Beiträge von Humblebee

    Da wäre ich dann auch raus. Verkleiden für einen Geburtstag? Nein danke.

    Tja, dann würdest du halt an einer Feier, die in einem gehobeneren Restaurant stattfindet, nicht teilnehmen; persönliches Pech :weissnicht:. Ich schätze mal, dass der/die Einladende, der/die in einem solchen Restaurant feiern möchte, dich gut genug kennen würde, um zu wissen, warum du absagst.

    Dass man schickere Kleidung mit "Verkleiden" gleichsetzt, finde ich allerdings etwas merkwürdig, aber ist halt deine Ansicht.

    Wenn ihr es nicht schafft ihnen direkt zu sagen, dass ihr die Kinder nicht dabei haben wollt und dann evtl. damit zu leben, dass keiner kommt, müsst ihr wohl mit Kindern leben.

    Wir hätten vermutlich ohne das Restaurant zu kennen die auch mitgebracht als sie so klein waren, jetzt wären wir vermutlich dann eher zuhause geblieben und zwar alle.

    Warum wärt ihr denn dann alle zuhause geblieben? Ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich kenne es aus meinem Verwandten- und Bekanntenkreis so, dass in einem solchen Fall (wo kein/e Babysitter*in gefunden wurde und/oder zu Feiern, wo Kinder sich nicht unbedingt wohlfühlen würden (und dazu würde ich einen Besuch in einem "schicken" Restaurant auf jeden Fall zählen)) halt nur ein Elternteil an der Feier teilnimmt. Aber dass dann gleich alle zuhause bleiben - quasi "aus Protest dagegen, dass Kinder unerwünscht sind" -, fände ich ziemlich albern; das würde in meinem persönlichen Umfeld niemand machen.

    Weisst du, wer die Maturarbeiten meiner Jugendlichen (also, die, die ich betreue) korrekturliest bevor sie bewertet werden? Ich. Genauso habe ich es an der Uni übrigens gelernt, ich habe nicht eine einzige Arbeit zur finalen Bewertung abgegeben, ohne dass sie vom Betreuer zuvor korrekturgelesen wurde.

    Das kenne ich überhaupt nicht so; weder dass Facharbeiten in der Schule von Lehrkräften vor der Abgabe korrekturgelesen werden, noch dass in der Uni etwas von Betreuer*innen aus der Uni gegengelesen wird. Vielleicht ist das in anderen Gegenden Deutschlands und in anderen Ländern anders, aber - wie gesagt - mir ist diese Vorgehensweise völlig unbekannt.

    Warum sollte ich keine Nachhilfe bezahlen, wenn mein Kind Hilfe braucht.

    Nur weil andere diese finanziellen Mittel nicht haben??

    Sehe ich auch so. Zudem gibt es auch die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, aus dem "Bildungspaket" Nachhilfe finanziert zu bekommen (Bildung & Teilhabe | Familienportal des Bundes). Das wird an meiner Schule gerade von Migrant*innen und eben SuS, deren Eltern nicht viel Geld haben, gerne genutzt.

    Nur aus Interesse wüsste ich gerne, wie das in den einzelnen Bundesländern geregelt ist

    In NDS endet das vierte Schulhalbjahr der Qualifikationsphase in der Woche vor dem Beginn der schriftlichen Abi-Prüfungen. Die Abiturient*innen brauchen dann nur noch für die Abi-Klausuren und ihre mündlichen Prüfungen in die Schule zu kommen. Dieses Jahr war ihr letzter Schultag der Donnerstag nach Ostern/den Osterferien, also der 13.04., und die Abiprüfungen begannen diese Woche Montag, 16.04.23, mit dem Fach Geschichte (für unsere BG-SuS war am Dienstag die erste Abi-Klausur in ihrem beruflichen Schwerpunkt, also z. B. Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling oder Gesundheit-Pflege).

    EDIT: Die Entlassung der Abiturient*innen ist bei uns übrigens auch erst in der Woche vor Beginn der Sommerferien (dieses Jahr zwischen dem 29.06. und 01.07.) und kurz davor finden eventuelle mündliche Nachprüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern statt (26.06.-28.06.23).

    Terminplan fürs diesjährige Abi in NDS siehe hier: Termine für die Abiturprüfungen 2023 (schure.de)

    In BW haben die Schüler Unterricht bis zum schriftlichen Abitur, dann haben sie die schriftlichen Prüfungen und dann natürlich wieder Unterricht bis zu den mündlichen Prüfungen im Juni. Da findet ja auch noch Prüfungsvorbereitung statt.

    Und da die letzten Kurse auch noch für das Zeugnis relevant sind, wäre es seltsam, wenn das letzte Halbjahr nur die paar Wochen von Februar bis Ostern ginge. Es ist so schon kürzer als die anderen.

    Es ist hier in NDS schon lange so, dass das vierte Schulhalbjahr für die Abiturient*innen sehr kurz ist aufgrund der o. g. Regelung. Zu meiner eigenen Schulzeit hatten wir allerdings zwischen den schriftlichen und mündlichen Abi-Prüfungen noch Unterricht. Da fand aber keine Prüfungsvorbereitung mehr statt und deshalb kamen viele SuS gar nicht mehr in die Schule.

    Müsst ihr in NRW und Hessen eure Schüler bereits bis zu den schriftlichen Prüfungen um Ostern herum auch vollständig auf die mündlichen Prüfungen vorbereitet haben?

    Ja, ist in NDS auch so. Und was heißt "vollständig vorbereitet haben"? Im mündlichen Abi kann ja alles aus den vier Schulhalbjahren der Klassen 12 und 13 drankommen; darauf müssen sich die SuS schon selbstständig vorbereiten.

    In Sachsen-Anhalt suchen Berufsbildende Schulen regelmäßige Lehrkräfte der Fachrichtung Wirtschaft/Verwaltung. Idealerweise sollte man noch ein allgemeinbildendes Fach abdecken, wie Sozialkunde, Deutsch, Ethik oder Englisch.

    Ja nun, dann gibt es in dieser beruflichen Fachrichtung in Sachsen-Anhalt wohl nicht genügend grundständig ausgebildete Lehrkräfte. In NDS ist das nicht der Fall (gerade mit dem Unterrichtsfach "Politik" - das hier "Sozialkunde" entspricht - nicht). Ohne Unterrichtsfach/allgemeinbildendes Fach und als Quereinsteiger*in, der/die nur "Wirtschaftswissenschaften" anzubieten hat wie der/die TE, dürfte es hier in NDS seeehr schwierig werden mit einer Stelle. Das schrieb ich ja bereits mehrfach.

    Der/Die TE scheint im Übrigen aber ja auch ein Problem mit Sachsen-Anhalt zu haben:

    Jetzt habe ich noch Sachsen-Anhalt auf der Liste. (Will man das? :tot: )

    Ein Burnout ist nicht die psychische Erkrankung, die zu einer dauerhaften Dienstunfähigkeit führt. In der Regel für der zu einem Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik, einer begleitenden Therapie und einem Wiedereinstieg nach einem Schulwechsel.

    Mit einem Burnout ist man vielleicht 6 Monate raus, aber nicht dDU.

    In meinen o. g. Fall war es aber tatsächlich so. Die Wiedereingliederung der Kollegin ist damals gescheitert.

    Danke, mit jemanden der mir in den Mund legt, dass ich der Meinung wäre physische Krankheiten wären keine echten Krankheiten, möchte ich auch nicht diskutieren. Das ist ekelhaft und wurde von mir an keiner Stelle so geäußert.

    Ich habe gesagt, dass ICH mich nicht in der Burnout Risikogruppe sehe.

    Du meinst "psychische" Krankheiten, nicht "physische", oder?

    Tja, genau deshalb hatte ich ja nachgefragt, weil man es so wie von Moebius formuliert verstehen konnte. Oder aber, dass du einen Burnout halt für dich selbst als unwahrscheinlich ansiehst (was ich - ehrlich gesagt - nicht nachvollziehen kann; du weißt doch jetzt noch nicht, wie es dir in einigen Jahren sowohl körperlich als auch psychisch gehen wird!) Meine Frage wurde von dir aber ja leider nicht beantwortet.

    Humblebee

    Deine Beispiele sind ja ein guter Grund diese Versicherung nicht abzuschließen. Mit 59 wird bei mir die Pension gut genug sein.

    Na, wenn du meinst. Ich sehe es anders.

    Ich wüsste gerne ein Beispiel, indem man als Lehrer Dienstunfähig ist, das Leben aber nicht quasi schon vorbei ist.

    Und nein, Burnout zählt nicht.

    Wozu zählt Burnout deiner Meinung nach nicht? Als Grund dienstunfähig zu werden/zu sein oder als Grund, dass man das Leben als "game over" betrachtet?

    Du möchtest weitere Beispiele? Ok, here we go: Eine Nachbarin wurde mit 59 aufgrund eines Schlaganfalls für dienstunfähig erklärt (mittlerweile - fünf Jahre später - geht es ihr aber wieder soweit gut), ein ehemaliger Kollege mit 60 nach einem heftigen Hörsturz und ebenso heftigem Tinnitus (auch ihm geht es nun - ca. acht Jahre seit der DU - wieder einigermaßen; er hat sich halt mit seiner Krankheit "arrangiert"). Für beide ist das Leben also auch mit Mitte bzw. Ende 60 auf keinen Fall "quasi vorbei". Ach, und unsere ehemalige Abteilungsleiterin ist tatsächlich aufgrund eines Burnout dienstunfähig geworden... Aber der "zählt" ja nicht...

    In NDS wusste ich bei Berufseinstieg bereits im Mai genau, an welcher Schule ich anfange und konnte mir in aller Ruhe eine Wohnung suchen, den Umzug planen usw.

    Bei mir war es nicht ganz so früh. Ich hatte zwar 2003 nach Beendigung meines Ref. eine mündliche Zusage meines (damals zukünftigen, jetzt Ex-)Schulleiters, aber erst Ende April das "Bewerbungsgespräch" bei der Bez.-Reg. und die endgültige schriftliche Bestätigung bekam ich Mitte Juni - bei Schulstart Mitte August. Hatte dadurch aber ja noch immer Zeit vor Beginn der Sommerferien nochmal mit dem SL zu telefonieren, dann nochmal an die Schule zu fahren (ich hatte mir um die Osterferien herum alles schon einmal bei einem Besuch dort "grob" angeschaut) und mir am Schulort eine Wohnung zu suchen.

    Staatliche Schulen schreiben ihre Stellen nicht einfach auf der eigenen Homepage aus, selbst wenn es sich um schulscharfe Ausschreibungen handelt.

    Tatsächlich schreiben einige BBSn - für allgemeinbildende Schulen weiß ich es nicht genau - doch auf ihren Homepages, in welchen Bereichen sie gerade Lehrkräfte benötigen. Ergebnisse einer schnellen Google-Suche bspw.: Berufsbildende Schulen II des Landkreises Osterode am Harz - Stellenausschreibungen (bbs2osterode.de) und Stellenanzeigen - Service - Was geht ab? - Berufsbildende Schulen Winsen (Luhe) (bbs-winsen.de) sowie Freie Stellen – Berufsbildende Schulen Cuxhaven (bbs-cux.de)

    Merkwürdigerweise ^^ sucht aber niemand nach Seiteneinsteiger*innen ausschließlich im Bereich "Wirtschaft(swissenschaften)"...

    Dachte, weil du ja schriebst, fällt zum Teil aus.

    Ja, für einige (insbesondere Berufsschul-)Klassen gibt es dieses Schuljahr gar keinen Sportunterricht (außer im BG findet der bei uns sowieso nur ein Halbjahr lang statt). Aber das ist zum einen nicht wirklich schlimm (die SuS stört's zumindest nicht und ich kenne zudem einige BBSn, wo es so gut wie gar keinen Sportunterricht gibt), zum anderen ständen die Sport-KuK nun auch gar nicht mehr zur Verfügung, weil sie anderweitig verplant wurden.

    Klar ist das ein hoher Arbeitsaufwand. Aber in 2020 und 2021 mussten wir wegen möglicher Corona-bedingter Ausfälle auf SuS-Seite auch jeweils drei Prüfungsvorschläge für die Abschlussprüfungen in den Vollzeitbildungsgängen - z. B. BFS, FOS und Fachschulen - erstellen. War zwar blöd, aber im Endeffekt auch machbar.

    Ja, wir nehmen auch am Zentralabi teil, wenn auch mit wohl anderen Terminen.

    Ah, ok, wir auch, und bei uns gelten im BG in allen Fächern dieselben Termine wie für das allgemeinbildende Gym und die IGSn mit Oberstufe.

    Was meinen Schüler angeht, der längerfrisitg erkrankt ist, sieht es bei uns aber wohl so aus, daß ich für ihn keine Extra-Klausur ausarbeiten muß. Es gibt zu jedem Haupt-Prüfungstermin einen Nachschreibtermin. Nimmt der Schüler auch diesen Nachschreibtermin nicht wahr, z.B. weil er erkrankt ist, kann er erst wieder im nächsten Durchgang, also im Sommer 2024 geprüft werden. Extra-Nachschreibklausuren für einzelne Schüler sind nicht vorgesehen.


    Darin gleicht die berufliche Vollzeitschule dann gottseidank den IHK-Prüfungen. Bei der IHK gibt es einen Prüfungstermin ohne Nachprüfungstermin. Ist der Azubi erkrankt, hat er die Möglichkeit die Prüfung im nächsten Prüfungsdurchgang ein halbes Jahr später abzulegen.

    Stimmt, von der IHK kenne ich es auch so. Wie es allerdings damit in den Vollzeitbildungsgängen hier in NDS aussieht bzw. wie es dort geregelt ist, weiß ich nicht. Solch einen Fall hatten wir noch nie; d. h. wenn jemand den Hauptprüfungstermin versäumt hatte, war er/sie in den allermeisten Fällen dann zumindest zum (ersten) Nachprüfungstermin anwesend und wenn nicht (was durchaus auch schon vorkam), wurde keine AU vorgelegt und die Prüfung galt als nicht bestanden (und der/die SoS ist in diesen Fällen nie wieder in der Schule aufgetaucht).

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