Beiträge von Flupp

    Das wird bei der Brandschutzschau angesehen. Wenn die Experten dann sagen, dass etwas auf dem Gang eine Brandlast ist oder den Fluchtweg einschränkt, dann sollte man das tunlichst wegtun und nicht ignorieren.

    Jacken sind nicht grundsätzlich auf dem Gang problematisch.

    Ohne irgendjemandem zu nahe treten zu wollen.
    Ich glaube nicht, dass wir als Lehrerinnen so gebildet oder elitär sind, dass die Luft dünn wird.


    Ich denke bei dünner Luft eher an Professorinnen, Politikerinnen, erfolgreiche Unternehmerinnen, Künstlerinnen.

    Wie soll die "Sensibilisierung" eigentlich aussehen? "Tochter, bist du sicher, dass du dieses Stipendium annehmen möchtest? Bedenke: Männer bevorzugen ungebildete und weniger erfolgreiche Frauen." oder "Tochter, bist du sicher, dass du an der LSE studieren möchtest? Wäre nicht eher eine Ausbildung zur Steuerfschangestellten sinnvoller? Dann kannst du mit etwas Glück einen Juristen heiraten."?


    Zum Beispiel dadurch, dass man einem sehr erfolgreichen Kind mit auf den Weg gibt, dass auch andere Dinge als nur Geld und beruflicher Erfolg was wert sind.


    Man muss also seine Tochter vielleicht nicht bremsen, sondern kann auch vorleben, dass auch andere Berufe schöne Söhne haben, die man dann vielleicht nicht auf der Post-Doc-Party, sondern im Verein kennenlernt.

    Mein Wunsch ist, dass Kinder in unserer Gesellschaft einen höheren Wert haben als Autos. Dass Kinder nicht auf eingezäunten Spielplätzen „gehalten“ werden müssen.

    Dennoch weise ich sie auf die Gefahren des Straßenverkehrs hin.


    Ebenso denke ich, dass für Mädchen und Jungs nicht nur Chancengleichheit sein sollte, sondern dass sie ihr Lebensmodell nach ihren Wünschen unabhängig ihres Geschlechts gestalten können sollen. Dennoch wäre es aus meiner Sicht naiv, sie nicht bei den Erkenntnisschritten zu begleiten, dass das nicht immer ein einfacher Weg ist.

    Ergänzung:

    Insbesondere die SL ist verpflichtet GBU zu erstellen und hat auch höhere Dokumentationsanforderungen.


    Sie kann also im Rahmen ihrer GBU die Maßnahme festlegen, dass KuK nur nach einer vorherigen Zettelabgabe ihre AUV genehmigt bekommen.


    Sobald die AUV genehmigt ist, sind die SuS über die DGUV beziehungsweise ihre lokalen Vertreter (z.B. UKBW) unfalllversichert. Selbst wenn sich hinterher rausstellt, dass da etwas blöd gelaufen ist.

    Dann kann die Unfallkasse überlegen, ob sie auf die Amtshaftung zurückgreift oder dann nachrangig das Land die Akteure in Regress nimmt.


    Bei uns sieht dieser Zettel so aus:

    Name, Klasse, Begleitlehrkraft

    Zeitraum

    Ziel, Verkehrsmittel

    Geplante Inhalte


    Zum Ankreuzen:

    - Erste Hilfe Material dabei

    - Ersthelfer dabei

    - Schüler mit besonderen Handicaps? Evtl. notwendige Utensilien für diese dabei?


    Besondere Gefahren:

    - schwimmen oder Wassersport? Qualifizierte Lehrkraft dabei?

    - alpines Gelände? Qualifizierte Lehrkraft dabei?

    - …


    Das gibt der Kollege ab und kriegt seine Genehmigung. Fertig.

    Bisher haben Lehrkräfte aus BY und BW geschrieben.

    Woher nehmt ihr die Pflicht, dass ihr die Gefährdungsbeurteilung erstellen müsst?

    Bin auch aus BW und habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die Durchführung einer GBU nicht immer dokumentiert werden muss. An manchen Stellen gibt es hingegen sogar Vorschriften über die Art der Dokumentation.


    Dass man sich, wie es Antimon auch schrieb, vor Aufnahme einer Tätigkeit Gedanken machen muss („Gefährdung beurteilen“), ist ja hoffentlich Konsens.

    Aber ich werde verklagt, wenn doch etwas noch Unvorhergeseheneres passiert, dass ich in der Gefährdungsbeurteilung zuvor nicht bedacht hatte?

    Wenn man mit Fachkunde eine GBU gewissenhaft durchführt und dokumentiert sowie sich dann auch noch an seine abgeleiteten Maßnahmen hält, dann ist eine grobe Fahrlässigkeit sehr unwahrscheinlich.

    Damit ist dann auch eine erfolgreiche Regressforderung oder Strafbarkeit eher unwahrscheinlich.

    Es werden vermutlich verschiedene Ebenen nicht sauber getrennt.

    Vor der Aufnahme jeder Tätigkeit muss grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Also auch vor einer außerunterrichtlichen Veranstaltung.

    Ob diese Gefährdungsbeurteilung allerdings dokumentiert werden muss, steht auf einem anderen Blatt. Dokumentationspflichten ergeben sich z.B. aus der Gefahrstoffverordnung oder (netterweise für Lehrkräfte zusammengefasst) aus der RiSU.
    Für Schulleitungen gibt es weitergehende Dokumentationspflichten (z.B. aus der LärmVibrationsArbSchV).

    Mich würde interessieren, wozu ich rechtlich verpflichtet bin.

    Ich habe in #7 meine Einschätzung bereits dargestellt.


    Fazit: Bei erheblichen Auffälligkeiten die Eltern informieren. Wenn das Problem allerdings so gravierend ist, dass man die Eltern aus Gründen NICHT einschaltet, dann muss man aus meiner Sicht das restliche Instrumentarium in Bewegung setzen: KL, SL, Schulsozialarbeit, evtl. Jugendamt, evtl. jugend-psychiatrischer Notdienst...

    Bei akuter Selbstgefährdung (z.B. ernsthafte Suizidankündigung) sofort externe Hilfe hinzuziehen (Polizei, Kriseninterventionsteam, ...) und die Person keine Sekunde allein lassen.


    Ansonsten stimme ich den meisten Vorschreibern zu:
    KL, SL und/oder Schulsozialarbeit ins Boot holen. Eltern erst nach gemeinsamer Absprache und unter Transparenz für die Schülerin/den Schüler informieren.


    Es besteht den Eltern zwar gegenüber eine Informationspflicht, wenn Hinweise auf besondere Probleme bestehen (hierzu würde ich die Selbstverletzung grundsätzlich zählen), es sei denn, es bestünde die Gefahr, dass die Informationsweitergabe an die Eltern zu schwerwiegenden körperlichen oder seelischen Schäden des Kindes führen.
    Siehe dazu auch BVerfG vom 9.2.1982 oder diese VwV .

    Woher allerdings eine Schweigepflicht gegenüber den Eltern (!) herkommen soll, wüsste ich nicht. Man darf sogar die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler gegen deren Willen informieren (§55 (3) SchG BW), falls es geboten ist.

    Das ist wahr, M und D verpflichtend auf „LK-Niveau“, Fremdsprache (meist Englisch bei uns) als drittes.

    Da war ich unpräzise. Ebenso ist die genannte Stundenzahl natürlich nicht wörtlich bei uns so gewesen.


    Jetzt haben unsere Schülerinnen und Schüler wieder freiere Auswahl.


    Wollte nur ausdrücken, dass wir in BW eine gegenläufige Entwicklung als die behauptete gerade hinter uns haben.

    Eine vergeigte LK-Wahl hat, meiner Meinung nach, auch oft mit dem Fach zu tun.

    In den Mathe- oder ChemieLK wählen sich eher selten ungeeignte SchülerInnen ein. [...]

    Das dachte ich bislang auch. Allerdings muss dies noch um die Rahmenbedingungen ergänzt werden.
    Bei uns im BW muss in der Regel jeder, der nicht Mathe-LF hat, im Abitur eine mündliche Mathematikprüfung ablegen.

    Ende vom Lied: Es wählen jetzt SuS trotz intensiver Beratung das Mathe-LF, da sie die mündliche Prüfung scheuen.

    Man muss auch gönnen können.

    Gleichzeitig wundern sich die KuMis, dass keiner mehr in Führung gehen will.


    Wie oft habe ich gehört: mich reizt die Aufgabe, aber für die Almosen binde ich mir die Verantwortung nicht ans Bein.


    Die Schritte zwischen den Besoldungsstufen innerhalb einer Organisationseinheit müssen daher hinreichend sein.

    In BW an den Gymnasien ist eine AL Teil der erweiterten Schulleitung und auch in ihrem/seinen Beritt weisungsbefugt und den anderen Lehrkräften vorgesetzt.

    Dieser Rollenwechsel fällt vielen neuberufenen AL an Gymnasien meiner Beobachtung nach schwer - insbesondere, wenn sie auf die Stelle geraten mit dem subjektiven Eindruck "die Aufgabe eh schon immer gemacht zu haben".
    An beruflichen Schulen ist es aus meiner Sicht einfacher, wenn die Abteilungen klarer definiert sind.

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