Beiträge von CDL

    Das wäre mir neu. In Sachsen wurde nicht verbeamtet, ergo gab es keine Amtsarztuntersuchung. Wer sollte deine Diagnosen kennen und ab welcher die Stelle versagt werden? Hab ich noch nie gehört.

    Der liebe Föderalismus mal wieder. ^^ In BW ist der Amtsarztbesuch vorgeschrieben, um sich überhaupt zum Ref anmelden zu können. Wenn es gut läuft, hat man es damit direkt hinter sich gebracht, ohne weitere Termine, wenn es ganz schlecht läuft reicht es noch nicht einmal für ein Ref aus.

    Wir mischen bei Nachschreibearbeiten, aber mit mehr Abstand.

    Es ist (vermutlich) nicht erlaubt, wenn in einer Klasse ein Fall aufgetreten ist, diese muss ja getrennt bleiben.

    Klar, bei einem positiven Fall in einer Klasse greift ja die Kohortenregelung, ergo darf dann nicht mehr gemischt werden. Ich achte auch auf ausreichend Abstand (hatte zuletzt drei SuS aus zwei Klassen da, die sonst nicht gemeinsam Unterricht haben. Die saßen dann in verschiedenen Raumecken bei ausreichender Belüftung).

    Nicht alles was man darf, soll man auch machen, sagte einst Jens Spahn.

    (...)

    Bei der Fragestellung von Pyro merkt man

    Dass es an manchen Schulen noch wenig Fälle gibt.

    Stimmt, man muss nicht alles machen, was man darf, nachdem die SuS dann aber an der Haltestelle ohne Maske gemeinsam rumsitzen, im Bus mit Maske unter der Nase platzbedingt am Zwangskuscheln sind, halte ich es für nicht ganz so dramatisch, wenn ich das wie von mir beschrieben handhabe. Steigen die Fallzahlen wie letztes Jahr zwischen Herbstferien und Weihnachten wieder entsprechend an nach den Ferien kann ich die in solchen Fällen immer noch auf mehrere Räume verteilen.

    Dürft ihr an euren Schulen eigentlich Lerngruppen (stufenübergreifend) mischen, zum Beispiel für Nachschreibearbeiten? Letztes Jahr durften wir es nicht, aber wie es mittlerweile aussieht, weiß ich nicht. Ich frage morgen mal nach, aber würde mich trotzdem über eure Rückmeldung freuen.

    Nachdem AGs wieder zulässig sind würde ich sagen, dass wir das dürfen, ja.

    Und das heißt auf hochdeutsch...?

    Warum nur wusste ich direkt beim Schreiben, dass genau du das fragen wirst? ^^ (Ich wollte dich trotzdem kurz grübeln lassen, deshalb nicht direkt mit Übersetzung Schwäbisch-Hochdeutsch, die inzwischen ja schon nachgeliefert wurde.)

    Der Amtsarzt ist bei seinem Urteil geblieben. Facharztgutachten hat er ignoriert. Das seien doch alles Gefälligkeitsgutachten, seiner Meinung nach. Den die Facharztgutachten waren wohlwollend mir gegenüber.

    Geholfen haben wir letztendlich die Gewerkschaft und ein guter Verwaltungsrechtler. Dieser hat eine erneute fachkundliche Begutachtung für mich erwirkt. Dann war ich an einem Institut für ärztliche Begutachtung. 14 Tage nach dieser ärztlichen Begutachtung war ich Beamtin auf Probe.

    Allerdings hat es 2 Jahre gedauert bis die Bezirksregierung dies genehmigte und bereit war über meine Verbeamtung neu zu entscheiden.

    Damals hatte ich einen GdB von 30. Damit konnte ich nicht viel reißen. Nun ist der GdB deutlich höher wegen einer Sache, die später noch dazu kam.

    Traurig, dass du so kämpfen musstest, aber extrem stark, dass du für dich drangeblieben und letztlich erolgreich gewesen bist. :top:

    Ich habe momentan drei User blockiert, einen, der mich über einen längeren Zeitraum v.a. über PNs immer wieder beleidigt hat bis die Moderatoren eingeschritten sind (seit längerem nicht mehr im Forum gewesen) und zwei, deren Beiträge weitestgehend unsachlich und aggressiv sind, so dass ich mir diese nur zu Gemüte führe, wenn ich eine Debatte genauer verfolgen und nachvollziehen möchte oder, wenn ich mich ausgeglichen genug fühle, um mir derartige Beiträge entspannt durchlesen zu können. Ich weiß tatsächlich nur von dir Lindbergh gesichert, dass du mich zwischenzeitlich blockiert hattest und sehe kein Problem darin. Das muss jede_r so handhaben, wie es ihm oder ihr eben gut tut. Selbst wenn man jemanden nicht blockiert hat möchte man unter Umständen aber keine Privatgespräche via PN führen. Ich möchte aus dir bekannten Gründen wie du weißt beispielsweise keine PNs von dir erhalten Lindbergh, auch wenn ich dich nicht auf der Ignore-Liste habe, und antworte insofern auch nicht mehr auf diese.

    (...)

    Für jeden Tipp bin ich dankbar. (...)

    Tipps wozu? Ja, ich habe von solchen Fällen gehört, nein, selbst erlebt habe ich das nicht. Wenn du eine konkrete, weitergehende Frage hast schreib diese doch oder wende dich alternativ direkt an dein Wunschbundesland um dort die aktuell gültigen Modalitäten zu erfragen, das wirst du sowieso machen müssen. Der Kontakt zu einer Niederlassung deiner Gewerkschaft in diesem Bundesland kann ebenfalls hilfreich sein.

    Und was war für ihn - oder einen Amtsarzt - dann der ausschlaggebende Punkt, dich doch noch zu verbeamten?

    Vermutlich Facharztatteste, die er nicht einfach ignorieren durfte und zahlreiche Arschtritte durch einen Rechtsanwalt (gerade als Lehrkraft mit gesundheitlichen Problemen lohnt sich an dieser Stelle die Gewerkschaftsmitgliedschaft enorm). Ich hatte auch schon vor dem Ref meine Gewerkschaft (+ Personalrat + Schwerbehindertenvertretung) mit im Boot, um meine Schulpraktika machen zu können, sowie als Unterstützung bei der Stellenzuweisung im Ref und zur Verbeamtung auf Probe.

    (...) Einbuße der Gesundheit eben diese Tatsache? Im Prinzip macht das nämlich einfach keinen Sinn, außer den wirtschaftlichen. (...)

    Wirtschaftliche Gründe sind in dem Fall ausreichend, da das Beamtenrecht diese Art Unterscheidung zulässt (auch wenn es in den letzten Jahren durch die Rechtssprechung Grenzen gegeben hat, was insbesondere Schwerbehinderten große Entlastung gebracht hat). "Fairness" ist nur dann ein Grund, wenn eben vorgesehen grundlegende Rechtsprinzipien verletzt werden durch die bestehenden Regelungen, so dass Gerichte korrigierend eingreifen oder diese Rechtsgrundlage z.B. infolge eines gesellschaftlichen Wandels verändert wird. Die Strafbarkeit von Homosexualität ist ein gutes Beispiel für so einen gesellschaftlichen Wandel, der veränderte Rechtsvorchriften nach sich gezogen hat.

    (...)

    Was die Sache mit der Schwerbehinderung angeht: Denkst du, dass man bei bescheinigter Schwerbehinderung (GdB > 50) eventuell Probleme bei einer Anstellung oder der Verbeamtung bekommt? Immerhin dürfte der Amtsarzt die Dienstfähigkeit nur auf 5-10 Jahre einschätzen und bei einer Bewerbung (auch im Angestelltenverhältnis) muss der Arbeitgeber diese Person bevorzugen.

    Auch mit vorliegender Schwerbehinderung sind Einstellung in den Schuldienst bzw. Verbeamtung keine Selbstläufer. Ich verweise noch einmal auf Beitrag 12, wo ich bereits Beispiele genannt habe für Krankheitsbilder, die zu einem Komplettausschluss führen können trotz GdB >/= 50 oder Gleichstellung. Dennoch ändern sich natürlich einige Voraussetzungen durch eine Schwerbehinderung. Nicht, wenn es um die generelle Einstellungsfrage geht, aber im Hinblick auf die Verbeamtung gilt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass wenigstens 5 Dienstjahre erfüllt werden können. Es muss also nur ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung vorliegen und eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht über die gesamte Dienstzeit ausgeschlossen werden können zum Zeitpunkt X. Ohne meinen GdB wäre ich heutzutage nicht verbeamtet.

    Im Hinblick auf die Stellenzuweisung gibt es z.B. in BW zusätzlich zum regulären Einstellungsverfahren noch ein Schwerbehinderteneinstelungsverfahren. Das Land muss angesichts der Anzahl einer Arbeitnehmer einen vorgeschriebenen Prozentsatz an Arbeitsstellen an behinderte Arbeitnehmer vergeben oder sonst Ausgleichszahlungen tätigen. Nachdem es den Ländern eher schwer fällt ihre Quoten im Schuldienst zu erfüllen gibt es recht häufig solche Sondereinstellungsverfahren als zusätzliche Option für schwerbehinderte (oder gleichgestellte) Lehrkräfte. Ein vorgegebene Stellenanzahl kann dabei jährlich im Rahmen dieses Verfahrens vergeben werden, bei Teilzeit können die Stellen entsprechend geteilt vergeben werden, so dass rein rechnerisch mehr Lehrkräfte über dieses Verfahren eingestellt werden können, als es Vollzeitstellen gibt. Bislang konnte zumindest BW seine Quoten noch nie erfüllen, weshalb man auf diesem Weg immer eine Stellenzuweisung erhalten hat als schwerbehinderte Lehrkraft.

    Ich bin in Offenbach an einer IGS tätig und möchte nach Gießen /Umkreis wechseln.

    Ich weiß nicht, wie begehrt Offenbach im Vergleich zu Gießen ist, bin mir aber sicher, dass deine Chancen steigen, wenn zumindest ein paar Details nennst, die das als potentiell attraktiven Tausch erscheinen lassen, so dass sich jemand die Mühe macht bei dir nachzufragen. Möchtest du auch an eine IGS wechseln oder käme auch eine andere Schulart in Frage? Welche? Was könntest du- ohne zu viele Details preisgeben zu müssen, die du vielleicht nur per PN preisgeben möchtest- über deine aktuelle Schule positiv schreiben, was diese zu einem attraktiven Arbeitsort macht? Wie ist die Zusammenarbeit im Kollegium? Faire, enagierte SL? Ausstattung? Besonderes Profil oder Engagement (musisch, naturwissenschaftlich, Sport und Bewegung, ... ?)? Ein bisschen Verkäufer solltest du an der Stelle sein. :) Viel Erfolg.

    Pensionen sind deutlich höher als gesetzliche Rentenansprüche. Für den Dienstherrn ergibt sich also daraus eine gewaltige finanzielle Ersparnis, selbst wenn sämtliche Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die Regelaltersgrenze erreichen würden. Das Land- so es überhaupt verbeamtet- geht aber ja davon aus, dass mit einer übergroßen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass Lehrkraft XY die Regelaltersgrenze nicht erreichen wird können infolge ihrer gesundheitlichen Vorbelastungen, rechnet also damit, dass das erheblich günstiger sein wird, man aber eben dennoch die vorhandenen Arbeitsqualitäten (die ja ungeachtet gesundheitlicher Vorbelastungen bestehen) nutzen kann. Letzteres ist insbesondere bei Fachkräftemangel (den wir im Schuldienst an vielen Schularten und in vielen Fächern haben) auch sonst gang und gäbe im Arbeitsleben. Vorsichtig werden Arbeitgeber erst, wenn es darum geht Arbeitnehmer mit bekannter und anerkannter Schwerbehinderung einzustellen, weil bei denen besondere Kündigungsschutzregeln greifen (im öffentlichen Dienst hat man den großen Vorteil, dass man bei gleicher Qualifikation mit anerkannter Schwerbehinderung bevorzugt eingestellt wird).

    es ist bundeslandabhängig.
    In NRW und NDS (zum Beispiel) musst du erst zur Planstelle zum Amtsarzt. Ich glaube, im Süden ist es auch zum Ref der Fall. Ich glaube aber, dass es dort (im Süden) keine Systematik gibt, ob man noch mal zur Planstelle muss.

    Da das Ref zwar im Beamtenverhältnis, aber auf Widerruf, ist, spielt es keine Rolle. Da werden nur diejenigen ohne EU Staatsbürgerschaft nicht verbeamtet (und vielleicht andere super Ausnahmen)

    Na ja, eine Systematik gibt es hier in BW schon, es trifft nur eben nicht jeden erneut zur Verbeamtung auf Probe (oder vor der Verbeamtung auf Lebenszeit). Alles hängt davon ab, wie der erste oder der erste und zweite Besuch beim Amtsarzt gelaufen sind. Wer wie ich direkt das magische Kruzchen erhält, dass einer Verbeamtung auf Lebenszeit nichts entgegenstehe muss nur dann erneut zum Amtsarzt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es zu entsprechend langen Ausfallzeiten während der Verbeamtung auf Probe kommen sollte. Wer beim ersten Mal die Wiedervorstellung angekündigt bekommt, bekommt entweder in der 2.Runde das magische Kreuzchen oder muss ggf. dann auch noch einmal vor der Verbeamtung auf Lebenszeit erneut vorstellig werden. Ich kenne bislang noch niemanden, der/die vor der Verbeamtung auf Lebenszeit erneut vorstellig werden musste, aber tatsächlich einige, die vor der Verbeamtung auf Probe noch einmal zum Amtsarzt gehen mussten. Da war dann aber natürlich auch klar, woran es liegt und was sich verbessern sollte (meist Übergewicht).

    (...) Interessant zu wissen wäre ebenfalls, ob man, wenn man die Verbeamtung versagt bekommt, weil der Amtsarzt der Meinung ist, man habe die gesundheitliche Eignung nicht, dann zur Pensionierung einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenzen zwischen dem Angestelltenbezahlung der Beamtenbesoldung hat, wenn man bis zur Regelpensionierung kam. Immerhin hat sich dann herausgestellt, dass man die gesundheitliche Eignung sehr wohl hatte.

    Nein, eine solche Nachzahlung gibt es nicht.

    Zur Antwort von Fallen Angel:

    -> Das kann ich dir nicht sagen. Es wäre meines Erachtens falsch, wenn man selbst die Anstellung versagt bekommt. Die Frage ist zudem aber: Wenn man die Verbeamtung versagt bekommt, weil man laut Amtsarzt eventuell dienstunfähig wird, macht es dann Sinn, angestellt zu werden? Jeder normale Arbeitgeber würde es aus wirtschaftlicher Sicht wohl kaum tun. Aber gut, das ist ja dann ÖD. Ist was anderes.(...)

    Verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz, was du an dieser Stelle sagen möchtest. Einerseits soll es nicht sinnvoll sein als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis tätig sein (und doch gibt es ganze Bundesländer, die gar nicht verbeamten...), andererseits aber dann doch. Verwirrend. :ka: Auf jeden Fall gibt es natürlich auch- wie bereits von mir ausgeführt in #12- Krankheitsbilder die einen komplett ungeeignet für den Schuldienst machen können gesundheitlich gesprochen, weil man den Belastungen und Herausforderungen in der einen oder anderen Weise nicht ausreichend gewachsen wäre. Das gibt es ja auch bei anderen Berufsbildern, dass bestimmte Vorerkrankungen ein Ausschlussgrund sein können. Ob es einem dann am Ende sinnvoll erscheint dem Beruf auch dann noch nachzugehen, wenn man diesen im Angestelltenverhältnis absolviert muss jede_r selbst entscheiden. Es gibt aber nicht nur ganze Bundesländer die nicht verbeamten, sondern auch viele Lehrkräfte, die sich zum Glück nicht von der reinen Frage der Verbeamtung von ihrem Beruf abhalten lassen. Tatsächlich wäre es aber verdammt fair, wenn diese Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis vor allem später zur Rente dann ähnlich hohe Ansprüche hätten wie ihre verbeamteten, pensionierten KuK, schließlich haben sie genau so gut, hart, lang und erfolgreich dafür gearbeitet wie diese.

    Also ich weiß nicht, ob es eine Begrifflichkeit ist, aber ich hatte meine Planstelle vor dem Amstarztbesuch. Anders gesagt: ich durfte erst zum Amtsarzt, nachdem ich das Angebot hatte.
    Es gab auch vor ein paar Jahren durch die Überbelegung der Amstärzte Kolleg*innen, die erst als ANgestellte angefangen haben und / oder in einer Warteschleife auf ihrer vorherigen Vertretungsstelle, und dann verbeamtet werden konnten.
    (Bei besonderen Krankheiten, die einen Ausschluss bedeuten, weiß ich es nicht, aber ich wollte nur sagen: ich hatte die Planstelle zuerst. Bei KO-Kriterium hätte man mir dann womöglich die Planstelle wieder weggenommen.)

    Ich musste nur vor dem Ref zum Amtsarzt, da ich das entscheidende Kreuzchen, welches einen Wiederbesuch vor Antritt der ersten Planstelle obsolet macht direkt erhalten habe. Da war es so, dass ich um mich überhaupt für das Ref bewerben zu können bereits im August zum Amtsarzt gehen musste (die Zuweisung des Ausbildungsplatzes erfolgte dann im Dez. bzw. Jan.). Hätte ich zum Antritt der ersten Planstelle erneut zum Amtsarzt gehen müssen, dann ja, wäre die vorläufige Zusage der Planstelle dem Amtsarztbesuch vorhergegangen und im Regelfall dürfte es dann auch schon nicht mehr um einen möglichen Totalausschluss gehen, denn zumindest bereits bekannte, schwerwiegende Vorerkrankungen dürften im Zweifelsfall bereits vor dem Ref ein entsprechendes Ergebnis nach sich ziehen. Dennoch kann es natürlich neue Erkrankungen geben, die im worst case dann doch noch eine grundlegende Neubeurteilung der gesundheitlichen Eignung nach sich ziehen.

    Ist es denn wirklich möglich, dass man wegen Krankheiten nicht verbeamtet wird und dann auch nicht als angestellter Lehrer arbeiten kann? Obwohl man die Qualifikationen und eine Planstelle hat? Ich kannte das bisher immer so, dass Menschen mit "zu großen gesundheitlichen Problemen" nicht verbeamtet werden, aber dann halt als Angestellte unterrichten, so wie Karl-Dieter schreibt.

    Eine Planstelle bekommt man ja gerade nicht - egal in welcher Beschäftigungsform- ohne das Go des Amtsarztes und ja, natürlich gibt es Krankheiten, mit denen man gar keinen Zugang zum Beruf erhält. Gerade einige psychische Erkrankungen gehören dazu (Schizophrenie beispielsweise), aber auch ein schlecht einstellbarer Diabetes Typ I kann zum Ausschlussgrund werden (Fall persönlich bekannt) oder Schwerstmehrfachbehinderungen, die z. B. neben der Motorik auch die direkte verbale Kommunikation erschweren bis verunmöglichen. Bei mir war damals im Studium auch ergebnisoffen, ob ich bis zum Ref gesund genug werden könnte, um überhaupt in den Schuldienst kommen zu können. Das war dann eben ein zentrales Genesungsziel, für das ich gekämpft habe.

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