Beiträge von s3g4

    Es ging mir nicht um den potentiellen Mehrwert der Papierrechnung, sondern darum, dass ich durch den zweiten Satz den Eindruck erhielt, dass hiermit ein zusätzlicher (erheblicher) Arbeitsaufwand verbunden sei, was ich so nicht einordnen konnte.

    Einscannen, IBAN abschreiben wenn OCR nicht richtig funktioniert, abheften. Papierrechnungen sind unpraktisch und überhaupt nicht mehr zeitgemäß.

    Weiß nicht, ob es Regeln für NRW gibt, aber 3-5 Jahre habe ich auch immer im Ordner, ab und an sortiere ich dort aus, was älter ist. Die meisten Ärzte schicken noch Duplikate mit, das nervt mich eher (schont die Umwelt), freue mich auch über jede Abrechnungsstelle, die direkt auf Online Rechnung geht (einfach-einreichen).

    Ich hätte am liebsten direkt digitale Rechnungen. Ich hab nur Arbeit mit Papierrechnungen.

    Ich habe mit ganz wenig Ausnahmen keine Papierablage mehr und sichere meine Daten regelmäßig auf externen Festplatten.

    Hier würde ich aufpassen. Die hessische Beihilfestelle verlangt, dass ich Originalrechnungen mindestens 3 Jahre aufbewahre.

    Zitat von Bescheid Beihilfe Hessen

    Die Originalbelege oder Belegkopien sind - soweit die Originale nicht bei Ihrer
    Versicherung verbleiben - noch 3 Jahre nach Empfang der Beihilfe aufzubewahren
    und auf Verlangen vorzulegen (§ 17 Abs. 6 HBeihVO).

    Liebe Mitruheständler,

    ich habe gerade eben den Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenversicherung fertiggestellt. Alle Rechnungen im Original beigefügt. Da entdecke ich nachträglich den Hinweis, dass die Papierausdrucke der Rechnungen einem NICHT zurückgeschickt werden, sondern vernichtet. Wenn ich nun den Beihilfeantrag ausfülle, müssen ja auch alle Rechnungen beigefügt werden. Nicht von jeder besitze ich auch eine Zweitausfertigung. Wie handhabt man das am besten? Schonmal im voraus vielen Dank für Hinweise und Tipps!

    putzi

    Einscannen/fotografieren und digital einreichen. Ich habe noch nie eine Rechnung im Original irgendwo eingegeben.

    Was überhaupt nichts mit der Dienstfähigkeit zutun hat, habe ich oben markiert. Die abgeschlossene Psychotherapie sollte normalerweise auch kein Problem sein. Bei der Blutgerinnungsstörung kommt wahrscheinlich drauf an.

    Einzig die Osteoporose könnte ein Hindernis sein. Hier kommt es nochmal genauer drauf an.

    Schon klar. Aber im Gegensatz zu einer Anpassung von A13 auf A13Z für alle im ersten Beförderungsamt, bedeutet die Fortführung der gleichen Anzahl von Entlastungsstunden keine Mehrausgaben im Vergleich zu jetzt.

    A13Z (ich habe für NRW 2 Amtszulagen A13 gefunden, ich nehme die Fußnote 5; 356,7€) ohne Entlastung und A13 mit Entlastung macht auch einen Unterschied. Kommt natürlich auf den der Entlastung an. Wahrscheinlich ist die Entlastung in den meisten Fällen teurer als die kleine Amtszulage.

    Pflichtstunden für Gesamtschule ist 25,5. A13 Endstufe Grundgehalt ist 6174€, eine Entlastungsstunde kostet also 242,12€ im Monat. Wenn man also 2 Entlastungsstunden bekommt, ist das mehr als die Amtszulagen. In der Summe nicht, aber zumindest rechnerisch.

    Befriedigend (7-9 Punkte) ist kein Prädikat, damit wirst du als Richter oder Staatsanwalt nicht genommen. Warum sollte jemand der vollbefriedigend (10-12 Punkte) hat und damit in jedem Bundesland mit Kusshand bei der Staatsanwaltschaft oder im Richteramt genommen wird, von Großkanzleien mal ganz abgesehen (aber den Lebensstil muss man wollen), seine Karrierechancen so wegwerfen und in die A-Besoldung gehen?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da irgendwen für findet, wie gesagt, es können nicht einmal alle Stellen bei der Staatsanwaltschaft besetzt werden, weil es zu wenig Bewerber gibt, die die Anforderungen erfüllen...

    Es ist aber so. Deswegen die die Stellen der Schulamtsjuristen auch oft nicht besonders lange besetzt. Diese Juristen parken sich in der Verwaltung, bis sie eine entsprechende Stelle in der Staatsanwaltschaft oder als Richter bekommen. Die Voraussetzungen für Richter/Staatsanwälte sind hier wie folgt:

    Zitat

    überdurchschnittliche juristische Examina von mindestens 15 Punkten aus beiden Prüfungen, davon mindestens 7.5 Punkte in der zweiten Staatsprüfung. Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend von diesen Notenwerten berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,0 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen. Eine Gesamtsumme von 15 Punkten darf auch in diesem Fall nicht unterschritten werden.

    Das zweite juristische Staatexamen führt immer zur Befähigung zum Richteramt. Die Note hat damit nichts zutun.

    Richtig. Und das setzt eine klare Kommunikation der Lehrkraft voraus.

    "Liebe Elternschaft,
    vielen Dank für die Einladung zur Teilnahme an der Radtour am 10. Mai 2026. Gerne nehme ich daran teil. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich dabei um eine private Veranstaltung handelt und meine Teilnahme dies nicht zu einer Schulveranstaltung umwandelt. Dies betrifft vor allem die Frage der Aufsichtspflicht und der Haftung bei Unfällen.
    Ich freue mich auf die gemeinsame Unternehmung mit Ihnen und Ihren Kindern.
    ..."

    Verstehe ich nicht. Wenn die Lehrkraft von den Eltern (irgendwelchen) dazu eigeladen wird, dann ist doch klar dass es keine Schulveranstaltung ist.

    Also ja man kann das natürlich so schreiben, damit es klar gestellt ist. Dieser Klarstellung bedarf es aber eigentlich gar nicht.

    Juristen sind im höheren Dienst in der A-Besoldung und die Einstiegshürde ist die Befähigung zum Richteramt d.h. 1. und 2. Staatsexamen bestanden und von der Bezahlung mit Lehrern vergleichbar (Einstiegsamt A13, realistisch hat die Mehrheit in der Verwaltung zeitnah A15), Richter und Staatsanwälte im Einstiegsamt haben ein Prädikatsexamen und R1 im Einstiegsamt (mit guten Aufstiegsmöglichkeiten) und das sind die schlecht bezahlten Prädikatsjuristen, die gut bezahlten gehen in Kanzleien.

    Formal ja, aber es wird bei uns oft (gerade bei Schulamtsjuristen) mindestens die Note Befriedigend gefordert. Das mag bei euch anders sein.

    Selbst ein Jurist, dessen Staatsexamen nur für die Bezirksregierung gereicht hat, schafft es da nicht irgendeine Verantwortung der Schule oder Lehrkraft zu konstruieren...

    Juristen in der Verwaltung haben in der Regel ein Prädikatsexamen (Vollbefriedigend oder besser). Alles was drunter ist bekommt in der Regel nur befristete Verträge.


    Aber an sich hast du natürlich recht. Nur weil eine Lehrkraft mit Eltern der Schule Fahrrad fährt, ist das noch lange keine schulische Veranstaltung und die Verantwortung für die Kinder liegt dabei bei den Eltern.

    oder jemand mit Mathe aus der Schule will die Freigabe für das Ländertauschverfahren? wäre es nicht dann hilfreich?

    Selbst dann kann man das nicht als Bedingungen für die Stellenbesetzung nehmen. (würde mich doch sehr wundern, wenn das in SH zulässig wäre). Es kann sehr gut so sein, weil ja auch eine Freigabe gefordert (?) ist. Heißt das auch, dass man schon im Schuldienst in einem anderen Bundesland sein muss?


    Wenn man einen Tauschpartner sucht, kann man das doch direkt sagen oder?

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