Beiträge von Der Germanist
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2) es war versicherungstechnisch wirklich eine Sache
Schüler_innen dürfen auch nicht die Treppe hinuntergetragen werden
Im Ernstfall darf man (fast) alles. Wer eine Person aus einer Lebensgefahr retten will, kann wegen eines Fehlers nicht zur Rechenschaft gezogen werden; im Gegenteil: Nichts zu tun ist versicherungsrechtlich das problematischere Vorgehen.
Und zum Aufzug: In der alten Landesbauordnung NRW hieß es ausdrücklich, dass an jedem Fahrstuhl gut sichtbar ein Schild anzubringen sei, dass der Aufzug im Brandfall nicht benutzt werden dürfe.
Wir sollten uns aber vielleicht darauf verständigen, dass unsere Schulgebäude so unterschiedlich sind und die etwaigen Beeinträchtigungen der SchülerInnen und KollegInnen so divers, dass sowieso jedes Mal der Einzelfall zu betrachten ist - und das am besten, bevor eine Übung oder ein Ernstfall eintritt.
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Das Problem ist in der derzeitigen Diskussion meines Erachtens weniger, dass die AfD einem Antrag einer anderen Partei zugestimmt hat oder zustimmt, sondern dass von einigen Personen vermutet wird, dass die thüringische CDU- und FDP-Fraktionen entweder vorab eine Absprache getroffen haben oder wenigstens bewusst den medialen Aufschrei in Kauf genommen haben, um die amtierende Minderheitsregierung vorzuführen. Dafür fehlen meines Wissens allerdings derzeit die Belege.
Insofern ist die Reaktion einiger Menschen, die das gegenwärtige Bohei etwas übertrieben finden, zunächst verständlich; allerdings muss man sich in Erinnerung rufen, dass die thüringische CDU- und FDP-Fraktionen schon einmal böse auf die Nase gefallen sind, als sie nicht gemerkt haben, wie sie von der AfD (oder meinetwegen "dem als rechtsextrem eingestuften thüringischen Landesverband der AfD") benutzt wurden, um Aufmerksamkeit zu erheischen (nämlich bei der vorigen Ministerpräsidentenwahl).
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Sag mir bitte nicht, dass bei euch Rollstuhlfahrer*innen von Mitschüler*innen getragen werden?!
Was ist denn die wirkliche Alternative zu dem Umstand, dass Lehrkräfte oder geeignete SchülerInnen notfalls tragen? Fahrstühle dürfen im Brandfall nicht benutzt werden. Es gilt, wie im oben gezeigten DGUV-Hinweisblatt dokumentiert: Für (auch nur kurzzeitig) Behinderte ist Vorsorge zu treffen, z. B. durch Patenschaften. Im Grunde muss also (z. B. die Klassenleitung) bei einer solchen Verletzung unverzüglich absprechen, wie in einer möglichen Gefahrensituation verfahren wird.
Im Falle einer geplanten Übung könnte die SL die beeinträchtigen SchülerInnen oder Lehrkräfte vorab informieren, sodass diese bspw. einige Minuten vor dem Probealarm mit dem Fahrstuhl das Gebäude verlassen; allerdings ist die Übung ja gerade eine Übung für den Ernstfall, insofern würde das die Situation zwar einfacher machen, wäre aber nicht im Sinne des Erfinders.
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Als kleines Geschenk für den TE:
(aus der entsprechenden DGUV-Broschüre "Feueralarm in der Schule"). Auf der Seite für SchülerInnen steht übrigens: "Das Wichtigste [!] bei Übungen [!] und in Ernstfällen sind die rasche Räumung [!] des Gebäudes und die Anwesenheitskontrollen." (S. 13)
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MrsPace Du könntest die in Rede stehende SL ja mal fragen, wo sie die zusätzlichen bis zu 25,5 Stunden (NRW) nachholen wollen würde, wenn sie mal eine Woche krank ist.
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Wenn eine Lehrkraft absehbar längerfristig (!) (gilt das für den geschilderten Fall?) erkrankt ist, erhält die Schule doch im Idealfall über flexible Mittel einen Ersatz in gleicher Höhe, d. h. die Kollegin mit (für NRW) 25,5 Wochenstunden Soll, von denen sie z. B. 24 Stunden unterrichtet und 1,5 Stunden aus dem Anrechnungstopf erhält, wird durch eine Vertretungskraft ersetzt, deren Vertrag über 25,5 Stunden geht. Da diese neue Lehrkraft keine Anrechnungsstunden erhält (sie ist neu und vermutlich nicht in die Abläufe eingebunden), wird sie mit 25,5 Stunden voll im Unterricht eingesetzt und die 1,5 Stunden, die die Schulleitung gewonnen hat, werden an die Lehrkraft verteilt, die die Sonderaufgabe übergangsweise übernommen hat.
Problematisch wird es dann, wenn es keine Vertretungslehrkraft trotz längerer Erkrankung gibt. Dann fallen der Schule vollumfänglich 25,5 Stunden weg, die im Beispiel genannten 24 Stunden müssen durch Vertretungsunterricht von bereits vorhandenen Kollegen (=Mehrarbeit) aufgefangen werden, für die Sonderaufgabe muss jemand kostenneutral gefunden werden (da die Tätigkeit bei Sonderaufgaben nicht mehrarbeitsfähig ist).
Der erkrankten Kollegin dürften daraus aber keine Nachteile entstehen, denn sie ist ja krank. Die Schulleitung könnte sich allenfalls mit einem Trick behelfen: Wenn am Anfang des Halbjahres absehbar ist, dass die Kollegin länger ausfällt, wird sie mit vollem Deputat in die Klassen verteilt, alle Stunden werden von Kollegen vertreten (= Mehrarbeit) und die Stunden aus dem Anrechnungstopf sind wieder frei. Allerdings hat die SL dann natürlich ggf. mehr Ärger mit den betroffenen Lehrkräften oder Eltern.
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Habt ihr evtl. einen Schüler mit Rettungsschwimmer? Das reicht nämlich in einigen Bundesländern dann auch aus.
Die Angabe des Bundeslandes durch die TE bleibt hilfreich...
chilipaprika hat die Passage aus der RISU für NRW ja schon kopiert. Vielleicht als kleine Anekdote: Ich war vor vielen Jahren mal mit einer Schülergruppe Volljähriger unterwegs, ich selbst ohne Rettungsschein, in der Gruppe war aber eine Schülerin, die nicht nur das Rettungsschwimmabzeichen hatte, sondern auch bei der DLRG die Prüfungen der Lehrkräfte für das DRSA abgenommen hat (weiß nicht mehr, wie die Qualifikation hieß). Meine SL hat bei der BR hier in NRW nachgefragt, ob das dann nicht Kompetenz genug sei. Antwort der BR: Nein. (Finde ich allerdings nachvollziehbar.)
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Wie findet denn bei euch die Kommunikation zwischen denen im Gebäude und denen am Sammelplatz statt? Man müsste vom Sammelplatz aus Bescheid geben können, dass alle angekommen sind oder dass bestimmte Schüler:innen dort sind, die man sonst im Gebäude suchen müsste.
Eine Sekretärin oder ein Mitglied der Schulleitung steht mit Warnweste auf dem Sammlungsplatz und aus jedem Kurs muss die Lehrkraft kommen und sich und den Kurs melden.
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Hab tatsächlich verstanden:
Wie begrüßen sich A14/A15?"Seid gegrüßt, euer Hochwohlgeboren!" - "Sehr erfreut, Exzellenz! Wie geht es den niederen Chargen (<A14)?"
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Angesichts der Tatsache, dass man in Bayern 2,5 Unterrichtsstunden pro Woche am Gymnasium weniger arbeiten muss als in NRW bei sog. "wissenschaftlichen Fächern", hätte die Kultusbürokratie von mir in den letzten Jahren einiges an Stoffverteilungsplänen etc. verlangen können. Das wäre für meine Work-Life-Balance ein Gewinn gewesen.
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Ich persönlich würde auch einen weiten Bogen um die AfD machen. Allerdings hat die AfD mit einigen ihrer Positionen in einen Bereich vorstoßen können, der von der Union in den Jahren der Merkel-Beliebigkeit aufgegeben wurde. Und - das muss ich zu meiner eigenen Schande gestehen - ich habe selbst habe manche Unionspositionen von früher als rechtsradikal gebrandmarkt, die zwar abweichend von meiner Meinung waren, aber sich sicherlich noch im demokratischen (und auch humanistischen) Spektrum bewegt haben. Insofern liegt die Schuld am Erstarken einer AfD sicherlich nicht an einer Parteigruppierung allein.
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Das ist interessant. Ich habe in der gymnasialen Oberstufe bis jetzt immer gute Erfahrungen gemacht mit dem Sie+Vornamen. Ich ertappe mich allerdings in den letzten Jahren häufiger dabei, dass ich versehentlich duze. In der Selbstreflexion anschließend komme ich mir fast übergriffig vor...
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Also, mit dem Nikolausglöckchen habe ich vor zwanzig Jahren gute Erfahrungen gemacht, die SchülerInnen haben mir aber auch anschließend gespiegelt, dass sie das nervig fanden.
In einer Interpretation zu Schillers Don Karlos habe ich einmal sinngemäß gelesen, der Herrscher hat es nicht nötig, sich zu rechtfertigen oder laut zu werden. Insofern habe ich die Erfahrung gemacht, dass man - je nach Lerngruppe - oft auch mit diesen Hinweisen gut weiterkommt:
Als eine wenig aufregende nicht-akustische Alternative zur Strukturierung des Phasenwechsels bietet sich die bewusste Positionierung im Raum an. Während der Erarbeitung zieht man sich ohnehin zurück und steht bereit, um einzelnen Schülern oder Gruppen bei Bedarf zu helfen. Sobald man sich vor die Tafel stellt und langsam nach links und rechts blickt, verstehen die meisten Schüler, dass die nächste Phase beginnt. Zusätzlich schreibe ich gerne die verbleibende Zeit für die Erarbeitung in Intervallen an die Tafel, falls keine digitale Tafel vorhanden ist. Aber ja, in unruhigen Lerngruppen finde ich akustische Signale effektiver…
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Ich habe den Thread noch einmal von Anfang an gelesen und kann mir nun erklären, warum du so reagiert hast: Ich hatte übersehen, dass du Dr. Caligiari persönlich betroffen bist. Das ändert allerdings nichts an meiner Einschätzung, dass man (=Schulträger) die Eltern in Regress nehmen muss.
Grüße von der Wald- und Wiesenschule
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Das sind interessante Bezüge. Wikipedia weiß zu Offizieren im Allgemeinen (zu denen der Fregattenkapitän gehört):
Die Offizierskabine ist eine Einzelkabine für Schiffsoffiziere (Nautische und Technische Offiziere), die aus Schlafraum und Wohn- und Arbeitsraum besteht. Anders als die Mannschaftskabinen sind Offizierskabinen zumeist auf den höheren Decks gelegen. Offizierskabinen sind geräumiger und komfortabler als andere Kabinen an Bord, um einen dem Rang entsprechenden Komfort zu gewährleisten. Der Kapitän hat üblicherweise repräsentativ ausgestattete Räumlichkeiten. Je nach Hierarchieebene sind die weiteren Offizierskabinen kleiner und bescheidener eingerichtet.
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Mich wundert, dass ihr alle ratet, dass der Referendar alles umschmeißen muss. Den Feueralarm kann man doch weiß Gott zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt durchführen und wenn's nach der Lehrprobe ist. Ich finde das ggü. den beiden Prüflingen echt mehr als rücksichtslos.
Ich bin, wie einige Vorredner, etwas irritiert. Also, in NRW legen der Sicherheitsbeauftragte, die SL und die Verantwortlichen der Feuerwehr den Termin fest. Da kann man schieben, zumal im Regelfall die Feuerwehr gar nicht ausrückt. Außerdem gibt es in NRW im Jahr im Regelfall zwei Evakuierungsübungen, von denen die eine (in der Regel zu Schuljahresbeginn) allen (!) bekannt sein soll, damit sie im Vorhinein sich mit den Fluchtwegen vertraut machen können, und die zweite im zweiten Halbjahr überraschend kommt, damit man schauen kann, ob alle aus dem Feedback der ersten gelernt haben.
Da ich bezüglich des Charakters und der Bedeutung der sog. PU nicht genug Bescheid weiß, kann ich kein wirkliches Urteil abgeben; wenn die sog. PU prüfungsrelevant ist (im Sinne von: für die Note von Bedeutung) finde ich das Verhalten des stellv. SL eher affig.
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Die SL legt die genauen Zeiten für Probealarme vorab mit dem zuständigen Brandschutzsachverständigen bzw. der Feuerwehr (zumindest in NRW) fest. Da kann man eigentlich ein wenig schieben, auch innerhalb eines Tages (wobei natürlich die Zeit unmittelbar vor einer großen Pause ideal ist).
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Letzten Endes kann so ein Einverständnis auch immer widerrufen werden, hatte ich auch schon.
Rechtlich bindend zur Zahlung ist nur die geleistete Anzahlung
Das ist
Unsinn
Wirst du davon angetriggert, dass jemand mal abwägend anführt, nicht die SL könnte hier ein Verschulden treffen, sondern eine vielleicht zu spät kommunizierende Fahrtleitung, oder wie habe ich derlei Ausfälle zu deuten:
Vllt bist du ja an einer Wald- und Wiesenschule, wo solche Probleme nicht auftreten, doch in der Realität muss man immer ein paar Risiken eingehen.
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Da hätte die SL dann eine geeignete Lösung finden können bzw. sich mit der zuständigen Bezirksregierung absprechen können...
Sie kann die Fahrt nicht genehmigen, weil nicht alle mitfahren.
Ich breche mal eine kleine Lanze für die SL: In NRW bestätigt die Fahrtleitung (=i. d. R. die Klassenleitung) auf dem Antrag, dass alle Einverständniserklärungen der Eltern vorliegen. Erst dann wird durch die SL genehmigt. Es ist also nicht auszuschließen, dass hier der Fehler nicht bei der SL, sondern der Fahrtleitung liegt.
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