Dann muss es aber auch Zeitvorgaben geben. Z.B. ein 30 er Korrektursatz je 90 Minuten Klausuren muss in 6 Stunden erledigt sein.
Das wird dann spannend.
Naja, es geht erstmal um die ganzen "Zeitfresser" wie Konferenzen, Pädagogische Konferenzen, Dbs , aber auch um Zusatzaufgaben, die von den KuK in den letzten Jahren verstärkt übernommen wurden, AGs, für die Zeit beansprucht wird, etc. Da wird erstmal ein Entschlackung stattfinden, um wieder Raum für die eigentliche Aufgabe zu schaffen- vernünftigen Unterricht. Eine Vorgabe, wie du sie jetzt vermutest, wird ja von dem BAG Urteil und den Kommentatoren dazu dezidiert ausgeschlossen. Die Zeiterfassung soll eben nicht dazu führen, dass Angestellte im Sinne des ArbSchG ´s (§2) mit dem Nachweis der AZ unter Druck gesetzt werden.