Beiträge von Der Germanist

    Ich kann alias nur zustimmen. Ich würde allerdings den Vorgesetzten fragen, zumindest wenn er in NRW tätig ist, wie er es mit § 44 (2) SchulG hält, laut dem ich als Lehrkraft Schüler*innen und deren Eltern "über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung" informieren und beraten muss. Wie soll das gehen, wenn die Antwort auf Nachfragen nicht erlaubt sein soll? Analog zur Normenhierarchie könnte man fragen, wieso eine Weisung des Schulleiters das Schulgesetz aushebeln soll.

    Wichtig in diesem Zusammenhang: Ein Attest muss auch von einem Arzt unterschrieben sein! Ich musste mal einem Arzt erklären, dass seine Kassenärztliche Vereinigung dies auch ausdrücklich fordert (s. z. B. https://www.google.com/url?sa=…Vaw3ysFPnAvqVhE4iI24v4QK_), dass er selbst unterschreibt und nicht seine Sprechstundenhilfe. Selbst die Analogie, dass bei uns Zeugnisse auch nicht von der Sekretärin unterschrieben werden, hat ihn nicht überzeugt.

    Zum Thema Brandschutztüren:

    Brandschutztüren dürfen niemals "verkeilt" werden. Es gibt Brandschutztüren, bei denen oberhalb des Türrahmens ein Mechanismus eingebaut ist, durch den man sie bis zu einem gewissen Grad öffnen und feststellen kann, der aber bei Rauch- oder CO-Entwicklung dafür sorgt, dass sie automatisch zufallen. Es hängt also davon ab, was in der jeweiligen Schule verbaut wurde, ob diese Türen fürs Lüften taugen. Mit Vorrichtung kostet´s halt mehr...

    Sind nicht im selben Lehrjahr.
    Die einen kommen von Klasse 8 hoch und die anderen steigen erst in der 11 ein.

    Wie chilipaprika schon schrieb, wäre das in NRW tatsächlich nicht zugelassen. Da der TE von Lektüren spricht, gehe ich mal von einem sprachlichen Fach aus. Diejenigen, die in 8 beginnen, haben eine fortgeführte Fremdsprache, die ab der 11 eine neu einsetzende.

    Bei schnellem Googeln findet sich in der Ausbildungsordnung für die gymnasiale Oberstufe ab 01.08.2016 in NDS folgender Passus: "Der Fachunterricht wird in Schul-halbjahresabschnitten erteilt; er kann auch jahrgangsübergreifend sein und fachübergreifende sowie fächerverbin-dende Aspekte berücksichtigen. Auf Grund der Vorgaben der Kerncurricula ist bei einer neu beginnenden Fremdspra-che schuljahrgangsübergreifender Unter-richt nicht zulässig." Das würde ich als analog zu beschriebenen Situation in NRW sehen.

    Hat die Landesschulbehörde das denn wirklich so genehmigt oder behauptet die Schulleitung, dies sei der Fall? Eine schriftliche Remonstration halte ich, wie ein Vorredner schrieb, durchaus für sinnvoll.

    Wenn ein Gespräch nur 15 Minuten dauert, muss das nicht zwangsläufig an den Fragestellern liegen, sondern könnte auch von sehr einsilbigen Antworten zeugen...

    Spaß beiseite: In der Tat müssen die Fragen im Sinne der Vergleichbarkeit zwischen mehreren Bewerbern genormt sein. Da man häufig auch nicht nur ein oder zwei Gespräche führt (zumindest bei den Regeleinstellungsterminen), plant man auch keine sehr langen Gespräche. An meiner Schule sind tatsächlich 20 Minuten die Regel, mal dauert es ein wenig länger, mal ein wenig kürzer. Ein erstes Bild hat man ja auch schon über die Bewerbungsunterlagen.

    Wenn z. B. um Anmeldung gebeten wird und ich melde mich nicht an, dann ist doch eigentlich klar, dass ich nicht mitfahre. Das ist jetzt aber logisch gedacht, nicht juristisch.

    Das sehe ich genauso. Wenn um Anmeldung gebeten wird, ist für mich klar, dass Teilnahme keine Pflicht ist.

    Wenn mir jemand sagt, ich solle meinne Unterricht nicht halten, mir aber nicht sagt, was ich statt dessen tun muss, dann muss ich dem hinterher rennen und erklären, dass er mir noch sagen muss, was ich statt dessen machen soll? Echt? Kann an mir liegen, aber das verstehe ich nicht. Kann aber sein, dass die Rechtslage so ist.

    Wenn vorausgesetzt wird, dass alle mitfahren, muss sich ja keine Schulleitung überlegen, was mit denen gemacht wird, die nicht mitfahren. Wenn man während der eigentlichen Unterrichtszeit nicht teilnehmen möchte und keinen Antrag auf Beurlaubung aus bspw. familiären Gründen oder auf Beurlaubung ohne Fortzahlung der Bezüge stellt, ist es doch naheliegend zu fragen, welche dienstlichen Aufgaben man versehen kann, damit man nicht in die oben skizzierte Falle mit der Mehrarbeit (oder dann eben Nicht-Mehrarbeit) tappt. (Mehrarbeitserlass BASS 21-22 Nr. 21, 4.4.2: "Anrechenbare Ausfallstunden liegen ferner vor bei Unterrichtsausfall infolge anderer dienstlicher Tätigkeiten, z. B. bei Teilnahme [...] an Veranstaltungen zur Förderung der Betriebsgemeinschaft").


    Apropos Lage, wolltest du nicht nachlegen? Ich wäre tatsächlich gespannt auf die Quellenlage.

    Eine Quelle siehe oben. Hinsichtlich der Versicherung gibt es diverse Quellen im Netz. Eine beliebige:

    "Fällt der Ausflug in die Arbeitszeit, kann der Chef grundsätzlich anordnen, dass alle Mitar­beiter teilnehmen. Natürlich besteht dennoch keine strikte Teilnah­me­pflicht für jede Art von Betriebs­ausflug. Wer zum Beispiel eine Wanderung nicht mitmachen möchte, muss aber statt­dessen arbeiten gehen." (anwaltauskunft.de)

    Da finde ich eher Einschränkungen, unter welchen Bedingungen derlei stattfinden darf. Irgendeine Verpflichtung hingegen vermag ich nicht darin zu erkennen.

    Mist, O. Meier überprüft tatsächlich meine Quellen... :staun: :top:Da muss ich ja nachliefern.

    Tatsächlich sehe ich aus dem zitierten Abschnitt indirekt eine Verpflichtung, sich abzumelden, wenn man nicht teilnehmen möchte.

    Zum einen stehen Veranstaltungen zur Förderung der Betriebsgemeinschaft nur dann unter dem Schutz der Unfallversicherung, wenn sie tatsächlich Veranstaltungen der Gemeinschaft (!) und nicht nur eines kleinen Teiles derselben sind; dann sind es nämlich Privatveranstaltungen. Zum anderen und wohl gewichtiger ist der zweite Aspekt: Traditionell, so kenne ich es zumindest von meinen bisherigen Schulen, startet ein solcher Kollegiumsausflug bereits in der Unterrichtszeit; dies räumt die ADO ja auch ausdrücklich als Möglichkeit (wenngleich nicht bevorzugte) ein. Für alle Lehrkräfte, die an dem Ausflug teilnehmen, sind die Unterrichtsstunden, die sie nicht geben können, weil ja die SchülerInnen weg sind, anrechenbare Ausfallstunden (Mehrarbeitserlass). Diejenigen, die nicht teilnehmen wollen, erhalten Minusstunden, deren Vertretungsmehraufwand für diesen Monat wird gegengerechnet, sodass also etwaige Vertretungsstunden nicht mehr bezahlt werden. Daher ist es in meinen Augen unerlässlich (sollte auch von der Schulleitung so eingefordert werden), dass die KollegInnen, die nicht teilnehmen wollen, sich aktiv bei der Schulleitung melden. Und das meinte ich mit dem Satz, einfaches Fernbleiben sei nicht möglich. Keiner kann gezwungen werden (so jemanden möchten die Teilnehmenden ja wohl auch nicht dabei haben), aber einfach nicht zu kommen, geht nicht, zumal, wenn Unterricht ausfällt. Dann müsste man nämlich aktiv erfragen, welche Aufgaben man stattdessen erledigen könnte.

    In NRW sollen spätestens in diesem Schuljahr die Schulkonferenzen Wahl- und Geschäftsordnungen für die Mitwirkungsgremien verabschiedet haben. Da sind die Formalia einigermaßen geregelt. Als Vorschlag hat das Land Muster erarbeitet (BASS 17-01 und 17-02, müsste bei euch in der Schule irgendwo herumstehen). Dort heißt es bspw. allgemein "Zu den Sitzungen der Schulkonferenz und der Schulpflegschaft soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden." und "[Die Tagesordnung] enthält alle Anträge, die Mitglieder des Mitwirkungsgremiums bis zum Versand der Einladung gestellt haben".

    Habe mittlerweile mit dem örtlichen PR telefoniert - Lehrerausflüge sind freiwillig.

    Leider steht nicht das Bundesland der TE dabei. Ganz so larifari ist bspw. für NRW die Regelung nicht. Lehrerausflüge gelten als Beiträge zur Festigung der Betriebsgemeinschaft und somit als Gemeinschaftsveranstaltungen (§ 23 (8) Allgemeinde Dienstordnung). Beurlaubungen sind natürlich möglich, aber nicht einfaches Fernbleiben.

    Bin ich der einzige, der bass erstaunt bis entsetzt ist, dass sich in Pandemie-Zeiten ein ganzes Kollegium für ein geselliges Beisammensein aufmachen will? Wie klein ist das Kollegium denn? In welcher coronafreien Region ist es zu Hause? Es werden reihenweise Klassenfahrten gestrichen und viele Wandertage eingegrenzt, aber für ein potentielles SuperSpreaderEvent (mit Alkohol) haben die studierten Leute Zeit? Man sollte eher dies dem Kollegium vorhalten als die rein persönlichen Gründe, nicht bei so etwas mitmachen zu wollen.

    Als Ergänzung zu Maylin85: Die letzte Schulmail (rechtlich unterhalb einer Verordnung anzusiedeln) weist darauf hin, dass es keine rechtliche Handhabe für Schulleitungen gebe, das Tragen der MNB durchzusetzen, und Ausgrenzung verhindert werden müsse. O.K. Das Schulgesetz (höhere Rechtsnorm) weist in § 59 der Schulleitung die Verantwortlichkeit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu. Das mag jetzt vielleicht haarspalterisch klingen und ich selbst, wäre ich Schulleiter, würde das auch nicht verlangen, aber die Möglichkeit zu sagen, diejenigen, die Maske tragen, sitzen für den größeren Schutz am Fenster, diejenigen, die keine Maske im Unterricht tragen wollen, sitzen auf der anderen Seite, könnte man meines Erachtens daraus ableiten, da es keine Ausgrenzung darstellt (alle erhalten, wie ein Vorredner sagte, den gleichen Unterricht zur selben Zeit) und regional die Infektionszahlen durchaus unterschiedlich sein können.

    Ich kann übrigens bestätigen, was einige Vorredner bereits angemerkt haben: Wichtig ist, in den Praktika und auch im Referendariat zu zeigen, wie wertvoll man sein kann. Deutsch- und Englisch-Lehrkräfte haben vielleicht nicht die angesprochenen Trainerscheine, können aber bspw. im kulturellen Bereich viele tolle Dinge anstoßen. Die Kunst ist dann, sich nicht so "ausbeuten" zu lassen, dass die Ausbildung (und damit die Note für das zweite Staatsexamen) leidet.

    Aber tatsächlich gilt: Wenn eine Schulleitung jemanden haben will, sind die Chancen recht gut. Derzeit ist es zwar für viele, die eine ganz bestimmte Wunschregion haben, schwierig bis unmöglich, aber der Thread-Ersteller hat ja noch einige Zeit vor sich, bevor er auf dem Markt ist.

    Puhh...was soll man da noch zu sagen, ohne direkt beleidigend zu werden.


    Wie haben einige überhaupt den Weg von der Straßenbahnhaltestelle in den Hörsaal gemeistert, wenn das Navi ausgefallen ist???


    Aus meiner Sicht hast du dich für alle Zeiten als Lehrkraft disqualifiziert!


    OK, das ist Punkt, an dem ich mich aus dieser Diskussion ausklinken werde, da ich mit Spinnern nicht mehr diskutiere.

    Auch wenn ich Herrn Camps grundsätzliche Überlegung nachvollziehen kann, bin ich - ehrlich gesagt - ein bisschen erschrocken über den Umgangston unter studierten Menschen...

    Zumal, wenn eigene Aussagen definitiv falsch sind, wie bspw. diese

    aber wenn ein SuS ein "Risikopatient" ist, dann darf er schlichtweg nicht in die Schule kommen.

    oder offenbaren, dass er Probleme mit einer zentralen Funktion von Schule hat, wie bei dieser Aussage:

    Ich finde es auch fragwürdig, mit Schulnoten ganze Bildungskarrieren zerstören zu müssen

    Lehramtsanwärter/-innen frage ich immer, ob sie wirklich diesen Beruf ergreifen wollen, wenn sie sagen, sie sähen Notengebung als Problem: Entweder haben sie die nächsten vierzig Jahre ständig ein schlechtes Gewissen oder sie werden angefeindet von Kolleg/innen, weil sie pauschal gute Noten geben und so "die Preise kaputt machen", um ihren Frust mit der Notengebung zu minimieren. Bauchschmerzen bei einzelnen Entscheidungen kann man sicher haben, Noten sind nicht absolut objektiv, alles keine Frage: Aber verantwortlich für die erteilte Note ist nicht nur die Lehrkraft!

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