Bin ich zu blöd? In §4 der ab 5.11. gültigen CoronaSchVO NRW lese ich nicht, dass dienstliche Zusammenkünfte erlaubt seien. Oder meintest du §1 Abs 4?
Wo finde ich denn diese Einschränkungen zu Versammlungen mit sozial-kommunikativem Charakter? Genau um diesen Aspekt geht es mir natürlich.