Beiträge von Palim

    Es gibt auch wenige Kinder, die einen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung haben.
    Die sind mit dem IQ ebenso weit entfernt.

    Dennoch kann ich es als Lehrkraft ja nicht einfach vom Tisch wischen, erzogen oder nicht, sondern muss im Unterricht darauf reagieren, einschließlich Erziehung, das kommt dann noch hinzu, wie bei allen anderen auch.

    Und selbst, wenn der IQ nicht bei 131 liegt, sondern vielleicht bei 125, sind diese Kinder weit entfernt von den GE-Kindern und benötigen vielleicht doch auch mal etwas anderes, schlicht Aufmerksamkeit für ihre Bedürfnisse und ein Augenmerk darauf, was ihnen zum Lernen hilft.
    Das bedeutet ja nicht, dass sie nur die Rosinen aus dem Kuchen bekommen, sondern eher, wie man ihnen das eine oder andere schmackhafter macht oder wie man sie herausfordert, damit sie sich überhaupt bewegen müssen.

    Ich hatte die Verpflichtung zur Teilnahme gemeint und das Durchführungsanleitungen zum Teil Kopfschütteln oder bei Schüler:innen Nervosität oder Blockaden verursachen.

    In der SekI mag es Schüler:innen geben, die wild etwas ausfüllen, in der GS gibt es Minder, die dann wirklich nicht mehr arbeiten können, obwohl sie sonst gute Leistungen erbringen.

    Meines Wissens ist es bei den IQB-Studien ein Test-Tag, auch dem ist nicht jedes Kind gewachsen (4x60 min). Natürlich kann man gerade das als Leistung erwarten oder einfordern, aber fordern kann man ganz viel.

    Für einige Hochbegabte ist es z.B. ein Krampf, monotone Übungen machen zu müssen, wie Schreibübungen.

    Für andere ist es das Üben selbst. Gehören sie nicht zu denen, denen das 1x1 zufliegt, haben sie wirklich Schwierigkeiten, es zu lernen. Nach diesem Muster findet man viele weitere Beispiele.

    Für die Lehrkraft sieht es nach Unlust und Unvermögen aus, die grundsätzlichen Sachen müssen gelernt werden und werden eingefordert oder erneut zur Übung gegeben, weil die Ergebnisse schlecht sind. Setzt sich dies fort, hat ein hochbegabtes Kind mit diesen Herangehensweisen (seinen und denen der Schule) schlechte Karten.

    Hochbegabung schließt auch LRS oder anderes nicht aus, gerade deshalb gibt es ja die, die erst spät entdeckt werden, weil auch in der Grundschule vieles dagegen stehen kann, das Leistungsvermögen zu zeigen oder zeigen zu können.

    Einerseits hat BY sicher das bessere Beratungssystem, andererseits scheinen mit die Vorgaben sehr viel enger zu sein, sodass man als Lehrkraft weniger Spielraum für individuelle Förderung hat.

    Das ist schon sehr unterschiedlich je nach Kind,

    wir beschulen auch zieldifferent und es gibt Kinder, bei denen nach 3 Jahren intensiver Förderung plötzlich mehr möglich ist, sodass man sich schon vorstellen kann, dass der Unterstützungsbedarf aufgehoben werden kann (oder noch Ende 4 wird).

    Zieldifferent bedeutet ja nicht, dass man diese Kinder klein halten muss, wenn die Lernfortschritte möglich sind, geht es eben schneller voran und das Kind holt zu anderen auf.

    Insgesamt geht es darum, weit vielfältiger zu denken und zu suchen, was man ermöglichen kann.

    Wenn ein Kind nicht sehen kann oder einen Rollstuhl nutzt, erkennen die meisten die Notwendigkeit, dass man sich darauf einstellt, bei anderen Unterstützungsbedarfen ist das leider oft nicht der Fall … bei Hochbegabung auch nicht.

    Soll die Schule doch gleich sagen wieviel Geld sie haben wollen.

    Wenn die Schulen über Mitgliedschaften und Spenden an den Förderverein und über die Haushalte genug Geld hätten, könnten sie sich den Aufwand sparen und in andere Projekte stecken.

    Soziale Segregation verschärft es und da kommt beim Spendenlauf auch nur ein Bruchteil dessen zusammen wie an Privatschulen, wo Mami trotz Schulgelds zusätzlich mal eben die Portokasse plündert… und die Spende absetzt.

    In den SKG gehen die Kinder, die zurückgestellt wurden, was zunehmend seltener ist, weil es irgendwie gesteuert wird (beim Gesundheitsamt), weniger auffällig sind die Kinder nicht.

    Ob diese Förderung im JüL möglich ist, kann ich nicht beurteilen.
    In den letzten Jahren hatte ich meine Kinder mehr aus dem SKG, dafür aber durchaus welche, die extrem viele Baustellen hatten und die dann in der Regelklasse bei inklusiver Beschulung irgendwie gefördert werden müssen, im Jahr der Einschulung daran arbeiten und an sich die geforderte Leistung erbringen sollen.

    In NDS gab es auch weit mehr Vorschulklassen, die man eingespart hat.

    Es gab Sprachförderung vor der Einschulung, für alle Kinder, die sprachlich auffällig waren, man konnte organisieren, dass jedes Kind täglich 1 Stunde in einer Kleingruppe gefördert wurde, hat man eingespart.

    Übrig geblieben ist die Möglichkeit, Kinder (allein) vor der Einschulung zurückzustellen, in den SKG oder eine KiTa, bevorzugt mit inklusiver Förderung oder anderem Schwerpunkt. Meines Wissens sind die SKG an JüL-Standorten aber geschlossen worden.

    Ok,

    also keine Bilder-Rückwärtssuche,

    aber man kann schon nach Stichworten suchen und sich dann die dabei gefundenen Bilder ansehen

    … oder eben sehr, sehr viele Bilder von Vogelbeobachtungsstationen in NL, das wäre ja auch eine „Bildersuche“.

    In NDS sind die FöS Lernen aufgehoben und derzeit werden die FöS-Lehrkräfte von den Förderzentren an die GS versetzt.

    Dabei ändern sie aber quasi nur ihre Stammschule, nicht aber ihre Tätigkeit, sie sind in der Grundversorgung eingesetzt und werden mit überhängenden Stunden von ihrer GS an die nächste Schule abgeordnet.

    Hi,

    ich wüsste gerne - an sich für NDS, aber es interessiert mich auch für andere Bundesländer - wann man in der SekI einen Nachteilsausgleich für Kinder/Jugendliche mit sprachlichen Einschränkungen gewähren darf und wie er ausgestaltet werden kann.

    Kann man in der Bewertung im Unterricht den mündlichen Bereich anders bewerten?

    Kann man mündliche Prüfungen ersetzen?

    Welche Ersatzleistungen werden dann als gleichwertig angesehen?

    Gilt das in Abschlussprüfungen auch?

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