Beiträge von Der Germanist
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Studierter Naturwissenschaftler: "Mein Körper ist nicht aufnahmebereit für das Corona-Virus." Lässt sich also nicht impfen...
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Etwas Süßes ist sicherlich immer gern gesehen, ich würde aber nicht übertreiben. Bei Lehrkräften, die einem wirklich viel geholfen haben, kommt - glaube ich - eine persönliche Ansprache (altmodisch: kurzer Brief!?) gut an oder etwas, was Sie gern haben: Ich habe einem Kollegen, der mich sehr unterstützt hat, damals einen kleinen Gedichtband geschenkt. Nichts Kostspieliges, aber er hat sich sehr gefreut.
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Mach es. Der Vertrag für das Extra-Programm läuft ja voraussichtlich auch nur maximal ein Jahr. Negative Auswirkungen hast du nicht zu befürchten; eher im Gegenteil: Frühzeitige Erfahrungen sind für dich persönlich gut und machen sich auch im Lebenslauf nicht schlecht. Insbesondere, wenn du vom Studium her die Kapazitäten hast, solltest du das Geld mitnehmen.
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hier führt der Duden Lkws als offiziellen Plural an
In Auflage 27 ist "Lkws" eine Möglichkeit neben "Lkw" (als Plural).
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Mein Dienst Ipad liegt auch vollkommen ungenutzt herum. Es hat weder Tastatur noch Maus, im Klassenzimmer gibt es weder Beamer, noch Apple TVs, noch W-Lan. Was soll ich damit tun???
Auch wenn ich vielleicht nahezu der einzige in diesem Thread bin: Ich nutze mein Dienst-iPad im Grunde in jeder Unterrichtsstunde - und es ist im Vergleich zur Tafel ein sehr großer und im Vergleich zum OHP ein gewaltiger Fortschritt. Voraussetzung allerdings: Beamer und AppleTV.
(Dass iPads als Dienstgeräte für das Verfassen von Mails, Dokumenten etc. - vor allem ohne Bereitstellung einer Tastatur - so ziemlich der größte Kokolores sind, den irgendein Verantwortlicher in Düsseldorf je angeommen hat, unterschreibe ich aber auch ohne Vorbehalt.)
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Ich war mal aus Interesse und weil ich die Hoffnung hatte, den einen oder anderen guten Tipp für eine kleine Renovierung zu bekommen, in einem der oben beschriebenen Handwerkerforen und habe mich auch ein bisschen festgelesen. Gut, man klagt vielleicht nicht so sehr über die konkreten Arbeitsbedingungen, aber der Tonfall und die Ausdrucksweise sowie der Umgang miteinander entspricht ziemlich genau dem, was der TE hier allen anderen unterstellt.
Ich stelle mir gerade vor, wie es wäre, wenn wir im Kollegium so rustikal auf Vorschläge zu Unterrichtsentwicklung, Stundeneinstiegen, Klassenarbeitsformaten etc. reagierten wie die Teilnehmer an besagtem Forum... Als Außenstehender sicherlich amüsant.
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Da habe ich etwas falsch verstanden oder wir sprechen gemeinsam aneinander vorbei: Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern, die eine FFP2-Maske tragen müssen, nach zwei Stunden eine Pause von dreißig Minuten ermöglichen, das geschieht mit medizinischer Maske. Die Kinder können in NRW jetzt ja ohne Maske im Klassenraum sitzen, die betrifft das nicht.
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Also wir haben AppleTV und IPads. Da die sich aber nur per WLAN verbinden, geht nix,
Ich behaupte mal, dass ich mich per Bluetooth verbunden habe, als das WLAN mal nicht ging...
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wird bei uns so gehandhabt seit 2 Wochen. Alle 20 Minuten Maskenpause
Wobei Maskenpause von der FFP2-Maske bedeutet: Anlegen der OP-Maske, da die Lehrkraft ja nicht einfach den Raum verlassen darf. Dazu gab es mal etwas aus Düsseldorf oder Münster.
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Wer es genau wissen möchte
Der Link sieht auf den ersten und zweiten Blick wirklich gut aus. Werde ich mal meinen Schüler*innen vor der nächsten Facharbeit empfehlen.
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Das Schulamt in NRW ist für Gymnasien nicht zuständig. Oder hast du dich für eine andere Schulform beworben?
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Ich finde es irgendwie erstaunlich (oder verwirrend?), dass Bayern mit der Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz offenbar ganz vorne dabei war? Da Bayern eigentlich immer einer der strengsten Bundesländer in Punkto Coronaregeln war, dachte ich, das wäre überall schon so, dass man am Platz die Maske absetzen kann. Bei uns ist es ja schon längst so...
Dazu zwei Anmerkungen: Erstens lässt sich fragen, ob angesichts der derzeitigen Inzidenzzahlen in Bayern im Vergleich zu NRW die von dir angesprochene Lockerung so sinnvoll gewesen ist. Zweitens ist die Aussage, Bayern sei "immer einer der strengsten Bundesländer" gewesen, irreführend: Herr Söder hat sich oft als der strenge Zuchtmeister hingestellt, aber de facto waren die bayerischen Verordnungen selten bis nie strenger als bei uns in NRW, wohingegen Herr Laschet sich des Öfteren ungeschickterweise so geäußert hat, dass er als die weiche Lusche da stand.
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In NRW auch. Blöd ist das!
Das ist so nicht korrekt: Die Schulleitung hört die Lehrerkonferenz an (also Lehrkräfte jedweden Geschlechts) und bestellt dann. (§15a Landesgleichstellungsgesetz).
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Wenn Sie schon angefangen hat damit, kann sie gleich einen Antrag auf Entfristung stellen
.Sie sollte aber nicht zu schnell schießen: Meines Wissens gilt die Entfristung dann auch nur für eine 16/25-Stelle.
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Im Übrigen war die Einäscherung wie auch die Urnenbeisetzung meines Bruders jeweils an meinem freien Tag (Dienstag). Denn für den Tod des Bruders bekommt man auch nicht frei.
Es macht mich immer wieder sprachlos, dass in Diskussionen Geld als Argument genannt wird.
Die engen Grenzen des Sonderurlaubs machen oft sprachlos. Da lobe ich mir meinen alten Chef. Der hat gesagt: "Eine Gesellschaft, die ihre Toten nicht angemessen beerdigen kann, kann einpacken. Natürlich bekommen Sie frei."
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Uns sind da die Hände gebunden. Die Geräte gehören dem Schulträger und dieser ist der Auffassung, dass wir die Notebooks nur für Distanzunterricht ausgeben dürfen.
Im entsprechenden Erlass heißt es:
"Ziel ist es, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht, sowie die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern." und "Schülerinnen und Schüler haben Bedarf, wenn sie in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können. Die Zuwendungsempfänger entscheiden über die bedarfsgerechte Verteilung in den Schulen."
Da Online-Lehrangebote nicht an den Distanzunterricht gebunden sind, sondern z. B. auch in Phasen der Quarantäne (Hybrid-Unterricht) oder ganz grundsätzlich nach Entscheidung der Schule Bestandteil des pädagogischen Angebots sein können, sehe ich die Beschränkung auf den Distanzunterricht (der im Erlass, soweit ich sehe, mit keinem Wort erwähnt ist) nicht. Lediglich im letzten Satz kann man eine Art Mitsprache des Schulträgers, der der Zuwendungsempfänger ist, herauslesen. Aber ist eurem Schulträger wirklich daran gelegen, dass Hunderte von Geräten jahrelang vor sich hin rotten? Habt ihr keine Eltern, die mal im Ministerium anrufen können? Dann kann das mitunter sehr schnell gehen...
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Wie schreibt die Duden-Grammatik so schön: Es könne vielfach "zwischen [Präpositional-]Objekten und Adverbialien keine klare Grenze gezogen werden [...], man muss also mit einer Übergangszone rechnen." (Regel 1304 in der Ausgabe 2009).
Spontan hätte ich gesagt "adverbiale Bestimmung", da der Präpositonalausdruck keine zwingende Ergänzung der Verbalinformation ist (anders als z. B. bei "Die Politikerin stand zu ihrem Wort.") Man könnte auch "durch einen Gipsabdruck" oder "mittels eines Gipsabdrucks" sagen (Frage jeweils "Wie?").
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Wir haben zur Zeit 400 originalverpackte Notebooks im Keller stehen. Sind vor 3 Monaten gekommen, um bedürftige Schüler im Distanzunterricht damit auszustatten. Da kein Distanzunterricht mehr sttattfindet, dürfen die Geräte jedoch nicht ausgegeben werden.
In NRW sind die Geräte aber nicht nur für den Distanzunterricht gedacht. Auch wenn bspw. einzelne SchülerInnen zu Hause nicht über die gleichen technischen Möglichkeiten verfügen wie ihre MitschülerInnen, können diese verliehen werden. Man darf die Notebooks - falls erforderlich - sicherlich auch als Klassensätze für den Unterricht nutzen.
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Nein, auch in NRW studiert man Geographie und unterrichtet Erdkunde.
Nehme an, hier wurde sich vertan.
Richtig angenommen. Geschichte war gemeint.
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