Beiträge von MarieJ

    Das mit den Minusstunden kenne ich auch nur so, wie chilipaprika schreibt. Lediglich angeordnete Mehrarbeitsstunden (z. B. auch bei Blockunterricht) dürfen im Laufe des ganzen Schuljahres ausgeglichen werden.

    Vom letzten Schuljahr durften sie wegen Corona auch ausnahmsweise in diesem Schuljahr ausgeglichen werden (findet man in den Schulmails, glaub ich).

    Schulmail ist da:

    >>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    mit dieser SchulMail möchte ich Sie über den Schulbetrieb ab der
    kommenden Woche informieren.
    Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

    Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin
    unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der
    Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der
    weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang
    ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

    Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen

    Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler
    der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf
    ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der
    SchulMail vom 11.02.2021 fort
    Schützen, Impfen und Testen

    Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den
    gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere
    Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich
    bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und
    Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen
    zu gewährleisten.
    Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die
    Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz,
    die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

    Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies
    soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen
    und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.

    Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche
    Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und
    Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu
    hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

    Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an
    wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein
    negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung
    der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule
    erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine
    Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden
    zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht
    nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

    Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können
    die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die
    verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch
    vorzubereiten. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der
    notwendigen Menge an Selbsttests soll nach Auskunft des hierzu
    beauftragten Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche
    erfolgen. Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass hierbei
    aufgrund uns heute erneut mitgeteilter Logistikprobleme Verzögerungen
    und Probleme bei der Lieferung und Übergabe entstehen.
    Distanzunterricht
    Zu den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Distanzunterricht
    verweise ich Sie auf die bekannte Verordnung zum Distanzunterricht: Und
    ich möchte Sie hierzu nochmals auf die Ihnen in vorherigen SchulMails
    bereits übermittelten Anregungen und Hinweise zu den umfangreichen
    Unterstützungsmaterialien des Ministeriums für Schule und Bildung für
    einen erfolgreichen Distanzunterricht hinweisen.

    Pädagogische Betreuung

    Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April
    2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
    Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden
    allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag
    der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler
    der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden
    können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das
    Jugendamt initiativ werden.

    Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer
    Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens,
    der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten
    Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss
    dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen
    sichergestellt werden.

    Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in
    Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die
    Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung
    mit den Trägern entschieden.

    Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt.

    Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Schulen

    Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem

    Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen

    und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der

    Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer

    konzentrieren.


    Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen

    Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen

    entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und

    nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen –

    ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht

    entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für

    die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren

    verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.


    Schulbetrieb nach den Osterferien und Prüfungen in Berufskollegs


    In der SchulMail vom 5. März 2021 habe ich Sie über die Wiederaufnahme

    des Präsenzunterrichts und die dabei erforderlichen Prioritäten bis

    voraussichtlich zum Schuljahresende informiert.


    Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen gilt jedoch ab dem 12. April

    2021 für die erste Schulwoche, dass für grundsätzlich alle Bildungsgänge

    am Berufskolleg mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in

    Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt wird. Der

    Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der

    DistanzunterrichtVO.


    Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen des Berufskollegs können im

    erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.


    Bei den nachfolgend aufgeführten Abschlussklassen der Berufskollegs sind

    – sofern die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht genutzt wird

    – hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht mit

    Blick auf die frühestens anstehenden Prüfungen folgende Prioritäten zu

    setzen:


    1. Klassen der Jahrgangsstufe 13 des Beruflichen Gymnasiums.


    2. Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge

    sowie der Fachklassen des dualen Systems, die ihre dezentralen oder

    zentralen Abschlussprüfungen bzw. Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen

    vor den zuständigen Stellen (Kammern) ab Mai 2021 ablegen.


    3. Abschlussklassen voll- und teilzeitschulischer Bildungsgänge ohne

    Abschlussprüfungen sowie die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums, die

    mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der

    Qualifikationsphase ebenfalls als Abschlussklassen gelten.


    Hierbei ist der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems

    drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform

    weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder

    dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch

    gemacht werden.


    Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein

    Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem

    Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem

    Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte

    hingewiesen:


    • gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für

    die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge

    synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von

    Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der

    jeweiligen Stundentafel stattfinden;


    • die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den

    Distanzunterricht;


    • sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die

    Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der

    DistanzunterrichtVO zu informieren;


    • die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und

    Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und

    didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur

    Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden

    sollen.


    Weitere Informationen


    Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass die Landesregierung aufgrund

    des unsicher einzuschätzenden und schwer zu bewertenden

    Infektionsgeschehens nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest

    zunächst eine Woche des Unterrichts weitgehend in Distanz für geboten

    erachtet. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr.


    Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werde ich Sie

    selbstverständlich schnellstmöglich informieren.


    Mit freundlichen Grüßen


    Mathias Richter

    Wie schön, dass immer mehr Väter mal, für Schulleitungen unvorhergesehen, Elternzeit nehmen (bei uns sind’s gerade drei Väter).

    Ich hoffe darauf, dass dann irgendwann bei Arbeitgeberinnen ankommt, dass auch Männer mal für eine gewisse Zeit ausfallen, ohne dass die das vorher, vor allem beim Einstellungsgespräch schon geäußert haben. Bleibt zu hoffen, dass diese Väter nicht nur diese wenigen Monate nehmen, sondern ruhig auch mal ein Jahr oder länger.

    Mail kam nebenbei um 16:30. hoffe, dass die Grund- und Förderschulen, die heute schon beliefert werden sollten, nicht so lange gewartet haben.

    Das Lieferzeitfenster ist jetzt grob für die Grund- und Förderschulen Do 7:00 bis 18:00 Fr die anderen Schulen, selbes Zeitfenster und auch Samstag kann als Liefertag nicht mehr ausgeschlossen werden. Läuft.

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    April

    Wir haben zwei Wochen lang täglich (bis auf freitags) Selbsttests in der Schule durchgeführt, ohne dass es zu größeren Problemen oder erheblichen Mühen für uns Lehrer geführt hätte.

    Wie kam es denn, dass ihr täglich diese Tests durchgeführt habt?

    Wir haben alle SuS nur einmal testen können, weil wir nur für eine einmalige Testung (in der Woche vor den OF) Tests geliefert bekommen haben. Bei uns haben ca. 10 % der Eltern bzw. SuS widersprochen. Es haben sogar SuS aus dem Abijahrgang widersprochen, fand ich schon bedenklich.

    Oh Mensch, jetzt ist mir erst so richtig aufgefallen, dass die Packliste implizite Informationen enthält. Lest selbst:

    Eine Packung besteht aus folgenden Komponenten:

     1 Arbeitsstation

     1 Kurzanleitung

     1 Beipackzettel

     20 Testkassetten

     2 Flaschen mit Pufferlösung

     20 sterile Abstrichtupfer

     20 Teströhrchen und Kappen“

    1 Arbeitsstation: bedeutet das etwa, dass alle SuS ihre Röhrchen zentral abstellen? Wie soll das gehen?

    2 Flaschen mit Pufferlösung: ist das ein Druckfehler oder sollen dann die KollegInnen zunächst selbst die Teströhrchen befüllen und dann holt sich jede*r sein Röhrchen ab?

    Besonders interessant ist diese Anmerkung in der Anleitung für clinitest von Siemens:

    12. Halten Sie die Sets von Kindern fern, um das Risiko des versehentlichen Trinkens der Pufferflüssigkeit oder des Verschluckens von Kleinteilen zu verringern.“

    Hatte das Schulministerium doch vor den Ferien versprochen, eine altersangemessene Lösung für die GrundschülerInnen (von einer angemessenen Variante für FörderschülerInnen war, glaub ich, nicht die Rede) versprochen. Nun wird dies in der Schulmail vom Samstag wiederum lediglich in Aussicht gestellt. Geliefert werden diese Woche an alle Schulen die Clinitests.

    Mal schauen, ob wir die alle umpacken müssen, wenn man die Tests dann doch zu Hause machen darf.

    Auch auf die Formulare zur Dokumentation freue ich mich schon.

    Aber ehrlicherweise muss man wohl sagen, besser so als gar keine Tests.

    Wir können hier ja mal ein paar Wetten abschließen:

    1) Werden die Selbsttests als Intro vor den Abiprüfungen und den ZP 10 obligatorisch sein?

    2) Werden diese Prüfungen nochmals verschoben? (Ausfallen: Never)

    3) Wird es in absehbarer Zeit (Maximal zwei Wochen nach den OF) für die Kleinen Spuck- oder Lollitests geben?

    4) Wird es bundeseinheitliche Regelungen für Schulen in Abhängigkeit von der jeweiligen Inzidenz geben?

    5) Wird NRW nach den OF in den Distanzunterricht gehen - natürlich bis auf Primarstufe und Abschlussklassen?

    Ich wette: 1) jein 2) nein 3) nein 4) nein 5) ja

    Mein Einsatz: Bei 4 aus 5 Richtigen gewinne ich eine Flasche guten Bordeaux und ein Sck guten Käse, die ich mir dann natürlich selbst kaufe😉.

    Bei 3 aus 5 gewinne ich nur den leckeren, stinkenden Käse und esse ihn ohne den Rotwein dazu.

    Ich habe nur erklärt, dass Vertragsfreiheit oder (gewerbliches) Hausrecht nicht unendlich sind und dass es sehr wohl Einschränkungen derselben gibt.

    Inwiefern dies auch auf Ungeimpfte (und nein, dass müssen nicht immer die Paria der Impfverweigerer sein) zutrifft oder zutreffen wird, wird die Zukunft zeigen.

    Natürlich ist die Vertragsfreiheit nicht unendlich, manche Verträge sind z. B. sittenwidrig und deshalb ungültig.

    Aber es ist eben nicht jede Unterscheidung, sprich eigentlich Diskriminierung, sofort eine unzulässige Diskriminierung im heute meist verwendeten Wortsinn. Das erklärten ja bereits mehrere UserInnen.

    Schwangere dürfen zumindest bei einigen Airlines ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche nicht mehr fliegen. Das ist eine der zulässigen „Diskriminierungen“.

    Wenn die SuS dann jedesmal Bescheinigungen ihrer Eltern oder eigene mitbringen müssen, sind auch wir diejenigen, die die einsammeln, kontrollieren und archivieren müssen.

    Oder dürfen die nach erfolgter Kontrolle weggeschmissen werden?

    Auch das wird wieder Zeit kosten und dazu führen, dass man SuS nach Hause schicken muss, weil die Unterschrift fehlt, kein Datum eingetragen ist, der Zettel, der gerade noch (als Ziehharmonika) im Rucksack war jetzt leider plötzlich verschwunden ist...

    Da fällt mir ein: Was tun wir denn mit den SuS, die dann diese Bescheinigung nicht haben? In einen Sonderraum? Beaufsichtigt? Eltern nicht erreichbar und dann?

    Sind diese Sachen in Niedersachsen schon geklärt? Haben da Eltern nicht wieder die Sorge, dass ihr Kind stigmatisiert wird, wenn es mal den Zettel “nur vergessen“ hat?

    Ehrlich gesagt, könnten wir da genauso gut in der Schule testen, dann sind wir wenigstens sicher, dass es auch gemacht wurde. Zumindest die Älteren kriegen das hin.

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