Einige deiner Fragen sind bereits im Thread thematisiert worden. Details zu deiner konkreten Situation, wie auch der Rechtslage könntest du bei deiner Gewerkschaft erfragen.
Um eine A14- Stelle an einer öffentlichen Schule annehmen zu können, müsstest du dich erfolgreich auf eine solche bewerben im Rahmen deines angestrebten Wechsels.
Bei einer Kündigung, samt Neueinstellung in einem anderen Bundeslang ist es zwar sehr wahrscheinlich, dass man dir einschlägige Berufserfahrung seit dem Ref anerkennen wird, nachdem es aber sicherlich formale Details gibt, die das behindern könnten, solltest du das im Zweifelsfall ebenfalls mit deiner Gewerkschaft besprechen.