Wenn Deutschlehrer 20 h ein neues Buch liest, dass er vielleicht im Unterricht behandeln will, sagt der Dienstherr vielleicht nehmen sie noch mal das vom letzten Jahr.
Und bevor jetzt jemand meckert. Das sollen nur Beispiele sein, warum eine Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften nicht ganz so einfach ist.
Irgendwann muss er es ja lesen und wenn das Land die Abi-Lektüren vorgibt, muss auch das vorbereitet werden, da sind ja immer mal andere Werke gesetzt.
Am Ende bleibt es dabei: es zählt Anfang, Pause und Ende, alles andere ist unstrittig.
Und ob ich für das sonderpädagogische Gutachten 30 oder 50h brauche (der Landesrechnungshof schrieb von über 40h), ist dann Arbeitszeit. Da ist es egal, ob ich langsam tippe oder gründlicher teste oder das Anamnesegespräch (mit vorgegebenem Fragebogen) länger dauert.
Eigentlich kann die Schulbehörde dann gar nicht sehen, wofür die viele Zeit aufgewendet wurde, aber wenn nachgefragt wird, kann man darlegen, woran es gelegen hat … und da bleibe ich bei der Aussage, dass viele außerunterrichtliche Sachen nicht gesehen und bedacht werden. Dass besondere Anforderungen an den Unterricht zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeit benötigen, wird auch dazu gehören.