Beiträge von CDL

    Kleine Randbemerkung: In Ba-Wü habe ich das auch so gelernt und es wurde immer auf die schriftliche Dokumentation wegen der Absicherung hingewiesen. (Klassenbucheinträge...) Dasselbe Vorgehen betraf auch die Aufsicht. Vielleicht ist da Ba-Wü speziell, denn in Bayern habe ich das nicht so "extrem" erlebt.

    Spannend. Offenbar haben wir hier in BW also auch ein paar besonders strenge „Sperenzchen“, nicht nur das dafür notorisch berüchtigte Bayern. Wird denn, nachdem du ein wenig vergleichen kannst, deines Erachtens weniger schriftlich dokumentiert in Bayern als in BW oder wird hier in BW nur häufiger und nachdrücklicher darauf hingewiesen?

    Lieber CDL,

    danke schonmal für deine Antwort. Ich meinte bei der Teilzeit nicht unterhälftig, sonder unterjährig, also abseits der eigentlichen Fristen. Denn die Frist für Teilzeitanträge ist hier in NRW immer der 01.02. für das kommende Schuljahr. Wenn ich aber mit einer Schwerbehinderung quasi immer die Möglichkeit hätte, wäre das für das nächste Schuljahr eine Alternative zur Teildienstfähigkeit denke ich.

    Ah, das war mit unterjährig gemeint, danke für die Erklärung. Ich dachte, das wäre vielleicht so ein bayrischer Spezialterminus für unterhälftig an der Stelle, weil ich mir auf das unterjährig anders keinen Reim machen konnte.

    Ob in NRW mit Schwerbehinderung ggf. auch außerhalb der üblichen Fristen eine Teilzeit beantragt werden kann, wird ebenfalls chemikus beantworten können, der in der Schwerbehindertenvertretung tätig ist in NRW. Hier in BW wäre das zumindest ausnahmsweise möglich, allerdings nicht generell bei Schwerbehinderung, sondern wirklich in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen, wenn andernfalls der Erhalt der Dienstfähigkeit nicht länger gewährleistet wäre.

    Ob du mit einer Schwerbehinderung unterhälftige Teilzeit beantragen kannst könnte bundeslandabhängig sein, insofern solltest du dieses angeben. Hier in BW wäre das möglich, wenngleich nur in sehr seltenen Fällen. In Kombination mit der Teildienstfähigkeit ist die Stundenzahl allerdings festgelegt auf mindestens ein hälftiges Deputat, das geleistet werden muss.

    Lass dich auf jeden Fall vor der Stundenfestlegung für die Wiedereingliederung zu dieser, wie auch der Teildienstfähigkeit von deiner Schwerbehindertenvertretung beraten.

    Wenn du den Weg der Teildienstfähigkeit gehst, dann wird darüber vom Amtsarzt für eine bestimmte Zeitdauer (ich meine das sind 5 Jahre) die Stundenzahl, die du unterrichten kannst und darfst festgelegt. Mal eben spontan für das Folgeschuljahr die Stunden zu erhöhen geht dann tatsächlich nicht mehr.

    Wenn du dir unsicher bist, welche Wochenstundenzahl für dich gut funktionieren kann, dann bring erst die Wiedereingliederung hinter dich und geh stundenmäßig in Teilzeit runter auf die von dir vermuteten 20 Stunden, die du packen würdest, ehe du- so dass mit den Stunden dann tatsächlich gut klappen sollte- den Antrag auf begrenzte Dienstfähigkeit stellst.

    chemikus08 kann vielleicht noch Genaueres zum Verfahren der Teildienstfähigkeit aus NRW- Perspektive beitragen (nicht bundesweit identisch, aber zumindest ein Anhaltspunkt).

    Du setzt Inklusion in dem Rahmen um, wie du es kannst. Hast du das Gefühl, die inklusiv beschulten Kinder lernen bei dir abweichend von den Ergebnissen der Studien zu dem Thema weniger als an Förderschulen?

    Manche meiner zieldifferent beschulte SuS lernen definitiv weniger als das in einem geeigneten Förderschulsetting der Fall wäre, ja. Das sagen auch sämtliche Sonderpädagoginnen, mit denen ich bislang zusammengearbeitet habe, die das deutlich besser beurteilen können als ich, da sie anders als ich wissen, wie an Förderschulen gearbeitet wird. Manche lernen aber mit Sicherheit ganz genauso viel, das ist individuell sehr verschieden und kommt u.a. auf den Förderschwerpunkt an, aber eben auch weitere Faktoren, wie das Klassensetting oder bereits erlernte Kompensationsstrategien.

    An den Förderschulen gibt es nun einmal deutlich kleinere Klassen, speziell ausgebildetes Fachpersonal in Form von u.a. sonderpädagogischen Lehrkräften die nicht grundlos ein eigenständiges Lehramt studiert haben, sowie Differenzierungsräume oder eben auch erforderliche Zusatzmaterialien. Für manche Förderschwerpunkte sind genau das die Unterschiede, die einen regulären Schulabschluss überhaupt erst möglich machen, weil die erforderliche Förderung- die wir in der SEK.I bei oft über 30 SuS und so unendlich vielen SuS mit diversen Förderbedarfen oftmals nicht in ausreichender Intensität leisten können- eben möglich ist.

    Bekommst du da nicht das Gefühl, das auch der Bildungsforscher Rolf Werning hat, dass wir als Lehrkräfte - auch wegen eines ja lobenswerten hohen Anspruchs - manchmal nur 'das halbleere Glas sehen'?

    Nein, das Gefühl habe ich an der konkreten Stelle nicht. Natürlich sehen wir alle manchmal nur „das halbleere Glas“, an der Stelle geht es für mich aber nicht um einen lobenswert hohen Anspruch, sondern um Kinder, die ein Recht haben auf gute Bildung, was leider an viel zu vielen Stellen in unserem Bildungssystem nur für diejenigen gut funktioniert, die Eltern haben, die dafür mit all ihrer Kraft zu kämpfen bereit sind.

    Wir haben hier in BW, anders als andere Bundesländer, auch weiterhin zahlreiche und wirklich gute Förderschulen, wo es diese spezielle, rare Spezies namens Förderschullehrkräften häufig genug gibt, so dass die SuS, die das benötigen, tatsächlich auch von deren Expertise profitieren dürfen. Verteilt auf sämtliche Regelschulen mit ein paar zieldifferenten SuS hier und da, bleiben für alle von ihnen dann allerdings nur noch wenige Wochenstunden Anspruch auf Förderunterricht übrig, wodurch nicht alle, aber eben doch einige SuS an Regelschulen in der aktuellen Inklusion untergehen, die an Förderschulen aufblühen könnten. Das ist einfach nur beschissen und kein lobenswert hoher Anspruch, dass man diese Kinder nicht zum Zweck erklärt, der die Mittel heiligt, nur um auf deren Kosten die aktuelle Inklusion so sichtbar an die Wand zu fahren, dass man nicht darum herum kommt, endlich ausreichende Ressourcen für eine funktionierende Variante flächendeckend bereitzustellen.

    Der Fehler lag aber schon am Anfang. Es ist aber die Frage, hätten sie wissen müssen, dass man schriftlich abfragt? Wird das auf Fortbildungen so vermittelt?

    Man braucht meines Erachtens keine spezielle Fortbildung für Klassenfahrten, um als Lehrkraft zu wissen, dass man so viel wie möglich schriftlich dokumentieren muss für den Fall, dass doch einmal etwas schief gehen sollte. Darauf wird schließlich ständig hingewiesen im Schulalltag. Sei es am Schuljahresanfang, wenn daran erinnert wird, dass Sicherheitsbelehrungen erfolgen und im Tagebuch dokumentiert werden müssen, sei es aber eben auch konstant im Schuljahresverlauf, wenn es wieder irgendwelche Hinweise an alle Klassen weiterzugeben gilt infolge aktueller Vorfälle, die dann eben auch im Tagebuch dokumentiert werden müssen. Das ist an meiner Schule so mindestens 3-4x pro Schuljahr explizit Thema auf GLK und DB, wobei die SL jedes einzelne Mal darauf hinweist, dass die schriftliche Dokumentation letztlich auch schlicht unserem Schutz dient als Lehrkräfte.

    Gibt es tatsächlich Schulen, in denen niemals Schuljahresverlauf darüber gesprochen wird, dass und warum man bestimmte Dinge, wie z.B. Sicherheitsbelehrungen schriftlich dokumentieren muss? Und ergibt sich daraus nicht völlig unmissverständlich, dass man auch an zahlreichen anderen Stellen sinnvollerweise schriftlich abfragt, um eben auch schriftlich dokumentieren zu können was z.B. abgefragt und geantwortet wurde von den Eltern?

    Stimmt, das ist auch Quatsch. Gäbe es Diese Art Reflexe, dann würde ich nicht immer mal wieder Beiträge von dir liken, die ich ansonsten doch eher selten aufgreife und kommentiere. Aber hey, reflexhaftes Unterstellen von Antipathie soll ja helfen, um auch berechtigte inhaltliche (nicht persönliche) Kritik abperlen zu lassen an sich.

    Wenn du etwas argumentativ sagen möchtest, dann schlage ich vor, du machst das. Ich werde mich nämlich nicht durch irgendwelche Links dursuchen, um zu raten, was dein Argument sein könnte. Ansonsten ist das OT dann auch einfach beendbar meines Erachtens. Die Zahlen zum Einkommen sind schließlich einsehbar und jede:r kann sich selbst überlegen, ob davon eine Miete von 1500€ bezahlbar wäre oder nicht.

    Ich bin mir da nicht so sicher. Nicht darin, dass Klassenfahrten angeordnet werden, sondern eben in der Begründung im Urteil, dass Vorabfragen zwingend notwendig seien. Wenn Lehrkräften in diesem formalen Punkt der Prozess gemacht wird, dann sollte dafür das Ministerium die Verantwortung übernehmen. Denn genau das könnte doch in anderen Fällen auch passieren. Fürs Schwimmen gibt's sooo genaue Anweisungen und wenn man sich an alle hält und dann trotzdem etwas passiert, ist man nicht persönlich haftbar. Wenn sich das durch dieses Urteil geändert hätte und Lehrkräften eine persönliche Teilschuld zugesprochen werden kann, weil sie nicht im Vorfeld an irgendwas anderes gedacht haben, das bislang niemand verlangt hat, dann haben wir halt schon ein Problem. Genau darum geht es mir zumindest.

    Vorerkrankungen und erforderliche Medikationen schriftlich abzufragen vor einer Klassenfahrt muss aber halt nicht erst ein Dienstherr anordnen, damit gesunder Menschenverstand plus Aufsichtspflicht das zwingend geboten erscheinen lassen, um eine Klassenfahrt überhaupt rechtssicher planen und durchführen zu können.

    Werden solche Fragen bzw. Tipps hier auch Männern gegeben?

    Würden sie, wenn hier Männer entsprechende Fragen zur Vereinbarkeit zu Familie und Beruf stellen würden. Geschlechtsunabhängig brauchen Eltern nun einmal im Ref und darüber hinaus ein ausreichendes Betreuungsnetz, wie zahlreiche Threads in diesem Forum beispielsweise zu Konferenzteilnahmen zeigen.

    Ganz ehrlich, das ist einfach nur Quatsch, was du da gerade schreibst ISD .

    Das mit dem Sicherheitsbedürfnis mag vielleicht auf dich zutreffen, stimmt aber so pauschal nicht. Meiner Auffassung nach schreit eine Verbeamtung regelrecht nach einem offenkundig hohen Sicherheitsbedürfnis.

    Zumindest meine Vermieter fanden es noch nie besonders toll, ob ich nun gerade angestellt war oder verbeamtet, die hat einfach nur die Höhe meines monatlichen Einkommens interessiert und dass ich eine feste Arbeitsstelle habe. Der Rest ist dann Privatvergnügen.

    Der für dich kleine Sprung zwischen 55% Beamtenstelle und 100% TVL macht netto übrigens genau meine frühere Warmmiete aus, womit ich mir problemlos 1500€ Miete leisten könnte in Summe.

    Alles richtig. Nur kann sich Herr M schon davor keine Wohnung für 15000€ leisten, wenn er tarifbeschäftigt ist und nicht unbedingt noch in einer Partnerschaft lebt. Wenn er das tut, dann muss diese zu allererst für seinen Unterhalt aufkommen, bevor es der Staat muss.

    Wie kommst du darauf, dass man sich als angestellte Lehrkraft (ausgehend von E13 Vollzeit) diese Miethöhe (also 1500€ natürlich, nicht 15000€) nicht alleine leisten kann, wenn man sich diese leisten möchte?

    Ich zahle monatlich rund 1100€ warm mit meiner 55%- Stelle. Von der Entlohnung für eine Vollzeitstelle könnte ich mir natürlich auch bei E- Besoldung anstelle der A- Besoldung problemlos 1500€ monatlich für die Miete leisten.

    Bei uns sind es auch aktuell meist zwei Ethikkurse pro Jahrgang, die dann aber oft bis zum Anschlag voll sind mit teilweise über 30 SuS, während die 2-3 christlichen Religionsgruppen meist etwas angenehmere Gruppengrößen haben. Hätten wir keinen Islamunterricht an der Schule (eine randvolle Gruppe pro Jahrgang in inzwischen zwei Jahrgängen) wären wir auch bei bis zu drei Ethikgruppen pro Jahrgang.

    Der Bedarf an Ethik steigt, während die ausgebildeten Lehrkräfte dafür schon jetzt überall Mangelware sind. Hier in BW wird in der SEK.I Ethik gerade einmal an einem Seminarstandort ausgebildet, genauso wie IRU, weil es für beides derart wenige Lehrkräfte pro Ausbildungsrunde gibt, dass man diese an einem einzigen Standort zusammenfasst.

    Heftiges Programm für jemanden, der noch nie Unterricht geplant hat. Das wird zumindest am Anfang, bis du ein paar gute Routinen für die Unterrichtsplanung entwickeln konntest, auf deutlich mehr als 40h/Woche hinauslaufen.

    Wie lange du genau benötigen wirst lässt sich von außen aber nicht abschätzen, da das sowohl auf deinen bisherigen Hintergrund und deine Erfahrungen ankommt, als auch deine Fähigkeit, dich schnell einzuarbeiten in diese neuen Aufgaben und vorhandene fachliche, fachdidaktische und pädagogische Lücken zu schließen.

    Hier etwas, was in den Mainstreammedien zumindest nicht großartig thematisiert wurde. Immerhin wurde es nicht ganz weggelassen.

    https://www.zeit.de/news/2024-01/3…r%20Gerichtshof


    Demnach ist Russland ist nicht verantwortlich für den Abschuss der MHH17, Russland diskriminiert keine Ukrainer auf der Krim und hat auch keine prorussischen Rebellen in der Ostukraine unterstützt. Sagen Richter des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag.

    Du solltest wirklich lernen Artikel korrekt zu lesen, nicht nur das herauszulesen, was du dort herauslesen möchtest. Dort steht mitnichten Russland wäre nicht verantwortlich für den Abschuss von MHH17, nur, dass die Forderung nach Schadensersatz zurückgewiesen wurde. Die Diskriminierung von Tartaren und Ukrainern auf der Krim bzw. Unterstützung prorussischer Rebellen in der Ostukraine wurde auch nicht etwa widerlegt, sondern lediglich die diesbezügliche Klage mangels ausreichender Beweise abgewiesen.

    Das ist gerade kein Freispruch erster Klasse, sprich wegen erwiesener Unschuld für Russland, nur ein Freispruch zweiter Klasse, weil die vorgelegten Beweise nicht ausreichend waren, um Russland verurteilen zu können. Dass Russland für den Abschuss von MHH17 verantwortlich ist hat, auch das steht in dem Artikel, bereits ein Gericht in Den Haag festgestellt.

    Dein Wunschdenken geht also nicht auf.

    Interessant wäre es zu wissen, ob ich mir in Politik und Wirtschaft scheine anerkennen lassen könnte aus Jura.

    Vereinzelt geht das, ja, aber in den meisten Fällen nicht, da es eben bei allen durchaus relevanten Schnittmengen letztlich sehr konträre Fächer sind. Ich habe mir damals beispielsweise Logik für Juristen anerkennen lassen können (leider nur als Teilnahmeschein, was bei zweistelliger Punktzahl durchaus geschmerzt hat) oder auch ein wenig aus dem öffentlichen Recht, weil ich dort an meiner Hochschule sonst noch einen Sitzschein hätte erwerben müssen. Von dem, was ich aber beispielsweise im Zivil- oder Strafrecht gelernt habe profitiere ich einfach nur kontinuierlich bei meiner Arbeit, ohne dass dafür Anerkennungen möglich gewesen wären in meinem Fall.

    Es lohnt sich, einen gründlichen Blick in die Studienordnung zu werfen und dir zu überlegen, welche deiner bisherigen Seminare begründet zu was in der neuen Studienordnung passen und- ggf. indem 2-3 Juraleistungen zusammengefasst werden, damit es inhaltlich passt- wofür anerkannt werden könnten. Diese Argumente musst du dann an deiner Hochschule vorbringen, sowie die dazugehörigen Scheine vorlegen.

    Auf welcher rechtlichen und inhaltlichen Grundlage ohne einen existierenden Bildungsplan?

    Keine Ahnung. Bis zu deiner Nachfrage war mir nicht einmal bewusst, dass es einen solchen für Ethik an der Grundschule bislang gar nicht gibt. Ich weiß nur von einzelnen meiner SuS, dass diese Ethik bereits an der Grundschule hatten und nicht in Religion waren.

    Nicht nur dort. Auch in der Verwaltung oder der Schulleitung ist das Studium von Vorteil.

    Klar, aber der TE wird wohl mutmaßlich nicht deshalb als Jurist noch ein Lehramtsstudium draufpacken, weil die Verwaltung ihn lockt und der Weg in die Schulleitung ist so ohne Studium, Ref, Berufserfahrung selbst wenn das der richtige Weg für ihn/ sie wäre, noch wenigstens 12-15 Jahre (oder mehr) entfernt.

    In BW ist Französisch in der SEK.I Mangelfach, das habe ich studiert, unterrichte aber tatsächlich immer nur eine Klasse pro Schuljahr, weil der bedeutend größere Mangel das Fach Ethik betrifft, welches ich aufgrund des enormen Lehrkräftebedarfs inzwischen fast ausschließlich unterrichte, obwohl ich das fachfremd mache. Vielleicht wäre das Fach ja auch etwas für dich als Ergänzung zu Politik/ Wirtschaft und Deutsch. Passt gut zu deiner gesellschaftswissenschaftlichen Neigung, aber durchaus auch zu deinem Jurastudiums, hat große Schnittmengen mit Politik gerade auch in der Fachdidaktik und zumindest hier in BW gibt es einen immensen Lehrkräftebedarf dafür, seit das Fach inzwischen bis in die 5. Klasse runtergewandert ist und auch an manchen Grundschulen angeboten wird.

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