Für mich persönlich wiegt das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher als das gesamtgesesellschaftliche Bedürfnis auf "Verhinderung der Ausbreitung übertragbarer Erkrankungen".
Und wer versorgt dann die Kranken, wenn die Krankenhäuser überlastet sind? Und was machst du, wenn das Kind dann am Freitag im Restaurant war und am Montag dann die Klassenkameraden oder der Papa die Arbeitskollegen ansteckt?
@Lindbergh genießt die Freiheit, sich selbst infizieren zu dürfen, und die Freiheit, mit eigenen Geldleistungen eine Pflegekraft zu entlohnen, die sich kümmert, da er im öffentlichen Krankenhaus nicht aufgenommen wird zum Schutz anderer Kranker.
@Lindbergh genießt auch den ausfallenden Unterricht in der Schule wegen angeordneter Quarantäne oder Ausfalls, weil die Lehrkraft ein halbes Jahr ausfällt und keine Vertretung da ist. Da freut sich @Lindbergh, die eigenen kleinen Geschwister und Nichten noch eine Weile im häuslichen Lernen unentgeltlich zu unterstützen.
@Lindbergh genießt außerdem auch, dass der Handwerker nicht kommt, um die Verstopfung des Abfluss zu beseitigen, da der Handwerker selbst erkrankt ist und nicht kommen kann.
So viel Freiheit!
