Ich kenne viele Schulen mit einem festen Konferenztag, der dann zwar natürlich nicht wöchentlich dafür genutzt wird, aber auf den beispielsweise möglichst kein Nachmittagsunterricht gelegt wird, damit weniger Unterricht ausfällt (so der Fall an meiner Refschule). Klar ist das persönlich doof, wenn das dann der eigene unterrichtsfreie Tag ist, aber noch einmal: Unterrichtsfrei bedeutet nicht dienstfrei, das gehört also zum Geschäft dazu, egal wie ärgerlich oder auch belastend das individuell sein kann.
Ob du am TdoT trotz Teilzeit die gesamte Zeit über anwesend sein musst kann dir die Gleichstellungsbeauftragte deiner Schule sagen. Bei uns ist das der Fall, was ich im Hinblick für die Vollzeit- KuK, die ebenfalls ungeachtet ihres Deputats zusätzlich anrücken müssen als durchaus fair empfinde. Diese können schließlich nicht sämtliche solcher Zusatzveranstaltungen hauptsächlich alleine stemmen, sondern das muss auf alle Schultern verteilt werden, damit alle gesund ihrer Arbeit nachgehen können.
Wenn eure Konferenztermine nicht zu Schuljahresbeginn festgelegt werden, dann organisiert euch im Kollegium und gemeinsam mit dem PR, um mit den Mitteln des Konferenzrechts dazu in einer der nächsten GLKs sowohl eine Debatte zu erzwingen, als auch eine Abstimmung. Das ist nichts, was eine SL euch einfach verweigern kann. Es gibt schließlich keinen Grund, warum man GLK- Termine oder gar Notenkonferenzen nicht schon zu Schuljahresbeginn festlegen könnte.
Im Hinblicks auf Online- Konferenzen empfehle ich dir ebenfalls, Dich einerseits schlau zu machen zur hierzu gültigen Rechtslage für RLP, um dann andererseits ebenfalls gemeinsam mit PR und weiteren KuK Entlastungen in einer GLK ergebnisoffen zu diskutieren. Man kann nur so viel auf SLen schieben, muss als Kollegium auch einfach bereit sein sich selbst stark zu machen für verbesserte Arbeitsbedingungen. Wenn eure SL merkt, dass ihr rechtssicher agiert und als Kollegium gemeinsam auch für verbesserte Arbeitsbedingungen kämpft, wird diese sich auch eher bewegen oder eben in manchen Punkten, wo ihr über das Konferenzrecht entsprechende Möglichkeiten habt, bewegen müssen.
Was den Teil mit dem erkrankten Kollegen anbelangt finde ich, dass du bei allem verständlichen Ärger über die zusätzliche Arbeit für dich das einfach abhaken und diesem nicht weiter den schwarzen Peter zuschieben solltest. Wenn dieser, wie von dir geschrieben, langzeitig erkrankt ist, dann muss er gerade einfach auch nicht erreichbar sein, sondern sich einfach nur um seine Genesung kümmern, was offenbar dringend erforderlich ist. Ja, es ist verdammt kacke, dass er Klassenarbeiten nicht mehr zurückgeben oder Noten bekanntgeben konnte oder weitergeben kann, das kann aber einfach mal sein, wenn man schwer erkrankt ist und zwar auch dann, wenn man deshalb nicht im KKH liegt. Bei vielen psychischen Erkrankungen gehört so eine ganz bewusste und umfassende Abgrenzung vom Arbeitsplatz (so dieser einen relevanter Trigger für die Erkrankung darstellt) nämlich ebenfalls mit dazu.