Beiträge von Meer

    Ich hab selbst ein über meinen Partner, dieser kann zwei Jobräder leasen, bekommt aber Zuschüsse. Fand es auch attraktiv in ein paar wenigen Jahren auf ein neueres Modell zu gehen. Gerade beim ersten eBike.

    Ohne eine Bezuschussung des Arbeitgebers macht es wirklich wenig Sinn. Außer man möchte unkompliziert alle 3 Jahre oder so ein neues Rad und sich nicht um den Verkauf des alten Rades kümmern müssen.

    Also in meinem damaligen Seminar konnte ich mir schon vorstellen, daß das "einfach so" passiert, als der Fachleiter zu einem Mitreferendar sagte: "Die Noten aus ihrem ersten Versuch an einem anderen Seminar muß ich selbstverständlich mit eingeziehen."

    Wenn ich da an den IHK-Schlüssel denke: "Vergeigt der Azubi die erste Klausur auf ganzer Linie mit null Punkten, muß er die zweite Klausur schon komplett richtig haben (100%), um so im Durchschnitt 50% und somit so gerade eben eine Note 4 zu erreichen. Hat der Azubi im zweiten Anlauf aber nur eine 1- mit 92%, sind es im Durchschnitt nur 46% und damit hat er sich dann von einer 6 auf eine 5 verbessert, besteht aber trotzdem nicht."

    Habe ich in meinem Seminar erheblich anders erlebt.

    Unabhängig davon sollte man sich in der Situation beraten lassen und ist hoffentlich auch nicht beratungsresistent.

    Wie state_of_Trance sagt: Nicht einfacher, aber anders. Eine Gym-Referendarin mag für diese Schulart in den Augen ihrer Ausbilder "zu lieb" sein (oder ähnlicher Unsinn), ist aber aus genau diesem Grund (Beziehungsarbeit!) für die Förderschule viel besser geeignet. Ich sehe nach wie vor nicht, warum jemand, der an einer Schulart scheitert, für eine ganz andere Schulart per se ungeeignet sein soll.

    Ich gebe auch wieder einmal zu bedenken, dass ein endgültiges Durchfallen unter Umständen ganz schnell passiert ist (BW: Lehrprobe in einem Fach "5"). So ein/e Kandidat/in muss nicht einmal eine schlechte Lehrerin sein.

    Wie schon geschrieben: In NRW 2 Versuche und bis mind. Prüfungsphase Anfang 2022 (dort 1. Versuch) einen weiteren Versuch durch Pandemie.

    Dreimal durchfallen und somit auch 1 Jahr verlängert passiert doch nicht einfach so oder?

    Ich kenne tatsächlich eine ehemalige Studentin, die genau den Weg eingeschlagen hat. Ich kenne auch das Ergebnis. UPP erneut nicht bestanden.

    Ich würde mir das sehr gut überlegen und mich entsprechend beraten lassen. Denn es kommt ja auch dazu, dass die Pandemie mind. bis zur ersten UPP im Februar/März 21 zu einem Freiversuch geführt hat. Das heißt, es lagen schon drei Versuchte vor.

    Waren die Mängel solche, die sich wirklich durch ein anderes Lehramt und erneutes Ref ausbügeln lassen? Oder sollte man nicht doch besser nach Alternativen schauen?

    Damit seid ihr keine Beamten und somit gilt die Öffnungsklausel nicht.

    Hab ich ja auch geschrieben...

    KuK von mir sind vor ein paar Jahren dennoch reingekommen. Diese Kulanz wird aber wohl aktuell nicht mehr betrieben. Schade für mich, aber ist leider so. Daher würde ich mich über eine pauschale Beihilfe sehr freuen, statt monatlich rund 850 € für GKV und Pflegeversicherung abzudrücken und damit in einigen Punkten dennoch eine schlechtere Versorgung zu haben.

    Ich bin Studienrätin im Ersatzschuldienst und bekomme somit A-Besoldung und bin Beihilfeberechtigt, aber keine Landesbeamtin (zumindest solange ich an der Schule bin, bei Freigabe könnte ich ganz normal wechseln und würde dann 1:1 als Landesbeamtin übernommen, bei Schulschließung würde ich wie Landesbeamte auch entsprechend versetzt, da mein Träger nur eine Schule hat und wäre dann auch im Landesdienst).

    Oh doch das war ich. Und es haben verschiedene Personen versucht mich reinzubekommen. Die Öffnungsaktion gilt halt nicht für Personen mit Planstelleninhaberverträgen an Ersatzschulen. Weil wir keine Verbeamtungsurkunde haben und es sich somit um ein beamtenähnliches Anstellungsverhältnis handelt. Ich habe mich über mehrere Monate damit auseinandergesetzt und mit mir verschiedene Personen auch von Versicherungen.

    Wie auch immer ich hab damit abgeschlossen, freue mich, dass der Amtsarzt mir das ok gegeben hat und würde mich eben über eine pauschale Beihilfe freuen. Mit dem dann gesparten könnte ich die nicht GKV-Leistungen bei Bedarf zahlen.

    Ob A-Stellen angeboten werden, kann man ja im Bewerbungsverfahren erkunden ;)

    Und extra Zulagen...klingt interessant, was ist damit gemeint?

    Kein kirchlicher Träger, aber bei uns gibt es z.B. für manche Zusatzaufgaben monatliche Zulagen, die man woanders einfach so macht oder zuletzt etwas vom Inflationsbonus. Die Zulagen sind natürlich nicht auf die Pension anrechenbar, aber z.B. ein schöner Urlaub.

    Das ist eine sehr hilfreiche Information - danke!

    Somit verlief der Wechsel ohne einen entsprechenden Versetzungsantrag, nehme ich an, oder? Sprich, der SL kann die Lehrkraft nicht zwingend "halten"...

    Und wie ich es aus dem entsprechenden Link entnommen habe, sind die Konditionen - Rechte und Pflichten - sowie Bezüge in der privaten (kirchlichen) Trägerschaft identisch, oder?

    Viele Grüße:wink_1:

    Wenn der Träger entsprechende A-Stellen anbietet ja. Manche bieten sogar extra Zulagen.

    … Ich bin gerade dabei die Abschlußprüfungen der Technikerklasse auszuarbeiten und es ist eigentlich nur noch zum :uebel:

    Mit allem Drum und Dran sind das jetzt schon 25 Seiten und weil es so schön ist, will die Bez.-Reg. gleich noch einen zweiten Entwurf haben.

    Wer prüft die Aufgabenstellungen eigentlich?

    Keine Ahnung hab im EW einer Fachabiprüfung, die nun erneut verwendet werden darf, auch nen Fehler gefunden. Aber dank der Prüfung und diesmal einer Kollegin, die mit dabei war ich nun in einem Tag fertig.

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