Beiträge von Humblebee

    wenn da der Schüler oder Mami und Papi genug Geld bzw. eine RV für einen guten, ausgefuchsten Anwalt haben, dann gibt es zumindest erst einmal Theater, Diskussionen und überflüssige Klagen.

    Glücklicherweise haben wir im Übrigen weder klagefreudige Schüler*innen noch klagefreudige Erziehungsberechtigte.

    Großartig, dass du mal wieder einen uralten Thread hier auskramst cera :D!

    Bescheidene Frage: Ist der Lehrerparkplatz öffentlicher Verkehrsraum oder ein Privatgrundstück (halt von der Liegenschaftsverwaltung für Schulgebäude)?

    An meiner Schule sind die Lehrerparkplätze wie auch die Parkplätze für unsere SuS natürlich Teil des Schulgeländes, also "Privatgrundstück". Sonst würde ich sie nicht als "Lehrerparkplatz" bezeichnen und dann hätten unsere Hausmeister natürlich überhaupt nichts mit der ganzen Geschichte zu tun (danke für den Hinweis; da wäre ich echt nicht drauf gekommen ;-)!).

    Falls Privatgrundstück sollten die Herren Hausmeister die Aktion mit der Parkkralle lieber ganz schnell einstellen, Stichwort: verbotene Eigenmacht im zivilrechtlichen Sinne, evtl. käme hier, je nach den Umständen des Einzelfalles, sogar der Straftatbestand der Nötigung in Betracht.

    Das lass' doch bitte mal unsere Sorge sein, gell?! ;) Diese "Parkkrallen" brauchten unsere Hausis übrigens jetzt schon seit langer Zeit nicht mehr anzuwenden, da die SuS mittlerweile selbst genügend Parkplätze zur Verfügung haben.

    Könnt Ihr nicht anregen den Lehrerparkplatz mit einer Schranke zu sichern oder das die einzelnen Parkbuchten Poller bekommen?

    Parkbuchten mit Pollern zu sichern, wäre m. E. viel zu teuer und zu umständlich. Eine Schranke hat einer der Lehrerparkplätze an unserem neuesten Gebäude nun (dieser Parkplatz war zum Zeitpunkt meines Beitrags, auf den du dich beziehst, noch nicht fertig).

    In der Praxis ist es aber sicher sinnvoller, auf die Parkkrallen zu verzichten und direkt abschleppen zu lassen, es sei denn, der Fahrer des Fahrzeugs ist leicht ermittelbar und entfernt sein Fahrzeug zügig. Im Falle des Abschleppens sollte auf die vorherige Anbringung der Parkkrallen verzichtet werden. Zumindest das LG Hanau sah hierin ein unzulässiges Vorgehen.

    Praxis ist an meiner Schule, dass zunächst Autos, die irgendwo im Weg stehen oder unberechtigt auf Lehrerparkplätzen parken (wie gesagt: ist schon seit Längerem nicht mehr der Fall gewesen), vom Sekretariat ausgerufen werden. Dann fahren die SuS, die dies i. d. R. betrifft, ihre Autos schnell woanders hin. Kurzzeitiges "Ankrallen" (die Hausis blieben in solchen Fällen in der Nähe und entfernten die Kralle - nach einer "Ansprache"- gleich wieder, wenn der/die Fahrer*in auftauchte) erwies sich nichtsdestotrotz in der Vergangenheit als sinnvoller als erst den Abschleppdienst - der aus einem Nachbarort herfahren muss - zu verständigen ;) . Das Ganze ist ja eher als kurzzeitige Abschreckung der "Falschparker*innen" gedacht gewesen, als dies mal überhand nahm. Mittlerweile haben wir genügend Parkplätze für Lehrkräfte wie auch für SuS, so dass es keine Probleme dahingehend mehr gibt und jede/r einen Parkplatz findet.

    Sprich: Problem "gegessen" und cera hat sich umsonst die Mühe mit seinem/ihrem Beitrag gemacht 8).

    ... wenn ich vor der Kaffeemaschine stehe, die Dose mit dem gemahlenen Kaffee leer ist, ich ein neues Päckchen Kaffee aufschneide und den Kaffee anstatt in die Dose direkt in die Filtertüte der Kaffeemaschine kippe, nur um mich dann zu wundern warum heute die Filtertüte so voll ist.

    Und das nach bereits zwei Wochen Ferien ^^! Du bist wohl noch nicht ganz im "Sommerferien-Modus" angekommen, was?!

    Ich empfinde die Anforderungen deutlich niedriger als ich es von meiner Schulzeit vor gut 30 Jahren kenne.

    Ich glaube, ich hatte es hier schon mal irgendwann geschrieben: Meine eigene Englisch-Abi-Klausur (1991; 14 Punkte "ergattert") war ein Witz verglichen mit denen, die in den letzten Jahren in NDS geschrieben wurden. Die Bereiche "Hörverstehen" und "Mediation" gab es damals noch nicht, sprich: Die Klausur bestand nur aus einer Textaufgabe (zweiseitiger Text mit ein paar Aufgaben dazu). Ich war damals nach der Hälfte der Bearbeitungszeit - also nach drei Unterrichtsstunden - fertig, habe mir die Klausur noch etliche Male durchgelesen und dann achselzuckend zum Ende der vierten Stunde hin abgegeben :_o_D.

    Aber das ist natürlich anekdotisch. Keine Ahnung, ob die Abi-Klausuren damals alle so "einfach" waren (meine anderen beiden Abi-Klausuren in Französisch und Bio fand ich - und auch die anderen aus meinen Kursen - ebenfalls nicht sooo anspruchsvoll). Mein Abi-Jahrgang hatte damals übrigens einen Schnitt von 2,5.

    Gilt auch in NRW und für TZ- Beamte.

    Die Differenz von TZ zu VZ bekommt kann man über Mehrarbeit erstattet bekommen für die Tage der Klassenfahrt.

    Ist das wirklich so? Laut der Website des VBE (VBE - Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW (vbe-nrw.de) ) nicht: "Das bedeutet, dass tarifbeschäftigte Teilzeitkräfte, denen kein Freizeitausgleich gewährleistet werden kann, einen Anspruch darauf haben, während einer Klassenfahrt wie Vollzeitkräfte bezahlt zu werden. Die Beschäftigten müssen dafür innerhalb von sechs Monaten einen Antrag stellen. Dabei muss auch dargelegt werden, dass ein Zeitausgleich nicht stattfinden kann.

    Für verbeamtete Teilzeitkräfte gilt dies leider nicht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht 2004 klargestellt.

    Auch wenn hier verbeamtete Teilzeitkräfte mehr arbeiten, kann nicht nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung abgerechnet werden. Diese sieht nur eine Vergütung für mehr Unterricht vor, nicht aber für Tätigkeiten außerhalb von Unterricht, z.B. Klassenfahrten."

    Oder ist das inzwischen nicht mehr gültig?

    Danke! Pünktlich mit dem Start der Sommerferien kam ja leider der Sturm "Poly", der schon jetzt (Unwetterwarnung gilt hier noch bis 18 Uhr) zu zahlreichen Schäden - inkl. Todesfällen :( - geführt hat, allerdings auch den SuS in zwei nds. Städten schon einen Schulschluss um 10 Uhr bescherte (wobei ja nach der 3. Stunde eh Unterrichtsschluss gewesen wäre).

    Mir fällt in der Diskussion auf, dass dem Schulleiter hier eine sehr hohe Position gegeben wird.

    Vielleicht auch wieder schulartspezifisch. An den Beruflichen Schulen hier sind sie eher Manager, haben hohe Finanzverantwortung, pflegen Kontakt zu den Betrieben, haben aber eher weniger mit Eltern und Schülern zu tun. Das wird wie schon beschrieben delegiert. Vielleicht reden wir daher teilweise aneinander vorbei. Der Abteilungsleiter hat oft die Rolle, die an den allgemeinbildenden Schulen der Schulleiter hat. Aber auch die delegieren natürlich viel.

    Das passt für unsere BBSn in NDS nur teilweise. Natürlich haben wir auch Abteilungsleiter*innen, an die vieles vom/von der Schulleiter*in und ihrer/seiner Vertretung delegiert wird, aber nichtsdestotrotz hat auch ein/e BBS-Schulleiter*in des Öfteren mit SuS und Erziehungsberechtigten zu tun, allen voran die Schüler- und Elternvertreter*innen der jeweiligen BBS, den Vertreter*innen im Schulvorstand oder dadurch, dass die/der Schulleiter*in den Vorsitz bei Ordnungsmaßnahmenkonferenzen hat.

    Was den Ausgangsfall betrifft, stimme ich Midnatsol absolut zu!

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