Beiträge von CDL

    gibt es ernsthaft Menschen, die eine Wuarantäne schön reden können? Und hat Platty nicht angedeutet / geschrieben, dass die KuK Singles sind?

    Eine Quarantäne alleine ist doof, als ‚nur‘ Kontakt noch doofer, über Ferientage?!

    Es geht nicht mehr darum, Kontakte zu vermeiden, sondern nicht raus aus seiner Wohnung zu dürfen! (&dann noch als Single!) Man kann das beste draus machen aber jdm sagen, dass er optimistisch (ist es wirklich das passende Wort?) sein soll, verstehe ich nicht.

    Und ja, es gibt Schlimmeres. Aber das gibt es immer.

    Ich wäre gerade lieber in Quarantäne aber gesund über Weihnachten, als quarantänelos ernsthaft erkrankt. Ersteres ist höchstens doof und lästig, lässt sich wie ich finde aber gerade über Feiertage, wo eh alles geschlossen hat, auch gut aushalten. Wer dann noch wie ich einen Garten nutzen könnte, hat wirklich keine allzu üble Zeit vor sich. Mein Weihnachten dürfte ganz ohne Quarantäne bedeutend belastender verlaufen. Mir fehlt also gerade etwas der Sinn dafür nachzuvollziehen, warum kerngesunden Menschen ganze Feiertage entfallen könnten, nur weil sie dooferweise ihr Haus /ihre Wohnung nicht verlassen dürfen. Ja, es gibt Schlimmeres und es gibt Menschen in diesem Forum, die davon aktuell betroffen sind, verglichen mit deren Lage es auch mir noch richtig gut geht (wobei es mir nicht gut geht).

    Ach wisster, bevor jemandes Weihnachtsfest zerstört ist, kleiner gruener frosch , lösch doch bitte alle Beiträge ab 222 und sperre mich mal 14 Tage, eine Pause tut sicher allen gut.

    Frohe Weihnachten :weihnachtsmann:

    Quatsch. Wenn du eine Pause für dich brauchst machst du die, dafür muss dich aber niemand sperren. Ich glaube, wir müssen einfach alle sehr umsichtig miteinander umgehen, weil viele von uns innerlich völlig ausgelaugt, erschöpft und dadurch besonders sensibel sind. Ich glaube, dass das gerade sowohl für dich gilt karuna, als auch für Kris. Nehmt es beide nicht so ernst, sondern versucht es mit etwas Abstand einzuordnen und abzuhaken.

    Ich wünsche in jedem Fall euch allen einen guten Endspurt bis zu den Ferien oder- so schon erreicht- einen erholsamen Start in die Ferien und viel schöne Weihnachtsmomente auch schon in der Zeit bis zum 24.12. :geschenke::weihnachtsmann:

    :weissnicht: Verstehe ich nicht Susi: Das Schaf schläft auf dem Bild und ich bitte im Scherz darum mich, weil ich ein Schlafschaf wäre dem Test nach, nicht zum Weihnachtsbraten zu verarbeiten. Aber womöglich hast du das allzu wörtlich aufgefasst und weniger auf mich, als das Lämmchen bezogen?

    Um das noch ein wenig zu ergänzen und den Wert einer "Abschlussnote des 2. StEx" zu relativieren...

    In einigen Bundesländern (z.B. Ba-Wü) hängt wohl nahezu die gesamte bewertete Leistung des Vorbereitungsdienstes von zwei Lehrproben am Prüfungstag ab.

    (...)

    Falsch, so ist es in BW nicht. Es gibt zwar unbenotete Unterrichtsbesuche vorab, diese sind aber beispielsweise entscheidend dafür, ob jemand überhaupt eigenständigen Unterricht übertragen bekommt und damit in den 2.Ausbildungsabschnitt entlassen wird und fließen mit in die SL-Gutachten ein.

    Die Prüfungsbausteine unterscheiden sich geringfügig zwischen den Schularten, in der Sek.I gibt es jedoch in jedem Ausbildungsfach eine Prüfungslehrprobe (verschiedene Tage), ein pädagogisches Kolloquium und zwei Fachkolloquien, eine Schulrechtsprüfung, eine schriftliche Hausarbeit und ein Schulleitergutachten, in das die kontinuierliche Bewertung nicht zuletzt auch des eigenen Unterrichts mit einfließen (Unterrichtsbesuche durch Seminar und SL, sowie Alltagsbesuche durch Mentoren).

    Am selben Prüfungstag hatte ich lediglich eine Lehrprobe plus das sich auf dieses Fach beziehende, nachgezogene Fachkolloquium. Alle anderen Prüfungsbausteine fanden jeweils an verschiedenen Tagen statt mit mindestens einer Woche Abstand dazwischen.

    Ich weiß nicht, auf welches Bundesland du dich beziehst und auf welche Schulform, von dem und der du gesichert weißt, dass deine Aussage zutrifft, BW ist es jedenfalls nicht.

    Meine beiden Kollegen haben eine Quarantäne-Verfügung wegen Omikron bis zum 03.01.2022 (einschließlich). Beide sind dreifach geimpft. Für die beiden sind Weihnachten und Silvester gelaufen.

    Vermutest du jedenfalls, weil das deine Gemütsverfassung wäre in so einem Fall. Wenn sie nur in Quarantäne, aber nicht erkrankt sind, werden sie sich einfach gemütlich einmummeln, ausruhen, viele Weihnachtsfilme und Serien anschauen und womöglich am Ende ein total gemütliches Weihnachten und Silvester mit ihren Kernfamilien verbringen, das sie sich vielleicht jetzt noch nicht vorstellen können. Ein bisserl Optimismus schadet auch dir an der Stelle nicht.

    Meinst du nicht, dass dein Satz in sich widerspricht?

    Nein, denn der erklärt sich aus dem Text, den ich zitiert hatte. Aber ich verstehe, an welcher Formulierung du dich störst und was dich irritiert.

    Zitat

    Mal hypothetisch (oder vielleicht auch für manche zutreffend): Es wird eine SL will eine Stelle besetzen und hat nur den 4,0-Kandidaten zur Auswahl. Die SL entscheidet sich dafür diesen einzustellen. Das Schulamt wirkt drauf hin, dass derjenige nur befristete Verträge erhält (obwohl beamtenrechtlich nichts gegen eine Planstelle spricht). Ist das so in Ordnung für euch?

    Das kommt letztlich auf den konkreten Einzelfall an, wie ich das persönlich bewerten würde. Meine persönliche Bewertung sagt dann aber noch nichts darüber aus, was in manchen Bundesländern zulässige Vorgehensweise ist.

    Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Verbeamtung daher keine Diskriminierung.

    Oder einen Anspruch darauf eingestellt zu werden, wenn man seine Ausbildung nur um Haaresbreite bestanden hat.

    Diskriminierung bedeutet ja, dass man bei gleicher fachlicher Qualifikation aufgrund askriptiver Merkmale (Ehtnizität, Religion, Behinderung, Hautfarbe, Geschlecht, ...) bei der Einstellung keine Chance erhält und aussortiert wird. Wenn ich also z.B. rein qua Schwerbehinderung für ungeeignet und unerwünscht erklärt werde (was ich erlebt habe im Ref, wie auch im Einstellungsverfahren), dann ist das ein klarer Fall von Diskriminierung, wenn aber einfach nur das betrieben wird, was ein inhärenter Teil des Beamtenwesens ist, nämlich Bestenauslese, dann ist das keine Diskriminierung, sondern genau das, was das Grundgesetz vorsieht. Ob man das jetzt so offiziell gestaltet wie wie z.B. Bayern und ab einem bestimmten Durchschnitt einfach nicht mehr verbeamtet oder sich wie hier in BW offiziell offen lässt, letztlich aber ja auch immer nur die besten Kräfte einstellt und nur in absoluten Mangelfächern insofern auch Kandidat:inn:en mit einer 4,0 (sprich einer Leistungsziffer von 160) eine Chance auf Erhalt einer Planstelle haben ist doch letztlich irrelevant. Gerade so bestanden zu haben reicht halt im Regelfall nicht, um dem Prinzip der Bestenauslese zu entsprechen und das ist auch bei allen anderen Arbeitgebern der Fall.

    Zur Bestenauslese:

    "Egal ob bei Einstellung, Beförderung, Aufstieg oder Versetzung von Beamtinnen und Beamten, der in Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz verankerte Grundsatz der Bestenauslese ist bei jeder Personalauswahl zu beachten. (...)

    Mit den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung soll garantiert werden, dass nur die geeignetsten Personen für ein öffentliches Amt ausgewählt werden. Es gilt das so genannte Leistungsprinzip.

    Mit Eignung sind die geistigen, charakterlichen, physischen und psychischen Eigenschaften gemeint, die nicht bereits der Befähigung und fachlichen Leistung zuzuordnen sind. Bei der genauen Auslegung der Eignung kommt es stets auf das konkrete zu besetzende Amt an. Die Eignung umschreibt die Persönlichkeitsmerkmale, die zur Erfüllung der Dienstpflichten gehören, wozu auch die Verfassungstreue zählt.

    Befähigung bezeichnet die beruflich-fachliche Seite der Eignung im weiteren Sinne. Sie umfasst nicht nur die Laufbahnbefähigung, sondern auch die individuelle Befähigung des Bewerbers, also allgemeine für die Tätigkeit dienliche Fähigkeiten wie Begabung, Allgemeinwissen, Lebenserfahrung und allgemeine Ausbildung.

    Die fachliche Leistung spielt vor allem bei der Beförderung eine Rolle. (...)

    Die Laufbahnbefähigung erlangt zu haben ist also zwar ein wichtiger Grundbaustein s3g4 , bedeutet aber eben nicht, dass man deshalb befähigt wäre im beamtenrechtlichen Sinn ein Amt wahrzunehmen, dazu müssen weitere Merkmale erfüllt sein.

    Das mag sich total doof anfühlen für Leute mit entsprechenden Noten, sollte aber wenig überraschend sein, dass angehende Lehrkräfte keine notenunabhängige Einstellungsgarantie haben, sondern, sobald Auswahl gewährleistet ist und nicht die reine Not mehr regiert, lediglich die Jahrgangsbesten eine Chance auf Einstellung erlangen.

    Ich finde es angesichts dessen, dass man in bestimmten Situationen (regionale massive Unterversorgung, Mangelfächer,...) letztlich eben doch in den meisten BL bis 4,0 einstellt und teilweise- um attraktiv genug zu sein als Arbeitgeber- auch verbeamtet, letztlich eher unglücklich bzw. unehrlich vorher Notengrenzen festzulegen, die man oftmals doch nicht einhält und sei es auch nur, weil man auch Kandiat:inn:en mit schlechteren Noten ganz dringend als KV-Kräfte benötigt (wofür sie dann plötzlich eben doch gut genug sind). Darauf aufmerksam zu machen, dass man üblicherweise nur die Besten verbeamten und damit gewisse Grenznoten üblicherweise nicht überschreiten wird halte ich aber durchaus für hilfreich, damit man eben nicht in Zeiten der Personalnot zu viele nur ausreichend qualifizierte Lehrkräfte erhält, die sich- mit etwas Ehrgeiz- problemlos schon im Ref zu guten Bewerber:inne:n hätten entwickeln können.

    Beim iPad habe ich mir selbst den Originalstift geleistet, habe mir aber sagen lassen, dass auch die NoName-Produkte gut funktionieren, nur wohl teilweise nicht ganz so intuitiv reagieren (insofern ist es sicherlich gut, dass Kiggie direkt eine Marke genannt hat). Beim Zeichenprogramm frage ich gleich mal meine Schwester, die ist Illustratorin. Selbst verwendet sie natürlich Profiprogramme am Grafiktablet, aber vielleicht kennt sie dennoch ein Programm für Einsteiger.

    Achso und was ich mich gerade noch frage: es wird gerade überlegt, ob man Clubs wieder schließen sollte. Haben allen Ernstes in anderen Bundesländern Clubs offen?

    Ganz bestimmt sogar. Hier in BW haben die auch erst Anfang Dezember schließen müssen, als die Alarmstufe II eingeführt wurde (und längst überschritten war) angesichts der Infektionslage. Vielen Bundesländern ging es aber ja nicht nur deutlich besser bislang als euch in Sachsen, sondern auch als uns hier in BW, insofern gehe ich davon aus, dass z.B. in Schlewig-Holstein weiterhin Clubs geöffnet sind. (Gerade nachgeschaut: Dort wurde erst vor 6 Tagen für Clubs und Diskotheken 2G+ eingeführt, alles also noch geöffnet.)

    Das fällt ein bisschen unter "so ist das Leben eben", finde ich, der Stundenplan ist halt, wie er ist. Wenn ich eine Klasse während der Woche mal am Vormittag und mal am Nachmittag habe, versuche ich so ungefähr Stunden mit Schülerexperimenten eher auf die Nachmittagslektion zu planen und am Vormittag die Theorie reinzuknüppeln. Manchmal meint es der Stundenplan-Gott halt einfach schlecht mit einem und man sieht eine Klasse nur am Nachmittag. Dann hat man eben gelitten. Gerade in der Sekundarstufe II muss man da wirklich an die Selbstverantwortung der Jugendlichen appellieren und auch konsequent mal Leute rausschmeissen, die überhaupt nicht wollen. Ja, ich find's auch nicht lustig nachmittags um 15 Uhr noch Unterricht zu machen, ich kann trotzdem nicht einschlafen.

    Unterricht nur Mittwochs könnte eine Lösung sein habe ich gehört. :zahnluecke:

    Quatsch. Sorry.

    Warte mal ... wolltest du nicht vor einigen Monaten noch Reiserückkehrer in Ghettos mit bewaffneten Posten einsperren? Damit sie dort in Quarantäne sind? *kopfkratz*

    Also bitte Frosch, jetzt nicht solche substantiellen Debatten anfangen wollen, wo man am Ende noch an seinen eigenen Worten gemessen wird. Dass ist doch ganz offensichtlich der "man wird doch wohl noch sagen-für sich einfordern-anderen haltlos vorwerfen aber selbst nicht einhalten oder einfach nur haltlos behaupten"-Schwurbelthread. 8) In 24 Stunden und 41 Minuten ist übrigens Mittwoch.:laola:

    CDL: Es gibt zwischen Nachtclubs, Karneval und auch schlecht zu lüftenden Klassenräumen einen großen Unterschied zu einem Flieger, in dem Luftaustausch stattfindet. Das ist aber auch egal. Ist OT. Ging um Beantwortung der Frage des Users.

    Ja, nee, iss klar. Wenn es um´s eigene Plaisir geht, können einem die ganzen doofen Regeln dann ja auch wurscht sein, an die sich bitte aber alle anderen halten sollen, wann immer man dies gerade für angezeigt hält. Das dürfte eine Grundansicht sein, die du- bei allen inhaltlichen Differenzen- mit dem einen oder anderen Coronaschwurbler gemein haben dürftest.

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    Vorsicht, Ironiepfütze! Nicht ausrutschen!

    Ja klar findet Weihnachten und Silvester trotzdem statt. Die Zait anhalten können wir ja nicht. Aber was ist das denn für ein Weihnachten und was für ein Silvester, wenn man als Single wirklich alleine in seiner Bude sitzt? De facto finden die Termine damit nicht statt. (...)

    Ich bin Single. Habe eben meinen Kalender überprüft: Weihnachten findet am 24.12- 26.12 statt, Silvester liegt auch dieses Jahr wieder zuverlässig am 31.12 und zumindest Silvester werde ich vermutlich alleine verbringen. Ich kann es sehr gut mit mir aushalten. Ich erzähle die köstlichsten Geschichten, über die ich garantiert lachen muss ;) oder mache sonst etwas, was mir Freude bereitet. Ich habe auch Weihnachten schon alleine gefeiert, mir ein schönes Menü gezaubert, am Telefon gemeinsam mit der Familie ausgepackt, mit Freunden telefoniert, ein schönes Buch gelesen, Musik gehört,... Meine Feiertage hängen nicht von der Anwesenheit von Mitmenschen ab. Ich kann mir genug und damit glücklich sein, egal wie gerne ich Familie oder Freunde um mich habe. Sprich für dich, aber nicht für Mitmenschen, deren Gemütsverfassung du nicht qua Beziehungssatus einschätzen kannst.

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