Beiträge von CDL

    Nein. Nur CDL darf sich auch um 10 Uhr krank melden.

    Da sie jetzt schon weiß, dass jeder Mittwoch betroffen ist, reicht doch ein Sammelanruf zu Schuljahresanfang, damit der Stundeplaner Planungssicherheit hat. Aber der Sammelanruf bitte vor 6:30!

    Okay, Moment, also entweder, ich melde mich per Sammelanruf mit meinem Krankmeldescheckheft am 08.Januar bis 06:30 Uhr bis Schuljahresende für mittwochs krank ODER ich alternativ darf ich mich jeden Mittwoch aufs Neue um genau 10 Uhr krankmelden rückwirkend für meinen Unterricht in der ersten, zweiten und dritten Stunde an dem Tag. Schwere Entscheidung. :gruebel: Ehe ich vorschnell die falsche Wahl treffe: Wie miserabel wäre mein Stundenplan im kommenden Schuljahr, wenn ich Option „10 Uhr und rückwirkend krankmelden“ wählte? Müsste ich dann lediglich im kommenden Schuljahr immer in der ersten und zweiten Stunde vor meinem Unterricht ins Schwimmbad gehen aus erzieherischen Gründen oder würde ich darüber hinaus auch noch bestraft mit besonders pflegeleichten Klassen? Frage für einen Freund…:sofa:

    Nehmt diesen Thread bitte jetzt ernst. Witze bitte erst am Mittwoch. Nicht früher.

    Du meinst, Mittwoch ist gar nicht der eine Wochentag, an dem wir zum Lachen in den Keller gehen müssen? :schreck: Ist das vielleicht föderalismusbedingt je nach Bundesland verschieden, also in NRW ist Mittwoch der offizielle Lachtag, aber hier in BW vielleicht doch der konsequent humorbefreite Tag?

    Siehste! Du verstehst das!

    Klaro. Bin kurz davor mich vorsichtshalber im neuen Jahr für die restlichen Mittwoche des Schuljahrs direkt fortlaufend krankzumelden, ehe ich noch die Autos der KuK zerditsche auf dem Parkplatz, weil ich vor lauter Handschnellen am Gaspedal selbst mit gaaaaaaaanz hohen Hacken und im Schlangenmenschmodus das Bremspedal nicht mehr erreiche. An mangelnder Sicht liegt sowas natürlich niemals nicht. Ich bin schließlich nicht komplett verantwortungslos!1!!!!!!11!!!!!!!

    Mein üppig geschmückter Alljahresbaum hat eine farblich passende Spitze, mein Terrassentannenbaum ist generell nur sehr zurückhaltend geschmückt und hat insofern auch keine zusätzliche Spitze angebracht, weil er einfach natürlich glänzen darf.

    Selbst gebastelten Schmuck aus der eigenen Kinderzeit/von den bereits erwachsenen eigenen Kindern weiter anbringen oder in der Schachtel lassen?

    So einfach ist das alles aber nicht, wie hier immer wieder geschrieben wird. In Sachsen wurde diese ominöse Teildienstfähigkeit jedenfalls seit Einführung der Lehrkräfte-Verbeamtung noch nie umgesetzt, wie mir eine Schwerbehindertenvertretung sagte. Und "beantragen" kann man die gleich gar nicht, das ist ein Verfahren, das die Schulbehörde anstreben müsste, unter Einbeziehung des Finanzamtes... Man muss eine Reha absolvieren oder was immer geeignet scheint, die Gesundheit wiederherzustellen etc. Ich habe versucht, es theoretisch nachzuvollziehen und bin nicht bis in die Feinheiten durchgedrungen. Aber dass man irgendwo anruft und sagt, man würde gerne statt TZ zu arbeiten lieber teildienstfähig sein, so ist es sicher nicht.

    Das habe ich bislang so noch gar nicht gehört und liest sich vor allem nach weiterer Kontrolle der Arbeitskräfte, nicht nach einem wertvollen Tool zum möglichst langen Erhalt der Dienstfähigkeit, auch wenn diese nur bedingt gegeben ist. Das ist hier in BW wie offenbar in NRW deutlich anders geregelt und läuft nach Aussage der Schwerbehindertenvertretungen auch anders ab. Einfach nur anrufen und sagen ich will die TDZ funktioniert aber natürlich nicht, aber das ist auch kein Verfahren, dass von der Schulbehörde ausgeht, sondern etwas, was ich als Lehrkraft selbst beantrage unter Vorlage aussagekräftiger fachärztlicher Atteste, aus denen hervorgeht, aus welchen Gründen es mir gesundheitlich bedingt nicht möglich ist eine Vollzeitstelle wahrzunehmen, ohne, dass meine Dienstfähigkeit dadurch gefährdet werden würde. Ich werde das Verfahren im neuen Jahr endlich anstoßen für mich, dann kann ich bei Interesse auch einfach noch irgendwann mal berichten, wie es letztlich ganz konkret in meinem Fall abgelaufen ist, ob es besondere Hürden gab, etc.

    Warum sollte ich den Schülern eine mündliche Note mitteilen? Dazu gibt es mMn hier in NRW keine Verpflichtung. Die Note sehen sie doch auf dem Zeugnis. In der Sek I gibt es in Nebenfächern keine Klausuren und Klassenarbeiten, so dass dort die sonstige Mitarbeit mit 100 % gewichtet wird. In Mathe macht das bei uns nach Fachkonferenzbeschluss ungefähr die Hälfte aus.

    Damit sie auch zwischendurch ihren Leistungsstand kennen (nicht nur ihre persönliche Vorstellung von diesem). Darauf haben mit Sicherheit auch SuS in NRW einen Anspruch.

    Wie diese Note genau gebildet wird, ist NICHT Thema meines Interesses, ich gehe davon aus, dass die Mitarbeit im Unterricht ("Melden") einen wesentlichen Anteil daran hat.

    Eine Bewertung der mdl.Fachleistungen basierend rein auf der Frequenz („Melden“) des Aufzeigens zu erstellen ist mit Sicherheit nichts, was irgendwo ein wesentlicher Anteil der mdl.Fachleistung darstellt, sondern es geht um die Beurteilung der fachlichen Mitarbeit, die bewertet wird bei mündlichen Fachleistungen.

    In BL ohne Kopfnoten mag die Frequenz auch isoliert betrachtet letztlich in die Gesamtbeurteilung mit einfließen, das ist aber aus gutem Grund nicht überall der Fall. Genau deshalb wurdest du hier von Beginn an aufgefordert erst einmal zu definieren, was du unter Mitarbeit verstehst, damit überhaupt klar ist, was du erfragst, bzw. es möglich ist so zu antworten, dass du verstehst, worum es geht und worum nicht.

    Wie ist das denn in deinem BL geregelt von den Vorgaben her?

    Wo nimmst du denn auf einmal "von Schüler zu Schüler unterschiedlich" her? Das hatte hier niemand geschrieben und stimmt natürlich auch nicht. Was stimmt, ist dass eine rein rechnerische Bildung der Gesamtbeurteilung weder sinnvoll noch vorgesehen ist.

    Was so zwar in einigen BL gilt (hier in BW ja auch), aber eben nicht überall (Bayern geht beispielsweise anders vor meine ich).

    In Baden-Württemberg gibt es dazu keine Prozentzahlen. Jeder Lehrer entscheidet anders.

    Was ich auch schon geschrieben hatte.

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    Tatsächlich habe ich für mich persönlich zwar gewisse Grundvorstellungen zur Bewertung in meinen Fächern (im Regelfall in Ethik, GK, WBS mdl.50%, in Frz. 40% im Hinblick auf die Wertung im Prüfungsbereich und eine dementsprechende Absprache, die wir in der Fachschaft getroffen haben), weiche aber in außergewöhnlich großen Lerngruppen und bei lediglich einstündigem Unterricht durchaus davon ab in einem Schuljahr. Bei teilweise über 30 SuS kann ich meines Erachtens in 45min pro Woche die mündlichen Leistungen meiner SuS nicht mehr ausreichend ausreichend differenziert wahrnehmen, um einen so hohen Anteil rechtfertigen zu können.

    Danke! Weißt Du, wie das "in der Regel" in den Fächern gehandhabt wird?

    Aus der Schweiz habe ich mal gelesen, dass mündliche Benotung dort zwar zulässig, aber nicht verpflichtend sei (also offenbar so wie in BW), die Lehrer dann die Mitarbeitsnote aber so gut belegen müssten, dass sie in der Regel darauf verzichten. Mithin zähle in der Regel nur die schriftliche Note...

    Es gibt keine offizielle Regel in BW, wie viel der mündliche Anteil ausmachen muss. Das kann man schlichtweg nicht derart verallgemeinern. Klar ist aber in BW auch, dass man die mdl.Mitarbeit nicht gar nicht gewichten darf. Diese muss angemessen berücksichtigt werden- anders als die schriftlichen Leistungen in Nebenfächern (SEK.I), wo es es lediglich Höchstzahlen für schriftliche Leistungen gibt, genau wie in den Hauptfächern, wo es aber auch eine Mindestanzahl gibt.

    Ich kenne zwar niemanden persönlich, der/ die in BW in den Nebenfächern den mündlichen Anteil höher als 50% gewichtet, das bedeutet aber nicht, dass es das nicht gibt, an manchen Schulen vielleicht sogar als Regelfall. In meinem aktuellen, wie auch meinem letzten Kollegium bin ich mit 50/50 als Regelfall in den Nebenfächern bereits eher eine Randerscheinung. Viele setzen auch weiterhin ihren Schwerpunkt bei den schriftlichen Leistungen, weil diese natürlich leichter zu belegen sind. Aber das ist nun einmal lediglich anekdotische Evidenz und nichts, was repräsentativ wäre für meine Fächer, meine Schulform oder gar mein Bundesland. Das sollte dir eigentlich klar sein, wenn du selbst Lehrer bist.

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