Ich hatte die gleiche Sorge wie du, dass ich nicht an meine Schule zurückkehren kann, insbesondere da eine Freundin von mir abgeordnet wurde (ist aber an einer Grundschule und dort scheint das üblicher zu sein) und da meine Schule (rechnerisch) überversorgt ist. Ich habe deshalb unter einem Jahr Elternzeit genommen und muss keinen Rückkehrantrag stellen.
Da aber hier ja einige schon sagten, dass eine Abordnung wider Willen eher selten zu sein scheint, hoffe ich, dass du deine Elternzeitpläne nicht ändern musst, wenn du mit SL und BR sprichst. ich wollte einfach auf Nummer Sicher gehen und bei mir passte das auch mit meinem Partner und wir konnten entsprechend sinnvoll aufteilen.