Wie wäre es mit einer Anstellung an zwei Schulen, z.B. Musikunterricht an Schule X an Tag 1-3 und an Schule Y an Tag 4+5? Sollte bei einem Nebenfach wie Musik gut möglich sein und bei Pfarrern, die Religionsunterricht erteilen, läuft es oft auch nicht anders.
Das sind dann aber als Einfachlehrrkaft ohne entsprechende Anstellung (die es wie erwähnt für Musik in manchen BL und für manche Schulformen durchaus gibt, wofür die TE aber möglicherweise nicht die formalen Voraussetzungen erfüllt) letztlich befristete Verträge, die im worst case einfach auslaufen oder alternativ kann einer davon irgendwann zwar entfristet werden, aber ohne Chance auf Aufstockung oder finanzielle Verbesserung.
Pfarrer sind nicht fest angestellt beim Land, sondern bei der Kirche und werden von dieser in Absprache mit den Schulämtern und natürlich den Schulen ihren Einsatzschulen mit jeweils x Stunden zugeteilt. Das ist etwas völlig anderes, als als Lehrkraft in Festanstellung mit einem Teildeputat an eine (oder mehrere) andere Schulen abgeordnet zu werden. Voraussetzungen für letztere Variante ist nämlich schlicht zunächst die Festanstellung, für die bestimmte Voraussetzungen gelten, die die TE wohl (je nach Bundesland/ Schulform) nicht erfüllt.
Ganz abgesehen von diesen formalen Details, für die du dich natürlich weniger interessierst, hat die TE bereits folgendes geäußert, was gegen deinen Vorschlag spricht:
ZitatIch stimme dir zu. Ich fand jetzt schon mit 14 Stunden Musik völlig anstrengend.