Beiträge von Flupp

    Hm, meine Schüler haben auf dem Tisch in der Regel Arbeitsmaterialien liegen. Dort arbeiten sie. Da ist also kein Platz für die Füße. Es gibt also ein handfestes Argument dafür. (Und kein Gefühl.)

    Du weißt, was ich meine. Ansonsten stell dir vor, dass der Tisch groß genug ist.

    Auch du wirst Regeln haben, die außer „das macht man nicht/so“ keinen weitere Begründung haben.

    Respekt vor der Individualität des Schülers ... ja, sehe ich auch so. Daher können die auch ne Mütze, Cappy, oder sonst was aufhaben.

    Inwiefern es ein Zeichen des "Respekts" ist, wenn man seine Cappy absetzt ... keine Ahnung. Das konnte mir hier auch noch nie jemand schlüssig erklären.

    Dürfen bei dir die Schüler die Füße auf den Tisch legen im Unterricht oder, falls nein, warum stört dich das?

    Es gibt tradierte Gepflogenheiten, die in sich keinen erklärbaren Mehrwert haben, dennoch in ihrer Gesamtheit für ein gelingendes Zusammenleben hilfreich oder vielleicht sogar erforderlich sind. Diese Gepflogenheiten sind sicherlich einem Wandel und einem Aushandlunsgprozess unterzogen. In der Gesamtheit würde ich solche Gepflogenheiten als „Kultur“ bezeichnen.

    Dass es mehrere unterschiedliche Kulturen gibt, in denen Dinge unterschiedlich gehandhabt werden, die im Vergleich in keiner Wertreihenfolge stehen erwähne ich sicherheitshalber.

    Die Käppi-Frage ist doch vergleichbar mit Schmatzen (in anderen Kulturen Gang und Gäbe), Duzen von fremden Erwachsenen (Dänemark, Alpengebiete,… ), Essen mit Besteck, Essen beim Arbeiten, Aufstehen beim Begrüßen, …

    Ich finde, man kann bestimmte kulturelle Dinge durchaus auch einfordern, wenn sie einem persönlich wichtig sind. Auch in dem Wissen, dass man junge Menschen darauf vorbereitet, dass es in bestimmten Bereichen der Gesellschaft dann doch einen Unterschied macht.

    Vielleicht gibt es hier auch KuK, die der reinen Übertragung nicht so kritisch gegenüberstehen, aber eine durchdachte Lösung und einfache Lösung präferieren.

    Unser Medienzentrum bietet solche Geräte zum Verleih an, bei der einige der angesprochenen Probleme entweder technisch oder organisatorisch gelöst sind: AV1 Avatar

    Hatte das selbst noch nicht im Unterricht stehen, aber die Kinder bei den eingesetzten Klassen (5.-7. Klasse bei uns bislang) sind da unbefangen, die Eltern haben explizit zugestimmt und den Kollegen war es freigestellt, ob sie anschalten. Die Eltern der daheim-Kinder haben auch die Vereinbarung unterzeichnet.

    Ingesamt null Ärger diesbezüglich.

    Allgemein zu den mir hier manchmal etwas zu pauschalen Äußerungen.

    In BW gibt es eine breite Palette an Möglichkeiten, wenn ein Kind nicht zur üblichen Schule gehen kann.

    Das fängt bei Hol- und Bringservice an, geht über Hausunterricht durch reguläre Lehrkräfte, bis hin zu „Krankenhausbeschulung“ usw.. Dies sind tolle Möglichkeiten, warum aber nicht Lücken schließen? Zum Beispiel für palliativ behandelte Kinder, für Kinder mit psychischen Problemen, …

    Ich bin sehr froh darüber, dass nun die Möglichkeit des Teleunterrichts hinzugekommen ist. Gerade aus den Erfahrungen aus den letzten Jahren ist mir nochmal sehr deutlich geworden, dass es nicht um die reinen Unterrichtsinhalte geht (ansonsten wären wir alle durch einen Telekolleg-Kollegen ersetzbar), sondern auch um soziale Interaktion und Eingebundenheit in die Gruppe/Klasse.

    Minusstunden werden bei uns mit Plusstunden im selben Jahr verrechnet, ich kann dann halt weniger bis nichts abrechnen. Sonst haben sie keine Auswirkung (und bei uns kommt es anscheinend sogar auf das RP an).

    Da würde ich an Eurer Stelle nochmal Euren ÖPR draufgucken lassen.

    Es kommt auf die Reihenfolge an:
    Bereits ausgefallene Stunden (ohne eigene Verursachung) aus einem Vormonat müssen nicht nachgearbeitet werden, fallen also nicht in die MAU-Berechnung. Ein Jahresarbeitszeitkonto ist explizit nicht vorgesehen.

    Wird erst MAU geleistet und danach entfallen Stunden, können diese gegengerechnet werden.

    Nein, es gibt auch an den Gymnasien keine Regelbeförderung nach A14 in BW.

    Einspruch. Das Verfahren heißt sogar Regelbeförderung.

    Um befördert zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Ausschreibungsverfahren (Man bewirbt sich auf eine A14-Stelle, macht dann ein paar Jahre Extraaufgaben).

    2. Regelbeförderung/Konventionelles Verfahren (Es gibt Beförderungsjahrgänge und man muss entsprechend gute Beurteilungen haben).

    Um in diesem Jahr befördert worden zu sein, musste man in öffentlichen Schuldienst bis einschließlich Beförderungsjahrgang 2006 mindestens Note 1,5 haben. Das waren im RP Tübingen 7 Personen.

    Insgesamt hat CDL aber Recht, es ist nicht mehr die Regel, nach langer Wartezeit automatisch befördert zu werden. Noch geht aber nicht die Mehrheit mit A13 in Pension.

    Für die aktuellen Berufseinsteiger teile ich die Ansicht, dass die meisten nicht mehr A14 werden, wenn die Entwicklung so weitergeht.

    Nö. Ein Schulleiter ist in unserem Schulsystem zunächst "Primus inter pares". Er ist auch nicht - wie ein CEO für wirtschaftlichen Erfolg oder Untergang des Unternehmens verantwortlich. Auch seiner Weisungskompetenz sind per Schulgesetz, Verordnungen und übergeordneten Instanzen enge Leitplanken gesetzt. Schulleiter sind Leiter einer Verwaltungseinheit im öffentlichen Dienst. Nicht mehr - nicht weniger.

    Haften die Leiter anderer Verwaltungseinheiten auch als Unternehmer wie im Arbeitsschutzgesetz, im Gefahrstoffgesetz, im Strahlenschutzgesetz, ... vorgesehen? Das weiß ich nicht, wie das anderswo läuft.

    Ich glaube, dass weiß Flupp.

    Trotz des Aviator-Zitates hat er meiner Meinung nach weiter Dr. C. angesprochen.

    Richtig.

    Das ist kein neues Fass, um was soll es denn bei Planungs- und Entwicklungsgesprächen sonst gehen?

    „Ei ei“ ist eine passende Abkürzung für „Du machst das hier gut, ich lobe dich aber ich habe keine Beförderungsstelle für dich“. Du hast das auch verstanden, bist ja nicht blöd. Despektierlich? Wem gegenüber denn bitte?

    Hast du dich ertappt gefühlt weil deine SL viel „ei ei“ macht?

    Wie du meinst.

    "Despektierlich" gegenüber denjenigen, denen zwischenmenschlich geäußerte Wertschätzung etwas bedeutet.
    Es gibt Kollegen, die brauchen das, es gibt Kollegen, denen ist es völlig egal. Und es gibt auch Kollegen, denen Kritikgespräche völlig egal sind.

    Zum Glück bin ich nicht auf das "ei ei" angewiesen, weil ich selbst diejenige bin, die im Zweifelsfall nur "ei ei" bieten kann. Ich habe das System nicht erfunden, für gute oder über die Regelaufgaben hinausgehende Tätigkeiten gibt es bei uns halt nur die vier Währungen:

    - "Ei ei"

    - Beurteilungen mit dem das konventionelle Beförderungsverfahren angegangen werden kann (in BW braucht man dafür grob 17 Jahre Dienst nach dem Ref und gute Beurteilungen

    - Beförderungsämter mit Übernahme einer Tätigkeit (die aber eigentlich kein Lohn für gute Arbeit, sondern eine Versprechen auf zukünftig gute Arbeit sein sollten)

    - Funktionsstellen

    - Anrechnungsstunden (die dafür in der Regel jemand anderes weggenommen werden müssen)

    Das System funktioniert, weil hinreichend vielen Kollegen das "ei ei" genügt. Mir wäre es grundsätzlich auch lieber, Leistung auch anderweitig honorieren, aber auch auf offensichtliche Minderleistung mehr Instrumente als nur das "Du du" zur Verfügung zu haben.

    Für viele Schularten fallen übrigens mindestens zweieinhalb von den oben genannten Währungen dann auch noch aus. Wie wird da eigentlich gute Arbeit honoriert und wie schaffen es da die Kollegen noch ihren Dienst motiviert anzutreten?

    Zitat

    „Du machst das hier gut, ich lobe dich aber ich habe keine Beförderungsstelle für dich“.

    Andersherum: Warum verbindest Du eigentlich eine gute Tätigkeitserfüllung mit einem Beförderungsanspruch?
    Eigentlich heißt ja ein "Gut gemacht" erstmal nur, dass man im richtigen Job ist und keinen Nachbesserungsbedarf hat.

    Und die können gute Leute befördern? Oder machen die nur ei ei?

    Du hast die Frage nach dem Zeitmanagement aufgeworfen bei Aviators Anfrage nach Gesprächen mit den Inhalten, die unten stehen.

    dass nie Planungs- und Entwicklungsgespräche durchgeführt werden oder mal ein Unterrichtsbesuch zur Beratung. Gefühlt bekommt man einen Stundenplan vorgesetzt, je nach Schulform Vertretungsstunden on top und so geht das Jahr für Jahr. Ob man es gut macht oder nicht.. wie es einem dabei geht.. wo man sowohl für sich selbst als auch für das System Schule besonders effektiv sein könnte (mit Blick auf z.B. Fortbildungen nach Interesse) wird nie gefragt.

    Diese Gespräche können Abteilungsleiter bei uns leisten.

    Jetzt machst Du ein neues Fass auf mit Beförderungen. Aus deiner Bemerkung mit dem despektierlichen "ei ei" schließe ich kein ernsthaftes Interesse, aber ich versuche dennoch, dir die für Kollegen vorteilhaften Aspekte zu erläutern.

    Natürlich können AL (ebensowenig wie SL oder StvSL) in so einem Gespräch einfach gute Leute befördern. Aber es passiert durchaus folgendes:

    1. Ein Abgleich zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung der Kollegen. Die Kollegen wissen also, wie sie durch die SL wahrgenommen werden. Dies hilft - zumindest so der Plan - bei der Entwicklung. Ebenso bleiben Dinge, die nicht sichtbar gut gemacht werden, nicht unsichtbar.

    2. Die SL lernt durch die Gespräche, wer Ambitionen hat. Dies hilft dabei, Personalentwicklung im schulisch begrenzten Rahmen zu machen.

    3. Die SL lernt Stärken und Einsatzinteressen der Kollegen kennen. Dies hilft dabei, die raren Stellen richtig auszuschreiben und auch Kollegen, die aus SL-Sicht in Frage kommen, gezielt anzusprechen.

    4. Die für eine Lehrkraft zuständigen AL werden im Beurteilungsverfahren angehört. Die Erkenntnisse aus den Gesprächen können also Einfluss auf das konventionelle Beförderungsverfahren haben, da z.B. durch den Hinweis des AL bestimmte Aspekte eingehen.

    5. Die AL werden bei den Stellenausschreibungen, die in BW noch etwas Gestaltungsmöglichkeit für die Schule bieten, angehört.

    Darüberhinaus geht es - eine Erkenntnis aus diesen Gesprächen - vielen (nicht allen) Kollegen gar nicht um das Hinterherhecheln hinter den wenigen Karotten der Beförderung. Die meisten wollen sich gerne an ihnen passenden Stellen für die Schulgemeinschaft einbringen. Passend bedeutet dabei zeitlich, räumlich und inhaltlich. Hier können Gespräche stark dazu beitragen, die Passung zu erhöhen und damit zur Berufszufriedenheit beizutragen.

    Und manchen Kollegen wollen tatsächlich auch einfach nur mal ein "ei ei". Dies ist völlig legitim und eines der wenigen wirksamen Instrumente, die man als Schulleitung nahezu unerschöpflich zur Verfügung hat.

    Und zuletzt:
    Ich empfände es als skandalös, wenn die Schulleitung nicht regelmäßig das anlassunabhängige Gespräch mit ihren wichtigsten Mitarbeitern sucht. Anlassunabhängig ist dabei eigentlich das falsche Wort, ich möchte damit nur zum Kritikgespräch oder Beurteilungsgespräch oder einfach organisatorischen Absprachen abgrenzen.

    ... 'zurücktreten' geht aber nun nicht mehr.

    Natürlich geht das (zumindest in BW). Dann ist man halt wieder normale Lehrkraft. Gibt schlimmeres.

    Man verliert dadurch natürlich aber seine Besoldungsstufe, was ja auch korrekt ist.
    Was man leider aber auch verliert sind in der Zeit angesammelte, zusätzliche Pensionsansprüche.

    Ob es eine gute Idee ist, nach Rücktritt an der selben Schule zu bleiben, steht dann wieder auf einem Blatt.

    Das "du-hast-ja-keine-Ahnung-Argument" ist wahrhaftig typisch Lehrerin und Lehrer. Es geht um Sprache und Sprechen im Alltag, da sind ausnahmsweise mal alle kompetent.

    Wir haben eine unterschiedliche Auffassung vom Begriff Kompetenzbereich.

    Der Kompetenzbereich einer Lehrerkonferenz ist klar definiert, Lehrerkonferenzen diskutieren gerne aber außerhalb dieses. Ob sie vom Thema Ahnung haben oder nicht, ist nicht relevant.

    In Mathe und Informatik gibt es aber z.B. gar keine Punkte für die sprachliche Leistung/Darstellung.

    Hängt vom Bundesland ab.
    Im aktuellen Abi-Korrekturerlass in BW für Informatik steht:

    "Bei der Bewertung werden auch kommunikative Kompetenzen berücksichtigt. Erläuternde, kommentierende und begründende Texte, die die Schlüssigkeit der Argumentation belegen, sind unverzichtbare Bestandteile der Prüfungsleistung."

    Da war es besser, mit dem Roller teilzunehmen und die Regeln einzuüben.

    Mir ist nicht ganz klar, wie eine Teilnahme - wenn es um die Regeln geht - mit dem Roller möglich ist, da für einen Roller als Spielgerät andere Regeln gelten als für ein Fahrrad (§24 StVO).

    Das Fazit müsste dann nämlich sein, dass das Kind nach bestandener Prüfung gesagt bekommt, dass es mit dem Prüfungsgefährt natürlich nicht so fahren darf, wie es ihm in der Prüfung als korrekt bescheinigt wurde.

    (Unabhängig davon, ob diese Regel nun sinnvoll ist oder nicht.)

    Ich finde es aber gut, dass Ihr einen Weg gefunden habt, das Kind teilhaben zu lassen.

    Zu kurz ist unzumutbar, zu lang ist unzumutbar, zu selten ist unzumutbar, zu häufig ist unzumutbar.
    Konferenz- oder Dienstbesprechungsinhalte sollten man besser per Mail schicken, aber bitte keine Mailflut, dann lieber bündeln. Aber die Mails sollten dann auch nicht zu lang sein - dann lieber persönlich ansprechen. Aber bitte nicht vor, nach oder während des Unterrichts. An freien unterrichtsfreien Tagen bin ich aber für die Schule nicht verfügbar, wo kämen wir denn da hin? Die Schulleitung hat wohl Angst vor Widerspruch, wenn sie Entscheidungen nur noch per Mail kommuniziert. Außerdem sollte man viel häufiger miteinander reden.
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    TL;DR: Irgendwas ist immer.

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