Und was kommt:
Mecker mecker - darf sie überhaupt scannen? was, wenn sie die Scans bearbeitet hat? Wie oft kommt sowas schon vor, eine Nichtigkeit im Beruf!
Sie hat wohl kein Privatleben mehr, wenn sie auch noch Klassenarbeiten scannt. Geht ihr Datenträger online? Hat er ein Passwort?
Der Tonfall in dem von dir genannten Punkt ist nicht rechthaberisch; emotional wurde es eher bei der Frage, ob ein "ungenügend" gerechtfertigt ist. Da haben sich aber eher KollegInnen aufeinander eingeschossen als auf dich, wie schon zuvor jemand richtig bemerkt hat. Vielmehr finde ich den Hinweis, dass man sich aus Datenschutzgründen fragen muss, ob das Scannen erlaubt ist (ich würde sagen: Ja, wenn die Daten nach Ende der Widerspruchsfrist gelöscht werden.), durchaus sinnvoll. Früher hieß es immer: Dummheit ist kein Dienstvergehen, wenn es einem an den Kragen geht, geht das immer über eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Ich gebe mal den Tipp ab: Vergehen gegen Datenschutzbestimmungen kommen über kurz oder lang dazu. Und wenn ein Vorwurf aus dieser Richtung kommt, ist es gut, das für sich argumentativ durchdacht zu haben.