Nach dem, was ich so beobachte, halte ich eine DU für völlig absurd.
Schwanger vor Dienstantritt
-
-
Ich finde irritierend, dass suggeriert wird, dass man sich das selbst aussuchen könnte. Das Beschäftigungsverbot spricht entweder der Arzt aus oder der Arbeitgeber aus.
Ich habe auch Zweifel, ob ein Arzt es statt einer AU aussprechen würde, wenn ein massiver Grund für eine AU vorläge. Die AU umfasst wesentlich mehr als ein BV, bei dem nämlich gerade nicht alle beruflichen Tätigkeiten ausgeschlossen sind.
Kommt wohl auf die Reihenfolge drauf an. Was das BV angeht, so ist da sicherlich einen Bereich, bei dem die Frau Mitspracherecht hat. Zumindest habe ich schon von einigen gehört, die ein BV entweder aktiv gefordert oder auch abgelehnt haben. Mein Arzt schreibt mich auch nicht krank, wenn ich sage: ich muss aber dringend arbeiten (bei Infekten zum Beispiel). Aber sagt dann, dass er das für keine gute Idee hält. Und bislang hatte er recht 🙈 Ein BV ist ja auch nicht immer eindeutig notwendig, es ist ja schon oft ein Blick in die Glaskugel, ob eine Tätigkeit negative Folgen für ein Kind könnte. Da sind sich doch die Ärzte auch nicht einig hinsichtlich der Risikobewertung.
Generell habe ich Ärzte auch als Anwälte der Patienten erlebt. Wenn der seit also die Wahl hat zwischen BV und AU, warum soll er dann nicht zum Wohle des Patienten entscheiden? Ein Amtsarztverfahren in der Schwangerschaft ist sicherlich aufgrund des damit verbundenen Stresses nicht förderlich für eine Schwangerschaft. Da würde man eventuell mit dem BV den psychischen Druck rausnehmen, der wiederum das Kind gefährden kann. -
Nein, das geht nicht problemlos. Die Diagnosekriterien schließen anhaltende Beschwerden über den 6. Monat nach dem Ereignis aus.
...
Und was die Anpassungsstörungen betrifft: die können per Attest verlängert werden. Geht problemlos. Warum ich das weiß? Weil ich mit den Fällen als Personalrat vertraut war.
Wenn du das Einbringen sachlicher Argumente für "Stöckchen" hältst, dann spring doch selbst nicht drüber. Solange du antwortest, weil du meinst, es besser zu wissen, kannst du es dir sparen, mir irgendwas zu unterstellen.
-
Das ändert sich zeitlich wohl so sehr, dass dieses Vorgehen in zwei Jahren vielleicht komplett anders wird.
Vergleich der Umgang mit Teilzeit seit dem Lehrermangel.
Ich drücke dir eher die Daumen, gesund zu bleiben und das nicht nie befürchten zu müssen.
Wie gesagt, ich arbeite gerne und gehe davon aus, dass es auch so bleibt. Insofern würde ich gerne verhindern bei eine längeren AU in die DU geschickt zu werden.
-
Jetzt würde es mich doch einmal interessieren, wie es Hannah geht und ob sie jemand "ins Beschäftigungsverbot geschickt" hat. Ich finde die Formulierung mit "schicken" immer etwas unpassend. Da stellt man sich eine Person vor, der mit erhobenem Zeigefinger gesagt wird: "So, und du gehst jetzt mal lieber nach Hause."
Empfindet ihr das nicht so? -
Tatsächlich empfand ich mein Beschäftigungsverbot auch genau so 😅
-
Aber genau so läuft es doch oft ab. Das waren zumindest bei mir die Worte ungefähr bei dem vorübergehenden BV bis die amtsärztliche Untersuchung da war.
Wobei nein, nicht "besser", sondern " du musst jetzt nach Hause gehen und darfst die Schule bis zur Freigabe nicht mehr betreten" waren die Worte.
-
Als während der Corona Zeit eine hochschwangere Schülerin plötzlich aufgetaucht ist, haben wir genau das getan. Sie gebeten, augenblicklich das Gebäude zu verlassen.
-
Auch ich bin geschickt worden, sogar gebeten worden, mir von meinem Gyn ein vollumfängliches BV erteilen zu lassen. Dieser hat sich geweigert und hat gewettert, er würde gern mal mit meiner SL sprechen. Dieses habe ich dann verhindert und habe ab und an eine AU bekommen. Meine SL hat mich im Teil-BV ausschließlich im Homeoffice einsetzen wollen.
-
Werbung