Die Kollegen fordern, dass das Kind nicht mehr kommen darf. Mir fehlt da aber die rechtliche Grundlage. Mehr bekomme ich nicht gesagt.
Das mit den Eltern ist extrem unglücklich und muss geändert werden. Das Kind lernt, dass es machen kann, was es will. Es wird ja nicht einmal nach Hause geschickt.... Ich glaube auch nicht, dass die Eltern zu Hause mit dem Kind über das Verhalten in der Schule sprechen.... . Das gefällt mir alles nicht und wird beim Runden Tisch besprochen.
Schau dir die möglichen Ordnungsmaßnahmen in deinem Bundesland an (hast du nicht angegeben, kann dir also niemand konkreter helfen hier) lass dich ggf. beraten, welche rechtlichen Hürden es zu beachten gilt.
Holt euch wenn die Eltern nicht erreichbar sind das Jugendamt mit ins Boot, um die Eltern an den Tisch zu holen für dringend gebotene Gespräche, aber auch ganz schlicht und ergreifend, um das Kind heimschicken zu können, wenn es eine Gefahr für sich und andere darstellt.
Beratung durch die schulpsychologische Beratungsstelle wurde ja bereits angeraten.
Wenn das Kind eine Gefahr für sich und andere darstellt, dann kann es zumindest an diesem Schultag nicht von euch beschult werden und muss heimgeschickt werden können. Diese Situation gilt es einerseits vorzubereiten und abzusichern, als auch zu prüfen, was ggf. gemacht werden musste muss und auch gemacht werden kann schulischerseits, um eine Beschulbarkeit wieder herzustellen. Die Eltern müssen dafür aber halt auch ihren Teil des Jobs übernehmen, sonst das Jugendamt.