten.

    Die im Gespräch getroffenen Maßnahmen werden im Maßnahmenplan dokumentiert und es wird ein Termin zur Überprüfung des Erfolges vereinbart.

    Es bedarf dabei immer einer einzelfallbezogenen ergänzenden Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung. Über die schulinternen Maßnahmen ist der Lehrerrat zu informieren (§ 69 Abs. 2 SchulG).

    Einige Unterlagen werden in die Personalakte aufgenommen.

    Dazu gehören aber nur

    • das Anschreiben an die Lehrkraft,
    • das Antwortformular der Lehrerin bzw. des Lehrers und
    • der Maßnahmenplan mit den vereinbarten Maßnahmen zur Überwindung bzw. Vorbeugung von Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit." (Quelle VBE NRW)
  • Welche Akte?

    Bei uns ist es, soweit ich weiß, die Personalnebenakte in der Schule. Die Hauptakte liegt beim Schulamt, vielleicht geht hier auch eine Kopie rein. Wie lange dies dort verbleibt weiß ich nicht. Vielleicht wissen die SLen hier mehr darüber. Es kann auch in NRW anders sein.

  • Danke!
    Aber es ist genau meine naive Verständnisfrage: Ist es die selbe Personalakte, die eben sonst angefragt werden kann?
    Sieht der Schulleiter einer Schule, an die ich mich in 5 Jahre um eine Beförderungsstelle bewerbe, dass ich dieses Schuljahr langzeiterkrankt war und ich mir zur Wiedereingliederung (jetzt aus der Hüfte fabuliert) gewünscht habe, (erstmal) keine Klassenleitung zu haben oder nicht mehr im 2. Stock zu unterrichten?

    Bei der Schul-Personalakte wäre es etwas anderes als 20 Jahre bei der BR.

  • Bei der Schul-Personalakte wäre es etwas anderes als 20 Jahre bei der BR.

    Meiner Meinung nach dürfen die Protokolle nicht nicht in der Hauptpersonalakte beigefügt werden.

    § 83 LBG NRW beschreibt wie die Personalakte zu führen ist. Dieses Protokoll fällt meiner Ansicht nach nicht unter diesen Paragraphen, wenn überhaupt in eine Teilakte, die nicht weitergegeben werden darf. Eigentlich gehört es nur in die Nebenakte in der Schule. Diese verlässt die Schule eh nicht.

    Du kannst aber auch ganz sicher gehen, in dem du Einsicht in die Akte nimmst bevor du sie zur Weitergabe freigibst.

  • Danke.
    Ich vertraue erstmal, mein Gehirn ist - ob Medikamenteneinnahme geschuldet oder weil ich dumm bin :D - nicht in der Lage, den Paragraf zu verstehen (Mit Haupt- und Nebenakte..). Ob es sinnvoll ist, sich Gedanken über hypothetischen zukünftigen Bewerbungen zu machen, sei dahingestellt :D

  • Ob es sinnvoll ist, sich Gedanken über hypothetischen zukünftigen Bewerbungen zu machen, sei dahingestellt :D

    Ich finde das unbedingt sinnvoll. Du weißt ja nie welche interessante Stelle in ein paar Jahren dir über den Weg läuft.

  • Der Maßnahmenplan wandert in die Personalakte (bei der Schulaufsicht), auch in dem Fall, dass das BEM-Gespräch nicht bei der Schulaufsicht (was auch angeboten werden müsste), sondern in der Schule geführt wird. Im Maßnahmenplan stehen keine Diagnosen, auch im BEM-Gespräch selbst müssen keine Diagnosen kundgetan werden. Wenn die Lehrkraft möchte, darf die SBV beim BEM-Gespräch anwesend sein oder den Maßnahmenplan hinterher erhalten. Dies könnte sinnvoll sein, wenn man den Eindruck hat, dass die Verabredungen nicht eingehalten werden.

    Bezirksregierung Münster – Betriebliches Ein­gliederungs­management (BEM) nach § 167 SGB IX

  • ich bin vermutlich zu dumm für diese Welt, aber dann ist meine "Befürchtung" richtig: es gibt nur eine Akte und die Akte der BR ist gemeint (den Link und die Dokumente kannte ich).
    Im Endeffekt hätte ich das Angebot ablehnen sollen, ich habe es nur angenommen, damit ich mir später nie vorwerfen lassen könnte, nicht mitgewirkt zu haben, aber weniger Spuren sind trotzdem besser.
    Egal, jetzt muss ich wohl durch.

  • ich bin vermutlich zu dumm für diese Welt, aber dann ist meine "Befürchtung" richtig: es gibt nur eine Akte und die Akte der BR ist gemeint (den Link und die Dokumente kannte ich).

    Ich hoffe, dass ich jetzt nicht totalen Mist erzähle, aber in NDS gibt es meines Wissens zwei Personalakten: eine "Grundakte" (die beim RLSB geführt wird und die z. B. die Beurteilung der SL zum Ende der "Probezeit" wandert) und eine "Nebenakte", die in der Schule geführt wird (siehe hier: Führung von Nebenakten zu Personalakten (Personalnebenakten) in öffentlichen Schulen) - dort hinein wandern z. B. Nachweise über absolvierte Fortbildungen, der aktuelle Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs u. ä. Das dürfte doch eigentlich in NRW ähnlich sein, oder?

    Der Maßnahmenplan und weitere Unterlagen bzgl. des BEM-Verfahrens werden sich dann in beiden Akten befinden, vermute ich.

    Im Endeffekt hätte ich das Angebot ablehnen sollen, ich habe es nur angenommen, damit ich mir später nie vorwerfen lassen könnte, nicht mitgewirkt zu haben, aber weniger Spuren sind trotzdem besser.

    Nun bin ich vielleicht zu naiv, aber befürchtest du dadurch, dass du ein BEM-Verfahren durchlaufen hast, wirklich Nachteile bei einer zukünftigen Bewerbung um eine Beförderungsstelle? Das wäre doch quasi Diskriminierung. Rein anekdotisch: Einer unserer derzeitigen Abteilungsleiter hatte an seiner alten Schule nach einem Burnout auch ein BEM-Verfahren durchlaufen und hat trotzdem die Stelle bei uns bekommen (trotz drei Mitbewerber).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • ich bin vermutlich zu dumm für diese Welt, aber dann ist meine "Befürchtung" richtig: es gibt nur eine Akte und die Akte der BR ist gemeint (den Link und die Dokumente kannte ich).
    Im Endeffekt hätte ich das Angebot ablehnen sollen, ich habe es nur angenommen, damit ich mir später nie vorwerfen lassen könnte, nicht mitgewirkt zu haben, aber weniger Spuren sind trotzdem besser.
    Egal, jetzt muss ich wohl durch.

    in der Personalakte ist aber auch die Ablehnung vermerkt. Insofern: dass da was war, ist sowieso herauszufinden. Die Personalräte von der GEW (find ich wirklich albern, dass aufgrund des Mehrheitswahlrechts nur Philologen offiziell geführt und auf dem Beiblatt als Kontakt angegeben sind) sehen das entspannt: das Berufsleben ist lang und es ist normal, dass man in so einer langen Zeit auch mal erkrankt. Die Sicht hat mir geholfen. (ich hab übrigens das BEM abgelehnt, weil der Grund meiner ständigen Ausfälle im letzten Jahr - mein Kind hat alles aus dem Kindergarten nach Hause gebracht und mir geschenkt - nicht in der Schule liegt und Maßnahmen sinnlos gewesen wären)

  • Danke, es ist mir gestern in einem Panikanfall auch eingefallen (dass alleine der Brief an mich und meine Antwort so oder so protokolliert werden.)
    Ich hätte auch ablehnen können, weil es nur peripher mit der Schule zu tun hat, habe aber Angst, dass man mir fehlende Mitwirkung vorwerfen könnte.

    Bei meiner BR werden auf der Liste des Personalrats alle aufgelistet und sogar alle mit Verbandszugehörigkeit, aber ja, ich habe letztens entdeckt, dass das jede BR echt anders handhabt und eine zum Teil nur einen Namen bzw. eine Kontaktadresse hat.
    Ich habe das Glück, eine Personalrätin direkt an meiner Schule zu haben, mit der ich mich gut verstehe und die mich schon "im Vorfeld" des Ausfalls beraten hat. Für meine Panikanfälle der letzten Tage wollte ich sie aber erstmal nicht kontaktieren.

    Ich warte das Gespräch ab, ob Maßnahmen gefunden werden, die sich gut anfühlen (ich kämpfe sehr stark mit dem/gegn das Gefühl, das jemand haben könnte, ich würde den Krankenstand ausnutzen, um etwas zu bekommen (also nicht zu lange, komprimierte Tage, Aufsicht nur davor/danach... ). Mein Glück ist, dass meine Wünsche und Bedürfnisse schon immer konträr zu denen der meisten KuK (die sich möglichst wenig Lücken im Stundenplan wünschen, keine Frühaufsicht wollen, usw..)
    Und eigentlich will ich ja eher gestern als morgen voll einsatzfähig sein.

  • Auflösung...
    Manchmal Wald, Bäume, blind...

    Das Protokoll geht in die Akte (das habt ihr ja gesagt, das wusste ich vorher, das wusste meine relativ frische SL nicht), aber: es muss ja nicht alles protokolliert werden, was im Gespräch besprochen wird. bzw. es gibt einen Notizenzettel, der nirgendwo abgeheftet wird und ein sehr kurzes Protokoll. (Mir wäre es weiterhin lieber, es gäbe gar keine Spuren in der Akte, aber so ist es auch in Ordnung und ich kann damit leben, auch wenn ich glaube, dass zwischen Maßnahmen der Wiedereingliederung und allgemeinen Maßnahmen (brauche ich keine) vermischt wurden).

    So, ich bin blöd, mir ist es natürlich peinlich, dass ich mich da so reinsteigere und das Böse überall befürchte. Das Gespräch lief gut und die erste Phase der Wiedereingliederung wurde sogar geplant.
    Jetzt habe ich 8 Wochen, um (fast) komplett fit zu sein und ich freue mich wirklich wirklich wirklich.

  • Alles Gute für dich :rose:
    Auf dass du wirklich komplett fit wirst.
    Vorfreude ist schon einmal gut, das kann dabei helfen!

    Dann genieße trotzdem noch den Sommer/die Sommerferien!

  • Das Protokoll geht in die Akte (das habt ihr ja gesagt, das wusste ich vorher, das wusste meine relativ frische SL nicht), aber: es muss ja nicht alles protokolliert werden, was im Gespräch besprochen wird.

    Das ist richtig. Ich habe schon einige solcher Protokolle angefertigt. Das waren immer nur Ergebnisprotokolle, was anders macht in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn.

  • Aber das ein Maßnahmenprotokoll auch eine evtl. neue Schule zu sehen bekommt, gerade, wenn du diese Maßnahmen weiterhin benötigst, macht doch Sinn, ich hoffe einfach, dass das die meisten Schulen nicht negativ auffassen.

    Dir alles Gute weiterhin.

  • Aber das ein Maßnahmenprotokoll auch eine evtl. neue Schule zu sehen bekommt, gerade, wenn du diese Maßnahmen weiterhin benötigst, macht doch Sinn, ich hoffe einfach, dass das die meisten Schulen nicht negativ auffassen.

    Eigentlich ist das nur interessant, solange die Maßnahme läuft. Danach muss man davon ausgehen, dass keine der Maßnahmen weiterhin notwendig sind.


  • So, ich bin blöd, mir ist es natürlich peinlich, dass ich mich da so reinsteigere und das Böse überall befürchte.

    Nein, bist du nicht, nur ein Mensch mit menschlichen und menschlich nachvollziehbaren Ängsten und Befürchtungen. Gut, dass du diese Etappe genommen hast. Weiterhin alles Gute für deinen Genesungsweg.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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