Beiträge von Humblebee

    In NDS lautet die Formulierung, dass ein unterrichtsfreier Tag denjenigen, die aus familiären Gründen oder zur Pflege von Angehörigen Teilzeit arbeiten möchten (nach § 62 und 62a NBG) und ihre Unterrichtsstunden mind. um ein Drittel reduziert haben, zu "ermöglichen" sei. Ob das nun rechtlich damit gleichzusetzen ist, dass sie wirklich einen Anspruch auf einen freien Tag haben, kann ich nicht sagen (das weiß Seph vermutlich).

    Denjenigen, die sozusagen "aus freien Stücken" (also nicht aus familiären/Pflegegründen) reduzieren, "sollte" ebenfalls ein freier Tag ermöglicht werden.

    Genauer Wortlaut aus dem entsprechenden Runderlass: "2.1.4 Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist
    teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung nach §§ 62, 62a NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl ermäßigt ist, zu ermöglichen und sollte den übrigen teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglicht werden, es sei denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten nicht gewünscht." (siehe dazu: http://www.schure.de/20411/14-03143-2-111.htm)

    Ich persönlich hatte bislang - nicht aus familiären Gründen - nur um vier Stunden reduziert. Nichtsdestotrotz hatte ich, seitdem ich Teilzeit arbeite, netterweise von unseren Stundenplaner*innen fast immer einen unterrichtsfreien Tag in meinen Stundenplan "eingebaut" bekommen (nur in einem Halbjahr hat das mal nicht geklappt).

    Kleiner_Held : Bitte beachte, dass dein Teilzeit-Antrag bis spätestens Ende Januar eingereicht werden muss!

    Merkwürdig finde ich übrigens, dass der Erwerb des Realschul- und des Hauptschulabschlusses ja in einigen BL an bestimmte Durchschnittsnoten auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule gebunden sind, in NDS aber nicht (siehe mein Beitrag Nr. 4: Hier reicht es, wenn man sowohl die Berufsausbildung gem. Kammerzeugnis als auch die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen hat).

    Das ist halt schade. Deswegen müssen Schüler/Eltern eigentlich so früh wie möglich über die Möglichkeiten informiert werden. Gerade die vielen Möglichkeiten an beruflichen Schulen sind vielen gar nicht bekannt, weil sie nie auf einer gewesen sind oder dort auch nicht informiert wurden.

    Deshalb gibt es bei uns zwei Info-Abende: einen fürs Berufliche Gymnasium mit seinen Schwerpunkten und einen für die restlichen Vollzeitbildungsgänge an unserer BBS.

    Zudem fährt ein Team von vier KuK alljährlich im Herbst an die "abgebenden Schulen" in unserem Landkreis und informiert die Abschlussklassen über unser Bildungsangebot.

    Ich habe gerade wenig Zeit, daher erstmal nur soviel: In NDS erwirbt man automatisch mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule und der Berufsausbildung den Realschulabschluss (so steht es in der "Bbs-VO": https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/documen…74-06cd94c35eb0). Und auf demselben Weg kann man auch den Hauptschulabschluss erwerben, wenn man ohne diesen in eine Ausbildung gestartet ist (vgl.

    https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/documen…4c-f87545cd4eb3).

    Dass man ohne HSA eine Berufsausbildung im dualen System beginnen kann, ist meines Wissens bundesweit so.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es zu noch weniger BK Lehramtsabsolventen führt, wenn man zwingend ein berufliches Fach studieren muss.

    Das glaube ich eigentlich nicht. Hier in NDS war es nie anders; auch vor Jahrzehnten musste man für das LA BBS schon eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach wählen (oder anstelle eines Unterrichtsfachs "Sonderpädagogik", sofern man nicht "Sozialpädagogik" als berufliche Fachrichtung hat). Dass das nun großartig jemanden davon abgehalten hat, dieses Lehramt hier in NDS zu studieren und/oder in einem anderen BL das Lehramt für berufliche Schulen zu studieren, kann ich mir nicht vorstellen. Ich kenne z. B. zwei Personen, die beide gebürtig aus NDS kommen, aber in NRW das Lehramt BK studiert haben. Beide haben aber die berufliche Fachrichtung "Wirtschaftswissenschaften" plus ein Unterrichtsfach (Englisch bzw. Informatik) studiert.

    Bei uns am BK bekommen wir nur alle Jubeljahre mal jemand, der wirklich Lehramt BK studiert hat.

    Das ist in NDS m. E. anders. An meiner Schule - und auch an anderen BBS, die ich hier in NDS kenne - haben die allermeisten Theorielehrkräfte das Lehramt BBS studiert. Ab und zu kommen mal Lehrkräfte zu uns, die ursprünglich Gymnasiallehrer*innen sind, aber das sind wirklich nur wenige.

    Ich bin zwar nicht s3g4 , glaube aber - ehrlich gesagt - nicht, dass genauere Infos seinerseits für dich wirklich hilfreich wären. Verschiedene Dinge, nach denen du gefragt hattest (z. B. die Klassen-/Kursgröße) sind meiner Meinung nach einfach von Schule zu Schule und dann wiederum von Bildungsgang zu Bildungsgang - auch abhängig von der beruflichen Fachrichtung - sehr unterschiedlich.

    Nein, da bei uns die Jugendfeuerwehr (bzw. deren Förderverein) die Bäume immer am auf den 06.01. folgenden Samstag abholt. Unserer ist nun also schon seit dem Freitagabend abgeschmückt und "ruht" seit Samstag auf einem Haufen mit anderen Weihnachtsbäumen hier aus dem Stadtteil (die werden dann später fürs Osterfeuer verwendet).

    DUUM verrät uns, was sie/er heute Mittag gegessen hat.

    Wie kommt es aber, dass du in den Gym/Ges-Master kannst aber nicht in den BK-Master? Der einzige Unterschied müsste doch die 52 Wochen Praxis sein? (und bei mir an der Uni ein BiWi-Kurs).

    Also ich habe mich beim ZFL an der Uni Köln gemeldet die sagten, dass das nicht ginge, warum habe ich auch nicht ganz verstanden. Sowieso sei der Einstieg nur für das Wintersemester möglich.

    Vielleicht geht es nur in Köln nicht, würde aber in Wuppertal gehen? Wobei ich sicher bin, dass BK in Mathe sehr ähnlich war und GHR recht andere Kurse.

    Kann es sein, dass es tatsächlich daran liegt, dass man an der Uni Köln das Lehramt BK nur mit einer beruflichen Fachrichtung plus einem Unterrichtsfach studieren kann? So verstehe ich es zumindest auf der Homepage: https://zfl.uni-koeln.de/studium-beratu…olleg-i#c122034

    Das würde ja zumindest erklären, warum du tba123 mit deinen beiden Unterrichtsfächern nicht das Masterstudium des Lehramts BK an deiner Uni absolvieren könntest.

    @BK-KuK: Korrigiert mich, wenn ich falsch liege: Eigentlich ist es doch in NRW möglich, das Lehramt BK auch mit zwei Unterrichtsfächern zu studieren, oder? Aber scheinbar nicht an jeder Uni, wo dieses Lehramt studiert werden kann???

    (Sorry, ich bin da etwas unsicher, weil man in NDS ja ausschließlich eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach im Lehramt BBS studieren kann; andere Wahlmöglichkeiten - wie "zwei Unterrichtsfächer" oder "zwei berufliche Fachrichtungen" - sind hier nicht vorgesehen.)

Werbung