Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Verbeamtung daher keine Diskriminierung.
Oder einen Anspruch darauf eingestellt zu werden, wenn man seine Ausbildung nur um Haaresbreite bestanden hat.
Diskriminierung bedeutet ja, dass man bei gleicher fachlicher Qualifikation aufgrund askriptiver Merkmale (Ehtnizität, Religion, Behinderung, Hautfarbe, Geschlecht, ...) bei der Einstellung keine Chance erhält und aussortiert wird. Wenn ich also z.B. rein qua Schwerbehinderung für ungeeignet und unerwünscht erklärt werde (was ich erlebt habe im Ref, wie auch im Einstellungsverfahren), dann ist das ein klarer Fall von Diskriminierung, wenn aber einfach nur das betrieben wird, was ein inhärenter Teil des Beamtenwesens ist, nämlich Bestenauslese, dann ist das keine Diskriminierung, sondern genau das, was das Grundgesetz vorsieht. Ob man das jetzt so offiziell gestaltet wie wie z.B. Bayern und ab einem bestimmten Durchschnitt einfach nicht mehr verbeamtet oder sich wie hier in BW offiziell offen lässt, letztlich aber ja auch immer nur die besten Kräfte einstellt und nur in absoluten Mangelfächern insofern auch Kandidat:inn:en mit einer 4,0 (sprich einer Leistungsziffer von 160) eine Chance auf Erhalt einer Planstelle haben ist doch letztlich irrelevant. Gerade so bestanden zu haben reicht halt im Regelfall nicht, um dem Prinzip der Bestenauslese zu entsprechen und das ist auch bei allen anderen Arbeitgebern der Fall.
Zur Bestenauslese:
"Egal ob bei Einstellung, Beförderung, Aufstieg oder Versetzung von Beamtinnen und Beamten, der in Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz verankerte Grundsatz der Bestenauslese ist bei jeder Personalauswahl zu beachten. (...)
Mit den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung soll garantiert werden, dass nur die geeignetsten Personen für ein öffentliches Amt ausgewählt werden. Es gilt das so genannte Leistungsprinzip.
Mit Eignung sind die geistigen, charakterlichen, physischen und psychischen Eigenschaften gemeint, die nicht bereits der Befähigung und fachlichen Leistung zuzuordnen sind. Bei der genauen Auslegung der Eignung kommt es stets auf das konkrete zu besetzende Amt an. Die Eignung umschreibt die Persönlichkeitsmerkmale, die zur Erfüllung der Dienstpflichten gehören, wozu auch die Verfassungstreue zählt.
Befähigung bezeichnet die beruflich-fachliche Seite der Eignung im weiteren Sinne. Sie umfasst nicht nur die Laufbahnbefähigung, sondern auch die individuelle Befähigung des Bewerbers, also allgemeine für die Tätigkeit dienliche Fähigkeiten wie Begabung, Allgemeinwissen, Lebenserfahrung und allgemeine Ausbildung.
Die fachliche Leistung spielt vor allem bei der Beförderung eine Rolle. (...)
Die Laufbahnbefähigung erlangt zu haben ist also zwar ein wichtiger Grundbaustein s3g4 , bedeutet aber eben nicht, dass man deshalb befähigt wäre im beamtenrechtlichen Sinn ein Amt wahrzunehmen, dazu müssen weitere Merkmale erfüllt sein.
Das mag sich total doof anfühlen für Leute mit entsprechenden Noten, sollte aber wenig überraschend sein, dass angehende Lehrkräfte keine notenunabhängige Einstellungsgarantie haben, sondern, sobald Auswahl gewährleistet ist und nicht die reine Not mehr regiert, lediglich die Jahrgangsbesten eine Chance auf Einstellung erlangen.
Ich finde es angesichts dessen, dass man in bestimmten Situationen (regionale massive Unterversorgung, Mangelfächer,...) letztlich eben doch in den meisten BL bis 4,0 einstellt und teilweise- um attraktiv genug zu sein als Arbeitgeber- auch verbeamtet, letztlich eher unglücklich bzw. unehrlich vorher Notengrenzen festzulegen, die man oftmals doch nicht einhält und sei es auch nur, weil man auch Kandiat:inn:en mit schlechteren Noten ganz dringend als KV-Kräfte benötigt (wofür sie dann plötzlich eben doch gut genug sind). Darauf aufmerksam zu machen, dass man üblicherweise nur die Besten verbeamten und damit gewisse Grenznoten üblicherweise nicht überschreiten wird halte ich aber durchaus für hilfreich, damit man eben nicht in Zeiten der Personalnot zu viele nur ausreichend qualifizierte Lehrkräfte erhält, die sich- mit etwas Ehrgeiz- problemlos schon im Ref zu guten Bewerber:inne:n hätten entwickeln können.