Verbeamtung und Referendariat trotz Asperger und ADHS?

  • Einen wunderschönen guten Abend an alle Lehrer, an alle, die es werden wollen und an alle Interessierte!


    Es plagt mich nun schun länger eine Frage, die ich gerne beantwortet haben möchte, ohne derweil ein Risiko einzugehen - demnach auch unter dem Deckmantel der Anonymität.

    Ich werde in diesem Jahrgang mein Abitur ablegen und strebe das Lehramtsstudium für berufliche Schulen an, genauer für die Fächer Mathematik und Metalltechnik bzw. Mathematik und Wirtschaftspädagogik - das werde ich mir noch überlegen. Der Weg bis hier hin war kein leichter. Eigentlich bin ich Hauptschüler, der sich für Schule nie sonderlich interessiert hat. Ich wollte danach auch eigentlich keine Schule mehr machen. Aber irgendwann hat es geklickt und mir wurde klar, dass das kein erstrebenswertes Dauerziel sein kann. Also habe ich meinen MBA mit 1,5 nachgeholt, mein Fachabitur mit 1,3 und mache aktuell mein Abitur, ebenfalls in diesem Bereich. Ich habe also sieben Jahre länger Schule gemacht, als ich ursprünglich wollte. Und das nur, um die Berechtigung zu erhalten, Lehramt zu studieren. Demnach, nach meinem Werdegang, bin ich auch nicht mehr der Jüngste - könnt ihr euch ja ausrechnen. ;)


    In jedem Falle stört mich aktuell etwas. Im Kindesalter habe ich die Diagnose Asperger erhalten, eine Sonderform, leichte Form, von Autimus. Zudem auch die Diagnose ADHS, ebenfalls im Kindesalter. Ich kann ruhigen Gewissens behaupten, durch beide Diagnosen keinerlei Einschränkungen in meinem Leben zu haben. Gut, ich bin nicht der Mensch, der gerne feiern geht oder sich mit vielen, fremden Menschen freiwillig abgibt. Probleme mit sozialen Interaktionen bestehen jedoch nicht im Geringsten. So viel zum Asperger. Wegen des ADHS: ich bekam und bekomme seit Kindesalter eine Medikation dagegen. Benötigt wird diese eigentlich nicht. Der Meinung bin ich, aber auch die Ärztin. Ich bin seit der Diagnosstellung auch in psychotherapeutischer Behandlung. Nicht, weil ich diese in diesem Sinne benötige, sondern nur deshalb, da ich unter Medikation stehe. Zudem wurde so einfach die Entwcklung des ADHS über die Jahre hinweg genau beobachtet. Früher war ich sehr zappelig, das stimmt. Aber seit gut und gerne 7 Jahren, merkt man dies nicht mehr. Die Medikation habe ich freiwillig beibehalten, da es definitiv so ist, dass ich unter dieser besser lernen kann. Nicht, weil es ohne nicht ginge, auch die Noten verändern sich nicht im Geringsten, aber es fällt mir einfach leichter. Und warum soll ich es mir unnötig schwer machen?


    Die Frage ist nun, ob Asperger als auch ADHS ein Problem bei einer Verbeamtung darstellt? Ich werde die Medikation und die Behandlung ab Sommer nächsten Jahres, also noch vor dem Studium, beenden. Einfach deshalb, um einen Schlussstrich unter etwas zu ziehen, was ohnehin nur "pro forma" weiterläuft, aber kein Problem darstellt, wenn es nicht mehr so wäre. Wegen der Diagnose Asperger war ich wohl bemerkt noch nie in meinem Leben in Behandlung. Die Ärztin betont seit Jahren ebenfalls, dass ich eben nicht der typische ADHS-Patient bin, sondern vollweg nur die positiven Eigenschaften abbekommen hätte. :) Wenn ich also das Studium abschließe und in den Vorbereitungsdienst eintrete, dann wird die letzte Medikation und Behandlung zwischen 5 und 6 Jahre zurückliegen. Die Diagnosstellung des Aspergers wird dann 20 (!) Jahre zurückliegen. Die Ärztin wird in einem Abschlussbericht schreiben können, dass bei meinem "Krankheitsbild" keine Einschränkungen zu befürchten sind, schon gar keine dienstbezogenen Eigenschaften. Im Gegenteil, sie ist der Auffassung, dieses Berufsbild passe super. Die Frage ist aber, wie der Amtsarzt das sehen wird. Es liegt wohlbemerkt kein GdB vor. Kann man sicherlich beantragen in diesem Falle, aber was nicht muss, das muss dann auch nicht. ;) Gibt es hier Erfahrungswerte? Bekomme ich bei diesen beiden Dingen Probleme? Kann es schon daran scheitern, überhaupt zum Referendariat als Beamter auf Widerruf eingestellt zu werden? Oder nur bei der Verbeamtung auf Lebenszeit? Oder gar nicht? Ich weiß, dass niemand eine Glaskugel hat, aber sollten sich hier Erfahrungswerte finden - vielleicht sogar ein Amtsarzt persönlich - so wäre es super, wenn ihr schreiben könnt.


    Ferner: sollte eine Verbeamtung wirklicht versagt werden, kann ich dann zumindest von einer Anstellung ausgehen oder wird auch diese abgelehnt? Unnötig fünf Jahre Lehramt studieren, das muss dann nun wirklich nicht sein.


    Achso: Beamtenrecht wäre in diesem Falle das des Bundeslandes Saarland.


    Besten Dank und viele Grüße,


    (potentieller) Mathelehrer123

  • chemikus08 ist in der Schwerbehindertenvertretung aktiv und kennt möglicherweise entsprechende Fälle, sonst würde ich dir empfehlen mit der Schwerbehindertenvertretung einer Bildungsgewerkschaft Kontakt aufzunehmen, um dich beraten zu lassen. Ich weiß von einer aktiven Lehrkraft mit Aspergersyndrom. Diese Person hat tatsächlich eine Planstelle erhalten, hat aber diese Diagnose dem Amtsarzt gegenüber komplett verheimlicht, aus Sorge, welche Konsequenzen das haben könnte einerseits und andererseits, weil es von außen wohl nicht direkt bemerkbar war. Persönlich wäre das niemals mein Weg, weil ich den Druck so eine Lüge konsequent aufrechterhalten zu müssen nicht mit mir herumtragen wollen würde über Jahrzehnte. Es gibt ebenfalls einen User dieses Forums der sich in der Vergangenheit bereits zu einer eigenen ADHS-Erkrankung geäußert hat und erfolgreich im aktiven Schuldienst ist (ob verbeamtet oder nicht weiß ich nicht, halte ich aber für zweitrangig). Hereinrufen möchte ich die Person an der Stelle nicht in den Thread. Wenn die Person sich äußern möchte wird sie sich selbst melden.


    Ob du am Ende verbeamtet werden kannst oder nicht kann dir aktuell niemand sagen, für eine generelle Eignung für den Schuldienst- gesundheitlich gesehen- kann wahlweise Krankheitseinsicht eine Rolle spielen (wo liegen Herausforderungen infolge deiner Erkrankungen und wie bewältigst du diese in gesunder Weise, so dass du nicht beeinträchtigt wirst) oder eine aktualisierte Facharztdiagnostik. Asperger verwächst sich nicht, da spielt es also keine Rolle, dass die Erstdiagnose 20 Jahre her ist, ein aktualisiertes Facharztgutachten kann aber tatsächlich bestehende, für den Schuldienst möglicherweise relevante Einschränkungen herausarbeiten oder umgekehrt deutlich machen, dass diese nicht vorliegen. Bei einer ADHS-Dagnostik ist es deutlich relevanter, dass die Erstdiagnose bereits früh erfolgte und du heutzutage keinerlei Einschränkungen mehr laut Ärztin hast, denn auch wenn es auch adulte Formen von ADHS gibt, sind diese deutlich seltener und im Regelfall weniger schwerwiegend, als es juvenile Formen sind, nicht zuletzt auch, weil die Verhaltenstherapie, die du mutmaßlich erhalten hast helfen kann das Krankheitsbild einzuhegen. Ganz grundlegend sind beides sogenannte psychische Erkrankungen und damit natürlich beide relevant sowohl im Hinblick auf eine Verbeamtung als auch die Frage einer Einstellung im Angestelltenverhältnis. Deshalb solltest du dich auch im RL noch einmal mit einer Schwerbehindertenvertretung zusammensetzen und beraten lassen, damit du offenlegen kannst, was vielleicht noch relevant sein könnte und eine ehrliche Einschätzung erhältst. In jedem Fall muss bei derartigen Krankheitsbildern aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen der Amtsarztbesuch später einmal ganz besonders gründlich vorbereitet werden und durch begleitende, aktuelle Facharztattest entlastet werden. Man weiß schließlich nie, wie gut sich der Amtsarzt mit dem eigenen Krankheitsbild auskennt und ob er dieses adäquat einzuschätzen vermag als Nichtfacharzt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo CDL und vielen Dank für deine Einschätzung!

    Chemikus08 wäre in diesem Falle dann mein bevorzugter Ansprechpartner, ggü. einer offiziellen Stelle. Auch wenn ich ihn nicht kenne, kann ich - denke ich - behaupten, dass ich keine beschönigte Antwort befürchten muss. Das kann von offizieller Seite anders aussehen. Ich werde ihm einmal eine Nachricht schreiben.


    Bei dem ADHS mache ich mir, ehrlich gesagt, weniger Gedanken. Ich glaube nicht, dass es problematisch ist, ein entsprechendes Schreiben meiner Ärztin zu bekommen, in dem eine erfolgreiche Austherapierung erfasst ist, mit dem Zusatz, dass ADHS nicht mehr vorhanden ist.


    Bei dem Asperger sehe ich das anders.

    Ich bin eigentlich kein Freund davon es zu verheimlichen. Andererseits muss ich sagen, war ich ca. 7, als ich diese Diagnose bekam. Bei einem anderen Arzt. Danach wurde hinsichtlich Ansperger nie wieder etwas in Anspruch genommen oder unternommen, sodass ich mich darauf berufen könnte, das gar nicht gewusst zu haben. Ehrlich gesagt, hätte ich vor zwei Jahren mich mit meinen Eltern nicht noch einmal darüber unterhalten, hätte ich auch gar nicht gewusst, dass zu dem ADHS auch Asperger diagnostiziert wurde. Aber das Unterschlagen finde ich dennoch zu heikel.


    Sollte selbst kein Angestelltenbverhältnis in Frage stehen, muss ich ganz ehrlich sagen, würde ich Lehramt nicht studieren. Ein: "Mach dir keine Gedanken, wird wahrscheinlich funktionieren." würde mir da nicht reichen. Dass ich eventuell nicht verbeamtet werden kann, ist völlig in Ordnung. Aber fünf Jahre in ein Studium zu investieren, da völlig umsonst war, das mache ich nicht. Ohne von offizieller Stelle bestätigt zu bekommen, dass ein Angestelltenverhältnis kein Ausschlusskriterium ist in meiner Konstellation, werde ich dieses Studium nicht beginnen - das könnte ich mir eventuell erlauben, hätte ich mit 18 normal mein Abitur gemacht, aber so nicht. Da werde ich nochmal genau nachhören, vielen Dank!


    Problematisch, eine Schwerbehinderung zu erlangen, finde ich deshalb, da man nicht vorher weiß, ob ein GdB von mindestens 50 realistisch ist. Darunter hat meines Wissens nicht das Recht, das Privileg zu fordern, dass der Amtsarzt nur die nächsten fünf Jahre der Dienstfähigkeit beurteilen muss. Und wenn das nicht der Fall ist, hat man eventuell schlafenden Hunde geweckt, weil ich ehrlich gesagt nicht weiß, inwieweit die Asperger-Diagnose aktenkundig ist. Gibt es da eine Möglichkeit, das zu hinterfragen? Wo wird sowas hinterlegt? Bei der Krankenkasse?

  • Wenn es wirklich 20 Jahre her ist und außer der Diagnose nichts passiert ist, ist es wahrscheinlich bei den Krankenkassen gelöscht worden:

    https://www.bfdi.bund.de/DE/Bu…te/L%C3%B6schfristen.html


    Für Krankenakten sollten in der Regel auch die 10 Jahre gelten. Wenn es dich interessiert, kannst du den damaligen Arzt anrufen und fragen, ob es dazu noch Unterlagen gibt.


    Trotzdem bist du natürlich verpflichtet die Angaben beim Amtsarzt oder PKV wahrheitsgemäß zu machen. Ggf. könnte man jetzt ein Gutachten bei einem Facharzt machen.

  • Deine Diagnosen liegen ja schon lange zurück. Das kann man schlecht beurteilen, was jetzt der aktuelle Stand ist. An deiner Stelle würde ich wahrscheinlich dahingehend nochmals einen Facharzt konsultieren. Ich finde es auch seltsam, Medikamente zu nehmen, die ich gar nicht brauche, nur weil ich mich dann besser konzentrieren kann. Das sind ja keine Hustenbonbons.


    Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass dich die lange zurückliegenden Diagnosen daran hindern Lehrer zu werden. Es wird wohl darauf ankommen, wie und ob du mit den Anforderungen zurechtkommst.

  • Ist es denn wirklich möglich, dass man wegen Krankheiten nicht verbeamtet wird und dann auch nicht als angestellter Lehrer arbeiten kann? Obwohl man die Qualifikationen und eine Planstelle hat? Ich kannte das bisher immer so, dass Menschen mit "zu großen gesundheitlichen Problemen" nicht verbeamtet werden, aber dann halt als Angestellte unterrichten, so wie Karl-Dieter schreibt.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Die Frage nach der Verbeamtung entscheidet immer der zuständige Amtsarzt/ärztin. Diese*r soll einschätzen, ob du aller Voraussicht nach das Pensionsalter im Dienst erreichen wirst. Dazu sind Stellungnahmen deiner behandelnden Ärzte von Vorteil. Eine Mutmaßung aus dem Forum bringt dich nicht weiter. Bestimmte Erkrankungen gehen z.b. gehäuft später mit anderen Erkrankungen einher. Dann kommt es aufs Bundesland an und auf den Arzt ganz persönlich. Als in Sachsen kürzlich das erste Mal verbeamtet wurde, wurde jeder verbeamtet, egal in welchem Zustand.


    Du kannst übrigens auch als Angestellter arbeiten, wenn die Verbeamtung nicht durchgehen sollte. Der Beruf der Lehrkraft wird dir also dadurch nicht versagt. Problematisch ist eher die private Krankenversicherung, die man bei Verbeamtung braucht, da diese niemanden aufnehmen wollen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit Kosten verursacht. Es gibt aber eine, die fast jeden nimmt. Man sollte aber die Voranfrage über einen Versicherungsfuzzi an alle Kassen gleichzeitig stellen lassen. Die Ablehnung einer Kasse muss man nämlich bei anderen Kassen angeben und wenn eine ablehnt, lehnen alle anderen ohne Prüfung automatisch ab.


    Insgesamt finde ich deine Geschichte seltsam. Warum sollte dir jemand zwei psychische Erkrankungen bescheinigen, wenn du keinerlei Einschränkungen verspürst, im Gegenteil nur positive Aspekte erkennen kannst? Und wieso nimmst du seit Jahren Medikamente, wenn es dir doch hervorragend geht? Die Abwesenheit von Einschränkungen im Alltag ist sozusagen das Ausschlusskriterium einer psychischen Erkrankung. Eine Diagnose bekommt man beim Vorhandensein verschiedener Symptome, die einen über einen längeren Zeitraum begleiten und die einen belasten. Wenn du also weder Symptome des Asperger Autismus hast, noch die von ADHS, dann würde ich auch die Diagnose nicht haben wollen. Kann man sowas wieder aufheben? Keine Ahnung.

  • Keine Ahnung, wie so eine Amtsärztin entscheidet. Sie muss aber beurteilen, ob jemand mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Pensionsalter im Dienst erreicht.


    Allerdings machte mich eine nicht-notwendige Medikamenteneinnahme über Jahre, weil die irgendwie gut tut dann doch stutzig.


    Irgendeine relevante Einschätzung zu deinem Fall kannst du aber in diesem Forum nicht bekommen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Guten Morgen und vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Ich habe mir alle durchgelesen und werde im Tagesverlauf - gegen Nachmittag/Abend - darauf antworten. Super Forum, ich hätte nicht mit so vielen und unterschiedlichen Antworten gerechnet. Auch die kritischen Hinterfragungen gefallen mir, das zeigt einem, wie andere darauf sehen, reagieren könnten und hilft mir, ggf. eventuelle Fragen zukünftig bereits vorher auszuräumen.


    Vielen Dank und bis später! :)

  • Ist es denn wirklich möglich, dass man wegen Krankheiten nicht verbeamtet wird und dann auch nicht als angestellter Lehrer arbeiten kann? Obwohl man die Qualifikationen und eine Planstelle hat? Ich kannte das bisher immer so, dass Menschen mit "zu großen gesundheitlichen Problemen" nicht verbeamtet werden, aber dann halt als Angestellte unterrichten, so wie Karl-Dieter schreibt.

    Eine Planstelle bekommt man ja gerade nicht - egal in welcher Beschäftigungsform- ohne das Go des Amtsarztes und ja, natürlich gibt es Krankheiten, mit denen man gar keinen Zugang zum Beruf erhält. Gerade einige psychische Erkrankungen gehören dazu (Schizophrenie beispielsweise), aber auch ein schlecht einstellbarer Diabetes Typ I kann zum Ausschlussgrund werden (Fall persönlich bekannt) oder Schwerstmehrfachbehinderungen, die z. B. neben der Motorik auch die direkte verbale Kommunikation erschweren bis verunmöglichen. Bei mir war damals im Studium auch ergebnisoffen, ob ich bis zum Ref gesund genug werden könnte, um überhaupt in den Schuldienst kommen zu können. Das war dann eben ein zentrales Genesungsziel, für das ich gekämpft habe.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • So, ich antworte dann doch jetzt schon. Noch einmal vielen Dank an alle, die geantwortet haben! Ich werde alle Antworten in diesem Posting zusammenfassen, um nicht unnötig 2,5 Millionen einzelnen Postings rauszuhauen. Aber es wird wahrscheinlich lang. Sehr lang. ;)


    Zur Antwort von Tom123:

    -> Ob die Daten gelöscht wurden, wäre ja nur derart wissenswert, wenn man vor hat, die Dinge beim Amtsarzt zu verheimlichen. Das ist ja nicht meine Absicht. Wobei ich sagen muss, dass ich in meinem gesamten keine einzige Situation nennen kann, in der ich irgendwelche Schnittmengen zu Asperger nennen könnte. Die Diagnose erfolgte zu Beginn/Mitte meiner Grundschulzeit. Derart detailliert kann ich mich nicht zurückerinnern, um sagen zu können. ob die Diagnose durch mein damaliges Verhalten gerechtfertigt wäre. Ich kann nur sagen, dass, betreffend aller Situationen in meinem Leben, an die ich mich aktiv (gut) erinnern kann, es nie etwas gab, das diese Diagnose, oder überhaupt irgendeine Art von Auffälligkeit, abweichend von der Norm (völlig gleich ob Asperger oder etwas gänzlich anderes), rechtfertigen würde. Insofern stelle ich die Diagnose dieses Amtsarztes in Frage, ob sie überhaupt der Richtigkeit entspricht. Nachfragen kann ich nicht mehr - den Arzt gibt es nicht mehr bzw. die Praxis. Die Daten sollten demnach nicht mehr vorhanden sein. Ein fachärztliches Gutachten würde wahrscheinlich Sinn machen, ja. Betreffend ADHS gab es in meiner Kindheit und frühen Jugend schon Dinge, denen ich diese Diagnose zuordnen kann. Ständiges Fragen von "Warum?" auf eine Aussage, oder hippelig sein. Aber auch das gehört der Vergangenheit an.


    Zur Antwort von Zauberwald:
    -> Ja, beide Diagnosen liegen lange zurück. Beide etwa zum gleichen Zeitpunkt, die mit ADHS wurde dann um 2010 herum noch einmal genauer "untersucht" und diagnostiziert. Was das Asperger betrifft - wie ich schon zu Tom123 schrieb - finde ich in meinem Leben keinerlei Anhaltspunkte. Da ist seit der Diagnose auch nichts mehr passiert. Keine Untersuchung, keine Behandlung. Für das Ausräumen der Diagnose ist ein erneutes Gutachten wohl sinnvoll.

    Was die Medikation des ADHS angeht: Ich habe bereits seit der ersten Diagnosestellung eine Medikation bekommen. In meiner Kindheit war ich auch wirklich stark "hyperaktiv", in meiner frühen Jugend vielleicht etwas anstrengend, weil ich alles hinterfragen musste. Es gab immer wieder Versuche mit dem Auslassen der Medikation. Früher war das problematisch, je älter ich wurde, desto weniger problematisch war es. Bereits 2017 war meine Ärztin schon der Meinung, eigentlich sei die Medikation überflüssig. Es ist bei mir so, dass durch das Auslassen dieser Medikation meine Noten sich nicht verschlechtern oder ich weniger aufpasse. Es ist nur so, dass es mir mit leichter fällt, zuhause beispielsweise meinem Schulzeug konsequent nachzugehen. Jetzt muss man fairerweise erwähnen, dass ich, wie eingangs erwähnt - ohne mich selbst zu loben - doch schon sehr hohe Notendurchschnitte habe. Gerade 1,3 beim Fachabitur bzw. aktuell um 1,2 beim Abitur kommt ja nicht von ungefähr. Dass ich da schon weit mehr als ein "0815-Schüler" mache, ist ohnehin klar. Dass man dann irgendwann keinen Bock mehr hat, dürfte auch jedem klar sein. Mit Medikation ist es eben so, dass mir das dann deutlich leichter fällt. Das wird jedem so gehen. Ob das bei mir ausgeprägter ist als bei jemandem ohne AHDS, das weiß ich nicht. Deshalb kann ich auch nur sagen, dass es mit Medikation eben einfacher ist.

    Ich war an meiner alten Schule Schulsprecher (weiterführende Schule [Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Oberstufengymnasien - alles in einer Schule mit rund 3.500 - 4.000 Schülern]), und war dort immensem Organisationsdruck ausgesetzt. Ich war bereits um 07:00 Uhr in der Schule und habe diese regelmäßig täglich nicht vor 15:30-16:00 Uhr (freiwillig) verlassen. Zudem habe ich in der Schule selbst Nachhilfe für Mitschüler gegeben. Beides hat mich nicht überfordert. Ich habe den Schulsprecherposten 4, die Nachhilfe 2 Jahre gemacht. Ich denke, die Anforderungen werden mich nicht überfordern. Zudem bin ich zuhause meinem Schulzeug nachgegangen und war Mitglied der freiwilligen Feuerwehr. Ich glaube, all das zusammen ist ein guter Stresstest gewesen.


    Zur Antwort von Karl-Dieter:

    -> Danke für deine Antwort. Das wäre für mich in Ordnung. Es sollte dann aber im Saarland ebenso sein. Interessant zu wissen wäre ebenfalls, ob man, wenn man die Verbeamtung versagt bekommt, weil der Amtsarzt der Meinung ist, man habe die gesundheitliche Eignung nicht, dann zur Pensionierung einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenzen zwischen dem Angestelltenbezahlung der Beamtenbesoldung hat, wenn man bis zur Regelpensionierung kam. Immerhin hat sich dann herausgestellt, dass man die gesundheitliche Eignung sehr wohl hatte.


    Zur Antwort von Fallen Angel:

    -> Das kann ich dir nicht sagen. Es wäre meines Erachtens falsch, wenn man selbst die Anstellung versagt bekommt. Die Frage ist zudem aber: Wenn man die Verbeamtung versagt bekommt, weil man laut Amtsarzt eventuell dienstunfähig wird, macht es dann Sinn, angestellt zu werden? Jeder normale Arbeitgeber würde es aus wirtschaftlicher Sicht wohl kaum tun. Aber gut, das ist ja dann ÖD. Ist was anderes.


    Zur Antwort von karuna:

    -> Eine versagte Verbeamtung ist nicht schön, gerade wegen den 600-900 Euro netto weniger, aber auch mit einer Anstellung kann ich leben. Wichtig ist mir, dass diese in jedem Falle durch ginge. Muss man als angestellter Lehrer jedes Jahr auf eine Verlängerung des Vertrages hoffen? Es gibt da so Geschichten...

    Zur PKV: Wenn ich nicht verbeamtet werde, ist es ja ohnehin egal. Wenn doch, dann sollte es sicherlich möglich sein, denn dem voraus geht ja eine Beurteilung eines Amtsarztes, dass das Erreichen der Dienstaltersgrenze aller Wahrscheinlichkeit nach erreicht wird und demnach nicht mit diesen Kosten zu rechnen ist.

    Wie schon in den vorherigen Antworten geschrieben, finde ich die Diagnose Asperger völlig falsch und nicht zutreffend (siehe Antworten). Was das ADHS und die Medikation betrifft, möchte ich dich gerne auf meine Antwort zu "Zauberwalt" verweisen. Wenn ich tatsächlich noch einer ADHS unterliege (wovon auszugehen ist, da laut medizinischem Stand eine "Heilung" von ADHS derzeit nicht möglich ist), dann nur in der Art und Weise, dass womöglich meine Konzentration eingeschränkt ist, wenn ich sehr, sehr lange die ein- und selbe Sache machen muss. Und jemandem deswegen die Verbeamtung zu versagen finde ich falsch, demütigend, unfair und eigentlich sogar grob fahrlässig. Außerdem fördert es das Verschweigen von Informationen, zumindest bei vielen. Ebenso fände ich es falsch, jemanden mit Asperger per se davon auszuschließen. Denn es macht sehr wohl einen Unterschied, ob jemand eine Diagnose mit Asperger ohne alltägliche Einschränkungen erhält oder eine Diagnose, die mit starken sozialen Problemen einhergeht. Das kann man meines Erachtens nicht gleichstellen. Selbst dann nicht, wenn die Gefahr bestünde, dass es sich zu dieser Form entwickelt. Meiner Meinung nach ist das willkürlich und müsste gesetzlich differenziert werden. Und zwar richtig und nicht nur so wischi-waschi wie aktuell, wo jeder Amtsarzt noch jedweden Ermessensspielraum bei seiner Entscheidung hat.

    Aufheben geht wohl nicht, aber sicherlich kann man andere fachärztliche Gutachten einholen.


    Zur Antwort von O. Meier:

    -> Zu deinem zweiten Abschnitt: hier möchte ich dich gerne auf meine Antwort zu "Zauberwald" bzw. "karuna" verweisen.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Planstelle bekommt man ja gerade nicht - egal in welcher Beschäftigungsform- ohne das Go des Amtsarztes und ja,

    Also ich weiß nicht, ob es eine Begrifflichkeit ist, aber ich hatte meine Planstelle vor dem Amstarztbesuch. Anders gesagt: ich durfte erst zum Amtsarzt, nachdem ich das Angebot hatte.
    Es gab auch vor ein paar Jahren durch die Überbelegung der Amstärzte Kolleg*innen, die erst als ANgestellte angefangen haben und / oder in einer Warteschleife auf ihrer vorherigen Vertretungsstelle, und dann verbeamtet werden konnten.
    (Bei besonderen Krankheiten, die einen Ausschluss bedeuten, weiß ich es nicht, aber ich wollte nur sagen: ich hatte die Planstelle zuerst. Bei KO-Kriterium hätte man mir dann womöglich die Planstelle wieder weggenommen.)

  • Zur Antwort von karuna:

    -> Eine versagte Verbeamtung ist nicht schön, gerade wegen den 600-900 Euro netto weniger, aber auch mit einer Anstellung kann ich leben.

    Kenne mich nicht aus, aber ist das wirklich so viel? Als Beamter musst du ja noch die PKV vom Netto abziehen. Ich dachte bisher, dass der nennenswerte Unterschied in Pension/Rente liegt.

  • [...]

    Zur Antwort von Karl-Dieter:

    [...] Interessant zu wissen wäre ebenfalls, ob man, wenn man die Verbeamtung versagt bekommt, weil der Amtsarzt der Meinung ist, man habe die gesundheitliche Eignung nicht, dann zur Pensionierung einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenzen zwischen dem Angestelltenbezahlung der Beamtenbesoldung hat, wenn man bis zur Regelpensionierung kam. Immerhin hat sich dann herausgestellt, dass man die gesundheitliche Eignung sehr wohl hatte.

    [...]

    Ein super Vorschlag!

  • Kenne mich nicht aus, aber ist das wirklich so viel? Als Beamter musst du ja noch die PKV vom Netto abziehen. Ich dachte bisher, dass der nennenswerte Unterschied in Pension/Rente liegt.

    In NRW liegt der Bruttounterschied schon bei 500€ (A13 vs. E13), Beamte zahlen keine Sozialabgaben, bekommen aber Zuschläge für Ehe und Kinder...

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

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  • Kenne mich nicht aus, aber ist das wirklich so viel? Als Beamter musst du ja noch die PKV vom Netto abziehen. Ich dachte bisher, dass der nennenswerte Unterschied in Pension/Rente liegt.

    Ja, leider. Wenn du davon ausgehst, dass du mit A13 beginnst, liegt dein Nettogehalt mit SK 3 bei rund 3.100. Abzüglich 200-250€ PKV kommt man auf 2.850-2.900. Beginnst du im Angestelltenverhältnis, kommst du in E13 und hast ein Nettogehalt mit SK 3 von rund 2.400. Je höher deine Erfahrungsstufe, desto größer wird die Differenz. Zumindest im Saarland bei entsprechender Landesbesoldung der Besoldungsgruppe A.

  • Laut Rechner im Internet für NRW: E13, Stk. 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer:

    Code
    2466.15

    Beamte: A13, analog:

    Code
    3504.79

    Davon noch PKV abziehen.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Also ich weiß nicht, ob es eine Begrifflichkeit ist, aber ich hatte meine Planstelle vor dem Amstarztbesuch. Anders gesagt: ich durfte erst zum Amtsarzt, nachdem ich das Angebot hatte.

    So war es bei mir auch. Der Amtsarzt war dann der Meinung, dass ich nicht dienstfähig bis zur Pensionierung bin. Daher habe ich das entsprechende Gutachten nicht bekommen. Ich habe die Stelle behalten als unbefristete Tarifbeschäftigte (bis ich dann doch noch verbeamtet wurde).

    Interessant zu wissen wäre ebenfalls, ob man, wenn man die Verbeamtung versagt bekommt, weil der Amtsarzt der Meinung ist, man habe die gesundheitliche Eignung nicht, dann zur Pensionierung einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenzen zwischen dem Angestelltenbezahlung der Beamtenbesoldung hat, wenn man bis zur Regelpensionierung kam. Immerhin hat sich dann herausgestellt, dass man die gesundheitliche Eignung sehr wohl hatte.

    Das habe ich ähnlich dann beim LBV mal nachgefragt und bin ausgelacht worden.


    Kenne mich nicht aus, aber ist das wirklich so viel?

    Als ich dann meine ersten Bezüger erhält als Beamtin habe ich nicht schlecht gestaunt. Es waren einige 100€ mehr, auch nach Abzug der PKV und Pflegeversicherung.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

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