Beiträge von Humblebee

    Kannst du ja dann wohl leider nicht mehr, wenn diesen wirren Vorschlägen gefolgt wird.

    Ich denke, da fließt noch jede Menge Wasser den Rhein/die Elbe/die Weser/den Main/die Donau/... herunter, bis diese Vorschläge in die Tat umgesetzt werden. Wenn überhaupt; ich bin guter Dinge, dass dem nicht so sein wird.

    Fürs kommende Schuljahr werden die Teilzeitanträge an meiner Schule auf jeden Fall alle - egal ob aus familiären oder anderen Gründen - genehmigt, somit meiner auch (Info unserer Verwaltungsleiterin von heute).

    Ja gut, dann können sie das ja in den Ferien machen, wenn sie so gerne etwas gemeinsam unternehmen möchten. Aber lass mich raten, dazu wären sie dann doch nicht bereit.

    Ich kann's echt nicht nachvollziehen:rolleyes:... Wenn du persönlich keine Lust auf eine Klassenfahrt hast, schön und gut. Die TE hat diese aber ja offensichtlich - wenn ich ihren Ausgangsbeitrag nicht komplett falsch verstehe - und fragt nun einfach nur nach günstigen Übernachtungsmöglichkeiten.

    Wie wär's, wenn du einfach auf diese Frage eingehen würdest, falls du dazu Tipps hast, statt nun gegen die Idee einer Klassenfahrt anzureden?!? Darum geht es doch überhaupt nicht!

    Du verwechselst ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto - welches es vollkommen rechtskonform bereits gab - mit der versuchten Erhöhung des Deputats, welche die bereits bestehende Arbeitsbelastung nicht berücksichtigte. Das sind aber zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

    Ah, danke für die "Erhellung"; das wird der Gedankengang sein, den ich nicht nachvollziehen konnte!

    Solltest du damit nahe legen wollen, dass in NDS ein verpflichtendes AZK kommen sollte, halte ich es deswegen für unwahrscheinlich, da bei der letzten versuchten Erhöhung dem KuMi vorgeschrieben wurde, dass eine Erhöhung zurück genommen werden müsse.

    ???

    Ich habe lediglich geschildert, dass es in NDS solch ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto schon einmal gab, und damit auf einen Beitrag von @golum reagiert, der von RLP dasselbe berichtete.

    Ja, grundsätzlich ist es so, man bekommt ja die Stunde zurück. Was ist aber, wenn ich z. B. in der Zwischenzeit krank und arbeitsunfähig werde oder sterbe oder kündige? Dann habe ich fünf Jahre lang jede Woche eine Stunde zusätzlich ohne Vergütung gearbeitet. Ist zwar recht unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich...

    In den von dir genannten Fällen wird es wohl so sein, wie es bei uns in NDS - siehe mein Link in Beitrag 88 oben - war: Man (oder im Todesfall: die Hinterbliebenen) erhält eine Ausgleichszahlung.

    Wenn das wirklich so gesucht wird, verstehe ich aber unsere Landesregierung in NRW nicht. Im allgemeinbildenden Bereich gibt es die Fakultas Informatik. Im berufsbildenden Bereich gibt es die Fakulten Technische Informatik, Wirtschaftsinformatik, Nachrichtentechnik, …


    Warum faßt man das nicht zusammen, so wie es in Niedersachsen gemacht wird, damit die Lehrer zwischen Sek 2 und Sek 2b wechseln können?

    Das habe ich mich auch schon gefragt, nachdem ein Kollege, der in NRW "Wirtschaftsinformatik" studiert hat, erzählte, dass er versucht hatte, sich dies als Unterrichtsfach "Informatik" in NDS anerkennen zu lassen. Wurde von der RLSB nicht anerkannt (er hätte dafür nachstudieren müssen); er unterrichtet bei uns nun nur Wirtschaft.

    In NDS gibt es einen Runderlass "schriftliche Arbeiten an allgemeinbildenden Schulen" (sorry, ich bekomme es gerade nicht hin, den hier zu verlinken :( ). Darin steht gleich zu Beginn: "Schriftliche Arbeiten sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen, zu denen auch mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen als gleichwertige Formen gehören. Grundsätzlich ist zwischen bewerteten und nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten zu unterscheiden. Schulformspezifische und fachspezifische Regelungen hierzu sind in den Grundsatzerlassen für die Schulformen und in den Kerncurricula für die einzelnen Fächer enthalten. Bewertete
    schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, Klausuren) geben Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über den Stand des Lernprozesses. Nicht bewertete kurze schriftliche
    Arbeiten dienen der Übung, dem Erwerb bestimmter Fertigkeiten oder der Feststellung, ob bestimmte Teillernziele einer Unterrichtseinheit bereits erreicht sind." Das liest sich für mich so, als wenn auf jeden Fall auch Klassenarbeiten o. ä. zur Notenfindung geschrieben werden müssen.

    Zudem findet sich dort bzgl. der Anzahl der schriftlichen Arbeiten die Aussage: "Die Anzahl der bewerteten schriftlichen Arbeiten ist in den Grundsatzerlassen oder Rahmenrichtlinien bzw. Kerncurricula festgelegt."

    An meiner Schule handhaben wir es so, dass die SuS im Zeugnis ein "Kann nicht beurteilt werden" erhalten, wenn keine oder nicht genügend schriftliche Leistungsnachweise vorliegen. Das kann ja der Fall sein, wenn der Unterricht aufgrund der Abwesenheit einer Lehrkraft nur selten stattgefunden hat oder die Schülerin/der Schüler selbst krankheitsbedingt keine Klassenarbeiten mitgeschrieben hat.

    Ich bin auf jeden Fall auch immer wieder froh über die beiden freien Tage nach den Halbjahreszeugnissen, gerade weil die Zeit zwischen den Weihnachtsferien und besagten Zeugnissen immer sehr stressig ist. Und im Februar geht es dann los mit Aufnahmeausschuss-Arbeit fürs neue Schuljahr, Erstellung von Abschlussprüfungen usw.

    Na ja, "bewegliche Ferientage" sind ja noch wieder was anderes. Die gibt es hier in NDS gar nicht.

    Ich habe gerade nochmal nachgeschaut: Winterferien im Februar gibt es eine Woche in Bayern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie zwei Wochen in MV und Sachsen. In NDS und HB gibt's - wie gesagt - zwei Tage "Halbjahresferien" und in Hamburg war heute frei (ebenfalls der Tag nach den Halbjahreszeugnissen?; das weiß ich leider nicht).

    Wo gibts denn jetzt Ferien - und vor allem aus welchem Anlass? Wir haben noch drei Wochen ...

    In NDS und HB sind die beiden Tage nach den Halbjahreszeugnissen frei. Die (EDIT: die Zeugnisse, meine ich) gibt es immer Ende Januar, entweder auf einen Mittwoch (dann Do. und Fr. frei) oder auf einen Fr. (dann Mo. und Di. frei; so wie in diesem Jahr).

    Es gibt aber ja diverse Bundesländer, die im Februar "Winterferien" haben.

    Hmmm, also ich habe mal vor etlichen Jahren in der Technikerschule (Fachschule Bautechnik) Englisch unterrichtet. Da entsprach das Niveau in etwa dem meiner Klasse (einjährige BFS mit Eingangsvoraussetzung Hauptschulabschluss) ;) . Das liegt einfach daran, dass viele der SuS in der Fachschule schon sehr lange keinen Englischunterricht mehr hatten und einige von ihnen tatsächlich nur über einen Hauptschulabschluss verfügen.

    Es kommt bzgl. des Niveaus also aufs Fach bzw. den Lernbereich an; im berufsbezogenen Bereich ist das Niveau ganz sicher höher als das im BG. Hinsichtlich der EQR-Stufe hast du natürlich auch recht.

    Stimmt, ich habe jetzt nochmal nachgeschaut (und meinen obigen Beitrag gelöscht). Diese "Fachschule Betriebswirtschaft" gibt es doch auch hier in NDS an berufsbildenden Schulen. Ob dort allerdings - bei Eingangsvoraussetzung Realschulabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung plus mind. einjähriger Berufstätigkeit im kaufmännischen Bereich (oder mind. siebenjähriger Tätigkeit in einem anderen Berufsbereich) - das Niveau so viel höher ist als in einem LK am BG (wo in NDS der erweiterte Sek. I-Abschluss Eingangsvoraussetzung ist), kann ich nicht sagen.

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