Wer 3G nicht erfüllt, kommt nicht zum Elternabend. So einfach ist das.
So isses!
Wer 3G nicht erfüllt, kommt nicht zum Elternabend. So einfach ist das.
So isses!
Maske ist in NRW am festen Sitzplatz bei Elternabenden nicht mehr erforderlich:
CoronaBetrVO:
„
§2
Maskenpflicht in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen
(1) Innerhalb von Schulgebäuden und anderen der schulischen Nutzung dienenden Innenräu- men sind von allen Personen medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) zu tragen. Dies gilt nicht
…
10. bei Sitzungen von Schulmitwirkungsgremien und im Rahmen außerschulischer Nutzungen der Schulgebäude, wenn die Regelungen der Coronaschutzverordnung für die konkreten Nutzungen oder Veranstaltungen eine Ausnahme von der Maskenpflicht vorsehen“
Und nun CoronaSchVO:
Auf das Tragen einer Maske kann verzichtet werden
„
7. in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Ver- sammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind,“
Schau mal in der Coronabetreuungsverordnung nach.
Habe ich natürlich getan, dort wird auf die Coronaschutzverordnung verwiesen, die maximal schwammig ist. Dort lese ich nur, dass solche Feste möglich sind und nur ab
2500 Besuchern gleichzeitig die 3G Regel gilt. Das bedeutet m. E., dass Schulfest draußen mit unter 2500 Besuchern ohne Einschränkungen erlaubt sind und auch Masken nur getragen werden müssen, wenn Leute in Schlangen anstehen.
Ich kann’s irgendwie kaum glauben.
Dann müssten z. B. auch alle wieder das Schulgelände (nicht das Gebäude) ohne Einschränkungen betreten dürfen.
In der neuen Coronaschutzverordnung finde ich keine Regelung für solche Veranstaltungen wie Schulfeste in NRW.
Hat jemand von euch eine Ahnung, ob z.B. ein Herbstfest draußen stattfinden darf (natürlich mit 3G)?
Warum sollte man nicht Gruppenarbeit machen dürfen? Die SuS haben doch Masken auf und Abstandsregeln gibt es im Klassenraum nicht.
Um die Frage der Sinnhaftigkeit der ganzen weggefallenen Bestimmungen mit den neuen Coronaverordnungen ging es hier ja zunächst nicht.
Wo findet man eigentlich eine Angabe in NRW darüber, dass das Singen im Raum verboten ist?
In der noch bis Freitag gültigen CoronaSchutzVO findet sich die Angabe, dass das Singen in gut belüfteten Räumen bei Inzidenzstufe 1 mit bis zu 30 Personen zulässig sei.
Wenn nun die Inzidenzstufen wegfallen …?
In der neuen BetreuungsVO sind nur Ausführungen zum Sportunterricht. Auf der Seite des Schulministeriums sind die Angaben zum Musikunterricht sehr vage.
Hat jemand eine quellengestützte Ahnung?
Zumindest ich habe damals im Referendariat gelernt, daß ein "Erwartungshorizont" auch aufzeigen muß an welchen Stellen ich mit welchen Fehlern der Schüler rechne
Das kenne ich auch aus NRW so nicht. Würde ich alle Fehler, mit denen zu rechnen ist, notieren, ergäbe es ein sehr, sehr langes Werk.
Ein Erwartungshorizont ist m. E. in so einer Form in Mathe sinnvoll:
https://www.rhein-gymnasium-ko…t%20Homepage%20fertig.pdf
Wobei ich selbst bei „normalen“ Klausuren die Kriterien nicht verschriftliche, sondern bei Nachfragen von SuS erläutere, warum die eine soundso viele, der andere mehr/weniger Punkte bei einer Teilaufgaben erreicht hat.
In der Mathematik erachte ich einen Erwartungshorizont als überflüssig, weil man dort selbstverständlich erwartet, daß für die Note 1 einfach alle Aufgaben gelöst werden.
Das ist Quatsch und sollte man als Mathelehrer:in auch wissen.
Abgesehen von den textlichen Ausführungen (Begründungen, Beschreibungen usw.) ist auch die Darstellung des Weges, die Einhaltung der Operatoren, der eventuelle Umgang mit dem GTR (zumindest in NRW) u. ä. für die Bewertung von Bedeutung.
Außerdem liegt der Bereich für die Note 1 (in der SEK II) zwischen 100 und 85 % der Bewertungspunkte.
Meine Herren, das war heute meine beste Leistung. Sind sie damit einverstanden, daß wir die Vorlesung hier beenden?
Gab es bei euch im Jahrgang keine Frauen?
Bei uns in Physik waren es nur zwei, bei den Diplomern gar keine.
Wegen der Brückenkurse bin ich in netten Arbeitsgruppen mit Diplomern gelandet und damals waren in meiner Uni die meisten Veranstaltungen sowieso gleich, daher habe ich bis zum Vordiplom alles mitgemacht. Ca. 60 Leute im ersten Semester, davon haben knapp 20 die Matheklausuren im 1. und 2. Semester bestanden.
Als einzige Frau und mit insgesamt wenigen Kommilitonen war es in manchen Vorlesungen sehr blöd, weil jedes Zuspätkommen oder Fehlen registriert wurde. Aber ich kann nicht meckern, alle haben sehr darauf geachtet, mich nicht merken zu lassen, dass man als Frau in dem Studiengang noch etwas Besonderes war. Diskriminierungen oder gar Witzeleien haben nicht stattgefunden.
Sorry, war heute viel unterwegs und habe grade kein passendes Bild parat. Ich gebe gerne weiter.
Genau das hat meine Schulleitung vor. Habe diese Auskunft heute erhalten.
Kann denn deine Schulleitung eine entsprechende Verwaltungsvorschrift oder Verfügung anführen?
In Analogie zu den Bestehensprüfungen beim Abi müsste es auf jeden Fall anders laufen, wurde hier ja schon geschrieben.
Im Zweifelsfall würde ich bei der entsprechenden Bezirksregierung anrufen bzw. mir von der Schulleitung eine derartige Anweisung zeigen lassen.
Es ist für Kuk und SuS doch eine völlig unzumutbare Vorgehensweise (ich weiß, dass das nicht heißt, dass diese nicht doch angeordnet werden könnte 😕).
Da war ich schon mal, ist das in Bamberg?
Denn bei aller Liebe zu Käse enthält der ja leider auch die böse Laktose...
Meinst du mit „der“ den Frischkäse?
Ansonsten: viele lange gereifte Käsesorten (fast alle, meine ich mal gelesen zu haben) enthalten kaum bis keine Lactose.
Das fände ich blöd, da ich in meinem Fall die Schülerin ja prüfen würde obwohl ich weiß, dass sie nicht mehr versetzt werden würde. Nur sie selbst wüsste es nicht.
Ich glaube nicht, dass das zulässig ist, finde aber grade keine entsprechende Verwaltungsvorschrift. Falls deine Schulleitung das so anordnen sollte, würde ich diese nach einer Quelle für dieses Vorgehen fragen.
Da mehrere Prüfungen in 2020 und 2021 eine Ausnahme sind, weiß deine Schulleitung eventuell einfach nicht so recht Bescheid.
Ist das nicht überall so üblich, dass man zwei beglaubigte Kopien des Abschlusszeugnisses erhält?
Ich glaube ja, habe es nur der Vollständigkeit halber erwähnt, weil ich nicht weiß, wie es in anderen Bundesländern ist.
Bei uns sind es auch zwei beglaubigte Kopien (NRW).
Bei uns wird im Sekretariat beglaubigt, kostet, meiner Erinnerung nach, immer noch 5 €.
Die SuS erhalten vorher aber schon mit ihren Abschlusszeugnissen beglaubigte Kopien.
Aliena vitia in oculis habemus, a tergo nostra sunt
Schönes Zitat, passt aber m. E. nicht zu O. Meiers Beitrag. Sie hat doch bloß eine simple Regel benannt, die allzu oft nicht beachtete wird. Außerdem wirft sie doch keiner irgendwelche Fehler vor, sondern bemerkt, dass es wichtig sei zwei Ebenen im Diskurs auseinanderzuhalten. Oder wer war gemeint?
Mir ist bewusst, dass die Gesundheit an erster Stelle stehen sollte. Ich bin allerdings Ende letzten Jahres schon für knapp 4 Monate ausgefallen wegen des Fußes. Ich habe da einfach ein ganz schlechtes Gewissen.
Das hörte sich für mich nach einem schlechten Gewissen an, das eventuell verhindert, dass die TE unvoreingenommen auf ihren Heilungsprozess achtet.
Davor wollte ich warnen.
Dabei aber auf die Pathologie schlechten Gewissens abzuzielen, finde ich ehrlich gesagt übertrieben.
Meine Erwähnung einer Verhaltenstherapie bezog sich auf eine Gesamtproblematik, die oftmals mit schlechtem Gewissen einhergeht und war überhaupt nicht direkt auf die TE bezogen.
Das mit dem „pathologisch“ kam gar nicht von mir, sondern ich erwähnte nur, dass das pathologisch werden könne. Und was heißt schon pathologisch?
Nützlich ist eine therapeutische Begleitung, wenn man einen gewissen Leidensdruck verspürt, der daher kommen mag, dass man z. B. alles super richtig und gewissenhaft machen will und selbst mit dem Kopf unterm Arm zur Schule kommt, weil es für die Kinder/Jugendlichen/Kolleg:innen ansonsten schwierig wird. Da spreche ich aus (anekdotischer) Erfahrung.
Insofern:
Bei der Erwähnung eines schlechten Gewissens in die Richtung Verhaltenstherapie zu beraten, finde ich hingegen vollkommen anmaßend.
Meine Bemerkung war doch keine Beratung! Und schon gar kein individueller Hinweis. Aber vermutlich habe ich meine Worte nicht klar genug gewählt. Es tut mir leid, wenn da eine Aussage als Anmaßung rübergekommen ist.
Manchmal wäre es für mich hilfreich, wenn man kenntlich machte, aus welcher Formulierung nun bestimmte Schlüsse gezogen werden.
Ich weiß auch nicht, wo in diesem Faden Extrempositionen vertreten werden. Manche schrieben sowas wie „kannste machen, pass aber auf dich auf“, andere - so wie ich - wurden etwas genauer, bei dem, auf was man achten sollte.
Keine schrieb „mach das auf gar keinen Fall“ oder „mit Krücken ist’s ja easy, du musst unbedingt wieder zur Schule gehen“.
Wegen eines aus meiner Sicht nicht pathologischen schlechten Gewissens eine Verhaltenstherapie anzuraten halte ich für deutlich über das Ziel hinausgeschossen
Leider ist eine bestimmte Art schlechten Gewissens häufiger mal pathologisch oder sie hat weitere Konsequenzen, die bis in den Burnout führen.
Edit: Ich wollte der TE Leine Therapie empfehlen, war nur eine allgemeine Bemerkung.
Ich vergaß:
Ein schlechtes Gewissen wegen Verletzungen oder Krankheiten ist ohnehin völlig unangebracht.
Diese Scheiß-Gewissensache, die offenbar immer noch irgendwie anerzogen wird, sollte man sich unbedingt abtrainieren.
Ist schwer, geht aber, z. B. mit Verhaltenstherapie.
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