Das Prinzip hat sich mir noch nie erschlossen.
... und dass der Förderschwerpunkt Sprache gerade so definiert ist.
Wer definiert ihn denn? Und warum ist er so definiert?
So, wie es gehandhabt wird, führt es dazu, dass Schüler OHNE Schwerpunkt Lernen, deren Schwerpunkt rechtzeitig festgestellt wurde UND deren Eltern dies wünschen, in die Sprachheilklassen gehen, solange dort Plätze sind, und Förderung bekommen.
Alle anderen Kinder, vor allem auch die MIT Schwerpunkt Lernen, verbleiben in den Regelklassen und bekommen KEINE zusätzliche Förderung im sprachlichen Bereich, bis auf das, was der Klassenlehrkraft möglich ist. Die 2 Std. sonderpädagogische Unterstützung verpuffen nämlich in Absprachen, Gutachten, Plänen und werden zumeist dringend für andere Kinder benötigt.
Eine Grundlage ist das übrigens nicht.
"Ich hab das mal studiert" übrigens auch nicht.
Grundlage in Nds. ist ein Erlass von 2005, dessen Gültigkeitsdauer 2012 abgelaufen ist, der aber bis zur Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung weiter anzuwenden ist.
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…chule-6268.html
Die zieldifferente Beschulung wird nur für den Schwerpunkt LE und GE genannt, das habe ich inzwischen nochmal nachgelesen. Entsprechend bekommt ein Kind mit Schwerpunkt Sprache, dass - aus welchen Gründen auch immer - dem Unterricht nicht mehr folgen kann, eine Erweiterung auf Lernen.
Dasselbe Theater gibt es übrigens auch mit anderen Schwerpunkten.
Es mag aus der Perspektive der besonders ausgerichteten Förderschulen sinnvoll erscheinen, aus der Perspektive der Grundschulen, die alle Kinder beschulen und alle im Blick haben müssen, ist es das nicht.
Da bekommt man nur die Absagen, weil sich niemand zuständig fühlen will, weil das Kind nicht beeinträchtigt genug ist oder weil es mehrere Beeinträchtigungen hat und deshalb keiner zuständig sein will.
Warum werden Förderschulen von der Inklusion ausgenommen?