Beiträge von CDL

    Das erkläre mal den Kolleginnen, die bei der Klassenfahrt eine Schülerin verloren haben, weil die Eltern vorsätzlich ihre Diabetes-Erkrankung verschwiegen haben.

    Dir ist bewusst, dass die Urteilsbegründung nicht darauf hinauslief, dass die verurteilten Lehrkräfte hellsehen hätten müssen, sondern diese vielmehr vorhandene Hinweise zur Diabeteserkrankung der Schülerin ignoriert haben (diese war in der Schulakte vermerkt, es hingen im Klassenzimmer Zettel aus mit Sofortmaßnahmen bei Über- oder Unterzuckerung, es gab mündliche Hinweise der Eltern und Schülerin vorab, sowie Hinweise während der Fahrt durch Mitschüler auf gesundheitliche Probleme des Mädchens, denen nicht ausreichend nachgegangen wurde TROTZ der bekannten Diabetes) und auch Vorerkrankungen nicht schriftlich erfragt hatten? Die Verurteilung wurde in dem Fall aus guten Gründen vom BGH bestätigt inzwischen.

    Einmal drei Stunden am Stück und zweimal eine Stunde.

    Drei Stunden am Stück finde ich persönlich ja gut, da ich dann nachhause fahren und mit dem Hund raus kann (hatte den Fall schon). Aber natürlich ist auch das relativ, genauso wie die Frage, ob es in der Schule ausreichend Arbeitsplatz gibt, um diese Zeit für konzentriertes Arbeiten nutzen zu können. (Bei uns ist dafür viel zu wenig Platz, ergo auch ein zu hoher Geräuschpegel. Ich arbeite deshalb teilweise mit solchen Kopfhörern, die Umgebungsgeräusche dämpfen, bin aber deshalb auch dankbar, wenn es mehrere Hohlstunden am Stück sind, um zuhause dann auch noch in Ruhe arbeiten zu können.)

    Mal die andere Seite: Meine Kinder sind in der Schule sehr angepasst. Das führt dazu, dass sie ständig als "Puffer" zwischen Chaoten gesetzt werden und quasi nie neben ihren Freunden sitzen dürfen. Das empfinden nicht nur sie als Schüler, sondern auch ich als Mutter als äußerst unfair. Das Ganze wird dann einfach als "pädagogische Entscheidung" abgetan, die hinzunehmen ist.

    Bisher habe ich jedoch nur einmal gegenüber der Lehrkraft etwas gesagt (nachdem in der Grundschule das zweite Mal eine Mappe bzw. ein Heft vom Sitznachbarn mit der umgekippten Getränkeflasche geflutet wurde und das Kind alles neu schreiben musste).

    Das Thema ist schwierig - einerseits will man als Lehrer möglichst wenige Lärmquellen und setzt die "Quatscher" bewusst auseinander, andererseits leiden darunter in den allermeisten Fällen die braven, angepassten Kinder, weil sie zwichen die Chaoten gesetzt werden.

    Da ich selbst in meiner Schulzeit so ein „Pufferkind“ war, achte ich deshalb beispielsweise darauf, dass alle SuS regelmäßig wenigstens einen Sitznachbarn wählen dürfen oder mir 2-3 Namen aufschreiben dürfen, neben wem sie sitzen möchten und wenn nicht physisch unmöglich, erfülle ich jeder und jedem einen Wunsch davon. Das ist dann immer im Wechsel mit einer komplett von mir bestimmten Sitzordnung. Das finden immer alle toll, wenn sie mitbestimmen dürfen und akzeptieren dafür dann auch eher die anderen Varianten, weil sie wissen, dass es maximal bis zu den nächsten Ferien in der Konstellation gehen muss.

    Dann würde ich, nur um der Fürsorgepflicht genüge zu tun, vorab alle Schüler zum Amts- oder Taucherarzt schicken, um die medizinische Schwimmfähigkeit sicherzustellen. Nachher hat ein Schüler einen angeborenen und bisher unbekannten Herzfehler oder ähnliche Erkrankungen, verstirbt daran im Sportunterricht und die Lehrkraft ist aufgrund der Garantenpflicht dran.

    Bei meinem alten Arbeitgeber ist genau wegen so einer Vorerkrankung ein Mitarbeiter beim betriebsinternen Fußballturnier verstorben, weil ein Mitspieler ihm den Ball vor die Brust geschossen hatte. Würde sowas im Schulsport passieren, der Lehrer würde bei der heutigen Auffassung der Gerichte wohl nicht freigesprochen werden.

    Das ist mal wieder eine völlig übertriebene Plattyphantasie. Die Garantenstellung bedeutet nicht hellsehen zu müssen, nur seine Pflicht zu tun (was Mitdenken inkludiert).

    Wenn du ernstzunehmende Hinweise darauf hast, dass SuS schwer erkrankt sind, dann gibst du das an die Eltern oder wenn die nicht handeln das Jugendamt weiter, damit dem Kind geholfen wird. Wenn es keinerlei Hinweise darauf gibt und dann ein Kind an einer bislang völlig unbekannten Herzerkrankung verstirbt OBWOHL du deine Aufsichtspflicht nachweislich umfassend, sorgfältig und verantwortungsbewusst erfüllt hast, dann ist das kein Fall, in dem dich ein Gericht wegen Fahrlässigkeit schuldig sprechen wird.

    Sarkasmus ist offensichtlich nicht so deins, also der explizite Hinweis: Der Beitrag, auf den du dich beziehst, war sarkastisch gemeint. Ich bin schließlich nicht doof. Vielleicht magst du an der Stelle noch einmal darüber nachdenken, dass der Fall, um den es geht, an einer Grundschule geschehen ist. Welche Unterschiede das bei der Betrachtung der Sicherheit macht hast du ja selbst sehr gut herausgearbeitet. Womöglich sind damit also im GS- Bereich sogar deutlich mehr als drei Begleitpersonen erforderlich (oder deutlich kleinere Gruppen) angesichts deiner Argumentation.

    Ich wiederhole in diesem Kontext meine Frage von oben, nicht rethorisch gemeint, sondern wirklich interessiert:
    Weiß jemand, wie es sich mit Vorgaben zur 5-Tage-Woche im ÖD verhält? Gibt es da Regelungen?

    Sprich, ist die Regelung, die Wolfgang hier anführt, ein Beleg dafür, dass wir auch (ohne akuten Anlass, quasi als Ausnahme) grundsätzlich zu sechs Arbeitstagen in der Woche verpflichtet werden können?

    Für den öffentlichen Dienst allgemein habe ich keine Regelungen gefunden. Es gibt aber vielleicht Bundesländer, die anders als BW den Samstagsunterricht komplett abgeschafft haben, in denen das also nicht möglich wäre.

    Nö. Allein schon mal gar nicht, und als Ziel könnte man ja mindestens haben, dass es für einen selbst nett wird. Und wenn nicht, dann:

    Nihilist hat eigene Gefühle geschrieben, die nichts mit der Anzahl anwesender Personen zu tun haben und die man einfach so stehen lassen kann, ohne sie in Abrede zu stellen oder zu meinen, diese wären dadurch zu lösen, dass man sich halt mal fest vornimmt, es nett zu haben.

    Ich kann die von dir beschriebene Gefühlslage sehr gut nachempfinden nihilist . Ich fühle mich bei solchen Veranstaltungen, die nicht privat sind, aber halt auch nicht klar dienstlich in dem Sinn, dass ich eine klare Aufgabe hätte, auch oft maximal unwohl. Ich suche mir deshalb meist schnell eine Aufgabe, wie Gläser einschenken oder Tische abräumen. So bin ich mit allen mal in Kontakt, habe für mich selbst eine Aufgabe, an der ich mich festhalten kann und die meisten Teilnehmenden nehmen mich als freundlich, hilfsbereit und engagiert wahr. Wäre das vielleicht auch eine Strategie für dich, damit es sich weniger ziellos anfühlt?

    Es gibt Empfehlungen beispielsweise der Bezirksregierung Köln zur Stundenplangestaltung bei Teilzeitbeschäftigung von Lehrpersonen, aber keine Rechtsgrundlagen, die festlegen würden, dass jemand X unterrichtsfreie Tagen bekommen MUSS bei einem Deputat von Y Stunden. Das wäre auch nicht sinnvoll, da die Bedürfnisse Teilzeitbeschäftigter sehr unterschiedlich sind. Manche wollen so viele unterrichtsfreie Tage wie möglich, andere lieber möglichst wenig und gleichmäßig verteilte Unterrichtsstunden.

    Sinnvoll wäre es, wenn du dich an deiner Schule erkundigen würdest, welches Teilzeitkonzept ihr habt und darüber hinaus mit eurer Gleichstellungsbeauftragten das Gespräch suchst, was bei deiner Teilzeitquote und deinen weiteren Stundenplanwünschen möglich wäre an Entlastungsoptionen. Dann solltest du das Gespräch mit deinem Stundenplanungsteam suchen, um herauszufinden, woran bei dir aktuell der freie Tag scheitert (weitere Einsatzwünsche deinerseits, Fächer und Schienen/ Hallenzruten/ etc., …). Möglicherweise gibt es eine Lösung, wenn du dafür beispielsweise irgendeine Kröte zu schlucken bereit bist, wie zusätzlicher Nachmittagsunterricht, immer zur ersten Stunde, Frühaufsicht,…

    Gibt's dem bei youtube oder so? Ich frage für einen Wuff...

    Nein, selbst kreiert, weshalb ich in diesem Forum mal den gesamten Text veröffentlicht habe, die Melodie geschildert habe und natürlich auch die dazugehörige Massagetechnik (seeeeehr elaboriert das Ganze). Ich glaube, der Thread hieß irgendetwas mit „Lifehacks“.

    Nicht wirklich. Ich kenne keine einzige Lehrkraft persönlich, die sich erfolgreich widersetzt hat. Bzw. die Meinung vertreten hat, dass Schwimmunterricht unter diesen Bedingungen nicht stattfinden kann.

    Ich meine, dass viel Schwimmunterricht ausfällt, weil keine Lehrkräfte mit der nötigen Qualifikation da ist, wissen wir. Das Unterricht ausfällt, weil es schlicht keine Badeanstalten gibt, wissen wir auch. Aber ich habe noch nie darüber gelesen, dass ein signifikanter Teil der Lehrkräfte die Verantwortung ablehnt. Immerhin findet in Deutschland bisher Schwimmunterricht überwiegend unter ähnlichen Rahmenbedingungen statt. Woher also deine Erkenntnis?

    Ich kenne mehrere Sportlehrkräfte, die sich erfolgreich widersetzt haben Schwimmunterricht in der Unterstufe mit weniger als mindestens drei Lehrkräften zu erteilen, damit man auch eine Teilgruppe außerhalb des Beckens ausreichend beaufsichtigen kann, während immer zwei Personen diejenigen beaufsichtigen, die gerade im Wasser sind (niemals alle SuS zeitgleich im Wasser). Habe ich inzwischen dreimal geschrieben in diesem Thread.

    Die Belege dafür bringst du noch bei?

    Ich habe bereits mehrfach in diesem Thread darauf verwiesen, wie an den meisten Schulen der SEK.I und SEK. II in meiner Region beim Schwimmunterricht verfahren wird, wie mir das auch Familienmitglieder im Schuldienst/ Dozenten am Seminar/ Schulrechtler von ihren Schulen berichtet haben oder Freundinnen/ Freunde, die als Sportlehrkräfte in anderen Regionen tätig sind. Das sind in der Summe genügend Beispiele und Schulen an denen das aus gutem Grund anders gehandhabt wird, um es zu mehr als rein anekdotischer Evidenz zu machen, auch wenn ich dir keinen schicken Link dazu senden kann.

    Wo genau sind deine Belege dafür, dass die Kolleginnen nicht fahrlässig gehandelt haben und damit verantwortlich gemacht werden müssen für den Tod eines Kindes, dass sich in ihrer Obhut befunden hat? Kannst du die noch beibringen?

    Viele, viele Schwimmlehrkräfte sind zum Entschluss gekommen, dass man mit dieser Gruppengröße Unterricht machen kann.

    Viele viele Schwimmlehrkräfte haben auch schon in der Vergangenheit verstanden, dass man mit dieser Gruppengröße inkl. Nichtschwimmern und bei der Personalstärke keinen sicheren Schwimmunterricht abhalten kann, weshalb sie sich erfolgreich dagegen widersetzt haben und widersetzen unter derartigen Bedingungen praktischen Schwimmunterricht abzuhalten. Der Rest hat jetzt den Hinweis erhalten, dass Gerichte das entsprechend voraussetzen und sie dementsprechend anders nachzudenken verinnerlichen müssen als das bislang der Fall war.

    Ja, oft, da viele Eltern meiner SuS (noch) wenig bis kein Deutsch lesen/ schreiben/ sprechen und ihre Kinder (noch) übersetzen müssen und/oder manche Eltern meiner SuS auch anerkannte kognitive Einschränkungen haben, so dass sie auf leichte Sprache angewiesen sind, um kompetent in einen Austausch treten zu können. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Eltern, die herkunftsunabhängig und ohne jedwede Behinderung einfach so dünn aufgestellt sind bildungssprachlich, dass andernfalls eine funktionierende Kommunikation unmöglich wäre (selbst in leichter Sprache funktioniert das oft nicht, das hat dann aber andere Gründe..).

    Wie sieht das bei dir aus?

    Didaktische Reduktion fällt dir wirklich SEHR schwer, wenn du meinst Sommerbrise , dass all die erst einmal irrelevanten Details zu deiner Gesundheit oder zu anderen Refis wichtig wären für dein Anliegen. Dennoch machen die zahlreichen Zusatzinformationen deutlicher, welche inneren Baustellen du gerade hast, um die du dich dringend kümmern solltest.

    1. Eine Therapie ist kein Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung, eine unbehandelte Depression durchaus.

    2. Tinnitus macht einen nicht automatisch psychisch labil, das vermutet auch niemand bei einer derartigen Diagnose. Er bedarf aber medizinischer Unterstützung, um zumindest entlastet werden zu können. Unter Umständen ist sogar eine vollständige Heilung möglich. Eine Therapie ist ein wesentlicher Bestandteil einer Tinnitusbehandlung. Auch eine Versorgung mit Hörgeräten kann sinnvoll und erforderlich sein, wenn bereits wie bei dir ein Hörverlust eingetreten ist.

    Ein Tinitus ist ebenfalls kein absolutes Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung- wenn er vernünftig behandelt wird, so dass ein Hörverlust ausgeglichen wird- nicht zuletzt auch, da dieser die Basis eines GdBs sein kann. Ein unbehandelter partieller Hörverlust ist dagegen ein dauerhaftes Problem im Schuldienst für dich und deine Gesundheit, aber unter Umständen auch im Hinblick auf die Aufsichtspflicht.

    3. Niemand wird dich im Ref durchfallen lassen, nur weil du etwas, was noch zur Lerngruppenentscheidung gehört an anderer Stelle untergebracht hast. Wichtiger ist, dass du alle relevanten Überlegungen anstellst und bei deiner Unterrichtsplanung berücksichtigst.

    Was dich aber nicht- bestehen lassen wird ist, wenn dein Unterricht, wie von deinem Mentor angesprochen, nicht lernwirksam ist, die Sicherung nicht passt und du das noch nicht einmal im Rahmen der Reflexion nach der Stunde erkennst, adressierst und einen funktionaleren Ansatz anbieten kannst.

    Ist dir bewusst, dass DAS in deinem ganzen Sermon bezogen auf deinen Unterricht gerade deine Hauptprobleme sind? Was machst DU, um diese Hauptprobleme aktiv anzugehen?

    Was du machen solltest:

    - fachdidaktische Literatur lesen und konsequent bei der Unterrichtsplanung heranziehen und beachten

    - Literatur zum Einsatz bestimmter Methoden (wie dem Gallery Walk) im eigenen Fach lesen, wenn vorhanden, sonst allgemeine Literatur zu verschiedenen Methoden lesen und auf die eigenen Fächer die dort enthaltenen Tipps anwenden (es gibt von beidem sehr viele gute Bücher, u.a. auch für Wirtschaft)

    - Fachleiter: innen am Seminar ansprechen und Fragen z. B. zum Entwurf klären, sowie deine Planungsprobleme ansprechen. Viele Seminare haben Coachingprogramme, bei denen man sich für kleines Geld von pensionierten Lehrkräften, die vom Seminar geprüft und für gut befunden wurden coachen lassen kann. Ich hatte selbst Mitanwärter: innen im Ref, die das erfolgreich genutzt haben.

    - Reduktion aufs Wesentliche üben

    - gesundheitliche Probleme DRINGEND angehen

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