Beiträge von Palim

    dass sich die/der jeweilige KuMi auch kräftig ins Fäustchen lacht,

    Wie soll es die KuMi je erreichen?

    Wenn sie Schulen besuchen, ist großer Bahnhof an zuvor ausgewählten Schulen.

    Ob da jemand deutliche Worte findet, ist fraglich.

    Ein Beschwerde-Portal gibt es für Eltern, für Lehrkräfte nicht.

    Unser Dezernent gibt angeblich Sachen (in anderen Zusammenhängen) weiter, aber wie weit reicht das?

    Und die Ausstattung der Schulen ist Sache der Kommunen, da ist der Dezernent gar nicht beteiligt, das das KuMi auch nur bedingt.

    natürlich fehlen viel die Freistellungen, die muss man einfordern,

    Die Lehrkräfte in NDS sind beim Land angestellt, dieses gewährt pauschal nach Erlass Freistellungen nach Schulgröße.

    Das Land unterstützt Schulträger, dass diese die Administration der IT-Infrastruktur in den Schulen professionell aufstellen. Dazu kann der Schulträger Personal ausbilden oder einstellen. Dieses Personal ist bei den Kommunen angestellt, die für die Ausstattung der Schulen zuständig sind - also keine Lehrkräfte.

    Man kann sich auch die Curricula ansehen, auch das gibt einen Eindruck, worin sich die Zieldifferenzierung unterscheidet.

    GE kann auch Mehrfachbehinderung bedeuten, Sprachanbahnung, Alltagsbewältigung, LE ist zwar reduziert in den Anforderungen, aber Alltägliches bekommen diese Schüler:innen oft gut und selbstständig geregelt.

    Nächster Gedanke:

    Man weiß nicht, in welche Richtung sich die inklusive Beschulung entwickelt.

    Derzeit werden in NDS die GE-Schüler:innen noch in Förderschulen beschult, es gibt auch Schüler:innen in der Inklusion, bei ESE würde ich es eher anders herum bewerten: die meisten dieser Schüler:innen sind in den Regelklassen, nur einzelne sind in ESE-Schulen, zumal diese häufig private Schulen sind, denn es gibt kaum staatliche ESE-Schulen in NDS.

    Das wird in anderen Bundesländern anders sein, aber man muss sich dennoch damit befassen, dass es sich eher dahin entwickelt, dass mehr Schüler:innen in den Regelschulen beschult werden.

    Ich freue mich darauf, meine Kenntnisse und meine Motivation im Rahmen eines Praktikums in Ihrem Unternehmen einzubringen und weiterzuentwickeln. Gerne überzeuge ich Sie in einem persönlichen Gespräch von meiner Einsatzbereitschaft und meinem Interesse."

    ChatGPT hat sich neulich auch bei uns beworben.

    Es wird als große Frage aufgeworfen, was Kinder zu Schulbeginn können sollten und dass es da keine einheitliche Festlegung gibt. Ich kann problemlos rausfinden, (...) was das Gesundheitsamt bei der Schuleingangsuntersuchung haben möchte.

    Was ist denn einheitlich festgelegt?

    Bei uns hat sich in den vergangenen Jahren der Test geändert, der ist nun vorgegeben.

    Nachtrag: Dabei weiß ich nicht, ob sich das auf den Landkreis oder das Land bezieht.

    Dennoch sind Äußerungen, die man hinsichtlich der Untersuchung und der Einschulung hört, überdenkenswert. Häufig genug soll es Äußerungen geben, dass ja Inklusion umzusetzen sei und deshalb jedes Kind bedenkenlos eingeschult werden könne. Da greifen die Systeme nicht ineinnander sondern behindern sich gegenseitig.

    Man hatte in fast allen Bundesländern früher solche Dinge wie Schulkindergärten/Vorschule etc. und hat das aus Kostengründen eingestampft. Das wieder aufzubauen ist angesichts des Personalmangels gerade in den Grundschulen eine Mammutaufgabe, die mindestens ein Jahrzehnt dauern wird.

    Dann wird es dringend Zeit, damit zu beginnen.

    NDS hatte auch Sprachförderung vor der Einschulung mit Sprachtest vorab. Dadurch war der Zeitraum vor der Einschulung viel besser abgedeckt, es gab mehr Kontakt zu den Kindergärten, mehr Kontakt zu Kindern, die nicht in einer KiTa waren, mehr Kontakt zu Eltern und Kindern.

    Der Test war etwa 1 1/2 Jahre vor der Einschulung, ein Zeitpunkt, zu dem noch Maßnahmen möglich waren. Die Einschulungsuntersuchungen sind z.T. im Mai vor der Einschulung, Ferien beginnen ab Juni. Da ist der Zeitraum viel zu gering und die Wartezeit bei Therapeut:innen viel zu hoch, um vor der Einschulung noch etwas zu erreichen.

    Hatten wir nicht in NDS,

    es gab für Klasse 5/6 eine Orientierungsstufe, das war eine eigenständige Schulform, die alle Kinder besucht haben. Während der 2 Jahre wurde man halbjährlich neu eingeschätzt und in Kurse eingeteilt.

    Englisch und Mathe wurden ab dem 2. Halbjahr der 5. Klasse leistungsdifferenziert unterrichtet, für Deutsch gab es irgendwann auch Kurse zur Förderung oder Herausforderung. Für den Übergang gab es Vorgaben, welche Noten man in welchen Kursen benötigte und am Ende eine Empfehlung der Klassenkonferenz, welche weiterführende Schulform geeignet erschien.

    Weil das Kurssystem aber viele Lehrerstunden benötigt, wurden diese immer weiter zusammengestrichen und irgendwann die ganze OS abgeschafft.

    Dazu gehört so ziemlich alles, was ohne direkten Kontakt zu Schülern möglich wäre, also z.B. die Entlastung von anderen Lehrkräften (insbesondere denjenigen, die für die Dauervertretung einspringen) durch Übernahme derer Korrekturen, das Arbeiten an aktuellen Schulkonzepten, Organisation (nicht Durchführung) von Fahrten usw.

    Das ist doch aber so vorgesehen, es müsste nur eingefordert werden.

    Das Leseband ist ein weiteres gutes Beispiel, das NRW bspw. schon übernommen hat.

    Da gibt es in mehreren Ländern Ansätze, es zu integrieren, nur dass HH 108 Stunden in der Stundentafel hat, die anderen Ländern alle weniger.

    NDS stockt die Stunden ein wenig auf, kommt aber dennoch bei weitem nicht an die 108 Stunden heran.

    Die KMK hat sich im Laufe des letzten Jahres abgestimmt, dabei aber den Ansatz als Minimum gesetzt, der in einem BL erreicht wird, also den schlechtesten Wert.

    Die Länder, die das Leseband integrieren, ohne dafür Stunden zu haben, werden wieder an anderer Stelle etwas streichen müssen ... wie immer, wenn man weitere Aufgaben installiert, um etwas besonders zu fördern.

    Es macht mich tatsächlich traurig, dass da nicht ein entsprechendes Vorschuljahr angeordnet werden kann.

    Wird es, aber auch das ist keine Garantie, dass das Kind da oft genug anwesend ist, selbst mit Taxi-Transfer, den es hier in der Regel gibt, nicht.

    Die Eltern können auch gegen die Zurückstellung Einspruch erheben, das wird durchgewunken und das Kind eingeschult.

    Es gibt die Möglichkeit, das Kind nicht in den Schulkindergarten (an Schule angegliedert), sondern in eine KiTa (möglichst mit Profil für Integration) zurückzustellen, aber dann ist es keine Schulpflicht.

    Hat eine Grundschule denn überhaupt keine Handhabe zu sagen, dass dieses Kind (noch) nicht beschulbar ist?

    Die SL kann vom Schulbesuch zurückstellen, aber das ist keine Garantie, dass das Kind dann in dem Jahr entsprechend gefördert wird. Dann ist die Beschulung die Option, die Schulpflicht bringt und wodurch das Kind in eine förderliche Umgebung kommt.

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