Beiträge von Palim

    Wenn sie zum Dienstgespräch eine Begleitung mitnehmen möchte, kann sie sich u.a. beim Personalrat oder der GEW erkundigen, was möglich ist.

    Ich müsste ja dann den Personrat mitnehmen, aber da der eng mit der Schulleitung ist, weiß ich nicht, ob das so effektiv ist. Ganz allein will ich aber ehrlich gesagt auch nicht dort antanzen.

    Das muss gar nicht stimmen.
    Erkundige dich doch erst einmal, was möglich ist.

    Warum nimmst du die Beratung nicht an?

    Weiß jemand, ob das stimmt?

    Es gibt doch schon eine Einladung zum Dienstgespräch,

    es verbleiben nach Ostern etwa 2 Monate Unterrichtszeit für sämtliche ausstehenden Leistungen, im Mai sind noch einmal Feiertage, und die Prüfungen werden ja nicht an den letzten Schultagen liegen, sondern irgendwo beginnen. Zuvor wird es einen Stichtag geben, bis zu dem die anderen Leistungen (Unterrichtsbesuche, Seminare, ggf. schriftliche Arbeiten) erledigt sein müssen.

    Da wird die TE selbst überblicken können, was sie davon erreicht hat, sie wird selbst über die Zeiträume in BB bei 12-monatigem Ref Bescheid wissen, sie äußert selbst, dass eine Verlängerung realistisch scheint.

    Wenn sie zum Dienstgespräch eine Begleitung mitnehmen möchte, kann sie sich u.a. beim Personalrat oder der GEW erkundigen, was möglich ist. Die sollten auch über andere Möglichkeiten in ihrem Bundesland Kenntnis haben und sie vorab beraten können.

    Ich wohne nicht dort.

    Gerade nicht,

    aber ein Bundesland-Wechsel ist möglich und für dich vielleicht nicht ausgeschlossen.

    Dann ist es gut, vor einer Unterbrechung oder einem Abbruch zu wissen, dass es überall Bedingungen gibt, um wieder zugelassen zu werden... oder eben nicht erneut ins Ref gehen zu können.

    Das musst du auch für dein jetziges BL klären, da es ja nur 12 Monate Ref sind, in NDS reichen 9 von 18, um ausgeschlossen zu werden.

    Warum?

    Weil klar sein muss, dass auch ohne Prüfungstag das Ref als absolviert gelten kann,

    weil es Bestimmungen gab (gibt?), dass das Absolvieren des ersten gemeinsamen Besuchs als Eintritt in die Prüfungsphase gewertet werden kann oder dass dies ab dem x. Monat so gesehen wird,

    weil wir nicht wissen, was hier alles nicht steht,

    weil auch andere diesen Thread lesen und „ich höre auf und fange neu an“ eben nicht immer möglich ist,

    weil man durch den Fehlversuch ggf. die Möglichkeit verwirkt, eine Vertretungsstelle zu nutzen, um zu überbrücken.

    Abbruch des Refs (Erkundige dich über die Bedingungen)

    Das sollte die letzte Wahl sein und man muss sich vorab erkundigen, wie es mit einer 2. Chance in diesem/ einem anderen BL aussieht. Da gibt es unterschiedliche Bestimmungen je nach Bundesland, die auch häufiger wechseln können.

    Gilt das Ref als absolviert und nicht bestanden, was auch ohne Prüfungstag so genannt werden kann, werden in einigen BL auch Vertretungsverträge verwehrt.

    Was sagt denn das Seminar? Wenn du schon weißt, dass du verlängern musst/willst, wärest dich notwendig, dort ins Gespräch zu gehen, um die Sachlage zu erörtern und die Optionen zu erfahren.

    Auch dazu wäre ein Tagebuch sinnvoll, um die von dir als Benachteiligung empfundene Begleitung nachvollziehbar darlegen zu können.

    Mit der Aussicht auf eine Verlängerung könnte man jetzt den Druck rausnehmen, weil du bis zum Prüfungszeitraum im Juni nicht mehr die Leistungen nachholen musst und die Mentor:innen vielleicht nicht den Eindruck haben, die in der Kürze der Zeit noch alles Notwendige mitgeben zu wollen.

    Gleichzeitig musst du dich dann aber auf eine längere Betreuungssituation dein Kind einstellen und dich entsprechend umhören und einlassen.

    Schreib doch mal deine Optionen auf einzelne Karten und sortiere sie dann nach Dringlichkeit. Notier dir auf die Rückseite deine offenen Fragen und arbeite sie dann ab.

    Ich hab ein bisschen im Internet gelesen, um Ahnung von System in BB zu bekommen.

    Das Ref dauert nur ein Jahr.

    Es gibt eine Handreichung vom Land. Darin steht, dass du begleitet wirst und auch im selbstständig erteilten Unterricht Hospitationen der Mentor:innen sowie Rückmeldung vorgesehen sind.

    Du musst im Zeitraum die Unterrichtsbesuche absolvieren. Die musst du schaffen, auch wenn du zwischenzeitlich krank warst.

    Es mag übergriffig sein, dass die Kolleg:innen dir schreiben, aber man kann es auch so deuten, dass sie den (deinen) Unterricht in der Schule fortsetzen, während du nicht da sein kannst. Dadurch wird die Vertretung geregelt und deine Planung bleibt bestehen, sodass du dann in der Einheit weiterarbeiten kannst. Das kann gut oder schlecht sein.

    Es scheint auch für Referendar:innen möglich zu sein, ein BEM zu bekommen, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es dabei um Kinder-Krankentage geht. Zudem werden die genannten Anforderungen weiter bestehen (Unterrichtsbesuche, Themen des Seminars, sie auch prüfungsrelevant sind).
    Die Alternative der Verlängerung oder der Teilzeit (meist auch Verlängerung) wurde schon vorgeschlagen.

    Wenn du wirklich nur 1 Jahr Ref hat, wäre in naher Zukunft schon dein Prüfungstag (Ferienbeginn 9.7.).

    Wenn da noch zu schaffen ist (bei uns gibt es vorher Gespräche zum Ausbildungsstand), musst du nur eine kurze Zeit überbrücken (3 Monate). Du könntest bei einer Freiwilligenagentur oder beim Jugendamt nachfragen.

    So, wie du es schreibst, bekommt der Bauer Bier ins Feld gestellt. :)

    Man fährt mit dem mit Alkohol unterschiedlichster Sorten (Korn, roter, grüner, Krüden, Bier) gefüllten Bollerwagen los, manchmal gibt es auch etwas zu Essen, z.B. Mettenden,

    ich kenne es so, dass man boßelt, oft gibt es eine Hin- und Rückstrecke, seltener einen Rundweg,

    das Wetter wird genommen, wie es ist, oft ist es kalt, manchmal fies mit Wind und Regen von der Seite, auf dem Rückweg ist es dann die andere Seite, so ist man rundum kalt und nass,

    am Ende kehrt man irgendwo ein, wo es dann schön warm ist und ein deftiges Grünkohlessen gibt, mit noch mehr Alkohol dazu.

    Ach Leute, ganz ehrlich: Wir können gerne auch weiter so tun, als sei der Aufruf zur "Dienst nach Vorschrift" lediglich der korrekte Hinweis, die eigene durchschnittliche Arbeitszeit nicht zu überschreiten und als sei dieser Begriff genau für diese Szenarien bestimmt. Damit lügen wir uns zwar selbst in die Tasche, aber nun gut.

    Meine Wahrnehmung ist eine andere,

    wenn in den örtlichen Grundschulen alle ihre Arbeitszeit auf das arbeitsrechtliche Maß setzen, ist die derzeitige Beschulung und Betreuung und alles drum und dran nicht mehr zu halten, es ist ja so schon jeden Tag schwierig, die Betreuung überhaupt zu stemmen.
    Und ja, es wäre gut, wenn das viel öffentlicher wäre, damit sich in der Versorgung etwas ändert, auch hinsichtlich der Anerkennung außerunterrichtlicher Aufgaben.

    Wir alle wissen, dass der Begriff "Dienst nach Vorschrift" gerade nicht meint, dass jemand seine Arbeitszeit sinnvoll ausnutzt und dabei vlt. nur unterdurchschnittliche Ergebnisse schafft, sondern dass es beim dem häufig hier im Forum geäußerten "Grmml, dann halt nur noch Dienst nach Vorschrift" schon kontextbezogen um eine bewusste Reduktion der Leistung geht.

    Das ist mir zu einseitig.

    Jemand, der seine Arbeitszeit misst und reguliert und sich als Hochleister bezeichnet, weil er oder sie auch zusätzliche Aufgaben in der gesetzten Arbeitszeit unterbringt und anderes delegiert, müsste dann in die Normal- oder Minderleistung gehen.

    Jemand, der die Arbeitszeit erhebt und generell weit drüber ist, weil die vielen zusätzlichen Aufgaben nicht angemessen reduziert werden können, was die Arbeitszeitstudien für viele Lehrkräfte belegen, wird bei „Dienst nach Vorschrift“ auf die reguläre Arbeitszeit gehen und nach dem Unterricht die vielen außerunterrichtlichen Aufgaben erheblich reduzieren, sodass sie wegfallen und dies sichtbar ist.
    Ich erinnere an die ausgesetzten Klassenfahrten am Gym, nachdem das Deputat in NDS für das Gym raufgesetzt wurde. Am Ende ist dies gerichtlich geklärt worden, aber die Reduktion der außerunterrichtlichen Aufgaben kam in der Breite an.

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