Na Du bist ja putzig. Was ist, wenn das Gebäude das baulich nicht hergibt? Mal ganz abgesehen von den Kosten.
Spätestens, wenn eine ansonsten gesunde Lehrkraft infolge eines Bänderanrisses für ein paar Wochen ausfällt, weil sie mit den Krücken nicht in die Klassenzimmer/den Verwaltungstrakt/die Fachräume gelangt, obgleich sie eigentlich unterrichten könnte und wollen würde, versteht auch der und die letzte, warum Aufzugstrakte inzwischen sehr regelmäßig bei Sanierungsmaßnahmen von Schulen mit an- und eingebaut werden auch wenn man keine SuS oder Lehrkräfte im Rollstuhl hat zum Sanierungszeitpunkt. Barrierefreiheit gibt es selbstredend nicht kostenfrei, dennoch ist es eher armselig, diese unter Vorschiebung des Kostenarguments für ggf. zu aufwendig und unumsetzbar zu erklären. Nochmal: Behinderung kann uns alle treffen, deshalb sollten wir uns alle darum bemühen Hindernisse abzubauen, statt deren Fortbestand für akzeptabel oder zumindest hinehmbar zu erklären, egal wieviele Sachargumente sich dafür finden lassen. Unser Grundgesetz ist recht eindeutig, was die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung anbelangt, an diesem Maßstab müssen wir uns messen lassen.
An meiner aktuellen Schule gibt es auch keinen Aufzug, aber es gibt Klassenzimmer im Erdgeschoss, die man Lehrkräften mit Gehbehinderung als Unterrichtsräume zuweisen könnte. An Ausbildungsschulen, die noch nicht für Anwärter mit Rollstuhl gerüstet waren (die nur dort zugewiesen werden konnten aus Gründen wie Fahrtwegen, Fächerkombinationen, etc.) mussten bis zum Ref z.B. Rampen eingebaut werden sowie ein Treppenlift (mit Schlüsselsicherung, zu der auch SuS mit Gehbehinderung Zugang erhalten können), um erforderliche Räume in oberen Stockwerken erreichen zu können. Wir leben erfreulicherweise in einer Zeit, in der sich vielfältige Lösungswege finden lassen, um Schulen und andere öffentliche Gebäude zunehmend barrierefrei zu gestalten und damit unserem eigenen, im GG formulierten Anspruch gerechter werden zu können, als das in der Vergangenheit der Fall war. Wie bereits geschrieben lassen sich Wege finden, wo ein entsprechender Wille besteht.
Ich denke nicht, dass hier die Qualifikation generell in Frage gestellt wurde. Es darf doch aber wohl individuell von einer Schule geprüft werden, ob ein Bewerber - der nun zufällig eine Behinderung hat - mit seiner Behinderung speziell für diese Schule geeignet ist. Ich meine das ganz allgemein, unabhängig von den hier genannten Fällen. Ich denke hier z.B. an Rollstuhlfahrer und die vielen Schulen mit mehreren Etagen, die über keinen Fahrstuhl verfügen. Um nur mal ein Beispiel zu nennen.
Sehr schönes Argument. Genau so stelle ich mir vor hat die SL argumentiert, die mich im Ref abgelehnt hat, weil man dummerweise kein Eckchen für den Assistenzhund habe. Man wäre ja ach so tolerant, Schwerbehinderung - offiziell- kein Thema, aber LEIDER scheitert es an den tatsächlichen Voraussetzungen, die die Behinderung mit sich bringt. (Diese SL ist bei der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und auch bei diversen Dozenten im Seminar bereits dafür bekannt, dass sie prinzipiell ALLE Lehrkräfte mit Behinderung abzulehnen sucht, weil sie diese nicht an ihrer Schule will.) Lässt man solche fadenscheinigen Ausreden durchgehen, kann man getrost davon ausgehen, dass es diverse SLen geben wird, die davon reichlichen Gebrauch machen werden um- natürlich ohne irgendwelche Vorurteile zu haben sondern NUR infolge baulicher Gegebenheiten- Lehrkräfte mit Behinderung gezielt auszugrenzen. So öffnet man der Diskriminierung Tür und Tor, genau deshalb darf das kein Argument sein, sondern es müssen umfassend Lösungen gesucht werden, die sich sehr oft auch an Schulen finden lassen, die scheinbar keine entsprechenden Möglichkeiten haben baulich bedingt.