Wie CDL schreibt, ist die Erhebung von schriftliche Leistungen in BW nicht in allen Fächern vorgeschrieben. Allerdings ist es auch nicht wie in NRW ausgeschlossen, sondern es ist je nach Fach ein Rahmen vorgegeben (0-4 oder >4). Wie viele schriftliche Leistungen erhoben werden und das Verhältnis von schriftlichen : anderen Leistungen können die Kollegen dabei selbst festlegen. In Mathe kenne ich es so, dass die schriftlichen Leistungen mehr zählen als die mündlichen, z.B. 2:1 oder 60:40
Korrigieren muss ich sie dahingehend, dass wir in BW Kopfnoten haben und daher die Mitarbeit überhaupt nicht in die Fachnote einfließt, sondern in die Mitarbeitsnote im Zeugniskopf. Allerdings sind Mitarbeit und gezeigte mündliche Leistung meist nicht unabhängig, denn wer sich nicht beteiligt, kann in der Regel auch keine gute mündliche Leistung zeigen.
Nö, da musst du mich nicht korrigieren, denn über die Mitarbeit, die in den Kopfnoten erfasst ist hatte ich nicht geschrieben, sondern über die fachliche Mitarbeit, die du halt als mündliche Leistung bezeichnest. Ich weiß durchaus, was ich in welchem Bereich bewerte und was nicht. Das darfst du mir ruhig zutrauen und nachfragen, wenn du etwas sprachlich unscharf bzw. missverständlich formuliert findest.