Beiträge von CDL

    Wie wäre es mit einer Anstellung an zwei Schulen, z.B. Musikunterricht an Schule X an Tag 1-3 und an Schule Y an Tag 4+5? Sollte bei einem Nebenfach wie Musik gut möglich sein und bei Pfarrern, die Religionsunterricht erteilen, läuft es oft auch nicht anders.

    Das sind dann aber als Einfachlehrrkaft ohne entsprechende Anstellung (die es wie erwähnt für Musik in manchen BL und für manche Schulformen durchaus gibt, wofür die TE aber möglicherweise nicht die formalen Voraussetzungen erfüllt) letztlich befristete Verträge, die im worst case einfach auslaufen oder alternativ kann einer davon irgendwann zwar entfristet werden, aber ohne Chance auf Aufstockung oder finanzielle Verbesserung.

    Pfarrer sind nicht fest angestellt beim Land, sondern bei der Kirche und werden von dieser in Absprache mit den Schulämtern und natürlich den Schulen ihren Einsatzschulen mit jeweils x Stunden zugeteilt. Das ist etwas völlig anderes, als als Lehrkraft in Festanstellung mit einem Teildeputat an eine (oder mehrere) andere Schulen abgeordnet zu werden. Voraussetzungen für letztere Variante ist nämlich schlicht zunächst die Festanstellung, für die bestimmte Voraussetzungen gelten, die die TE wohl (je nach Bundesland/ Schulform) nicht erfüllt.

    Ganz abgesehen von diesen formalen Details, für die du dich natürlich weniger interessierst, hat die TE bereits folgendes geäußert, was gegen deinen Vorschlag spricht:

    Zitat

    Ich stimme dir zu. Ich fand jetzt schon mit 14 Stunden Musik völlig anstrengend.

    Splitter ... oder so ähnlich

    https://www.atlas-alltagssprache.de/r12-f2f/

    Ich wäre bis eben noch nicht einmal auf die Idee gekommen, dass „Spreißel“ eine lokale Bezeichnung ist, die nicht überall in Deutschland verstanden wird. Zumindest hier in Süddeutschland ist ein Holzsplitter nämlich auch noch insofern etwas anderes als ein „Spreißel“ als ersterer einfach auch rumliegen oder runterfallen könnte (etc.), wohingegen zweiterer sich völlig unmissverständlich unter die Haut gebohrt hat.

    Gute Besserung Zauberwald . Ich hatte zuletzt auch infolge der Gartenarbeit einen Spreißel in der Hand an einer blöden Stelle. Bei mir haben aber ein paar Tage Zugsalbe und ein Verband ausgereicht, um Spreißel und Eiter vollständig rauszuziehen. Ich wünsche dir, dass ermöglichst schnell vollends ausheilt.

    ein Nachstudium kommt für mich nicht in Frage. Grundsätzlich stimme ich dir zu, und ich habe auch nicht vor, Mathe zu unterrichten. Ich denke, ich sollte lieber den Weg zum Lehrer aufgeben. :)

    Das ist sehr schade, nicht zuletzt auch, weil ausgebildete Musiklehrkräfte an allen Schularten dringend gesucht werden. Wir haben beispielsweise gar keine studierten Musiker: innen an der Schule bedauerlicherweise, weil es schlicht keine entsprechende Lehrkräfte gibt.

    Einfachlehrkräfte gibt es zumindest in meinem Bundesland aber ausschließlich an den Gymnasien, für die du- ebenfalls in meinem Bundesland- aber mutmaßlich nicht ausreichend qualifiziert wärst für Musik im Seiteneinstieg. Was es hier in BW aber beispielsweise für die SEK.I und u.a. Musik gibt, ist die Option, dich berufsbegleitend (also auch bezahlt, sollte das der Grund sein, der für dich gegen ein Nachstudium spricht ) mit einem Fach wie Musik weiter zu qualifizieren , um Fachlehrkraft mit zwei bis drei Fächern werden zu können. Ich habe mehrere KuK, die diesen Weg gegangen sind. Möglicherweise gibt es das auch in deinem BL oder alternativ könntest du dir vielleicht auch einen Bundeslandwechsel vorstellen in ein Bundesland mit entsprechenden Möglichkeiten.

    Er antwortet nicht.

    Dann musst du eben abwarten, bis er antwortet. Als erwachsener Mensch sollte das aushaltbar sein.

    Dieses Forum wird komplett privat finanziert und gewartet von Stefan, obgleich dieser selbst noch nicht einmal Lehrer ist. Das Minimum an Respekt deinerseits ist es also, eine Antwort abzuwarten, ehe du weiter Werbung für ein mutmaßlich kommerzielles Angebot machst, ohne vorherige Abstimmung mit dem Administrator, der genau wie alle anderen hier auch ausschließlich in seiner Freizeit rund um dieses Forum aktiv ist, sprich noch einen regulären Brotberuf, wie auch ein Privatleben hat.

    Bitte versuch nicht Mathematik zu unterrichten, wenn du dafür weder in irgendeiner Weise qualifiziert bist, noch eine entsprechende Affinität hast. Mathematische Grundbildung in der GS ist kein Spiel, sondern zentral für den weiteren schulischen Erfolg deiner SuS.

    Wenn dir bislang ein weiteres ableitbares Fach fehlt, dann ist der vernünftige, sinnvolle und vor allem deinen SuS gegenüber faire Weg ein berufsbegleitendes Nachstudium in einem zweiten Fach, das dich tatsächlich interessiert.

    Sicher? Vor Gericht mit Sicherheit nicht. Aufsicht =/ Aufsichtspflicht? verstehe ich nicht.

    Ja da gibt es keine Verweis auf die entsprechende Norm. Ich habe schon danach gesucht, aber nichts gefunden. Von Aufsicht wird nur im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in eurem Schulgesetz gesprochen. Verordnungen, Erlasse oder Verwaltungsvorschriften habe ich weder zu Klassenfahrten noch zu Beaufsichtigung gefunden. Daher bleibt meine Frage damit unbeantwortet.

    Die von mir genannten Ausführungen zur Aufsichtsführung hier in BW stehen nicht explizit im Schulgesetz BW. Dort gibt es nur an zwei Stellen überhaupt etwas zur Aufsichtspflicht (bei Aufgaben von Lehrkräften und Aufgaben von Schulleitungen). Die genannten Details im Umgang mit Menschen, die weder als Angestellte, noch als Beamtinnen und Beamte an der Schule tätig sind mit entsprechenden Aufgaben hat mir der Schulrechtler genannt, die sich als Vorgaben in BW indirekt daraus ergeben haben und u.a. in Kommentaren zum Schulrecht auch so nachzulesen sind. Direkt im Schulgesetz steht aber, dass die Aufsichtsführung Aufgabe von Lehrkräften ist, woraus dann eben abgeleitet wird, dass insofern Leute ohne entsprechendes arbeitsrechtliches Verhältnis, wie Praktikantinnen und Praktikanten, diese Aufsicht in letzter Verantwortung nicht übertragen bekommen können.

    Die Kommentare zum Schulgesetz BW sind online bedauerlicherweise nicht verfügbar. Ich habe zwar ein längeres PDF mit einigen Auszügen daraus, möchte das jetzt aber ehrlich gesagt nicht Durchwühlen nach der passenden Passage (so diese überhaupt dort enthalten wäre), da für mich die Frage abschließend beantwortet wurde im direkten Gespräch vorhin. Möchtest du gerne die Stellen nachlesen, an denen zumindest etwas zur Aufsichtsführung steht, auch wenn diese die entscheidenden Details explizit nicht enthalten?

    Ich kann ehrlich gesagt nur die Verwaltungsvorschrift VwV Außerunterrichtliche Veranstaltungen für BW finden. Dort wird zur Aufsicht überhaupt nichts geregelt. Wo wird das denn bei euch geregelt?

    Für mich liest sich das völlig vernünftig. Wieso sollte nur die Lehrkraft Aufsicht führen können. Dazu muss man keine Lehrkraft sein, das ist eine ziemlich banale Aufgabe.

    Siehe #144 Sollten nach Lektüre des Beitrags noch Fragen offen sein, stell diese gerne.

    Hatten wir nicht schon das Thema`? Auch in BaWü können doch Studierende ( = Menschen, die NOCH im Studium sind und also kein 1., geschweige denn 2. Staatexamen haben) auch einen Arbeitsvertrag für eine Vertretung in der Schule haben, oder? (ob man es gut findet oder nicht, andere Frage?)

    Ich kann mir zwar vorstellen, dass das Ländle noch auf Qualität setzt, ABER: wie würdet ihr / wie schafft ihr es in dem Fall, nur Menschen mit voller Qualifikation als Vertretungslehrkräfte einzustellen? (also landesweit, nicht nur in den beliebten Schulen)

    Ja, das hatten wir, wie bereits wiederholt von ihm erwähnt bereits und wie ebenfalls bereits auch von mir angesprochen können Vertretungslehrkräfte selbstredend eine Aufsicht übernehmen. Diese sind aber in einer anderen Rolle an der Schule als Praktikantinnen und Praktikanten (ebenfalls meist Studierende) oder gar SuS. Auch hier verweise ich auf den Beitrag 144 von mir. Sollten nach Lektüre dieses Beitrages noch Fragen offen sein, stell diese gerne.

    EDIT: Solange niemand explizit von Vertretungskräften geschrieben hatte, lediglich von Studierenden, ging es exakt ums Studierende, nicht automatisch im Vertretungslehrkräfte. Auch das hatten wir aber bereits beim letzten al, als es um dasselbe Thema ging bereits, dass zumindest in manchen BL dies eine relevante Unterscheidung ist.

    Ich wüsste auch nicht, wieso die Aufsichtspflicht nicht auf andere Begleitpersonen übertragen werden könnte. Das ist keine hoheitliche Aufgabe, die unbedingt von der Lehrkraft gemacht werden muss.

    Anderes Bundesland, andere Vorgaben, bzw. Vorgehensweisen. Für mich persönlich liest es komplett befremdlich, dass Studierende Aufsichten alleine führen sollen, aber das ist in manchen BL offenbar zulässig und dadurch auch völlig normal.

    Ok, eben mit dem Schulrechtler meines Vertrauens gesprochen. Zusammengefasst lässt sich Folgendes festhalten: Es lässt sich wohl nur indirekt ableiten aus den Vorgaben zur Aufsichtspflicht, dass Studierende etc. keine alleinigen Aufsichten führen dürfen.

    Die Schule hat eine Fürsorgeaufgaben Rahmen der Aufsichtspflicht. Nachdem die SuS der elterlichen Aufsicht infolge der Schulpflicht entzogen sind, muss die Schule diese Aufsicht gewährleisten. Stellvertretend für diese agieren dabei ausschließlich Angestellte und verbeamtete Lehrkräfte oder Schulsozialarbeiter: innen. Für alle anderen Personen greift dieses nicht. SuS, Eltern und an der Schule in Ausbildung befindliches Personal können zwar als Aufsichtshilfskräfte herangezogen werden, die Aufsicht selbst verbleibt aber bei einer zugeteilten Lehrkraft.

    DA bringst du aber auch Sachen durcheinander. Wenn jemand die Aufsicht übertragen bekommen hat, ist er nicht mit dem Status Student unterwegs, das ist etwas anderes als Studenten, die ein Praktikum machen usw. die natürlich genau wie andere Praktikanten das nicht ohne Aufsicht dürfen, aber die Personen werden eben genau mit der Aufsicht (nicht mit Unterricht!) beauftragt.


    und wie du vielleicht siehst, ist dies auch in Niedersachen möglich und das es das in BW gar nicht geben soll, kann ich mir nicht vorstellen.

    Was du dir nicht vorstellen kannst oder willst ist an der Stelle irrelevant. Die schulgesetzliche Lage hier in BW ist schlicht nicht dieselbe wie z.B. in Niedersachsen.

    Interessehalber: wo ist das bei euch geregelt? In eurem Schulgesetz finde ich dazu nichts explizites. Und mich würde wirklich wundern, wenn nicht auch in BW Aufsichtstätigkeiten an volljährige Nichtlehrende übertragen werden könnte. Spätestens im AG-Bereich wird man da doch kaum drum herum kommen, oder?

    Ich werde mich mal schlau machen, wo genau das steht. Tatsächlich ist das aber das, was uns im Ref im Schulrecht vermittelt wurde.

    Was AGs anbelangt gibt es bei uns an der Schule nur eine AG, an der überhaupt externe Personen beteiligt sind. In dieser AG ist aber eine Lehrkraft der ausschule ergänzend zugeordnet. AGs, die ausschließlich von Externen durchgeführt werden habe ich noch nicht erlebt. Auch das werde ich aber gleich erfragen, sollte ich den Schulrdchtler meines Vertrauens direkt erreichen oder alternativ meinen Vater (pensionierter SL, der an einem großen Gymnasium tätig war und insofern einiges mehr an praktischer schulrechtlicher Erfahrung hat als ich mit meiner Handvoll Dienstjährchen). Sollte ich direkt eine Antwort erhalten melde ich mich.

    Doch, das lässt es sich in Berlin, steht genau so wortwörtlich in der AV Aufsicht drin.

    Erstaunlich genug, aber dann ist das eben in Berlin (wie auch anderen BL- diese Debatte hatten wir bereits) so. Hier in BW ist das undenkbar und genau in diesem Bundesland war Wolfgang Autenrieth als Lehrkraft tätig bis zu seiner Pensionierung, was bedeutet, dass er natürlich aus dieser Perspektive schreibt.

    Hier in BW ist völlig klar, dass Studierende niemals alleine eine Aufsicht übernehmen dürfen, sondern aus rechtlichen Gründen eine fertige Lehrkraft zumindest eine Nebenaufsicht übernehmen muss für den Raum, in dem Studierende/ Praktikanntinen/ Praktikanten tätig sind. Erst der Status als Vertretungskraft ermöglicht es, dass entsprechende Personen- selbst wenn sie noch studieren sollten- auch im rechtlichen Sinn als aufsichtsführende Personen offiziell verantwortlich sein dürfen.

    Wie geht das? Werden SuS in BW später eingeschult?

    Nein, werden sie natürlich nicht. Gerade im Hauptschulzug hat man aber auch bei uns an der Realschule recht häufig SuS sitzen, die entweder bedingt durch eine Flucht- und Migrationsgeschichte bereits älter als 15 sind beim HS- Abschluss und/ oder infolge von Entwicklungsverzögerungen (ggf. samt Rückstufung bei der Einschulung) und/ oder bedingt durch Klassenwiederholungen. Manche werden aber auch schlichtweg aufgrund ihres Geburtsdatums erst mit 7 eingeschult, so dass sie ganz regulär 16 sind zum Schulabschluss, ganz ohne irgendwelche zeitlichen Verzögerungen.

    Dies geschrieben gilt aber selbstredend auch hier in BW, dass die Mehrheit der SuS, die im Anschluss an einen SEK.I- Abschluss sei es im Rahmen einer Berufsausbildung eine berufliche Schule besuchen oder in sonstiger Weise eine weiterführende Schule besuchen, selbstredend noch minderjährig sind. Auch hier in BW gibt es dabei natürlich gar nicht mal so selten Klassenfahrten, die diese noch Minderjährigen mit ihren neuen Klassengemeinschaften besuchen (ich selbst war in der 12. Klasse auch noch 17, da mit 6 eingeschult und im Ausland auf Kursfahrt) , wobei auch bei volljährigen SuS eine altersangemessene Aufsichtspflicht bei derartigen Fahrten gewährleistet sein muss.

    Ich habe mich jahrelang tief in mir vergraben und versteckt, um nur ja niemandem aufzufallen und nicht erneut zum Opfer zu werden. Das hat mich aber sicherlich nicht stärker gemacht, nur schwächer und damit letztlich angreifbarer. Inzwischen erlaube ich es mir selbst also wieder einfach immer mehr ich selbst zu sein und immer weiter zu wachsen, egal wen das gerade stören mag, wozu es gehört sehr bunt zu sein- innerlich, wie auch äußerlich. Nur meine Haare sind aktuell tatsächlich einfach nur naturfarben. Ich gedenke das aber jetzt in den Ferien zu ändern und wieder etwas „kandierten Apfel“ auf den Kopf zu lassen. 🍎 📍

    Innerlich bunt und/oder äußerlich bunt?

    Ist das mit der Nachtschicht ernst gemeint? Bzw. vielleicht kenne ich das auch nur nicht, weil ich bislang nur mit Klassen 5-6 gefahren bin. Aber wir haben nachts geschlafen. Wie will man das auch zu zweit sonst anders regeln? Um 22 Uhr ist Schicht im Schacht und um 7 klingelt der Wecker.

    Bei manchen Gruppen braucht es Nachtschichten, ja. Eine ehemalige Mitanwärterin von mir war im Ref Begleitperson bei Sechtsklässlern, die sich teilweise extrem daneben benommen haben. Eine Gruppe hat eine Matratze angezündet und aus dem Fenster geworfen. Die wurden zwar gesammelt heimgeschickt (abgeholt von den teilweise uneinsichtigen Eltern), dennoch gab es ab dem Zeitpunkt eine durchgehende Nachtwache immer einer Lehrperson für die restlichen beiden Tage, damit sich so etwas nicht wiederholen könnte.

    Vor ein paar Jahren auf dem Weg in den Urlaub bin ich in einen Stau geraten. Ich war auf der mittleren Spur von drei unterwegs. Plötzlich hatte ich diesen Film vor Augen, dass ein bestimmtes, türkisfarbenes Auto links von mir, wenn meine Spur in Bewegung geraten würde, ohne zu blinken urplötzlich rüberschießen würde, um die Spur wechseln zu können, weil ich aber schon angefahren wäre, mich dabei mitten auf der Fahrerseite erwischen würde.

    Einige Zeit später gab es tatsächlich Bewegung auf meiner Spur. Ich habe das Auto aus diesem inneren Film im Augenwinkel gehabt, es war schon halb hinter mir, als es plötzlich den wenigen Platz vor sich ausnutzend nach vorne schoss und ohne zu blinken in einem extremen Winkel auf meine Spur zog, genau wie vorher in dem inneren Film gesehen. Hätte ich das Auto nicht im Blick behalten und sofort eine Vollbremsung samt Ausweichbewegung nach rechts vollzogen, hätte das Auto mich tatsächlich, wie in diesem inneren Film Minuten vorher gesehen, links mitten in der Fahrerseite erwischt. So ging es gerade noch einmal haarscharf gut aus.

    Bis heute habe ich keine rationale Erklärung für die Situation, bin nur dankbar für das unglaubliche Glück, dass ich in diesem Moment hatte und für das je ne sais quoi, welches meinem Verstand diese Art Vorwarnung zukommen hat lassen.


    DUUM hat auch schon einmal so etwas rational nicht Erklärbares erlebt.

    Wenn man sich so fühlen möchte.

    Welche Jungspundigkeiten deines Kopfs lassen Menschen in deiner Umgebung sich manchmal über dich wundern, weil du dich vermeintlich nicht altersgerecht verhalten würdest?

    Was?

    Entschuldigung, das war offenbar zu verkürzt formuliert. Ich meinte damit, dass es bei einer Festanstellung samt entsprechender Deputatsstundenzahl auch in der SEK.I eher unwahrscheinlich sein dürfte, dass eine Lehrkraft ausschließlich Musik unterrichten würde. Ich bin natürlich nicht in NRW tätig, aber sehe, wie es bei uns an der Schule oder auch anderen Schulen hier in BW zumindest mit reinen Fachlehrern läuft.

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