Wenn sie das Kreuzchen wirklich nur vergessen hätte, wäre es natürlich die einfachste Lösung einfach wieder zu dieser Ärztin zu gehen, die dich schon kennt und dann einfach nur ihren Irrtum korrigieren kann. Besteht diese Option für dich, sprich ist die Ärztin noch auf der Liste?
Ansonsten: Gut vorbereiten, Atteste deiner behandelnden Fachärzte besorgen (mit GdB 50 bzw. Gleichstellung geht es ja nur um die kommenden 5 Jahre, die perspektivisch beurteilt und günstig prognostiziert werden können, das kann ein Facharztattest perfekt nachweisen, denn der Facharzt kennt dich ja viel besser, kennt unter Umständen auch das Krankheitsbild besser,...) und vorab nochmal bewusst reflektieren, was an deiner Erkrankung als problematisch erachtet werden könnte für den Schuldienst und wie du das- sei es auf gezielte Nachfrage zu Symptomen, sei es zur Darstellung vorliegender Erkrankungen- so präsentieren kannst, dass du vollkommen ehrlich bleibst, dich aber nicht als Sammlung von Defiziten im Bereich X präsentierst sondern eben hervorheben kannst, wie du mit Symptom X umzugehen gelernt hast, damit es dir bei der Arbeit keine Probleme bereitet, welche Hilfssysteme du ggf. hast und nutzt, welche Entlastungen greifen, welche Einschränkungen du vielleicht auch ungeachtet von Symptom Y gerade nicht hast, die man erwarten könnte. Der magische Satz für die Facharztatteste lautet "Infolge von Erkrankung X liegt keine Einschränkung für den Zielberuf vor." Das ist eine Hürde, an der ein Amtsarzt nicht mal eben vorbeihoppelt ohne entsprechende Anhaltspunkte und Nachweise zu haben. Ich habe deutlich mehr als GdB 50 und keine Grunderkrankung, die als besonders "schuldienstfreundlich" erachtet wird. Gute, strategische Vorbereitung, Ehrlichkeit und rhetorisch kluge, konstruktive und aufrichtige Selbstdarstellung sind der Weg damit eine vorliegende Schwerbehinderung keinesfalls zum Ausschlussgrund werden muss, vor allem, wenn es im Ref nur an einem vergessenen Kreuzchen gelegen hat.
Deine Angst verstehe ich wirklich gut. Mir ging auch die Düse, als das RP mir zunächst mitgeteilt hat, meine Akte wäre aus dem anderen RP noch nicht überstellt worden und ich müsste deshalb nochmal zum Amtsarzt. Konnte ich nach Beratung durch meine Gewerkschaft letztlich abwenden mit dem Hinweis, dass es nicht mein Verschulden sei, wenn die Akte nicht rechtzeitig überstellt worden sei (habe dann einen Scan des alten Amtsarztgutachtens per Mail eingeschickt zur Überbrückung, damit war das dann geregelt), aber für mich als Schwerbehinderte eine unverhältnismäßige Zumutung erneut einen solchen Besuch vorzubereiten, da mich das mehrere Wochen kosten würde im Hinblick auf die erforderlichen fachärztlichen Atteste, weil das in meinem Fall eben kein Selbstläufer wäre. Du hast das aber ja schonmal geschafft und bist offensichtlich nicht infolge deines Gesundheitszustand in Runde 2 geschickt worden. Mach dir das unbedingt bewusst. Du schaffst das! 