Hallo CDL,
laut heutiger E-Mail von Ralf Scholl vom Philologenverband auch in BW nicht möglich:
“Im Gegensatz zur Aussage von Staatssekretärin Boser ist es für Schulleitungen leider nicht rechtssicher möglich, in ihrer Schule eine Maskenpflicht am Platz anzuordnen. Sprich: Verhängt ein SL eine Maskenpflicht am Platz, so kann dies per einstweiliger Verfügung bzw. Klage vor einem Verwaltungsgericht erfolgreich gestoppt werden.”
Er schreibt aber auch, dass die Gerichte das in der jetzigen Situation vermutlich erst nach Eintritt der Alarmstufe und damit einer neuen Maskenpflicht stoppen können, weil die Zahlen in BW so schnell steigen, und empfiehlt Schulleitern mit breiten Schultern, es ruhig trotzdem anzuordnen um ein Signal zu setzen.
LG DFU
War mir schon klar, dass an der Stelle die Staatssekretärin pauschalen Unfug verkündet, der sich so nicht einfach in der CoronaVO-Schule wiederfinden lässt, solange noch keine Alarmstufe gilt oder eben tatsächlich anderes aus dem KM angeordnet wird, sonst hätte German sich nicht auf den Beitrag in SWR aktuell bezogen. Dennoch muss man an der Stelle dann einfach so eine Staatssekretärin mal beim Wort nehmen und mit breiten Schultern ein paar Tage eher anordnen, was sowieso wieder folgen wird.
Und danke, für die Einordnung. Ich finde es trotzdem gut, dass Germans SL an der Stelle Rückgrat gezeigt hat. Maskenfrei kommen wir schlichtweg nicht vernünftig durch den Winter (auch wenn es schön wäre, wenn das ginge, gerade in den Schulen).
gefolgt vom allseits beliebten Gassenhauer über all die glücklichen Körperzellen. Den eigenen Schnelltest führen dabei zumindest die GS-Lehrkräfte noch mit den Füßen durch (das sind einfach die eierlegenden Wollmilchsäue schlechthin 