Beiträge von Flupp

    Ja, sehe ich so. Eine (vielleicht überholte) gesellschaftliche Erwartungshaltung, die in sich keinen rationalen Grund (mehr) hat.

    Zu meiner Schulzeit wäre das hier überhaupt keine Diskussion gewesen. Ein klares No-Go.

    Mittlerweile legen vielleicht nur noch Dinosaurier wie ich darauf noch wert.

    Und ich vergleiche das tatsächlich nochmal mit dem Essen mit Messer und Gabel anstatt den Fingern.

    Das gehört bei uns im Gegensatz zu anderen Ländern bei manchen Gerichten zu den Gepflogenheiten, die man zumindest können muss, wenn man nicht auffallen möchte. Wirklich was kaputt macht man aber auch nicht, wenn man im Restaurant mit den Fingern isst. Andere Kulturkreise zeigen, dass es auch anders ginge.

    Vielleicht ändert sich dieser (aus meiner Sicht) Konsens aber auch über die Jahre. Erste Schritte sind ja da bereits gemacht.

    Macht man das bei euch eigentlich noch, dass die SuS am Anfang der Stunde zur Begrüssung der Lehrperson aufsteht?

    Das hat sich in meiner Beobachtung gewandelt.

    Als ich zur Schule ging, sind wir bei jedem Eintreten eines Erwachsenes in den Klassenraum aufgestanden.

    Jetzt kenne ich das nur noch als gemeinsames Ritual zum Stundenbeginn (anstatt oder in Kombination mit anderen Ritualen). Und auch nur in der Unterstufe.

    Schmatzen und Käppi ist aber nicht vergleichbar. Kaum ein Schüler wird sich von einem käppi-tragenden Mitschüler gestört fühlen, von einem schmatzenden schon eher. Hier haben wir viel eher eine Konvention als es bei der Kopfbedeckung ist, wo es eben von oben (von dir als Lehrkraft) angeordnet wird.

    Sich gestört fühlen ist bei beidem eine Gewöhnungs- und Kulturfrage. Konvention halt.

    Hm, meine Schüler haben auf dem Tisch in der Regel Arbeitsmaterialien liegen. Dort arbeiten sie. Da ist also kein Platz für die Füße. Es gibt also ein handfestes Argument dafür. (Und kein Gefühl.)

    Du weißt, was ich meine. Ansonsten stell dir vor, dass der Tisch groß genug ist.

    Auch du wirst Regeln haben, die außer „das macht man nicht/so“ keinen weitere Begründung haben.

    Respekt vor der Individualität des Schülers ... ja, sehe ich auch so. Daher können die auch ne Mütze, Cappy, oder sonst was aufhaben.

    Inwiefern es ein Zeichen des "Respekts" ist, wenn man seine Cappy absetzt ... keine Ahnung. Das konnte mir hier auch noch nie jemand schlüssig erklären.

    Dürfen bei dir die Schüler die Füße auf den Tisch legen im Unterricht oder, falls nein, warum stört dich das?

    Es gibt tradierte Gepflogenheiten, die in sich keinen erklärbaren Mehrwert haben, dennoch in ihrer Gesamtheit für ein gelingendes Zusammenleben hilfreich oder vielleicht sogar erforderlich sind. Diese Gepflogenheiten sind sicherlich einem Wandel und einem Aushandlunsgprozess unterzogen. In der Gesamtheit würde ich solche Gepflogenheiten als „Kultur“ bezeichnen.

    Dass es mehrere unterschiedliche Kulturen gibt, in denen Dinge unterschiedlich gehandhabt werden, die im Vergleich in keiner Wertreihenfolge stehen erwähne ich sicherheitshalber.

    Die Käppi-Frage ist doch vergleichbar mit Schmatzen (in anderen Kulturen Gang und Gäbe), Duzen von fremden Erwachsenen (Dänemark, Alpengebiete,… ), Essen mit Besteck, Essen beim Arbeiten, Aufstehen beim Begrüßen, …

    Ich finde, man kann bestimmte kulturelle Dinge durchaus auch einfordern, wenn sie einem persönlich wichtig sind. Auch in dem Wissen, dass man junge Menschen darauf vorbereitet, dass es in bestimmten Bereichen der Gesellschaft dann doch einen Unterschied macht.

    Vielleicht gibt es hier auch KuK, die der reinen Übertragung nicht so kritisch gegenüberstehen, aber eine durchdachte Lösung und einfache Lösung präferieren.

    Unser Medienzentrum bietet solche Geräte zum Verleih an, bei der einige der angesprochenen Probleme entweder technisch oder organisatorisch gelöst sind: AV1 Avatar

    Hatte das selbst noch nicht im Unterricht stehen, aber die Kinder bei den eingesetzten Klassen (5.-7. Klasse bei uns bislang) sind da unbefangen, die Eltern haben explizit zugestimmt und den Kollegen war es freigestellt, ob sie anschalten. Die Eltern der daheim-Kinder haben auch die Vereinbarung unterzeichnet.

    Ingesamt null Ärger diesbezüglich.

    Allgemein zu den mir hier manchmal etwas zu pauschalen Äußerungen.

    In BW gibt es eine breite Palette an Möglichkeiten, wenn ein Kind nicht zur üblichen Schule gehen kann.

    Das fängt bei Hol- und Bringservice an, geht über Hausunterricht durch reguläre Lehrkräfte, bis hin zu „Krankenhausbeschulung“ usw.. Dies sind tolle Möglichkeiten, warum aber nicht Lücken schließen? Zum Beispiel für palliativ behandelte Kinder, für Kinder mit psychischen Problemen, …

    Ich bin sehr froh darüber, dass nun die Möglichkeit des Teleunterrichts hinzugekommen ist. Gerade aus den Erfahrungen aus den letzten Jahren ist mir nochmal sehr deutlich geworden, dass es nicht um die reinen Unterrichtsinhalte geht (ansonsten wären wir alle durch einen Telekolleg-Kollegen ersetzbar), sondern auch um soziale Interaktion und Eingebundenheit in die Gruppe/Klasse.

    Minusstunden werden bei uns mit Plusstunden im selben Jahr verrechnet, ich kann dann halt weniger bis nichts abrechnen. Sonst haben sie keine Auswirkung (und bei uns kommt es anscheinend sogar auf das RP an).

    Da würde ich an Eurer Stelle nochmal Euren ÖPR draufgucken lassen.

    Es kommt auf die Reihenfolge an:
    Bereits ausgefallene Stunden (ohne eigene Verursachung) aus einem Vormonat müssen nicht nachgearbeitet werden, fallen also nicht in die MAU-Berechnung. Ein Jahresarbeitszeitkonto ist explizit nicht vorgesehen.

    Wird erst MAU geleistet und danach entfallen Stunden, können diese gegengerechnet werden.

    Nein, es gibt auch an den Gymnasien keine Regelbeförderung nach A14 in BW.

    Einspruch. Das Verfahren heißt sogar Regelbeförderung.

    Um befördert zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Ausschreibungsverfahren (Man bewirbt sich auf eine A14-Stelle, macht dann ein paar Jahre Extraaufgaben).

    2. Regelbeförderung/Konventionelles Verfahren (Es gibt Beförderungsjahrgänge und man muss entsprechend gute Beurteilungen haben).

    Um in diesem Jahr befördert worden zu sein, musste man in öffentlichen Schuldienst bis einschließlich Beförderungsjahrgang 2006 mindestens Note 1,5 haben. Das waren im RP Tübingen 7 Personen.

    Insgesamt hat CDL aber Recht, es ist nicht mehr die Regel, nach langer Wartezeit automatisch befördert zu werden. Noch geht aber nicht die Mehrheit mit A13 in Pension.

    Für die aktuellen Berufseinsteiger teile ich die Ansicht, dass die meisten nicht mehr A14 werden, wenn die Entwicklung so weitergeht.

    Nö. Ein Schulleiter ist in unserem Schulsystem zunächst "Primus inter pares". Er ist auch nicht - wie ein CEO für wirtschaftlichen Erfolg oder Untergang des Unternehmens verantwortlich. Auch seiner Weisungskompetenz sind per Schulgesetz, Verordnungen und übergeordneten Instanzen enge Leitplanken gesetzt. Schulleiter sind Leiter einer Verwaltungseinheit im öffentlichen Dienst. Nicht mehr - nicht weniger.

    Haften die Leiter anderer Verwaltungseinheiten auch als Unternehmer wie im Arbeitsschutzgesetz, im Gefahrstoffgesetz, im Strahlenschutzgesetz, ... vorgesehen? Das weiß ich nicht, wie das anderswo läuft.

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