In Berlin haben die Schulen 3% ihres Stundenvolumens als PKB-Mittel (Personalkostenbudgetierung). Dafür können die Schulleitungen jemanden einstellen - i.d.R. sind das Student:innen. Bezahlt werden die Verträge durch die Senatsverwaltung.
Allerdings - und da bin ich doch etwas irritiert von der Website - gilt das normalerweise für längerfristige Erkrankungen, Mutterschutz, Erziehungsurlaub. Nicht für Exkursionen oder kurzfristige Erkrankungen. Also wenn Frau X sich meldet und sagt, sie ist mindestens 3 Wochen krankgeschrieben - ja, wenn es nur 3 Tage sind nicht. Zusätzlich sind Frauenvertretung und Personalrat in der Mitwirkung und haben 5 Werktage Zeit dafür. Auf der Website wird suggeriert, dass es viel kurzfristiger geht.
Daher stelle ich Frage
e) Wie wird diese Kurzfristigkeit und das Einspringen für einzelne Stunden oder Tage, was auf der Website beworben wird, über die o.g. Agentur geregelt?
Und nun kommt noch Frage
f) Berücksichtigen Sie die einschlägige Berufserfahrung und die förderlichen Zeiten Ihrer Studierenden und füllen auch das Formular Schul610 aus oder macht das weiterhin die Schulleitung?