Beiträge von CDL
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Und, hast du diese Mutter darum gebeten, die entsprechende Stelle aus dem Schulgesetz herauszusuchen, weil dir das gänzlich neu wäre und du das gerne persönlich nachlesen würdest?
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Nicht die Flinte ins Korn werfen, selbstkritisch prüfen, was in deinen Stunden problematisch gewesen sein könnte (nach über 8 Jahren Schuldienst sollte das ja gut möglich sein) und von deiner Gewerkschaft, sowie dem örtlichen PR beraten lassen. Der PR kann dich auch begleiten in einem Gespräch mit der SL, um vor einem erneuten Unterrichtsbesuch genau zu klären, wie der Stand insgesamt ist, welche Probleme konkret gesehen werden, etc.
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Nein, der Verdienst bezieht sich natürlich immer auf eine Vollzeitstelle, das musst du dir also prozentual ausrechnen, wieviel Prozent einer Vollzeitstelle du tatsächlich mit den 6h übernimmst und welchen Verdienst das entsprechend bedeutet.
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Bis zum Abschluss des Bachelors besteht dein Kindergeldanspruch weiter, solange du dein Studium ausreichend ernsthaft betreibst (Stundenumfang, Leistungsnachweise die bei Bedarf vorzeigbar wären...). Die frühere Einkommensanrechnung ist ab 2012 meine ich weggefallen. Eine Ausnahme stellt eine Erwerbstätigkeit über 20 Wochenstunden dar (neben anderen schädlichen Einkunftsarten), da wird dann genauer differenziert. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du neben deinem Studium nicht noch eine 75%-Stelle als Vertretungslehrkraft ausübst.
Bei mehr als 20 Wochenstunden Arbeitszeit pro Woche bzw. mehr als 450€ Verdienst monatlich fällt die Soozialversicherungsbefreiung für Studierende weg, da diese dann als reguläre Arbeitnehmer gelten. Solltest du Bafög erhalten, dürftest du lediglich 4888,20€ brutto jährlich (ca. 400€ monatlich) verdienen, um eine Bafögkürzung zu vermeiden.
Zur Eingruppierung kann ich dir nichts sagen (vielleicht E9???- wobei das meine ich eigentlich schon den Bachelorabschluss voraussetzt, also eventuell auch nur E8?), den Verdienst kannst du aber online nachlesen, das ist im öffentlichen Dienst ja alles einsehbar.
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Puh, gute Frage. Nachdem deine Verbeamtung aber ja nicht an einer popeligen Pollenalergie scheitern wird, würde ich das mit angeben (ist ja eine bekannte Diagnose) und dazu ergänzen, dass eine Desensibilisierung erfolgreich war. Wäre das etwas Wichtigeres als eine Pollenallergie wäre mein Rat, ein ärztliches Attest als Nachweis über die erfolgreiche Desensibilisierung mitzunehmen, aber wir reden von einer ggf. zwar lästigen, aber harmlosen Pollenallergie, also kannst du das völlig entspannt einfach angeben und gut.
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Gier fängt aber doch letztlich unten an und geht nur durch alle Einkommens- und Bildungsschichten durch; das einfach einer Gruppe anlasten zu wollen ist deutlich zu verkürzt, vor allem, da wir hier in Deutschland- anders als in anderen Staaten- eine vollwertige Demokratie haben, ergo etwas ändern können an politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen durch unsere Wahlentscheidung und durch unsere alltäglichen Entscheidungen, die eben geprägt sind von unseren Werten und Haltungen. Eben diese entscheiden dann halt auch darüber, ob man auch mit geringem Einkommen eher etwas nachhaltiger konsumieren möchte oder doch lieber Geld für Zigaretten oder Alkohol oder Statussymbole (die in allen sozioökonomischen Schichten ihre spezifische Ausdrucksweise, Ausgestaltungsform und Relevanz haben) etc. ausgibt. Dabei ist gerade der nachhaltige Konsum etwas, was man durchaus auch als Statussymbol unserer sozioökonomischen Schicht betrachten könnte und als bewusstes Abgrenzungsmerkmal von anderen Bildungsschichten, für die eben andere Statussymbole im Vordergrund stehen, die unter Akademikern durchaus auch zu gerümpften Nasen führen können (auch wenn man sie womöglich selbst ganz genauso praktiziert).
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Schreib es rein. Dann bist du auf der sicheren Seite. Falls es für den Amtsarzt irrelevant ist, wird es halt igonriert. Aber vermutlich wird dein Blutdruck eh gemessen.
Bei dem Teil mit dem Reinschreiben sicherheitshalber bin ich bei dir, das kann man dann ja angeben, dass es noch keine gesicherte Diagnose ist, sondern aktuell in Abklärung befindlich ist. Davon auszugehen, dass eine simple Blutdruckmessung beim Amtsarzt einen erhöhten Blutdruck aufdecken könnte ist aber zu kurz gedacht. In extremen Fällen (stark erhöhter Blutdruck) kann so ein einmalig erhöhter Wert selbstverständlich Fragen aufwerfen und eine weitere Abklärung nach sich ziehen, bei lediglich leicht erhöhten Werten, die dennoch bereits zur Diagnose einer Hypertonie führen können, wenn sie sich im Rahmen einer 24-Stunden-Messung konstant bestätigen, kann man nicht mal eben von Hypertonie ausgehen anhand eines Wertes.
Gib an, dass das aktuell in Abklärung ist Gartenzaun . Eine Verbeamtung scheitert nicht an ein wenig zu hohem Blutdruck, umgekehrt bist du so auf der sicheren Seite, egal was am Ende beim Internisten rauskommen wird.
(Off-Topic, aber aus eigener Erfahrung kann ich nur wärmstens die Seite der Deutschen Herzstiftung empfehlen und die dort zu findenden Hinweise zur Ernährung bei hohem Blutdruck. Zusammen mit gezieltem Sport war es mir damit möglich binnen zwei Jahren meinen hohen Blutdruck- der zunächst nur mit zwei Medikamenten in den Griff zu bekommen war- wieder auf Normalwerte zu bringen, so dass ich sämtliche Medikamente dauerhaft absetzen konnte.)
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von beiden Seiten gebraten und mit frischem Schnittlauch
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Deiner Gewerkschaft ist dein guter Freund bei diesen Fragen Dernick .

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Glückwunsch.
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Da ich mich gar nicht auskenne, würde ich im Zweifelsfall meine Gewerkschaft ansprechen, was ich dir insofern auch empfehlen kann. Ansonsten gibt es hier vielleicht bei den BBS-Leuten jemanden, der sich damit auskennt. undichbinweg ist meine ich auch recht fit bei diesen Fragen.
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Meines Wissens handelt es sich bei "MV" um eben das Bundesland, dass ich in meinem Beitrag als "MeckPomm" bezeichnet habe.
Dein Titel "Urlauber werden wieder ausgesperrt" geht nicht einfach nur auf die Situation der ersten betroffenen Reisenden, die das natürlich gestern eiskalt erwischt hat, ein, auch dein Beitrag bezieht sich nicht nur auf deren Situation, sondern generalisiert hier, was nunmal schlichtweg falsch ist. Ich zitiere gerne noch einmal die entsprechende Passage aus deinem Beitrag:
(...)
Bei uns in MV sind Urlauber aus dem Kreis Gütersloh wieder nach Haus geschickt worden. Und einige haben das nur nach gehörigem Druck akzeptiert.
Nach der geltenden Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern darf niemand einreisen oder bleiben, der aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt kommt, in denen in den vergangenen sieben Tagen vor Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100000 Einwohner höher als 50 war. (...)
Dazu gibt es wie von mir angesprochen bereits seit gestern unter anderem auch für Mecklenburg-Vorpommern (aka MV aka MeckPomm) eine Präzisierung, die mitnichten zu einer kompletten Aussperrung von Urlaubern aus entsprechenden Regionen führt. Das ist doof für alle, die das jetzt direkt zur Abreise eiskalt erwischt hat, alle anderen können sich darauf einstellen und vorbereiten.
Ich habe deinen Kommentar also mitnichten "verunglimpft" sondern dich in zumindest für andere verständlicher Weise darauf hingewiesen, dass dieser durch die von dir gewählte Generalisierung und Auslassung letztlich falsch geworden ist.
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Zumindest das polizeiliche Führungszeugnis solltest du direkt beim Termin ausgedruckt bekommen und mitnehmen können, das ist insofern gut, dieses erst kurz vor der Einreichefrist terminieren zu können, da diese Führungszeignisse eine vorgegebene Aktualität im Regelfall nciht überschreiten dürfen. Das Ergebnis der (amts-)ärztlichen Untersuchung konnte man hier in BW bei Bedarf auch nachreichen bis zur Vereidigung, nach der Untersuchung hat das bei mir etwa 10 Tage gedauert, bis ich das entsprechende Formular ausgefüllt von der Ärztin zurück hatte (bei anderen war das dafür binnen 2 Tagen abgeschlossen). Da könntest du einfach noch einmal bei deiner Bezirksregierung nachfragen, bis wann man das nachreichen könnte mit Verweis auf den späten Termin (die wissen ja auch, dass es gerade aktuell alles andere als leicht ist all diese offiziellen Dinge zu terminieren, weil es in vielen Behörden deutlich weniger Termine gibt als üblich, um die Abstände zu gewährleisten). Ich komme jetzt zwar aus BW und nicht aus NRW, dennoch ist es meiner Erfahrung nach gut möglich Lösungen zu finden oder eine kleine Fristverlängerung zu erhalten, wenn man offen mit der zuständigen Behörde spricht über das Problem. Das ist ja nichts, was dein Verschulden wäre, insofern sollte eine Nachfrist kein Problem sein.
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Arzt aus der Liste auswählen, amrufen, Termin vereinbaren und nachfragen, ob die gerne vorab eine Blutuntersuchung durch deinen Hausarzt haben wollen würden (welche Werte?), deren Ergebnis du zum Termin mitbringen sollst (haben manche bei uns im Kurs erzählt gehabt, dass bei ihnen bereits ein Blutbild vorab angefertigt werden musste, bei mir war das nicht nötig, da ticken die Ärzte insofern einfach verschieden). Zum Termin die Formulare von der Seite deines zuständigen Gesundheitsamtes ausdrucken, ausfüllen, was auszufüllen ist und zum Termin mitbringen. Nachdem es keine relevanten Vorerkrankungen gibt und keine OPs gab wüsste ich nicht, was du sonst noch mitschicken oder mitnehmen müsstest oder könntest.
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(...) Nach der geltenden Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern darf niemand einreisen oder bleiben, der aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt kommt, in denen in den vergangenen sieben Tagen vor Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100000 Einwohner höher als 50 war. (...)
Es wäre schön, solche Nachrichten nicht inhaltlich so wesentlich verkürzt darzustellen, dass sie einfach nur falsch werden. Sowohl MeckPomm, als auch Bayern oder inzwischen auch Österreich weisen nicht einfach sämtliche Urlauber aus Regionen mit Infektionszahlen über 50 pro 100.000 Einwohnern ab, sondern ermöglichen eine Einreise bei vorliegendem aktuellen (teilweise bereits präzisiert auf 48 Stunden alt) und negativen Corona-Test. Das ist natürlich sehr hart für die Leute aus den aktuell betroffenen Regionen, die jetzt in Urlaub fahren möchten und erst einmal ein Testergebnis abwarten müssen, dennoch sinnvoll, um das Virus nicht gemütlich wieder quer durch die Republik zu tragen.
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Wenn du keinerlei Zweifel an deiner Fachwahl hast, dann kannst du dich darauf verlassen, dass du Informationen zu Modulinhalten und Anforderungen in der Einführungswoche erhalten wirst. Für Skripte findet man oft an der Uni/PH Aushänge oder sonst einfach wenn es dann für dich losgeht Studenten aus höheren Semestern ansprechen und nachfragen. Die meisten Studenten teilen solche Skripte meiner Erfahrung nach gerne mit Mitstudierenden, da würde ich mir insofern jetzt noch gar keinen Kopf machen. Eventuell meldet sich bis es losgeht auch die Fachschaft, ansonsten einfach mal zu denen hingehen, wenn du an der PH bist (meiner Erfahrung nach vergessen die ganz gerne mal ihre Mailaccounts zu pflegen, was sich aktuell mit dem digitalen Semester nur noch verschärft haben dürfte, da viele Studenten offenbar geradezu geflutet werden aktuell mit Mails ihrer Dozenten und Hochschulen).
Ich war selbst nicht an der PH Karlsruhe (auch wenn ich in Karlsruhe geboren bin), hatte aber Mitanwärter von dort, die sehr begeistert über ihr Studium gesprochen haben und sich dort (= PH und Stadt) sehr wohl gefühlt haben.
Herzlichen Glückwünsch zum bestandenen Abitur und schön, dass wir dich ab Herbst hier bei uns im Ländle begrüßen dürfen.

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Anno tobak (1986) wurde bei meiner Schwester (BW) im Grundschulzeugnis der 4.Klasse unten vermerkt, dass die 4.Klasse freiwillig wiederholt würde (das war ihr damals sehr wichtig, dass das mit dabei steht). Ich würde auch davon ausgehen, dass es dazu bundeslandabhängige Vorgaben gibt.
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Mir wurde in Stuttgart einer zugewiesen. Mit aussuchen war da nichts. Aber das ist eine Weile her, daher weiß ich nicht, ob sich etwas geändert hat...
s. #5 (ja, hat sich deutlich geändert
)wenn du nie erwähnenswerte gesundheitliche Probleme hast, warum machst du dir einen Kopf?
Jup, meine Rede. In so einem Fall ist es ja wirklich völlig egal, welchen Arzt von der Liste man wählt, weil es komplett unproblematisch ist. Oder gäbe es da womöglich so etwas zu beachten?
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