Beiträge von CDL

    Sorry, aber das war nie meine Argumentation. Vielleicht warst du in einem anderen Forum unterwegs?

    Deine Argumentation läuft aber darauf hinaus. Vielleicht hast du einfach vergessen weiterzudenken als bis zum Punkt des Satzes. Was du schriebst hat bestimmte Implikationen, Haltungen, Konsequenzen im Umgang mit Frauen/ Mädchen. Betrifft dich persönlich nicht nehme ich, deshalb reicht es dir beim Punkt mit dem Mitdenken aufzuhören. Mich betrifft es persönlich als Frau, genau wie es jeden halbwegs empathisch begabten Mann oder diversen Menschen betrifft, der/die über die Situation von Frauen/ Mädchen/ Schwangeren nachdenkt und deren Rechte nicht komplett ignoriert bei der eigenen Argumentation.

    Achso und Demos gehören nicht zur Demokratie? Warum können Demos gegen Rechts zur Demokratie dazugehören und ein Problem sein, das Rechte aber nicht? Und ich möchte noch ergänzen, dass die Demos gegen Rechts ebenso politikwissenschaftlich erfolgsversprechend gegen rechtspopulistische bis -extreme Parteien sind.

    RosaLaune hat nicht geschrieben gehabt, dass Demonstrationen kein Teil von Demokratien seien. Es ging ausschließlich um den unscharfen, undifferenzierten Gebrauch des Begriffs „Rechts“, wenn es genau genommen um Rechtspopulismus bis Rechtsextremismus geht.

    Rechte Haltungen gehören genau wie linke Haltungen und auch alles dazwischen zu Demokratien dazu. Anders sieht es bei Rechts- oder Linksextremismus aus. Nicht jede konservative Haltung ist aber rechtsextrem oder rechtspopulistisch, genauso wenig wie jede linke Haltung linksextrem oder linkspopulistisch ist. Es lohnt sich an dieser Stelle sauber zu argumentieren und nicht einfach nur undifferenziert „Rechts“ und „rechtsextrem“ gleichzusetzen. Das macht es meiner Erfahrung nach erheblich leichter mit Menschen auf Augenhöhe zu diskutieren, die demokratische, aber andere politische Ansichten vertreten als man selbst. Moebius mag konservativere Werte vertreten als beispielsweise ich an vielen Stellen, genau wie ich an verschiedenen Stellen sicherlich linkere Positionen vertrete als er, das macht aber weder ihn zum Rechtsextremen, noch mich zur Linksextremen, da wir beide überzeugte Demokraten- rechts oder links der Mitte- sind.

    Demonstrationen gegen Rechts sind Teil des Problems. Das Rechte gehört zur Demokratie dazu.

    „Rechts“ i.S.v. konservativen Haltungen- unbedingt. „Rechts“ i.S.v. Rechtsextremismus- keinesfalls.

    Ich gebe dir aber recht, dass die Verkürzung auf „… gegen rechts“ problematisch ist und den demokratischen Diskurs genauso einseitig verengt, wie wenn umgekehrt linke Positionen pauschal mit Linksextremismus gleichgesetzt werden.

    Man kann darüber streiten, wie geschickt das Timing ist, aber die grundsätzliche Frage, ob es demokratisch ist, wenn Vereine und NGOs, die im wesentlichen von der Regierung finanziert werden, Demonstrationen gegen die Opposition organisieren ist völlig berechtigt, ganz unabhängig von der politischen Frage um die es geht.

    Entweder ich lasse mich vom Staat finanzieren und verhalte mich politisch neutral oder ich mische mich in das politische Tagesgeschäft ein, dann sorge ich für eine unabhängige Finanzierung.

    NGOs müssen aber nicht politisch komplett neutral sein, auch dann nicht, wenn sie als gemeinnützig gelten. Das politische Engagement muss sich im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks bewegen einerseits und andererseits darf es keine einseitige Parteipräferenz geben. Darüber hinaus muss zumindest bei vorliegender Gemeinnützigkeit sichergestellt werden, dass die politischen Aktivitäten des Vereins nicht im Vordergrund stehen. Bei Attac ist die Gemeinnützigkeit insbesondere wegen dieses Aspekts aberkannt worden. Die Verfassungsbeschwerde von Attac dazu ist noch immer nicht entschieden worden.

    Omas gegen Rechts ist beispielsweise kein gemeinnütziger Verein, erhält auch sonst keine Steuermittel, sondern finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Es geht also gerade nicht nur um gemeinnützige NGOs oder solche, die anderweitig staatliche Gelder erhalten, sondern zumindest auch um solche, die der CDU/CSU einfach mächtig auf die Nerven gegangen sind vor der Wahl.

    Für mich ist das ungeborene Kind die schwächste Form menschlichen Lebens. Mir ist wichtig, dass moderne Gesellschaften die Schwächsten schützen sollten.

    Mindestens bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist es ein Zellhaufen, kein „menschliches Leben“, wohingegen die schwangere Frau bereits lebt und ein Mensch ist mit Rechten, wozu das Recht über den eigenen Körper ohne wenn und aber und ohne jedwede Rechtfertigungspflicht gehören MUSS. Auch nach der 12. Schwangerschaftswoche MUSS es in schweren Fällen (hier vor allem Schwangerschaften infolge von Vergewaltigung) möglich sein noch Abtreibungen vornehmen zu lassen, solange das „ungeborene Kind“, sprich der Fötus noch gar nicht eigenständig lebensfähig ist. Ob das dann bedeutet, dass man die aktuelle Maximalgrenze von 22 Wochen beibehält oder diese etwas nach vorne versetzt unterhalb der 20. Schwangerschaftswoche darf dann gerne von Medizinern ausdiskutiert werden basierend auf der medizinischen Entwicklung.

    Deine Argumentation läuft darauf hinaus, dass Frauen und Mädchen kein Recht mehr am eigenen Körper haben sobald sie schwanger sind- egal wie sie schwanger wurden, in welchem Alter, welche schweren gesundheitlichen Risiken die Schwangerschaft für die Frau (oder das Mädchen) mit sich bringt bis hin zum Tod, egal welche unheilbaren sozialen/ familiären/persönlichen Folgen eine ungewollte Schwangerschaft für die Frau/ das Mädchen hat. Das ist schlicht menschenverachtend!

    Das schwächste Glied in der Kette ist zuallererst die Schwangere selbst, die andernfalls zum reinen Brutkasten herabgewürdigt würde, nicht ein noch nicht lebensfähiger Embryo oder Fötus. Erst ab dem Zeitpunkt der eigenständigen Lebensfähigkeit, also um die 20. Woche herum, ist es angemessen auch über ein Lebensrecht des noch ungeborenen, aber eben bereits eigenständig lebensfähigen Fötus zu sprechen. Bis dahin ist ausschließlich das Recht der Schwangeren an ihrem eigenen Körper relevant.

    Es fand im Nichtschwimmerbereich statt, allerdings ist dieser am Ende 1,35 m tief, der Junge war nur 1,25 m groß. Das gesamte Becken ist nur 25 m lang, der Nichtschwimmerbereich umfasst weniger als die Hälfte. Das Becken ist auch nicht sehr breit.

    Das klingt aber halt nicht gerade nach einer Situation, in der man zeitgleich als Lehrkraft mehr als 20 Kinder, darunter mehrere Nichtschwimmer, im teilweise bereits zu tiefen Wasser spielen lassen sollte. Das wird doch vorhersehbar unübersichtlich, gerade in einem eher kleinen Becken, in dem damit auf wenig Fläche viel Getümmel ist.

    Beratung- oder einfach Aufklärung? Bei medizinischen Eingriffen wird man über die Risiken aufgeklärt. Beratungspflichten beim Arzt gibt es sonst auch in keinem anderen Bereich, wenn ich mich recht erinnere.

    Spannende Frage. Über den semantisch relevanten Unterschied hatte ich gar nicht nachgedacht, meinte inhaltlich tatsächlich aber eine Aufklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt des eigenen Vertrauens für Frauen. Wer dann tatsächlich darüber hinausgehende Beratung wünscht kann diese aktiv suchen, sollte sie aber nicht aufgezwungen bekommen. Danke für deine Nachfrage Quittengelee .

    Winterblume : Adoptionen sollten niedrigschwelliger und gesellschaftlich weniger tabuisiert als jetzt möglich sein, sodass ein Kind, das in Konstellationen geboren wird, in der suboptimale Ausgangsparameter herrschen wie es bei deinem Vater der Fall war, dennoch die Möglichkeit hat, in einer Familie aufzuwachsen, in der es Liebe und Wärme erhält.

    Was lässt dich annehmen, Adoptionen könnten im Deutschland des Jahres 2025 tabuisiert sein? Inwiefern stellen Adoptionen eine Garantie dar für ein Aufwachsen in einer Familie, in der ein Kind Liebe und Wärme erhält? Und was genau trägt das zur Frage von Abtreibungen bei?

    Rechtfertigen finde ich nicht. Hat sich je ein Mann bei Ärzten / Pro Familie o.ä. rechtfertigen müssen, weil er ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte? Schlimm genug, dass am Ende die Frau in dieser "misslichen Lage" alleine steckt und jetzt das Theater hat.

    Also rechtfertigen nein. Beraten lassen eher.

    Ich muss mich beim Kauf der Pille danach ja zum Beispiel auch nicht rechtfertigen. Eine Abtreibung ist natürlich etwas anderes, weil die Schwangerschaft schon eingetreten ist und weil es ein körperlicher Eingriff ist, also eine Beratung macht Sinn.

    Aber keine Beratung wie aktuell geregelt, sondern etwas, was man halt z.B. durch der Frauenärztin seines Vertrauens erhält, die dann auch den Eingriff durchführt und bei der selbstredend niemand vor der Praxis, auf dem Gehsteig, Parkplatz, etc. Frauen belästigen darf die die Praxis betreten oder verlassen, nur um deren Recht über ihren Körper selbst zu bestimmen einzuschränken.

    Aufsichtspflicht ist aber etwas anderes. Die Lehrerinnen im Ausgangsbeitrag sind ihrer Aufsichtspflicht ja auch nachgekommen, die Kinder würden nicht alleine ins Wasser geschickt o.ä.

    Sind sie das? Mehr als 20 Kinder zeitgleich im Wasser, Schwimmer, wie Nichtschwimmer und die Situation offenbar so unübersichtlich, dass ein Kind eine Minute unbemerkt unter Wasser geblieben ist, dass dies letztlich mit dem Leben bezahlt hat. Offenbar sehen das ja auch einige Grundschullehrkräfte hier im Thread durchaus kritisch, handhaben das teilweise anders (siehe z.B. die Schilderung von kleiner gruener frosch ). Gerade weil es Grundschulkinder sind einerseits und wenn man zahlreiche Nichtschwimmer hat andererseits muss doch ganz besonders auf Alter, Reife, fehlende Risikoeinschätzung im Element Wasser geachtet werden.

    Sagt mir leider nichts. Um welches Genre geht es denn? Deutschsprachiger oder englischsprachiger oder französischsprachiger oder … Sängerin? Liebeslied oder worum geht es deiner Erinnerung nach inhaltlich? Hilft vielleicht jemandem auf die Sprünge, der das Video schon einmal gesehen hat.

    Achso, es ging nur darum, ob Leute vor 1970 geboren den Titer bestimmen lassen müssen, weil sie keinen Impfnachweis brauchen. Aber wahrscheinlich dann nicht, hier scheint jedenfalls niemand betroffen zu sein.

    Nein, mussten und müssen vor 1970 bzw. 1971 Geborene nicht. (Habe passende „Exemplare“ in der Familie, die das nicht mussten, also weder Impfnachweis, noch Titerbestimmung.)

    Wenn man in dieser Aufsichtskonstellation losgeschickt wird, muss man sich meines Erachtens eigentlich auch darauf verlassen können, dass das rechtlich grundsätzlich so in Ordnung ist.

    So funktioniertest funktioniert das mit der Aufsichtspflicht aber halt rein rechtlich gesehen nicht. Die entlässt niemanden von uns aus dem Nachdenken über die konkrete Gruppe, eigene Grenzen oder der Verantwortungsübernahme, wenn man es halt trotzdem unter miesen Bedingungen macht und etwas schief geht. Ich gebe dir aber völlig recht, dass es gerade im Schwimmunterricht rechtssichere Vorgaben braucht samt einem demgemäßen Personalschlüssel, auf die man sich verlassen darf als Lehrkraft, wenn man seinen Teil der Bedingungen (Ausbildung/ Fortbildung, wahrgenommene Aufsichtspflicht, Remonstration bei unzumutbaren/ gefährlichen Bedingungen) erfüllt. Einen Persilschein gibt es aber trotzdem nicht aus der Aufsichtspflicht heraus.

    CDL , ich glaube, wenn man als Gruppe zum Beispiel am Schulsporttag Eintritt bezahlt, sind die Bademeister mit in der Pflicht. Was beim Todesfall eines Kindes aber passieren würde? Keine Ahnung.

    Nein, die Bademeister haben tatsächlich dann nur die Beckenaufsicht an den Becken, die nicht für die Schulveranstaltung explizit gesperrt sind und damit durch die Schule zu beaufsichtigen sind. Das ist tatsächlich ausgeschlossen in dem Fall seitens des Bades/ der Stadt. Das wäre sicherlich anders zu bewerten, wenn nicht komplette Becken für die Schulveranstaltung gesperrt würden, dennoch würde das lediglich Bademeister: innen mit in die Pflicht nehmen, nicht Schulen/ Lehrkräfte aus ihrer Aufsichtspflicht entlassen.

    Aber du bist nicht vor 1970 geboren, oder?

    Nein, Kind der 80er. 😄 Meine Ärztin meinte, dass als ich ein Kind war tatsächlich noch eine Impfung als ausreichend erachtet wurde und den Impfstandard darstellte. Das hat sich erst später (ich glaube in den 90ern) geändert, weil eine Impfung zwar in den meisten Fällen ausreichend ist, aber eben nicht immer. Nachdem ich kurz davor starke Nebenwirkungen auf eine andere Impfung hatte, war ich zum damaligen Zeitpunkt nicht scharf auf eine Nachimpfung, die nicht zwingend erforderlich ist, deshalb habe ich damals die Titerbestimmung machen lassen, die die zweite Impfung (als Nachimpfung) obsolet gemacht hat bei mir.

    Es gibt sicherlich auch weibliche Gegner, wahrscheinlich meistens religiös motiviert. Allerdings wird das eine Minderheit sein, ob es hier welche gibt glaube ich nicht.

    Zumindest ist die Argumentation bei Frauen üblicherweise etwas anders nuanciert bei diesem Thema, selbst wenn sie nicht rein religiös argumentieren. Bei männlichen Argumentationsmustern gegen Abtreibung fällt einerseits auf, dass Spätabtreibungen als angeblicher Normalfall überbetont werden und andererseits, dass echte Empathie mit Frauen die sich für eine Abtreibung entscheiden völlig fehlt, wohingegen selbst Föten in den ersten 12 Schwangerschaftswochen ausnahmslos als „Kinder“ bezeichnet werden, deren Lebensrecht unbeachtet bleibe. Also Empathie für das vom Mann gezeugte ungeborene Kind unbedingt, für die Schwangere nur, wenn sie brav ihre Rolle als Brutkasten ohne Recht am eigenen Körper spielt. Das macht es leicht darüber hinwegzugehen, dass eine Frau dazu zu zwingen eine ungewollte Schwangerschaft auszutragen auch eine Form der Vergewaltigung darstellt, ganz gleich, wie das Kind ursprünglich gezeugt wurde.

    Zu welchem Zweck diese gemahlene Hirnschale verwendet wurde, ist dort jedoch nicht vermerkt. Vielleicht hatte diese eine ähnliche Verwendung wie "Autenrieths Märtyrersalbe" (- siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_He…ieth#Leistungen . Die Anwendung der "Autenriethschen Maske" hatte ich ab und an für den Unterricht in Erwägung gezogen, die Idee wegen der erwartbaren Proteste aus der Elternschaft dann jedoch verworfen.

    Oh wie witzig, eine Maske, um psychisch kranke Menschen zu foltern als „spaßiges“ Element anzubringen. 🤮

    Kann das Kallmann- Syndrom, wenn es denn vorliegt, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Dienstunfähigkeit führen? Wenn ja, dann ist es relevant für die Frage der Lebenszeitverbeamtung, wenn nein, dann nicht.

    Wenn ich das online richtig gelesen habe ( und das noch der aktuelle Stand sein sollte), dann gibt es in Hessen seit 2013 die Vorgabe, dass am Ende der Probezeit ein erneuter Amtsarztbesuch ansteht. s3g4 weiß das aber ganz genau.

    Bevor du dich deswegen aber kirre machst warte doch das Ergebnis der Untersuchung ab einerseits und klär andererseits in der Folge bei Bedarf ab, welche medizinischen Konseuqenzen sich in deinem Fall uns dem Kallmann- Syndrom ergeben könnten, sprich ob das in deinem Fall dann tatsächlich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Dienstunfähigkeit führen könnte.

    Wenn die Anwort darauf ein „Ja“ sein sollte, dann klärst du als nächstes ab, ob du angesichts dessen möglicherweise einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen kannst. Falls ja, dann lässt du dich begleitend dazu von einer örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten, inwieweit du durch das Schwerbehindertenrecht geschützt werden könntest, ob es eine Grundlage geben könnte für einen Antrag auf Gleichstellung, etc. Anders gesagt: Auch dann ist der Drops mit der Verbeamtung längst noch nicht gelutscht, weil es möglicherweise für dich in dem Fall relevante Schutzvorschriften gibt.

    Alles Gute erst einmal weiter für die Kinderwunschbehandlung.

    Es war reine Verwunderung (und „Unglaube“ (aber ich glaube es dir!))

    Ich glaube, bei uns ist der Sportlehrer froh, wenn in der 9. nicht ein Drittel auf der Band sitzt (vergessene Sachen, Chlorallergie, Attest…).

    In der 6. ist die Quote niedriger (da sind die einzigen Jahrgänge mit Schwimmen)

    Nicht alle Schulen belassen es bei klassischen Bundesjugendspielen einmal jährlich. 😉 Einerseits gibt es moderne Varianten davon, andererseits zahlreiche Ergänzungen, die viele Schulen zusätzlich das Jahr über an Sport- und Bewegungstagen einbauen (Sponsorenläufe, Fußballturniere, Ruderwettbewerbe, Schwimmtage, sowie natürlich die klassischen Wandertage, die alle machen, etc.) und schließlich gibt es auch diverse Schulen mit Sport- und Bewegungsprofil an denen solche Angebote Teil des Kernprofils sind, also gehäufter auftreten als an anderen Schulen (was nicht bedeutet, dass zwangsläufig auch eine sportaffine Klientel diese Schulen besucht). An den Schwimmtagen an meiner Schule sind so auch die üblichen Verdächtigen alljährlich schwer geplagt von ihrer Periode und können keinesfalls mit ins Wasser. Chlorallergien sind viel zu raffiniert für die meisten, letztlich reicht es aber ja schon aus, wenn die Eltern keine ausreichende Schwimmfähigkeit unterschreiben und das Schwimmen nicht genehmigen, damit die Kinder nicht mit ins Wasser dürfen (ist schließlich kein Schwimmunterricht, dabei sein können sie dann auch am Beckenrand und z.B. Punkte zählen, auch wenn das deutlich doofer ist für die Kinder).

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