Ich kapere einmal diesen Thread, da es hier allgemein ja um Elternzeit (in NRW unter anderem) geht.
Ich bin gerade erneut über die Aussage gestolpert, man müsse eine Übertragung der Elternzeit beantragen, wenn man nach dem 3. Lebensjahr noch ungenutzte EZ nehmen möchte. Stimmt das? Ich finde in den Verordnungen widersprüchliche Angaben. Einerseits folgenden Passus:
„Allerdings ist mit Zustimmung des Arbeitgebers eine Übertragung von jeweils bis zu zwölf Monaten auf die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres möglich (§ 15 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz; vgl. Beispiele 1 und 2).
Möchten die Beschäftigten die verbliebene Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres aufschieben, ist zu bedenken, dass für die Anmeldung der Übertragung keine gesetzlichen Fristen bestehen. Es ist insbesondere nicht notwendig, dass der Antrag vor Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes gestellt wird. Soll ein Abschnitt der Elternzeit übertragen werden, um z. B. das erste Schuljahr des Kindes intensiver begleiten zu können, darf die gewünschte restliche Elternzeit noch nicht „verbraucht“ also beansprucht und genommen worden sein, und der Arbeitgeber muss der Übertragung zugestimmt haben.“
https://www.schulministerium.n…geld-Elternzeitgesetz.pdf
S.7-8
Verwiesen wird hierbei auf das BEEG, das wiederum folgende Aussage trifft:
„2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. […] Der Anspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.“
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html (Abschnitt 2)
Auch hier (https://www.mkjfgfi.nrw/haeufi…e-fragen-zur-elternzeit-0) steht, dass es keiner Übertragungs“beantragung“ bedarf.
Ich nehme also an, dass Ich nicht jetzt noch schnell irgendeine Übertragung bei der Bezirksregierung erbeten muss, da das BEEG hier den Ausschlag gibt? Ich möchte mir schon gern meine Option auf Elternzeit noch offen halten - wobei auch hier die Angaben divergieren (max. 12 Monate vs. bis zu 24).
Falls ich doch etwas beantragen muss - weiß jemand wo und wie?