Wie sehen denn die Chancen der Übernahme in BW nach dem Ref aus? Und wenn du danach arbeitslos werden würdest, hättest du Anspruch auf ALGI?
Wenn die Fächer halbwegs passen: An der vom TE angegebenen "Berufsschule" gut. Anspruch auf ALG I besteht, wenn vorher in die Sozialkassen eingezahlt wurde, also wenn das Ref im Angestelltenverhältnis absolviert wird mit allen dazugehörigen Sozialabgaben und der GLK. Mit Verbeamtung keine Einzahlung in die AV, ergo kein ALG I, nur ALG II-Aspruch nach dem Ref. Es kann - wenn man vom Alter her noch Anspruch auf die Sondertarife im Ref hat bei der PLK-insofern finanziell günstiger sein im Ref Verbeamtung + PLK zu wählen, wenn man halbwegs sicher weiß, dass man nach den Sommerferien eine Stelle haben wird (ergo nur 6 Wochen mit ALG II überbrücken muss). Mit Normalpreis für die PLK und/oder einer unsichereren Einstellungssituation lohnt es sich bereits nachzurechnen, ob ggf. Ref.in Anstellung + GLK angesichts des Anspruchs auf ALG I-Bezug finanziell attraktiver sein könnten. Je nach Art einer gesundheitlichen Vorbelastung kann auch die GLK teilweise die bessere Versorgung sicherstellen (bzw. umgekehrt die PLK nur mit Risikoaufschlag oder im Basistarif möglich sein etc.).