Beiträge von Angryvarier

    Dann muss es aber auch Zeitvorgaben geben. Z.B. ein 30 er Korrektursatz je 90 Minuten Klausuren muss in 6 Stunden erledigt sein.

    Das wird dann spannend.

    Naja, es geht erstmal um die ganzen "Zeitfresser" wie Konferenzen, Pädagogische Konferenzen, Dbs , aber auch um Zusatzaufgaben, die von den KuK in den letzten Jahren verstärkt übernommen wurden, AGs, für die Zeit beansprucht wird, etc. Da wird erstmal ein Entschlackung stattfinden, um wieder Raum für die eigentliche Aufgabe zu schaffen- vernünftigen Unterricht. Eine Vorgabe, wie du sie jetzt vermutest, wird ja von dem BAG Urteil und den Kommentatoren dazu dezidiert ausgeschlossen. Die Zeiterfassung soll eben nicht dazu führen, dass Angestellte im Sinne des ArbSchG ´s (§2) mit dem Nachweis der AZ unter Druck gesetzt werden.

    Ich würde dann aber auch gern den Blick meiner SL sehen, wenn ich pünktlich um 17 Uhr den Stift fallen lasse, obwohl noch eigentlich wichtige Dinge zu erledigen sind....Abikkausuren werden dann eben erst Wochen später korrigiert, Besprechungen abgebrochen und vertagt, Extra-Klassenfahrtlehrkräfte für die 24 Std Schichten benötigt etc etc. Achja, 8 Std Unterrichtstage plus Konferenz im Anschluss darf dann auch nicht mehr sein, ein Traum :)

    Das sehe ich genauso. Das wäre die Konsequenz, dass die KuK dann um 17:00 nach Hause gehen und die Arbeit liegen bleibt. Samstags- und ggf. Sonntagsarbeit ist damit dann auch in der heutigen Form vorbei. Die Rückgabe der Klausuren /KA infolge von längeren Korrekturzeiten würde natürlich zu Unmut bei den Eltern etc. führen. Natürlich müssten wir uns damit begnügen unserer Jahresurlaub auf 30 Tage beschränkt zu sehen und in den übrigen Ferienzeiten gem. Anordnung vom SL zu arbeiten -übrigens, die SL auch! Der Nachweis der Überlastung, der heute gerne weggedrückt wird, fiele leichter und häufiger aus. Schwierig würde es für zur Schule pendelnde KuK mit kleinen Kindern. Hier würden sie sicher unter Druck geraten. Mal sehen :grimmig:

    Das stimmt, der Nachweis für Überstunden wird vermutlich nicht leichter. Aber, der AG/Dienstherr ist nach dem aktuellen BAG Urteil verpflichtet, die Aufzeichnung des Arbeitnehmers zu kontrollieren und zu archivieren, um die Zeiten und Überschreitungen sichtbar zu machen, d.h. die "Grauarbeit", die bisher kaum jemand gesehen hat, bekommt eine Größe, die messbar und justiziabel sein wird. Stellt sich heraus, dass der Dienstherr wissentlich gegen das Arbeitschutzgesetz, dem auch Beamte (§2) unterliegen, verstossen hat, weil er den Arbeitsplatz/ die Stelle mit zu vielen Aufgaben belegt, wird das nunmehr Konsequenzen für den Dienstherrn haben. Hier ein Bsp.: Wird eine Funktionsstelle ausgeschrieben, wird nun sehr genau geschaut werden müssen, ob diese in der AZ noch zu schaffen ist. Es reicht nicht mehr aus, von besonders "leistungsstarken" KuK zu sprechen. Hier schreiben die Richter dann auch eine Arbeitszeiterfassung vor. Sollte das nicht der Falls sein, wird das Gericht nicht umhinkönnen, dem Funktionsstelleninhaber Entlastungsstunden zu geben und ggf. den Dienstherrn wegen Verstoß gegen das ArbSchG anzuzeigen.

    Daneben darf die Arbeitszeiterfassung nicht dazu missbraucht werden, KuK als vermeintliche "Minderleister" unter Druck zu setzten. Das ist dezidiert ausgeschlossen und wird von den Personalräten verhindert werden müssen, die ja laut Urteil eine Ausgestaltungsmöglichkeit für die Arbeitszeiterfassung haben müssen laut BAG Urteil. Also mal schaun :gruss::gruss:

    Tja, selbst mit nur 30 Tagen Urlaub und Arbeit in den Ferien nicht? Wie soll’s denn sonst gehen? Dann eben von 7:30-18:00 Uhr? Is doch auch völlig egal! Die Arbeit ist in 41 (resp. 46,5Stunden) Stunden WAZ nicht!!! zu schaffen! Die Rechtsprechung nimmt jedenfalls Pauschalangaben nicht mehr hin! Also AZ-Erfassung wird kommen🤔. Bleibe gespannt🤔🤗

    Keine Angst. Am Ende wird nach dem "Gilt für alle Arbeitnehmer/Beamten" ein sternchen Stehen mit dem Hinweis stehen, dass Lehrer ausgenommen sind, weil man die Arbeitszeit garnicht erfassen kann.

    Oder es wird so nervtötend umgesetzt, dass wir uns alle wünschen zum jetzigen System zurückkehren wollen ;)

    Das sehe ich nicht so! Eine Kollegin hat gerade ein Verfahren mit dem Dienstherren durch, in dem ihr vorgehalten wird, die AZ nicht erfasst zu haben. Sie hat daraufhin das Verfahren verloren. Zudem gilt das Arbeitschutzgesetz und der Arbeitsschutz auch für Beamte/ Lehrer, steht da in §2. Ich denke, dass die Behörden jetzt so langsam merken, dass sie da nicht mehr rauskommen. Schließlich gilt die Erfassungspflicht ab sofort. Konsequenz wird sein. Anwesenheit von 7:30-15:30 und in den Ferien gibt der Direktor Anweisungen zum Aufräumen der Bib. Mal sehen...

    Der kleinere Teil ist gebunden durch z.B. Unterricht und Konferenzen. Funktionsaufgaben, Nach-Vorbereitung, Elterngespräche, Korrekturen machen den größeren Teil der Arbeit aus. Gerade bei Korrekturen komme ich mit der AZ in der Woche nicht "hinterher". Ich müsste ohne WE in der Woche länger arbeiten, was aber nicht möglich ist.

    Hallo, nein! Unseren Kuk ist das überhaupt nicht bewusst. Ich zeichne nun meine AZ seit Wochen auf und komme so auf 51-54 Stunden, wobei ich natürlich auch am Samstag und Sonntag arbeite. Überlege mich an das Gewerbeaufsichtsamt zu wenden, die die AZ überwachen. Das BAG Urteil gilt natürlich auch für Beamte, da sich ja auf den Gesundheitsschutz bezieht. Im Augenblick sind die Behörden recht unsicher, ich glaube aber, dass Ihnen bereits schwant, dass etwas Großes auf sie zukommt mit der Arbeitszeiterfassung. Bei uns im Norden sind mehrere Verfahren anhängig, in denen die Richter die Arbeitszeiterfassung fordern, um entsprechende Mehrarbeit durch Entlastung auszugleichen. Das EuGH Urteil aus 2019 gemeinsam mit dem BAG Urteil vom 13.09. scheint doch zu einer Veränderung bei den Kammern zu führen. LuL sind nicht vogelfrei, auch für sie gilt das Arbeitsschutzgesetz.

    Bei mir hat es bei den Stundenplänen früher öfters mal geknallt. Humblebee

    Damals gab es bei uns an der Schule für ein Fach nur zwei KuK. Da kam es dann dazu, daß ich meine Ruhezeit von 11 Stunden nicht mehr einhalten konnte, von wegen Abendschule und dann am nächsten Morgen zur ersten Stunde wieder antreten. Die Stunde wollte meine Alleinerziehende Kollegin aber auch nicht machen, weil sie die Kinder morgens in den Kindergarten bringen mußte.

    Da war dann der Personalrat gefordert: Welches Recht wiegt schwerer? Einhaltung der Mindestruhezeiten Contra Vereinbarkeit von Familie und Beruf ???

    Hm, komisch?? Bei uns schaut niemand darauf, ob die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden kann, wenn es um Sitzungen des Schulvorstandes o.Ä. geht??

    Hallöle,

    So eine verfahrene Situation hatten wir auch mal an unserer Schule. Das ging dann soweit, dass die SL meinte, einen Mediator einschalten zu müssen. Das ging "nach hinten" los! Es wurde in dieser Mediationssitzung soviel gelogen und geheuchelt, wie ich es als junger Kollege nicht glauben wollte. Mir ist dann der Kragen geplatzt und ich habe mal die Sachen aus meiner Sicht auf den Tisch gebracht. Es folgte blankes Entsetzen in den Augen der alten KuK, die dann nachher zu mir kamen und sich für die offenen Worte bedankten. Für mich war die Sache insofern gut, weil die Fronten geklärt waren. Inzwischen sind die damaligen Protagonisten entweder im Ruhestand oder unter der Erde. Die Situation ist jetzt entspannt. Jeder hat ein Recht sich zu verteidigen ! VG

    Ok, das war wohl missverständlich. Ich meinte eine Fachleitung und die Buchausleihe o.Ä. ! Ich kenne eine Schule, an der eine Fachleitung und die Buchausleihe trotz festangestellter Mitarbeiter in der Buchausleihe zu immerhin 3 (!!) Entlastungsstunden für den betr. Kollegen führt. Auch das Gegenteil ist mir bekannt. Es hängt immer von der SL ab. Diese muss sich hierfür ja auch nicht ernsthaft rechtfertigen.

    Hm, wer glaubt, dass da mit Augenmaß und Rücksicht auf den entsprechenden Kollegen gehandelt wird, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten! Nein, das System ist insgesamt, da es ja jeder Schule selbst obliegt, die Aufgaben zu bewerten, willkürlich, insbesondere für den Kollegen, der an seiner Schule z.B für die Buchausleihe und eine Fachleitung keine Entlastungsstunden erhält und dann erfährt, dass für die exakt gleiche Aufgabe bei gleicher Schulgröße an der Nachbarschule 4 Entlastungsstunden gegeben werden. Das kann man auch nicht mehr damit begründen, dass eine Schule "Akzente setzen" wolle. Letztlich ist das die Konsequenz aus der sog. "eigenverantwortlichen" Schule. Insofern ist hier dringend eine juristische Klärung notwendig, wie sie von der GEW ja nun angestrebt wird. VG

    Wie schon beschrieben: scheinbar Gleiches ist eben nicht immer gleich an allen Schulen. Es hat einen guten Grund, warum die Schulen selber Akzente setzen können, welche Aufgaben besonders belastend sind und als solche entsprechend entlastet werden müssen.

    Hm, wenn ich 9 auf dem weiteren Schulgelände kiffende Berufsschüler anspreche und sie des Geländes verweise, bekomme ich auch immer übelste Sätze entgengeschmissen. Letztes Mal bin ich dann auf den Schüler zugegangen und habe ihn gefragt, ob er das bitte wiederholen könne, ich würde dann gleich mal absteigen. Der war dann still :sauer:! Ich habe die Sache dann aber nicht auf sich beruhen lassen, sondern bin dann schnurstracks in die BBS gegangen und habe alle Klassen mit dem SL durchsucht, mir den Schüler geschnappt und die Konsequenz, seitdem sind die nicht mehr aufgetaucht. Als Lehrer habe ich auch ein Recht mich zu verteidigen, das ich sehr ernst auch einfordere. Zu Glück muss ich an meiner Schule keine Angst haben. Bin in meiner Schule bisher noch nie körperlich angegangen worden, schade :zahnluecke:. Ich habe den Eindruck, dass es gerade bei ausländischen Schülern im Bereich HS/RS etwas bringt auch mal Hausbesuche bei den Eltern zu machen und mit den Vätern zu reden. Das bringt aus meiner Erfahrung einiges. So long!!

    Niemals, niemals wieder eine kath. Bekenntnisschule! Problem bei mir im Kollegium war, dass bei einer Scheidung eines Kollegen Druck auf ihn ausgeübt wurde, die Schule zu verlassen, da nicht mit den Prinzipien der Schule, des Glaubens vereinbar. Ich selbst als Schüler im Konvikt lehne Kirche als Teil der Bildungslandschaft rigoros ab, nachdem ich von einem Kollegen, der an einer privaten kath. Schule im Nordwesten unterrichtet, gehört habe, wie sexuelle Missbrauch stattfand und nicht aufgearbeitet wurde. So, good luck

    Wenn wir doch nur schon so weit wären??

    Laut unserem Verantwortlichen für diese Medien sind iPads auch am einfachsten zu administrieren. Daher gibt es bei uns auch bald iPads für alle Lernenden und Lehrenden.

    Ich hab meins schon und bin echt zufrieden. Klar sind das nicht die neuesten Modelle und die mit dem geringsten Speicherplatz, aber ich mache auch immer noch meine Vorbereitung am PC und habe mein Lenovo Mii für alles andere. Und für Korrekturen und als Tafelersatz und so ist das total ok.

    Bei uns läuft alles noch über unsere privaten Rechner! Das wird sich aber ändern, da die Kolleginnen und Kollegen jetzt auch langsam mitbekommen, dass sich auf ihren privaten Rechnern ja auch private Daten ihrer Familien befinden!! Leider ist die Schulbehörde noch nicht soweit!! Ich werde meine Betreuung mit meinen privaten Geräten dann auch einstellen>⇒ Tühringer Datenschutzbeauftragte fordert Strafgelder von 1000€ für Lehrer (???). Ist mir alles zu heikel. Dann eben wieder mit Kopien und Abholung durch die Eltern :aufgepasst:

    C 55/18 besagt, dass alle Arbeitgeber verpflichtet werden, die AZ der Mitarbeiter zu messen und nachzuweisen, indem entsprechende Systeme (App/Stempeluhr😂 etc.) eingerichtet werden. Das dt. AU- Gesetz ist nach dem Gutachten von Prof. Bayreuther so nicht haltbar und muss gem. EuGH-Urteil geändert werden. Und ja, das gilt auch für Beamte !! Die AZ ist dann verm. täglich an den AG zu übermitteln. Die Erhebung erfolgt auf Basis des vom Beamten geleisteten Eid und dem damit geschaffenen besonderen Dienstverhältnis ( Fürsorgepflicht/ etc. ) und Vertrauensverhältnis vice versa Richteramt.


    Wie schön das zum anderen Thread passt, aber ganz anders interpretiert wird... Erstens werden bei diesem gut gemeinten Rat viel zu wenige mitmachen, weil, wie bereits drüben erwähnt, (deutsche) Grundschullehrer
    a) viel zu Gewissenhaft sind und
    b) sie eins auf den Deckel kriegen werden, z.B. von Kolleginnen, die sich aufregen, weil sie die liegengebliebene Arbeit übernehmen zu müssen meinen und das auch alle spüren lassen.

    Und zweitens wird das ganze eh einschlafen, weil niemand merkt, wer zu Hause wie viel arbeitet. Arbeitszeiterfassung kann man bei Lehrern vergessen.

    M.E. bleibt nur gewerkschaftliche Mitarbeit.

    Edit: habe natürlich unterschrieben, danke @laleona

    Das glaube ich nicht! Ich weiß , dass das Urteil C 55/18 EuGH erhebliche Auswirkungen auf die Vertrauensarbeitszeit - und nicht s anderes ist es!- daheim haben wird. In NDS liegen die Verfahren beim OVG und harren der Revision! Es bleibt spannend! Nicht reden, gegen die Misstände klagen!

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