Kann das Kallmann- Syndrom, wenn es denn vorliegt, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Dienstunfähigkeit führen? Wenn ja, dann ist es relevant für die Frage der Lebenszeitverbeamtung, wenn nein, dann nicht.
Wenn ich das online richtig gelesen habe ( und das noch der aktuelle Stand sein sollte), dann gibt es in Hessen seit 2013 die Vorgabe, dass am Ende der Probezeit ein erneuter Amtsarztbesuch ansteht. s3g4 weiß das aber ganz genau.
Bevor du dich deswegen aber kirre machst warte doch das Ergebnis der Untersuchung ab einerseits und klär andererseits in der Folge bei Bedarf ab, welche medizinischen Konseuqenzen sich in deinem Fall uns dem Kallmann- Syndrom ergeben könnten, sprich ob das in deinem Fall dann tatsächlich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Dienstunfähigkeit führen könnte.
Wenn die Anwort darauf ein „Ja“ sein sollte, dann klärst du als nächstes ab, ob du angesichts dessen möglicherweise einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen kannst. Falls ja, dann lässt du dich begleitend dazu von einer örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten, inwieweit du durch das Schwerbehindertenrecht geschützt werden könntest, ob es eine Grundlage geben könnte für einen Antrag auf Gleichstellung, etc. Anders gesagt: Auch dann ist der Drops mit der Verbeamtung längst noch nicht gelutscht, weil es möglicherweise für dich in dem Fall relevante Schutzvorschriften gibt.
Alles Gute erst einmal weiter für die Kinderwunschbehandlung.