Schwanger: BAD und Gefährdungsbeurteilung

  • Hallo zusammen,


    ich wollte fragen, ob jemand Erfahrung damit hat. Wenn man schon mal schwanger war und nun das zweite Mal zum BAD geht, bekommt man den Brief von denen dann direkt mit, wenn die Werte aus dem Mutterpass übernommen werden können? Oder schicken die einem trotzdem alles erst per Post zu?

    Ich hätte noch eine andere Frage. Wenn die Schulleitung angegeben hat, dass für einen eine erhöhte Verletzungsgefahr auf Grund eines Schülers/einer Schülerin besteht, nimmt der BAD einen dann automatisch raus oder wer entscheidet dann, ob man weiter mit diesen Kindern arbeiten darf?


    Ganz lieben Dank!

  • Der BAD spricht nur eine Empfehlung aus, die Entscheidung trifft die Schulleitung (ggf. in Rücksprache mit dem Schulamt/der Bezirksregierung).
    Der Brief wurde mit mir durchgesprochen, ich bin aber nicht ganz sicher, ob ich ihn direkt mitnehmen konnte… glaube aber ja, denn ich war am nächsten Tag direkt wieder in der Schule. Es wurden die Angaben aus dem Mutterpass übernommen und eine Titerbestimmung für Windpocken habe ich abgelehnt.

  • Danke für deine Antwort!

    Dann bin ich mal gespannt auf deren Empfehlung. Ich weiß, dass meine Schulleitung das nicht verantworten will, wenn sie es entscheiden muss, weil sie nicht dafür „haften“ möchte verständlicherweise.

  • Naja, das läuft doch letztlich auf das gleiche hinaus. Bevor sie dich nach Hause schickt, kann sie dich auch woanders einsetzen, wo die Gefährdung nicht gegeben ist. Immer vorausgesetzt es gibt keine möglichen Maßnahmen um die Gefährdung in der ursprünglichen Lerngruppe abzuwenden.

  • Ich sehe es wie Kodi. Und so könnte man dann ggf. einen Lehkräftetausch vornehmen:

    Kollegin / Kollege 1 für dich in deine Klasse und du in ihre/ seine Klasse. Und man kann ja allgemeingültig sagen: Aus organisatorischen Gründen ...

  • Naja, das läuft doch letztlich auf das gleiche hinaus. Bevor sie dich nach Hause schickt, kann sie dich auch woanders einsetzen, wo die Gefährdung nicht gegeben ist. Immer vorausgesetzt es gibt keine möglichen Maßnahmen um die Gefährdung in der ursprünglichen Lerngruppe abzuwenden.

    Ich glaube schon, dass man ihnen das erklären kann, ich bin sogar davon überzeugt.

  • Ich suche die Liste der Infektionskrankheiten, bei denen man nach Auftreten nicht zur Schule darf. Bzw. Dauer bis zur Wiederzulassung. Die Googlesuche hat nicht zum Erfolg geführt. Kann mir jemand helfen?

  • Wenn du zu BG Prevent gehst, dann bekommst du ein Blatt, welches je nach individuellem Gefährdungs-/Impfstatus so einen Abschnitt enthält:

    Du findest das deshalb nicht im Netz, weil es individuell ausgefüllt wird. Wobei das Bild meiner Erfahrung nach der Normalfall in der S1 in NRW ist.

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