Schwanger vor Dienstantritt

  • Sollte eine Schwangere zusätzlich zu einer Gefährdung der Schwangerschaft weitere Krankheiten entwickeln, dann ist sie gut beraten, wenn sie ins Berufsverbot geht.

    Denn soweit ich das mitbekommen habe, ist man in einigen Dezernaten dazu übergegangen, die Kollegen bei Krankheit sofort in die Dienstunfähigkeit zu schicken. Zum Beispiel bei Krebs. Da wird nicht abgewartet, sondern ab und weg. Weil es billiger ist. Da wäre man mit dem Krankengeld sicherlich besser dran.

  • Ist sie sicherlich nicht!

    Meinst du: sie ist nicht gut beraten, wenn sie ins BV geht? Bezogen auf den Fall: Schwangerschaft + Weitere Krankheit wie Krebs. Falls ja: warum nicht?

    Hier in NRW sähe das ohne Berufsverbot so aus: Amtsarzttermin nach ungefähr 3 Monaten, sofortige dauerhafte Dienstunfähigen weil es absehbar ist, dass man binnen 6 Monaten mit Krebs nicht wieder dienstfähig ist. Amtsarzt empfiehlt Termin zur erneuten Begutachtung in 1,2 oder 3 Jahren.

    Gäbe es in BV eine Pflicht, sich krank zu melden, wenn man plötzlich unabhängig von der Schwangerschaft erkrankt? Würde die Krankmeldung das BV aufheben?
    Falls nein, hätte die erkrankte Person deutlich mehr Zeit sich mit Bezügen um ihre Genesung zu kümmern… Und eventuell in der Elternzeit ohne Diestunfähigkeit zu genesen. Also besser, falls du DU vermieden werden soll. Nimmt man diese jedoch inkauf, so kann man ja drei Jahre Rente mitnehmen und muss im Zweifelsfall für kämpfen, den Dienst wieder aufnehmen zu können.

  • Hier in NRW sähe das ohne Berufsverbot so aus: Amtsarzttermin nach ungefähr 3 Monaten, sofortige dauerhafte Dienstunfähigen weil es absehbar ist, dass man binnen 6 Monaten mit Krebs nicht wieder dienstfähig ist. Amtsarzt empfiehlt Termin zur erneuten Begutachtung in 1,2 oder 3 Jahren.

    Kann ich so nicht bestätigen. Mehrere Fälle mit Krebs. Keiner wurde zum Amtsarzt geladen.

  • Wie ich bereits schrieb: das wird sehr unterschiedlich gehandhabt mit der Einladung zum Amtsarzt. Es betrifft nicht alle, aber die Zunahme von sehr schnellen Vorladungen mit sehr schnellem Ende des aktiven Dienstes habe ich aus gesicherter Quelle. Das Vorgehen ist auch noch recht neu.

  • Das mit erhöhten DU-Zahlen, sobald man beim AA ist (also Probleme bei der Wiedereingliederung zum Beispiel) habe ich auch gesichert aus PR-Quelle, der eben davon abriet, zu früh zurückzukommen, da es keinen Freischuss gibt und fast jeder Fehler in die DU führt.

  • Wie ich bereits schrieb: das wird sehr unterschiedlich gehandhabt mit der Einladung zum Amtsarzt. Es betrifft nicht alle, aber die Zunahme von sehr schnellen Vorladungen mit sehr schnellem Ende des aktiven Dienstes habe ich aus gesicherter Quelle. Das Vorgehen ist auch noch recht neu.

    Das mit erhöhten DU-Zahlen, sobald man beim AA ist (also Probleme bei der Wiedereingliederung zum Beispiel) habe ich auch gesichert aus PR-Quelle, der eben davon abriet, zu früh zurückzukommen, da es keinen Freischuss gibt und fast jeder Fehler in die DU führt.


    Beides sehr spannend - Vielleicht kann man das hier rausziehen ? Noch bin ich fit und arbeite daher sehr gerne. Aber wenn mal was passiert, würde mich das von euch Geschilderte schon interessieren.

  • Das ändert sich zeitlich wohl so sehr, dass dieses Vorgehen in zwei Jahren vielleicht komplett anders wird.

    Vergleich der Umgang mit Teilzeit seit dem Lehrermangel.

    Ich drücke dir eher die Daumen, gesund zu bleiben und das nicht nie befürchten zu müssen.

  • Ich glaub, ich kündige die DU lieber doch noch nicht.

    Hatte gestern noch das Schreiben meiner DU-Versicherung in der Hand und kam ins grübeln, wie lange ich sie noch brauche. Aber ich denke auch, ich behalte sie. Am Ende brauche ich sie im besten Fall nicht, aber so ist es mit Versicherungen.

  • Ich habe es oben schon geschrieben: In dieser Hinsicht haben wir keinen normalen Beruf. Wir sind in einem Dienstverhältnis, bei dem Loyalität gegenüber dem Dienstherr, aber eben auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nochmal deutlich höher gehängt sind als in einem normalen Beschäftigungsverhältnis. Beide Seiten, sowohl der Dienstherr als auch die Beamten, erkaufen sich die Privilegien, die damit einher gehen, teuer.

    Genau das hatte ich ja im Beitrag 137 geschrieben. Daher volle Zustimmung.

  • Meinst du: sie ist nicht gut beraten, wenn sie ins BV geht? Bezogen auf den Fall: Schwangerschaft + Weitere Krankheit wie Krebs. Falls ja: warum nicht?

    Ich finde irritierend, dass suggeriert wird, dass man sich das selbst aussuchen könnte. Das Beschäftigungsverbot spricht entweder der Arzt aus oder der Arbeitgeber aus.

    Ich habe auch Zweifel, ob ein Arzt es statt einer AU aussprechen würde, wenn ein massiver Grund für eine AU vorläge. Die AU umfasst wesentlich mehr als ein BV, bei dem nämlich gerade nicht alle beruflichen Tätigkeiten ausgeschlossen sind.

  • Abgesehen davon, dass die Anpassungsstörung nur 6 Monate diagnostiziert werden kann und du damit wieder mal bewiesen hast, dass andere keine Ahnung haben, wer warum wie lange fehlt: dass der Beamte im Vergleich zum Hairstylisten ein privilegiertes Beschäftigungsverhältnis hat, sollte klar sein. Der Hairstylist würde nach 6 Wochen Krankengeld bekommen und irgendwann seinen Job verlieren.

    Ruhig, Braune*r.

    Ansonsten verweise ich auf Beitrag 137, in dem ich - denke ich - ziemlich deutlich mache, dass ich um die Besonderheiten in unserem Arbeitsverhältnis verdammt genau weiß. Trotzdem haben wir einen "normalen" Beruf hinsichtlich der Tätigkeit. So war mein Hinweis zu verstehen gewesen.

    Und was die Anpassungsstörungen betrifft: die können per Attest verlängert werden. Geht problemlos. Warum ich das weiß? Weil ich mit den Fällen als Personalrat vertraut war.

    Und jetzt darfst du gerne wieder über andere Stöckchen springen, ja?

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