Beiträge von Naschkatze

    Hallo in die Runde,


    Von meinen bisherigen Schulen kenne ich nur das Klassenlehrerprinzip. Sprich: KuK , die mit einer Klassenleitung betraut sind, gehen mit ihren Stunden nahezu und komplett vollständig in die eigene Lerngruppe. Fachunterricht wird ggf von anderen KuK erteilt, sofern das Deputat des Klassenlehrers diese Stunden nicht mehr "hergibt". Dabei ergibt sich natürlich sachlogisch, dass Mangelfächer, für die nur einzelne Personen eine Fakultas besitzen, schon als Fachunterricht erteilt werden (Reli, Schwimmen).


    Hat jemand Erfahrungen mit dem Fachlehrerprinzip in der Grundschule (Bundesland NRW)? Das bedeutet, was könnten mögliche Vorzüge sein, die Unterrichtsstunden / Fächer nicht priorisiert nach Klassenlehrer, sondern gemischt zu verteilen, so dass in einer Lerngruppe viele Lehrkräfte eingesetzt werden?

    Ich bin Rückkehrer aus Elternzeit und werde formell dann mit Ende der Elternzeit versetzt (vor den Ferien; da in den Ferien ja angeblich rechtsmissbräuchlich wär). Ich hatte im späten Winter bei meiner Sachbearbeiterin angerufen. -"Ja, ja, da ist ja noch Zeit bis dahin." Zudem sei ich "ganz weit oben" auf ihrem Stapel gelegen. Kurz darauf flatterte der Bescheid ins Haus. Eine Mail habe ich nicht erhalten. Was ich sagen will: ich glaub, in der Behörde läuft einiges "unrund", um es mal nett zu formulieren. Meine Kollegin erzählte in dem Zusammenhang, dass sie den Hinweis erhalten habe, die Dienstjubiläen könnten nur berücksichtigt werden, wenn man die zuständige Sachbearbeitung daran erinnere. Ansonsten würde das einfach unter den Tisch fallen. 🙈

    Wenn du mein/e gute/r Freund/in wärst, würd ich dich erstmal fragen, was die Gründe dafür waren, an der Grundschule die Zelte abzubrechen, bevor ich dich guten Gewissens im Schulsystem "weiterschicken" könnte.


    Mein Abschluss (NRW, noch Staatsexamen) befähigt zum Beispiel auch zur SekI ("Lehramt Grund-, H-,Real-Gesamtschule, Schwerpunkt Grundschule")...

    Ich habe es an anderer Stelle bereits gefragt, aber damals ist es, denke ich, falsch verstanden worden. Daher noch mal die Frage: Wenn wir in NRW alle auf A13 umgestellt werden, behalten wir dann die Erfahrungsstufe (Jahre, die man angesammelt hat) der vorherigen Besoldungsgruppe A12 bei oder wird dann ab der Umstellung wieder neu gerechnet?

    Wir haben's im Verein mit den Kleinen (Vorschulalter), die gut ans Wasser gewöhnt waren und nicht ängstlich waren, teils auch so gemacht, dass wir in Rückenlage starteten. Im Schulischen Bereich gestaltet sich das dann praktisch häufig komplizierter. Wer sich da noch ans Wasser gewöhnen muss und keinen guten Muskeltonus, aber schon ein höheres Körpergewicht aufweist (letzteres ist in Klasse 2 oder 3 dann einfach so), der hat es doppelt schwer, das alles noch aufzuholen.

    Wenn ein Kind es nicht schafft, auf Anweisung hin ruhig auf der Bank zu sitzen, während ich eine Kleingruppe im Nichtschwimmerbereich beurteile (in der ersten Stunde schwimmt jeder einzeln vor), dann wird er in der nächsten Stunde leider nicht mit ins Bad kommen können, da er/ sie in der Schule verbleibt, aus Sicherheitsgründen.


    Selbiges konsequentes Verhalten , um letztlich Unterricht zu gewährleisten, würde ich von ausgebildeten KollegInnen auch erwarten. Und damit meine ich nicht die Rettungsschwimmer-Ausbildung 😉 Wir können schließlich auch nicht argumentieren, dass wir Kindern kein Lesen und Schreiben beibringen können, weil sie am Anfang des ersten Schuljahres über Tische und Bänke gehen. Da müssen eben kleinschrittige Maßnahmen ergriffen werden. Wozu sind wir Pädagogen ?

    Kann ich in dem Zusammenhang nochmals um eine Info bitten: Gibt es für NRW eine Rechtsgrundlage, die der Schulleitung vorschreibt, die Einsatzwünsche des Kollegiums (schriftlich) abzufragen? Ich erinnere mich dunkel, finde aber nichts auf die Schnelle.

    Ich muss mal widersprechen. Ich habe ein Spiel in meiner UPP gezeigt, bei dem die Kinder selbst Gewinnregeln aufstellen sollten, damit das Spiel fair wird. (In der Reihe war zuvor aufgefallen, dass das Spiel mit dem vorhandenen Zahlenmaterial unfair war). Es war eben sehr ergebnisoffen, schwächere Kinder sind auch nicht alle zu einem finalen Ergebnis gekommen, dennoch wurde die Stunde mit Note 1 bewertet.

    In dem Fall wurde Mut belohnt, wohl auch, weil ich in der Reflexion nach der Stunde insistiert habe, die Offenheit der Lernaufgabe wieder so zu wählen. 💪🏻


    Ich bin der Meinung, dass man das in gutem MU auch mal aushalten muss. Bei allem Üben und Wiederholen und Einschleifen , was ja im Schulalltag auch immer wieder vorkommt.

    Hallo!

    Was geschieht eigentlich, wenn bestimmte Fächer rechnerisch nicht mehr vom Stammpersonal abgedeckt werden können?

    Kommt es dann zwingend zu Abordnungen? In meiner Laufbahn hat sich das Problem erst kürzlich ganz dramatisch zugespitzt. Religion darf ja auch fachfremd nicht unterrichtet werden. Wie ist dann zu verfahren? Was, wenn es auch im Umkreis keine abzuordnenden Religionslehrer gibt? Kann dann phasenweise auf Religion verzichtet werden? Durch die konfessionsgebundenen Gruppen entsteht ja zusätzlich erhöhter Personalbedarf.

    Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, wie sich die massive Gewalt geäußert hat. Ich bin derzeit an der zweiten Grundschule (bzw. dritte, wenn das ref mitzählt) und ca 10 Jahre im Dienst. Ich finde schon , dass die Schülerschaft sich verändert hat. Derzeit erleb ich viele distanzlose Schülerinnen und Schüler, deren Wortwahl und Verhalten bzw, die Gleichgültigkeit gegenüber einer Ansprache einer Lehrperson schon darauf hindeuten könnten, dass auch die Hemmschwelle für physische Angriffe nicht so sonderlich hoch ist, wenn mal was nicht nach der Nase läuft.

    Ein Mitarbeiter der BezReg. Köln teilte mir mit, dass der Bescheid für die Versetzung zum 1.2.25 noch in diesem Kalenderjahr eintreffe. So viel kann ich schon mal sagen: das hat nicht geklappt!

    War bei mir auch so, ich vertrete mich selbst (Teilzeit in Elternzeit). Da ich an einer Grundschule bin, ist das Schulamt zuständig. Dieses hat verschlafen, mir a) einen Bescheid über die Genehmigung der Tz in Ez zukommen zu lassen, und b) entsprechendes ans LBV weiterzugeben. Zufällig habe ich es selbst einige Wochen vor Beginn der Tz erfahren, und konnte dann noch relativ schnell einen Abschlag erwirken. Bis die reguläre Zahlung erfolgen kann, dauert es allerdings ein paar Wochen. 🤷🏻‍♀️🙂‍↕️

    Bei mir steht das seit Juni dort und hat sich seitdem nicht geändert. Antragsfrist war der 30.6. und Verfahren zum 1.2.. einen Zwischenbescheid habe ich per Mail bekommen.

    Same here. Letzte Woche äußerte das Schulamt (bliebe im Kreis, Grundschule) : Einsatzort noch in Prüfung. 🙁

    In einem vorangegangenen Gespräch habe ich den Eindruck gewonnen, meine SL sieht mich im Bereich eines Einsatzes von 50-60%, obwohl ich signalisiert habe, jeden Tag einsatzbereit zu sein. Mein Kind wird dann etwa 2 Jahre alt sein. Ist es tatsächlich so ungewöhnlich, mit Kleinkind mehr zu machen? Wird mir dann gleich ein Rabenmutterstempel aufgedrückt?


    Gibt es sachliche Gründe dafür, die Stundenzahl drücken zu wollen? Gar eine Anweisung an die Schulleitungen von Seiten der Schulaufsicht? NRW...

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