Beiträge von Der Germanist

    Das mit den Hindernissen in den Weg stellen erlebe ich aber ständig. Es gibt Kollegen die beim Chef verloren haben. Häufig, weil sie ihre Meinung 1x zu viel gesagt haben. Und insgeheim haben viele gedacht "jo, eigentlich haben sie Recht". Aber trauen sich halt dann nichts zu sagen. Geht mir ja auch so. Man hat halt auch immer noch seinen eigenen Kopf. Und die Schlinge ist groß...

    Du sprichst aber schon von erwachsenen, sogar studierten Menschen? :autsch:

    PeterKa Vielleicht drehen wir uns im Kreis, vielleicht bin ich schwer von Begriff: Die von dir angefügten Schreiben schließen an keiner Stelle im Eingangsbeitrag angefragte Fortbildungsveranstaltung aus. Das Schreiben der Bezreg Arnsberg schließt mit Blick auf § 13 der Coronaschutzverordnung Veranstaltungen und Versammlungen in der Schule mit nicht direkt zur Schule gehörenden Personen aus. Und der von dir zitierte § 13 schließt, wie ich früher bereits schrieb, nur Versammlungen aus, die nicht von den übrigen Abschnitten gedeckt sind. Bei den "Allgemeinen Grundsätzen" in § 1 wird aber ausdrücklich darauf verwiesen, dass für den Schulbetrieb die Sonderregelungen der Coronabetreuungsverordnung gelten, die, wie gesagt, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Schule ermöglichen.

    Ich fühle mich an die Rodler im Sauerland erinnert: Theoretisch darf man rodeln und Fortbildungen mit dem Kollegium in der Schule machen; ob man es sinnvollerweise tun sollte, ist etwas anderes.

    Die Coronabetreuungsverordnung macht dazu aber gar keine Aussagen, d.h. ihre Regelungen werden sowieso eingehalten. Deshalb greift doch wieder Die Coronaschutzverordnung.

    Das ist so nicht richtig. Laut Paragraph 1 der Betreuungsverordnung ist die schulische Nutzung von Schulgebäuden erlaubt. Zur schulischen Nutzung, das wird weiter unten genannt, zählt die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Eine Personenobergrenze ist nicht gesetzt.

    In NRW würde doch die aktuelle Coronaschutzverordnung§ 13 Veranstaltungen und Versammlungen das verbieten.

    Vorher heißt es aber in der Coronaschutzverordnung in § 1: "(7) Die besonderen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung insbesondere für den Betriebvon Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bleiben unberührt." D. h. eine Lehrerfortbildung fällt nicht unter die in § 13 genannten Veranstaltungen und Versammlungen. (Dass sie insbesondere in einer großen Gruppe derzeit nicht sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.)

    Irgendwann stand hier im Forum mal der Hinweis, dass Kinder unterhalb von Klassen 8 in der Regel in einem Alter sind, in dem aus rechtlichen Gründen ein "Zu Hause alleine lassen" nicht möglich sei. Müsste danach aber für Details jetzt selber suchen.


    Die Diskussion, ob und wen man wie lange allein zu Hause lassen kann, hatten wir schon mal. Es scheint tatsächlich von mehr als dem Aler abzuhängen, wenn ich die Diskussion soweit richtig verfolgt habe.

    In den Vereinigten Staaten, so habe ich einmal gelesen, gibt es einige Bundesstaaten, in denen Gesetze festschreiben, dass Kinder unter 14 Jahren nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen. Es hängt ganz allgemein vom Entwicklungsstand des Kindes ab, ähnlich wie es Ratatouille geschrieben hat:

    Eine klare Grenze, wann die elterliche Aufsichtspflicht es erlaubt, einen Minderjährigen mehrere Stunden alleine zu lassen, gibt es nicht. Dennoch wird davon ausgegangen, dass ein Kind ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr nicht mehr betreuungsbedürftig ist.

    Dass Eltern den Entwicklungsstand ihres Kindes manchmal anders einschätzen als Lehrkräfte, ist natürlich klar.

    z haben sie bereits die 6 nicht akzeptiert und jegliche Form des Nachschreibens bzw. mündlicher Überprüfung abgelehnt. Da macht es ja keinen Sinn, einen Termin dafür anzusetzen

    Doch. Wenn du den Eindruck hast, dass hier betrogen wurde, setzt du als Fachlehrkraft eine Wiederholung der Prüfung an. Die Schüler*innen haben zu dieser Leistungsüberprüfung anzutreten; zumal, wenn die Schulleitung, so wie ich dich verstanden habe, mit im Boot ist. Ob eine höhere Stelle dies später als falsch wieder einkassiert, ist eine andere Frage. Aber erst einmal bist du Herrin des Verfahrens, auch als Signal an andere potentielle Betrüger. Wie O. Meier und andere schon geschrieben haben: Die Schule muss in dieser Hinsicht die Kinder auch erziehen!

    Natürlich können Schüler etwas ablehnen.

    Nun ja, so ganz stimmt das nicht. Leider steht dein Bundesland nicht dabei, aber in NRW steht sinngemäß im Schulgesetz, dass die Schüler*innen allen Anordnungen der Lehrkräfte und des weiteren schulischen Personals Folge zu leisten haben. Und da das Erscheinen bei einer Leistungsüberprüfung nicht zum Schaden Dritter geschieht oder eine Einschränkung der oben zitierten Grundrechte darstellt, sehe ich keinen hinreichenden Grund für eine Ablehnung. Es ist wie mit dem Remonstrieren: Man kann sich beschweren, aber leistet dem Folge. Wenn eine höhere Stelle die Wiederholung einkassiert, so what. Wenn die höhere Stelle dir Recht gibt, zählt die korrigierte Wiederholung. Man muss sich ja auch vor Augen führen, dass eine Entscheidung einer übergeordneten Behörde in der Regel nicht in den nächsten Tagen erfolgt, sondern einige Zeit dauern wird.

    Ich glaube kaum, dass die jetzige Regelung Zufall ist, sondern vermute dass sich mit voller Absicht und in Kenntnis der von dir angedeuteten Prozesse für die jetzige Regelung entschieden wurde.

    Das glaube ich auch. Dass es aber nicht aus Sicht der Schulen gedacht ist, ist klar: An mehrzügigen weiterführenden Schulen werden, wenn die Eltern sich an das Gebot, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, halten, 3x100 Mails am Montagmorgen aufgelaufen sein. Man hat ja sonst nichts zu tun...

    (neben der Tatsache, dass Frau Gebauer immer noch keinen Pieps mal an uns und/oder die Eltern und Schüler geschrieben hat - ich mag den Stamp auch nicht, aber von ihm (unterschriebene) Schreiben zu den Situationen in den Kitas kommen recht regelmäßig.

    Herr Richter führt das operative Geschäft im MSB (jede Schulmail seit März!). Über die Kompetenzen von Frau Gebauer maße ich mir kein Urteil an.

    Falls die Q2 in NRW ihre Klausuren nicht mehr rechtzeitig schreiben kann, kriegen wir ein dickes Problem.

    In der Sekundarstufe I sind keine Laufbahnen zu sichern; aber die Änderung des Erlasses, dass die Zeugnisausgabe für 1-EF nicht am 29.01., sondern am 05.02. erfolgt, also alles um eine Woche nach hinten verschiebt, hätte eine einfache, aber wirkungsvolle Entlastung aller Beteiligter (Schüler wie Lehrkräfte) bedeutet. Aber vielleicht ist das zu einfach gedacht...

    .. äh, ja, mit Küsschen vielleicht noch?

    Aber vielleicht sehen sie sich im neuen Jahr gerade deshalb wieder, weil sie "keine Chance" zu einer nicht ordungsgemäßen Verabschiedung mehr hatten.

    Man kann sich natürlich darüber lustig machen... Aber wer zum einen mitbekommen hat, wie verstört viele Kinder angesichts des plötzlichen Lockdowns im März waren und es jetzt angesichts der noch kurz zuvor von den gleichen Leuten, die jetzt Hals über Kopf Unterrichtsschließungen anberaumen, wieder sind, der würde seine Worte etwas sorgfältiger wählen. Zum anderen sollte man die Meinung der Kinder- und Jugendärzte, die vor wenigen Tagen noch als Gewährsleute angeführt wurden, nicht einfach so beiseite wischen. Noch einmal: Viele der Entscheidungen, die von der NRW-Landesregierung seit März getroffen wurden, sind sachlich vollkommen plausibel; die Kommunikation (Art und Weise sowie zeitliche Planung) ist aber eine Vollkatastrophe.

    Die Schulmail dazu ist bereits raus

    Wie oben schon geschrieben, ist man ja mit wenig zufrieden... Dass es nicht wieder Samstagabend, 22 Uhr, geworden ist, ist tatsächlich positiv. Dass man so eine Info aber Freitag nach 13 Uhr raushaut, wenn die Kinder keine Chance mehr haben, sich ordentlich voneinander zu verabschieden, geschweige denn, notwendige Bücher und Materialien mitzunehmen, spricht nicht für Kompetenz.

    Kann mir hier jemand Auskunft geben, wie die beiden Tage 20. und 21.12 für die Mehrarbeitsabrechung gewertet werden? Werden die +/- 0 gerechnet (unberücksichtige Ausfallsstunden wegen Erledigung von Verwaltungsarbeit) oder werden die nichtgeleisten Stunden als normales Ausfallstunden, ähnlich wie Hitzefrei, als Minusstunden gegengerechnet?

    Nach Mehrarbeitserlass sind das die genannten normalen Ausfallstunden. Deshalb legte das Ministerium ja Wert darauf, dass die Lehrkräfte in der Schule sein sollen. Wenn sie da von der Schulleitung anberaumte Verwaltungsarbeit machen oder Konferenzen durchführen etc., könnte man das tatsächlich als Nullsumme rechnen.

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