Beiträge von ChatNoir88

    Ja, jedes Team hat ein eigenes Notizbuch und die Mitglieder haben alle Zugriff darauf. Die Seite muss dann nur noch im für alle öffentlichen Collaboration Space im Notizbuch hinterlegt sein. Dazu gibts notfalls aber auch viele Videos - OneNote ist zu Beginn manchmal noch etwas unübersichtlich, aber wenn man einmal die Struktur durchschaut und für sich angepasst hat, ist es wirklich super.

    Man könnte das über das Kursnotizbuch (OneNote) machen lassen, wenn ihr entsprechende Kurse eingerichtet habt. Dort gibt es den Collaboration Space, wo jeder gleichzeitig auf einer Seite arbeiten kann - dort könnte eine Karte eingefügt und entsprechend markiert werden durch die Teilnehmer. Oder man macht eine Videokonferenz und arbeitet über das Whiteboard, das man dort digital einblenden kann - dort müsste auch ein Bild einzufügen sein, dass dann beschriftet werden kann.

    Was ggf. noch wichtig sein könnte: die Öffnungsklausel funktioniert nur einmal. Da es sein kann, dass man zwischen Ref und Planstelle ggf. den Anspruch auf private Krankenversicherung verliert, kann man über diesen Weg bei fester Stelle mit Verbeamtung nicht mehr in die PKV, soweit ich weiß. Da könnte es sinnvoll sein, im Ref in den sauren Apfel der freiwillig gesetzlichen Versicherung zu beißen. Was auch möglich sein könnte, ist eine Anwartschaft.

    Ps: in den Merkblättern findet sich eig nur die Formulierung, dass die Kinder Beihilfe berechtigt sind, die in Familienzuschlag berücksichtigt werden können....also bezogen auf die Person des Kindes, nicht auf den jeweiligen Empfänger der Familienzulage...aber das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Praxis der Verwaltung sein!

    Ich glaube, dass der folgende Passus hier greift:

    3.3 Mehrere Anspruchsberechtigte mit Anspruch auf Familienzuschlag für Kinder

    Sofern mehrere Personen Anspruch auf den Familienzuschlag für Kinder oder vergleichbare Leistungen für Kinder haben, erhält die Person den Familienzuschlag für die Kinder, die das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz erhält oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 oder 65 EStG, bzw. der §§ 3 oder 4 BKGG erhalten würde.

    Mehrere anspruchsberechtigte Personen können vorhanden sein, wenn eine weitere Person, zu der das Kind ebenfalls eine im Gesetz oder Tarifvertrag bestimmte Stellung einnimmt, beschäftigt ist oder Mutterschaftsgeld oder Versorgungsbezüge erhält.


    Das bezieht sich nur auf den Familienzuschlag 2 (für das Kind), den Familienzuschlag 1 erhalten wir aktuell hälftig.


    In der Meldung der Beihilfe (Anlage Kind) wird auch noch einmal auf den Familienzuschlag verwiesen.


    Werde mich auch im Kollegium umhören, da gibts ja doch einige Lehrerpaare.


    Vielen Dank auf jeden Fall für den Input!

    Wozu festlegen? Eigentlich dürfte es egal sein, wo das Kind versichert ist...


    Den Zuschlag bekommt ja immer der dienstlich aktive Partner.


    Alles andere ist ja eine Wette auf auftretende Krankheiten, die man meist verliert ;-).

    Die Beihilfe für das Kind kann nur der Partner erhalten, der den Familienzuschlag bekommt, deshalb muss man das beim LBV festlegen. Das ist wohl seit 2020 so.

    Und bezüglich der KDP ist es meiner Vermutung nach für uns nicht egal...

    Nicht ganz vergessen sollte man gewisse Szenarien im Leben wie eine Trennung... Bei zwei Beamten ist das jetzt die Frage. Kindergeld- und damit Familienzuschlag- und beihilfeberechtigt ist ja der, bei dem das Kind dann gemeldet ist (und der dann folglich als alleinerziehend gilt - der andere ist dann der "Umgangselternteil" - 50:50-Wechselmodell jetzt mal nicht mitgedacht).

    Ob man das nachträglich mitsamt PKV für das Kind noch ändern kann (Stichwort Gesundheitsprüfung), müsste man bei der Versicherung erfragen.

    Wobei man das ja nicht wirklich verhindern kann, da ja bei einen Trennung das Kind ja nicht zwingend bei der Mutter leben muss... aber da werde ich auf jeden Fall bei der Versicherung nachfragen.


    Hey


    ist denn tatsächlich immer derjenige berechtigt, den Familienzuschlag zu erhalten, der auch das Kindergeld bekommt?


    Bei zwei Beamten wird doch der Zuschlag auch während der Elternzeit an denjenigen verbeamteten Partner gezahlt, der gerade im Dienst ist?

    Ich drehe durch... das hatte ich auch irgendwo noch im Hinterkopf, aber da muss es doch möglich sein, sich festzulegen oder? Wir werden nämlich abwechselnd in Elternzeit sein. Ich vermute hier, dass dann in der Elternzeit meines Mannes der Zuschlag schlicht wegfällt, aber eigentlich bei ihm „verbucht“ wird...


    Es ist echt ein Graus mit 2 Beamten, auch wenn’s sonst viele Vorteile haben kann -.-

    Ok, das beruhigt mich schonmal, dass ich nicht völlig in die falsche Richtung gedacht habe - dann bleibt für uns nur abzuwägen, wer in den nächsten Jahren wohl mehr Rechnungen haben wird, ich, mein Mann oder das Kind 😅


    Edit: Und das man das Kindergeld splitten kannst, war mir gar nicht bewusst! Auch wenn vier Kinder aktuell eher unwahrscheinlich sind, ist das eine interessante Info.

    Ja genau, derjenige der das Kindergeld und den Familienzuschlag erhält, der kann das Kind bei der Beihife geltend machen - entsprechend würde mein Mann dann beides beantragen. Die Versicherung selbst spielt keine wirkliche Rolle (wir sind dazu auch noch bei der gleichen PKV), aber da das Kind 80% Beihilfe erhält, dachte ich, eine niedrigere Kostendämpfungspauschale würde entsprechend Sinn machen...

    Ich hole einmal diesen alten Thread hoch, da zumindest der Titel zu meiner Frage passt.

    Wir stehen langsam aber sicher vor der Frage, bei wem das zukünftige Kind versichert werden soll. Eckdaten: wir sind beide Landesbeamten in NRW mit Anspruch auf Beihilfe (50%).

    Mein Gedanke war nun, Beihilfe für das Kind bei meinem Mann geltend zu machen, da seine Kostendämpfungspauschale bei 150 Euro liegt und meine bei 300 - durch das Kond sinkt diese jeweils um 60 Euro.

    Bei einem zweiten Kind würde der Beihilfesatz zusätzlich noch auf 70% steigen und seine PKV ist teurer als meine.

    Nun sagte mir meine Sachbearbeiterin der Beihilfe, das ich das gut überlegen sollte und dies eine relativ endgültige Entscheidung ist und man ja eh relativ schnell die Pauschale übertrifft - wir sind aber beide eher selten beim Arzt und ich sehe eher das Kind als potenziellen „Arztkostenfaktor“.

    Habe ich irgendwas übersehen, was gegen meine Überlegung spricht oder hat jemand hier Erfahrungen mit so einer Konstellation? Das Telefonat hat mich doch verunsichert...

    Mal ein ganz anderes Thema:

    Gibt es hier Personen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht geimpft werden können? Wie geht ihr damit um? Unterrichtet ihr momentan normal oder seid aus gesundheitlichen Gründen im Distanzunterricht/Beschäftigungsverbot?


    Ich bin seit August nicht mehr im Präsenzunterricht weil ich schwanger bin und wenn ich wieder voll arbeiten will, 4 Monate nach der Geburt, werde ich (hoffentlich) noch stillen. Stillende Mütter werden aber nicht geimpft. Ich hoffe sehr, dass bis dahin vielleicht noch ein anderer Impfstoff verfügbar sein wird, den auch stillende Mütter erhalten könnnen.

    In der Aufklärungs“erklärung“ für die Impfung steht aktuell, dass Schwangere und Stillende nicht pauschal ausgeschlossen sind wie Unter-16-Jährige, sondern dass hier eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung stattfinden soll. Deshalb hoffe ich sehr, dass ich mich impfen lassen kann.

    Bis dahin werden hoffentlich auch noch weitere Erkenntnisse gewonnen werden, da weiterhin Studien zu dieser Frage laufen.

    Mir ist es sehr unangenehm, dass Kollegen aufgrund meines Ausfalls nun noch mehr leisten müssen als eh schon. Deshalb versuche ich die Kurse, die „stellvertretend“ für mich in Präsenz gehalten werden, so akribisch wie möglich vorzubereiten - mehr als ich sonst für mich die Stunde planen würde.

    Die Kurse, die nur in Distanz ablaufen, kosten ähnlich viel Energie. Eine Kürzung meiner Besoldung aufgrund meiner unverschuldeten und unfreiwilligen Abwesenheit wäre wohl kaum angemessen.


    Jetzt bin ich übers Stöckchen gesprungen :D

    Klingt für mich nicht flexibel, sondern ruft zu Beschiss auf und lagert die Verantwortung auf den Arzt ab.

    Warum ist es unflexibel im Rahmen der Möglichkeiten auf den Wunsch der betroffenen Kollegin einzugehen? Verstehe ich nicht ganz.

    Dass jetzt aber hoffentlich nicht jeder sein Süppchen kochen kann, ist sicher gut und beugt dann auch Problemen vor, wenn man nicht in Präsenz eingesetzt werden möchte, die SL sich aber stur zeigt.

    Interessant - den habe ich auch noch nicht gesehen. Wahrscheinlich der Erlass, von dem der PR Mitte November noch inoffiziell sprach. Damit sollte das Hin und Her ja eigentlich vorbei sein, aber viele SLs scheinen das wohl nicht zu wissen/wahrzunehmen.


    Und endlich ja auch mal ne klare Ansage! Auch wenn der Distanzunterricht sehr anstrengend ist.


    Total verrückt... der BAD meinte telefonisch auch zu mir, dass Corona auch kein Grund ist für ein Arbeitsverbot, jedoch ist dann die Regelung, dass man 14 Tage raus ist bei einem Fall defacto an größeren Schulen eben ein solches Verbot.

    Ich darf deshalb seit ca. 2 Monaten die Schule nicht betreten... da ist es nachvollziehbar, dass ich erstmal aus dem Präsenzunterricht gestrichen wurde.

    Aber für dich klingt das ja erstmal gut, deine SL scheint da flexibel zu sein :)

    Also ich konnte keinen Präsenzunterricht für mich erwirken, auch wenn ich in Präsenz weiterarbeiten wollte. Auch keine Kompromisse mit Lerngruppen waren bei mir möglich.

    Aber ich glaube, das hängt auch von der Bezirksregierung, der Schulleitung und der Schulsituation ab. Inoffiziell habe ich aber auch gehört, dass es demnächst einen Erlass geben soll, der diesen Spielraum ausschließt und nur noch Distanzunterricht ermöglicht (aber nur Hören-Sagen!)

    Eine Freundin an einer Grundschule arbeitet nach wie vor in Präsenz und wurde im Prinzip auch gar nicht befragt. Es gab dort aber auch keinen Fall an der Schule und die Informationspolitik ist dort eh etwas... merkwürdig.


    Alles Gute :)

    Haeschenhuepf: Das stimmt so nicht, zumindest für Bezirksregierung Münster.

    Falls es also dich betrifft oder jemanden, den du kennst und derjenige möchte ins Distanzlernen, würde ich mich nochmal erkundigen.

    Kann natürlich sein, dass es sich hier auch nochmal in den Bezirken unterscheidet, was meine These nochmal unterstreicht :autsch:.

    Ich finde, dass sich hier wieder zeigt, wie absurd es teilweise ist, dass jedes BL sein Süppchen kochen kann. In NRW ist so eine Erklärung nicht möglich, selbst wenn man möchte.

    Dir aber alles Gute :) Ist ja schon einmal beruhigend, dass es die Probezeit nicht tangiert, wenn ich die Formulierung richtig verstanden habe.

    Also unsere eine Schwangere ist noch im Präsenzunterricht (auf eigenen Wunsch) und trotz mehrerer Fälle in anderen Klassen kommt.

    [...]

    Also kam es sich nicht auf schulweite Fälle beziehen.

    Habe gerade als Antwort des BAD bekommen, dass es sich tatsächlich auf Fälle in der Schule bezieht, was bei Einhaltung die Arbeit in Präsenz an größeren Schulen im Prinzip unmöglich macht.

    Doch, ich habe Kinder. Bin aber trotzdem bei 50, da die 70 bei meinem Mann liegen (auch Lehrer, auch Beihilfe). Den Kinderbonus kannst du nur einmal in Anspruch nehmen.

    Off-Topic: Darf ich fragen, wovon eure Entscheidung abhing, ob die Kinder bei dir oder bei deinem Mann versichert werden? Bei zwei Beamten hat man ja die freie Wahl oder? (Reines persönliches Interesse, ob es da Faktoren gibt).

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