Rechtsgrundlage für Anspruch auf freien Tag bei TZ (NRW)

  • Hallo,

    Kann mir jemand sagen, wo ich eine rechtlich verbindliche Aussage für NRW dazu finde, ab welcher reduzierten Stundenzahl ein Anspruch auf einen freien Tag besteht?

    Es macht doch einen Unterschied ob jemand 12, 18 oder gar 24 Stunden der 25,5 Vollzeit (Gym NRW) im Vertrag hat…

    Irgendein Gesetz oder Ähnliches würde mir sehr helfen…

    Danke!

  • Es gibt Empfehlungen beispielsweise der Bezirksregierung Köln zur Stundenplangestaltung bei Teilzeitbeschäftigung von Lehrpersonen, aber keine Rechtsgrundlagen, die festlegen würden, dass jemand X unterrichtsfreie Tagen bekommen MUSS bei einem Deputat von Y Stunden. Das wäre auch nicht sinnvoll, da die Bedürfnisse Teilzeitbeschäftigter sehr unterschiedlich sind. Manche wollen so viele unterrichtsfreie Tage wie möglich, andere lieber möglichst wenig und gleichmäßig verteilte Unterrichtsstunden.

    Sinnvoll wäre es, wenn du dich an deiner Schule erkundigen würdest, welches Teilzeitkonzept ihr habt und darüber hinaus mit eurer Gleichstellungsbeauftragten das Gespräch suchst, was bei deiner Teilzeitquote und deinen weiteren Stundenplanwünschen möglich wäre an Entlastungsoptionen. Dann solltest du das Gespräch mit deinem Stundenplanungsteam suchen, um herauszufinden, woran bei dir aktuell der freie Tag scheitert (weitere Einsatzwünsche deinerseits, Fächer und Schienen/ Hallenzruten/ etc., …). Möglicherweise gibt es eine Lösung, wenn du dafür beispielsweise irgendeine Kröte zu schlucken bereit bist, wie zusätzlicher Nachmittagsunterricht, immer zur ersten Stunde, Frühaufsicht,…

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das wird durch die Teilzeiterlasse der Bezirksregierungen geregelt.

    Die enthalten zur Anzahl freier Tage aber lediglich Empfehlungen soweit ich gesehen habe.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • § 17 ADO

    3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.


    Wichtig: generell geht es um unterrichts(!)freie Tage, nicht um „freie“ Tage.


    Ansonsten sollte sowas bei euch im Teilzeitkonzept stehen, bei uns beispielsweise ab 16 von 25,5

    • Offizieller Beitrag

    Bitte unbedingt den Nebensatz aus § 17 Abs. 3 Satz 1 auf dem Schirm behalten.

    Dieser Teilsatz geht darauf zurück, dass die ungekürzte Erteilung von Unterricht für die SchülerInnen Priorität vor den Einsatzwünschen der Lehrkräfte - hier freie Tage - hat.

  • Bitte unbedingt den Nebensatz aus § 17 Abs. 3 Satz 1 auf dem Schirm behalten.

    Dieser Teilsatz geht darauf zurück, dass die ungekürzte Erteilung von Unterricht für die SchülerInnen Priorität vor den Einsatzwünschen der Lehrkräfte - hier freie Tage - hat.

    Da hast Du recht. iIch vermute wir haben den selben Kommentar zur ADO auf dem Schreibtisch liegen.

    Die Auseinandersetzung mit dem PR und dem Dezernenten, wenn man einem Elternteil mit 12 Stunden gegen seinen Willen 3 x 1. Stunde aufs Auge drückt, dürfte dann aber lustig werden.

    • Offizieller Beitrag

    Die Auseinandersetzung mit dem PR und dem Dezernenten, wenn man einem Elternteil mit 12 Stunden gegen seinen Willen 3 x 1. Stunde aufs Auge drückt, dürfte dann aber lustig werden.

    Wieso sollte es da zu Auseinandersetzungen kommen?

    Der Unterrichtsbeginn ist erlassgemäß zwischen 7.30 und 8.30 Uhr. Daraus ergeben sich je nach Schule auch die Anfangszeiten und die Zeit, zu der man vor Ort sein muss.

    Handfeste Gründe für einen späteren Einsatz als in der ersten Stunde sehe ich beispielsweise in der Zuweisung eines Kindergartenplatzes, wo selbiger Kindergarten erst um 7.30 öffnet und man verkehrstechnisch nicht um 8.00 mit seinem Unterricht anfangen kann.


    Ich empfehle, hier den Dialog zu suchen, denn auf der Basis der ADO und des verlinkten Erlasses wird das sonst schwierig.
    BASS 2024/2025 - 12-63 Nr. 3 Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen

  • Vielen Dank, habe den Nebensatz gerade direkt gespeichert. Ich bin nämlich auch in der Rolle des (neu einsteigenden bzw. verantwortlich übernehmenden) Stundenplaners, der sich mit sehr spezifischen Wünschen bzw. fast eher Forderungen konfrontiert sieht.

    Ich bin wirklich nicht auf Konflikt aus, der einige meiner KollegInnen brauchen mal nen Realitätscheck.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank, habe den Nebensatz gerade direkt gespeichert. Ich bin nämlich auch in der Rolle des (neu einsteigenden bzw. verantwortlich übernehmenden) Stundenplaners, der sich mit sehr spezifischen Wünschen bzw. fast eher Forderungen konfrontiert sieht.

    Ich bin wirklich nicht auf Konflikt aus, der einige meiner KollegInnen brauchen mal nen Realitätscheck.

    Oft reicht eine freundliche, aber eben auch klare Kommunikation. Du brauchst ja nicht die Zustimmung der betroffenen KollegInnen, gleichwohl habe ich die Erfahrung gemacht, dass, wenn man sich die Mühe macht, die jeweilige Konstellation zu erläutern, die KollegInnen auch eher bereit sind, mal die eine oder andere Kröte zu schlucken - gerade, wenn klar ist, dass das keine Willkür ist.
    Den "Erwartungshorizont" der KollegInnen ein bisschen geradezurücken, kann aber in der Tat auch nicht schaden.

  • Ich bin nämlich auch in der Rolle des (neu einsteigenden bzw. verantwortlich übernehmenden) Stundenplaners

    Das klingt jetzt nicht so, als wenn du in der Schulleitung bist, auch wenn du das als Koordinator o.ä. machst, ist letztlich immer die Schulleitung dafür verantwortlich, von daher würde ich auch entsprechend die die Verantwortung dafür tragen lassen.

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