Nur aus Interesse wüsste ich gerne, wie das in den einzelnen Bundesländern geregelt ist
In NDS endet das vierte Schulhalbjahr der Qualifikationsphase in der Woche vor dem Beginn der schriftlichen Abi-Prüfungen. Die Abiturient*innen brauchen dann nur noch für die Abi-Klausuren und ihre mündlichen Prüfungen in die Schule zu kommen. Dieses Jahr war ihr letzter Schultag der Donnerstag nach Ostern/den Osterferien, also der 13.04., und die Abiprüfungen begannen diese Woche Montag, 16.04.23, mit dem Fach Geschichte (für unsere BG-SuS war am Dienstag die erste Abi-Klausur in ihrem beruflichen Schwerpunkt, also z. B. Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling oder Gesundheit-Pflege).
EDIT: Die Entlassung der Abiturient*innen ist bei uns übrigens auch erst in der Woche vor Beginn der Sommerferien (dieses Jahr zwischen dem 29.06. und 01.07.) und kurz davor finden eventuelle mündliche Nachprüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern statt (26.06.-28.06.23).
Terminplan fürs diesjährige Abi in NDS siehe hier: Termine für die Abiturprüfungen 2023 (schure.de)
In BW haben die Schüler Unterricht bis zum schriftlichen Abitur, dann haben sie die schriftlichen Prüfungen und dann natürlich wieder Unterricht bis zu den mündlichen Prüfungen im Juni. Da findet ja auch noch Prüfungsvorbereitung statt.
Und da die letzten Kurse auch noch für das Zeugnis relevant sind, wäre es seltsam, wenn das letzte Halbjahr nur die paar Wochen von Februar bis Ostern ginge. Es ist so schon kürzer als die anderen.
Es ist hier in NDS schon lange so, dass das vierte Schulhalbjahr für die Abiturient*innen sehr kurz ist aufgrund der o. g. Regelung. Zu meiner eigenen Schulzeit hatten wir allerdings zwischen den schriftlichen und mündlichen Abi-Prüfungen noch Unterricht. Da fand aber keine Prüfungsvorbereitung mehr statt und deshalb kamen viele SuS gar nicht mehr in die Schule.
Müsst ihr in NRW und Hessen eure Schüler bereits bis zu den schriftlichen Prüfungen um Ostern herum auch vollständig auf die mündlichen Prüfungen vorbereitet haben?
Ja, ist in NDS auch so. Und was heißt "vollständig vorbereitet haben"? Im mündlichen Abi kann ja alles aus den vier Schulhalbjahren der Klassen 12 und 13 drankommen; darauf müssen sich die SuS schon selbstständig vorbereiten.